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Was bietet die Schule als Unterstützung?. Heilpädagoge/Heilpädagogin. hilft dem Kind bei schulischen Problemen Fördert besondere Stärken Unterstützt die Lehrperson. DaZ (Deutsch als Zweitsprache). Unterstützt ausländische Kinder beim Erlernen der deutschen Sprache
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Heilpädagoge/Heilpädagogin • hilft dem Kind bei • schulischen Problemen • Fördert besondere Stärken • Unterstützt die Lehrperson
DaZ (Deutsch als Zweitsprache) • Unterstützt ausländische Kinder beim Erlernen der deutschen Sprache • Fördert die Integration
Logopädie • Fördert die richtige Aussprache • Unterstützt den Spracherwerb (Wortschatzerweiterung etc.)
Psychomotorik • Fördert die Bewegungsfähigkeit und das Körpergefühl (Dieses Unterstützungsmöglichkeit wird bis jetzt nur in grossen Schulgemeinden angeboten.)
Schulpsychologischer Dienst • Ursachenfindung für: • - Lernschwierigkeiten • - Verhaltensauffälligkeiten • - Über- und Unterforderung • Lösungssuche und Unterstützung in Zusammenarbeit mit: • - Kind • - Eltern • - Lehrperson
Der Sprachheil-kindergarten • Kindergarten, welcher sich speziell auf Kinder mit Sprachschwierigkeiten ausrichtet. • Bei Bewältigung dieser Schwierigkeiten ist ein Übertritt in die Regelklasse das Ziel.
Die Einschulungs -klasse • Möglichkeit erstes Schuljahr in zwei Jahren zu absolvieren • Bietet dem Kind Möglichkeit zu reifen, damit es danach den Übertritt in die Regelklasse bewältigt • Der Unterricht wird dem Lerntempo des Kindes angepasst.
Die Förderklasse / Hilfsklasse • Kleinklasse mit maximal 12 Kindern • Lernstoff und Lerntempo wird aufs Kind abgestimmt • Wenn möglich wird die Klasse im Quartiersschulhaus oder zumindest in der Region unterrichtet. • Lernschwierigkeiten sollen behoben werden. • Übertritt in die Regelklasse ist möglich.
Die Werkklasse • Unterstützt das Kind bei Lernschwierigkeiten • Unterstützt das Kind beim Finden des passenden Berufes • Bereitet das Kind/den Jugendlichen auf das Berufsleben vor, damit ein Übertritt gewährleistet werden kann.
Beurteilung im ersten und zweiten Schuljahr • Im ersten und im zweiten Schuljahr, werden die Schüler nicht durch Noten in Zahlform bewertet. • Die Beurteilung erfolgt an Hand eines kurzen Textes.
Regelung über die Notengebung für neu zugezogene fremdsprachige Schüler/-innen
Allgemeine Informationen • Erste Schuljahr = Integrationsphase • Intensive DaZ-Begleitung • Sprachkompetenz einer Zweitsprache • Mündlich: Ca. 5 Jahre • Schriftlich: Ca. 7 Jahre
Erstes Schuljahr • Integrationsphase • Lernbericht für individualisierte Lernziele • Fortschritt • Leistungen Beispiel eines Lernberichts im Anhang • Wo möglich = reguläre Beurteilung
2. Schuljahr • Ev. individualisierte Lernziele mit Lernbericht • Reguläre Beurteilung
3. Schuljahr • Wenn weiter individualisierte Lernziele Abklärung bei SAB (Abteilung Schulische Abklärung und Beratung) Ziel: Normale Notengebung