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Staatliches Studienseminar für das Lehramt an Förderschulen

Dienstbesprechung für Mentorinnen und Mentoren am 20.02.2013. Staatliches Studienseminar für das Lehramt an Förderschulen. Tagesordnung. Begrüßung und Einführung

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Staatliches Studienseminar für das Lehramt an Förderschulen

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Presentation Transcript


  1. Dienstbesprechungfür Mentorinnen und Mentorenam 20.02.2013 Staatliches Studienseminar für das Lehramt an Förderschulen

  2. Tagesordnung • Begrüßung und Einführung • Die Ausbildung der Lehramtsanwärterinnen und -anwärter(Ausbildungsdaten - Rechtsgrundlagen - Ausbildungsgrundsätze - Organisationsstruktur) • Koordination der Ausbildung in Schule und Studienseminar • Aufgabenfelder der Mentorin / des Mentors gemäß LVO • Informationen zur Fortbildungstagung am 11.04.2013 • Verschiedenes

  3. Gemeinsame Zielvorgabe(LVO §1, Abs. 1) "Die Lehramtsanwärter sollen auf der Grundlage ihres Studiums mit Theorie und Praxis der Erziehung und des Unterrichts allgemein sowie ihrer jeweiligen Ausbildungsfächer so vertraut gemacht werden, dass sie zu selbständiger Arbeit in dem jeweiligen Lehramt fähig sind.“ • Ziel ist die sach- und fachkompetent, eigenverantwortlich handelnde Persönlichkeit, die amtliche Vorgaben kennt und individuelle pädagogische Freiräume nutzt. • Die Ausbildung muss sich am Studienprofil orientieren (Fachseminarzuweisungen u. Unterrichtseinsatz) • Die Ausbildung im Studienseminar u. an den Ausbildungsschulen muss sich komplementär ergänzen(Duales System)

  4. Ausbildung im Seminar (LVO, § 9 und 10, Abs. 3 und 1) "Die Lehramtsanwärter werden auf theoretischer Grundlage schulpraktisch ausgebildet. Die Ausbildung erfolgt für das Lehramt an Förderschulen Berufspraktischen Seminar, in den fachdidaktischen Seminaren oder den Seminaren für Schwerpunkte sonderpädagogischer Förderung einschließlich deren Fachdidaktiken und den sonstigen Veranstaltungen des Studienseminars entsprechend der curricularen Struktur gemäß Anlage 1.“

  5. Beiträge der einzelnen Seminare zur Ausbildung I • Berufspraktisches Seminar: • Schnittstelle zwischen Theorie und Praxis • grundsätzliche Orientierungen und Handlungsstrukturen (Fragen der Bildungswissenschaften in der praktischen Umsetzung, Planungsprozesse, Förderdiagnostik als Beispiele, Schulrecht und Beamtenrecht)

  6. Seminare für Schwerpunkte sonderpädagogischer Förderung (LVO § 10, (3) • Förderschwerpunktkonzepte unter besonderer Berücksichtigung didaktischer und methodischer Fragestellungen des Unterrichts im Förderschwerpunkt; daher Einbindung von Fachdidaktik • Entwicklung eines fallspezifischen, am Förderbedarf orientierten Handelns • Der Bezug zur Unterrichtspraxis wird insbesondere durch die Unterrichtsmitschau hergestellt.

  7. Beiträge der einzelnen Seminare zur Ausbildung II • Fachseminare: • Fachkonzepte im Sinne eines an der Systematik der Fächer orientierten unterrichtlichen Handelns • Kooperative Ausbildung mit GS- und RS+Seminar (LVO, § 9, (2) • Sonstige Veranstaltungen: • Seminarvorhaben „ Lernen an außerschulischen Lernorten“ • Einsatz in Schwerpunktschulen oder integrierten Fördermaßnahmen • Lernwerkstattangebote • Qualifizierende Zusatzangebote am Ende des VD

  8. Ausbildung in den Schulen (§ 9, Abs. 1) "Die Ausbildung dient dazu, die Lehramtsanwärter zur Schulpraxis zu führen. Sie umfasst den Ausbildungs-unterricht (Hospitationen, unter Anleitung zu erteilender Unterricht, eigenverant-wortlich zu erteilender Unterricht) sowie die Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen."

