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Präsentation des AMA Kantonale IIZ-Tagung vom 6. Oktober 2011 Herzlich Willkommen —. Referentin: Mireille Meissner, Juristin. Ziele der Arbeitslosenversicherung —. Versicherten Personen für Erwerbsausfälle einen angemessenen Ersatz garantieren Drohende Arbeitslosigkeit verhüten
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Präsentation des AMAKantonale IIZ-Tagung vom 6. Oktober 2011Herzlich Willkommen— Referentin: Mireille Meissner, Juristin
Ziele der Arbeitslosenversicherung— • Versicherten Personen für Erwerbsausfälle einen angemessenen Ersatz garantieren • Drohende Arbeitslosigkeit verhüten • Bestehende Arbeitslosigkeit bekämpfen • Die rasche und dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt fördern Art. 1 AVIG
Art. 1a AVIG— Arbeitslosen- taggelder Arten von Entschädigung Kurzarbeit Schlechtwetter Zahlungsunfähigkeit
4. AVIG-Revision— • Keine Übergangsregelung, mit Ausnahmen • Allgemeine und besondere Wartezeit • Höchstzahl der Taggelder Die wichtigsten Änderungen
Vermittlungsfähigkeit— • Studierende / Kurse, ohne Einwilligung des RAV • Militärdienst • Familiäre Pflichten • Aufenthaltsbewilligung • Selbständigerwerbende • Saisonarbeiter, Temporärstellen • Arbeitsunfähigkeit • Wiederholte Einstellungen Beispiele
Vermittlungsfähigkeit— Das ärztliche Zeugnis: • muss ein Mindestmass an Erläuterungen zu den Aktivitäten enthalten, die nicht ausgeführt werden dürfen • darf nicht allzu lange nach dem Auftreten der Verhinderung ausgestellt worden sein • darf von der versicherten Person nicht verspätet eingereicht worden sein • widersprüchliche ärztliche Zeugnisse Beweiskraft des ärztlichen Zeugnisses
Ende— VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT