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INFORMATIONSVERANSTALTUNG für Trägerschaftsmitglieder , Heimleitungen und Leitungen Pflege Hergiswil , 10. Juni 2013. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Kantons Nidwalden. Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Kantons Nidwalden. Der Aufbau der KESB
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INFORMATIONSVERANSTALTUNG für Trägerschaftsmitglieder, Heimleitungen und Leitungen Pflege Hergiswil, 10. Juni 2013
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Kantons Nidwalden
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Kantons Nidwalden Der Aufbau der KESB Die KESB besteht aus dem Spruchkörper den unterstützenden Diensten
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Kantons NidwaldenDer Aufbau der KESB Mitglied Katharina Steiger Präsidium Franziska Brodmann Mitglied Reto Geiser Der Spruchkörper Ersatzmitglied Marco Kathriner Ersatzmitglied Peter Gürber
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Kantons NidwaldenDer Aufbau der KESB Sekretariat Die unterstützenden Dienste Sachbearbeitung / Rechnungsprüfung Recht Sozialarbeit
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Kantons Nidwalden KESB Die Vollzugsdienste Abklärungen Kinderschutz Abklärungen Erwachsenenschutz Mandatsführung
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Kantons Nidwalden Die KESB ist organisatorisch der Gesundheits- und Sozial-direktion angegliedert. Die KESB ist eine unabhängige Fachbehörde. Die Aufsicht • Die Aufsicht bezieht sich vor allem auf die Bereiche • Organisation • Administration • - Personal
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Kantons Nidwalden Entscheide im Bereich des Kindes- und Erwachsenen-schutzes können angefochten werden. Die Beschwerdeinstanz Zuständige Instanz ist das Verwaltungsgericht.
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Kantons Nidwalden Die betroffene Person oder eine ihr nahestehende Person kann gegen eine Massnahme zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit die KESB anrufen (Art. 385 Abs. 1 ZGB) Schnittstelle Wohn- und Pflegeeinrichtung KESB
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Kantons Nidwalden • Die KESB prüft die Massnahme zur Einschränkung der Bewegungs-freiheit (Art. 385 Abs. 2 ZGB) • Je nach Prüfungsergebnis: • Massnahme belassen • Massnahme aufheben • Massnahme ändern • behördliche Massnahme anordnen • evtl. Aufsichtsbehörde benachrichtigen Schnittstelle Wohn- und Pflegeeinrichtung KESB
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Kantons Nidwalden • Kümmert sich niemand von ausserhalb der Einrichtung um die betroffene Person, so benachrichtigt die Einrichtung die KESB • (Art. 386 Abs. 2 ZGB) Schnittstelle Wohn- und Pflegeeinrichtung KESB
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