  9. Einsatzformen (Schule und Unterricht) 1 Eigenverantwortlich zu erteilender Unterricht:FöLAA allein in der Klasse, nur Beratung im Hinblick auf Einheiten oder Halbjahresplanung, Einzelstundenbesprechung nur auf ausdrücklichen Wunsch der FöLAA bei Problemen. Unter Anleitung zu erteilender Untericht: Doppelbesetzung in der Klasse, Gesamtplanung und alle Einzelstunden werden abgesprochen (bei Doppelbesetzung auch z.T. im Unterricht möglich).

  10. Einsatzformen (Schule und Unterricht) 2 Hospitationen: Teilnahme am Unterricht (wechselseitig) unter gezielten Fragestellungen und Schwerpunktsetzungen (Lehrersprache, Erziehungsverhalten, diagnostische Fragestellungen, Wirkungen und Nebenwirkungen von Medien etc.) Sonstige Veranstaltungen: Konferenzen und Dienstbesprechungen, Elternabend, Wandertag, Schullandheim, Projektwoche, Schulfest etc.) Integrierte Förderung über angeleiteten Unterricht und Hospitationen möglich u. wünschenswert

  11. Unterrichtseinsatz der FöLAA (Grundsätze 1) • Einsatz in zwei Lerngruppen (Ausnahmen sind möglich aufgrund spezifischer Probleme auf Antrag der Schule): z. B. Schulgröße und Klassenbildung Personelle Ressourcen im Hinblick auf Übernahme von Mentorentätigkeit

  12. Unterrichtseinsatz der FöLAA (Grundsätze 2) • Förderschwerpunkte und Fächer, in denen man an einem Seminar teilnimmt, sollen beim Einsatz berücksichtigt sein • weitere Fächer u. fachdidaktische Bereiche können auch epochal / halbjährlich wechselnd berücksichtigt werden

  13. Koordination von Seminarausbildung (AS) u. Ausbildung in der Schule (Schritte zur Planung von Unterricht 1) • Ermittlung der zur Verfügung stehenden Zeit (Anzahl der Stunden bis zu den jeweiligen Ferienabschnitten). • Grundsätzliche Einstimmung (Schulgesetz, vor allem § 1, § 6, § 25), Sonderschulordnung, Leitlinien. • Fachspezifische Einstimmung (Konzept und Struktur des Lehrplans) • Erfassung der stufen- und lernfeld-/lernbereichs-bezogenen Lehr-/Lernaufgaben (Ziele, Inhalte)

  14. Koordination von Seminarausbildung (BS) u. Ausbildung in der Schule (Schritte zur Planung von Unterricht 2) • Bewusstmachung der lehrerbezogenen Interessen, Erfahrungen, Methoden und verfügbaren Medien im Hinblick auf die vorgegebenen Inhalte. • Schulinterne Orientierungen und Abstimmungen (schulinterne Arbeitspläne, Stufenkonferenzen) • Erstellung des persönlichen Arbeitsplans (halbjährlich oder 3 Planungsabschnitte) instrukturierter Form • Planung von Unterrichtseinheiten

  15. Koordination von Seminarausbildung (BS) u. Ausbildung in der Schule (Planung von Fördermaßnahmen - Grundsätze) • Ausgangslage: Bei der Durchführung von Fördermaßnahmen ist die Ausgangslage eine andere. Fördermaßnahmen werden not-wendig, weil eine spezifische Problemlage prägnant geworden ist. • Vorgabe der Sonderschulordnung §33: „Fördermaßnahmen finden in der Regel im Klassenverband statt.“

  16. Koordination von Seminarausbildung (BS) u. Ausbildung in der Schule (Planung von Fördermaßnahmen - Vorgehensweise) • Förderdiagnostische Erfassung der Problemlage(n), orientiert an einem grundlegenden, konstituierenden Begriffs- und Methodenrepertoire der Förderschwerpunkte • Auswahl eines Arbeitsschwerpunktes • Erfassung der fächerbezogenen Ziele und Inhalte (Lehrplan) • .Förderkonzept/ Förderplan

  17. Hinweise zur täglichen Unterrichtsvorbereitung GrundsätzeAusbildungsunterricht wird immer vorbereitet In der Ausbildung sollen verschiedene Formen derVorbereitung erprobt werden Ziel ist es, eine möglichst effektive Form individueller Vorbereitung zu gewinnen Formen 1. Halbjahr (Kurzvorbereitung 1 DIN A4-Seite; Ausdifferenzierungen in den Fachrichtungen)2./3. Halbjahr Form der Dokumentation freigestellt

  18. Gesichtspunkte für eine umfassende Unterrichtsplanung 1 • Bildungstheoretische u. lehrtheoretische Didaktik als Ausgangspunkt/ Hintergrund • also nicht nur reizvoll u. modern bzw. modernistisch, sondern auch bildungswirksam unterrichten • die Faktoren, die Unterricht wesentlich bestimmen (Bedingungen/ Lernausgangslagen/ Förderbedarf der Schüler, Intentionen, Themen, Methoden, Medien erfassen und bewusst bei der Planung berücksichtigen

  19. Gesichtspunkte für eine umfassende Unterrichtsplanung 2 • 3 Planungsbereiche (Didaktische Analyse, Bedingungs-analyse, methodische Analyse) • Didaktische Analyse und Bedingungsanalyse sind bei Fördermaßnahmen vertauscht • Einführungssätze im Planungspapier verweisen auf die Intentionen des jeweiligen Planungsbereiches • Aufzählungen sind keine Untergliederungen, sondern nur exemplarische Konkretisierungsversuche)

  20. Aufgabenfelder der Mentorin / des Mentors 1 • Beteiligung der Mentorin /des Mentors an Ausbildung u. Prüfung(siehe Folie „ formal-rechtliche Aspekte“) • Rollen(erwartungen) an die Mentorin / den Mentor im AlltagGrundsatz: Förderschwerpunktkonzepte werden in Seminarveranstaltungen vermittelt, Mentorinnen und Mentoren helfen die darauf bezogen Bedingungen (Gegebenheiten, Möglichkeiten u. Grenzen) sowie getroffenen Vereinbarungen vor Ort unter dem Aspekt der Alltagsbewältigung zu berücksichtigen

  21. Aufgabenfelder der Mentorin / des Mentors 2 • Einführung in das Handlungsfeld vor Ort(Kollegium, Organisationsstruktur, Konferenzbeschlüsse, Absprachen zur Alltagsbewältigung, Medien u. Arbeitsgeräte, schulinterne Arbeitspläne etc.) • Einführung / Information bzgl. des Handelns mit den angesprochenen Lerngruppen( Hinweise zu Verhaltensweisen, Problemen, Förderbedarf, Lernmöglichkeiten der Schüler, Rückmeldungen zu Planungen aufgrund der Kenntnis von Schülervoraus-setzungen)

  22. Aufgabenfelder der Mentorin / des Mentors 3 • Lösungshilfe bei schulischen Alltagsproblemen(Konfliktberater, Gesprächspartner, Hinweise auf erprobte Handlungsstrategien bei Problemen) • Beratung im Hinblick auf Unterrichten und Fördern(Gesprächspartner mit Erfahrungshintergrund sein)

  23. Fortbildung für Mentorinnen und Mentoren am11.04.2013 im Studienseminar Neuwied • Mit der Übernahme der Mentorenrolle werden spezifische Erwartungen und Aufgaben an Lehrpersonen herangetragen. • Zu Beginn eines Ausbildungskurses werden vor allem Hinweise zur Konzeptbildung im Hinblick auf den sonderpädagogischen Förderbedarf sowie zur Planung von Unterricht und Fördermaß-nahmen erwartet. • Didaktische Analyse • Bedingungsanalyse • Die Veranstaltung gilt als Dienst am anderen Ort. • Anmeldung beim PL (über tis-online) erforderlich

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