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Grundlagen der Förderung. Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ „GRW“ Bayerische regionale Förderungsprogramme Handel, Handwerk, Industrie und Fremdenverkehr „BRF“ (Richtlinie vom 27.08.2008) Tourismuspolitisches Konzept der Bayerischen Staatsregierung.
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Grundlagen der Förderung Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ „GRW“ Bayerische regionale Förderungsprogramme Handel, Handwerk, Industrie und Fremdenverkehr„BRF“ (Richtlinie vom 27.08.2008) Tourismuspolitisches Konzept der Bayerischen Staatsregierung
Ziele der Fremdenverkehrsförderung im Rahmen der GRW / BRF • Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft • Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen • Förderung des Tourismus‘ in Bayern
Förderhöchstsätze für die Förderperiode 2007 - 2013 Region Große Mittlere Kleine Unternehmen Unternehmen Unternehmen Landkreise Bamberg, Forchheim, Bayreuth ---- 10 % 20 %
WAS wird vorrangig im Tourismus gefördert: I N N O V A T I O N Modernisierungs- und Rationalisierungsinvestitionen Q U A L I T Ä T Zukunftsorientierte Verbesserung der Angebotspalette Schaffung von Einrichtungen zur Saisonverlängerung Schaffung von Spezialangeboten ökologisch nachhaltig und barrierefrei gestaltete Vorhaben Problem: Schaffung zusätzlicher Bettenkapazitäten
Das einzelne Vorhaben WAS wird gefördert Materielles / Immaterielles Anlagevermögen Bilanzierung • Gebrauchtes Wirtschaftsgut • GRW: nur Übernahme; weitergehende Regelung bei Existenzgründer • BRF: grds. möglich, wenn keine Vorförderung und nicht von verbundenen Unternehmen • Nicht förderfähig sind insb.: • Investitionen, die der Ersatzbeschaffung dienen • Fahrzeuge für den Straßenverkehr (PKW, LKW, Busse) • außerhalb der eigenen Betriebsstätte genutzte Investitionsgüter
Fördervoraussetzungen im Einzelnen: VORBEGINN – VORZEITIGER MASSNAHMEBEGINN 1. Einstiegsvoraussetzungen: a) Das AfA - Kriterium b) Das Arbeitsplatz - Kriterium 2. Eigenmittel-Einsatz ( Maßgabe des Haushaltsrechts) 3. Mindestinvestitionsvolumen im Bereich Fremdenverkehr: 50 T€ 4. Dauerarbeitsplätze lt. Bescheid müssen während der Bindungsfrist (= 5 Jahre nach Investitionsende) in der Betriebsstätte besetzt sein.
www.stmwivt.bayern.de linke Menüspalte: Förderprogramme Regionale Förderungsprogramme einschl. FV Gemeinschaftsaufgabe Koordinierungsrahmen Positivliste Förderanträge Anträge: Anträge einreichen bei der Regierung von Oberfranken ACHTUNG: VORBEGINN – VORZEITIGER MASSNAHMEBEGINN
Anja Stadler0921 / 604 -1494 Peter Birkel0921 / 604 – 1530 Walter Hoffmann0921 / 604 – 1514 Carmen Hübsch0921 / 604 - 1523 Dr. Barbara Sebbel-Leschke0921 / 604 – 1599 Doris Herold0921 / 604 - 1299 Reinhold Hofmann0921 / 604 - 1533 Peter Pütterich (Infrastruktur)0921 / 604 - 1522 Mitarbeiter im SG 20 – gewerbliche Wirtschaftsförderung