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die Ländliche Entwicklungspolitik der Europäischen Union ab 2014. ELER 2014-2020 Informations- und Auftaktveranstaltung Saarbrücken, 19. Dezember 2012. Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Europäische Kommission.
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die Ländliche Entwicklungspolitik der Europäischen Union ab 2014 ELER 2014-2020 Informations- und Auftaktveranstaltung Saarbrücken, 19. Dezember 2012 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Europäische Kommission
Einleitung: Der Kontext der GAP-Reform Die Politik der ländlichen Entwicklung Die wichtigsten Maßnahmen Finanzierung und Umsetzung Überblick
Kultur &Landschaft HabitateArtenvielfalt Ernährung Biomasse Klima Wettbewerbs-fähigkeit LändlicherRaum Ressourcen-Management Vor welchen Herausforderungen steht die Landwirtschaft …
… und wie wird die GAP darauf eingehen? Mitteilung der Kommission „Die GAP bis 2020“ Rechtsvorschläge Operative Ziele Herausforderungen Politische Ziele Europa 2020 Stärkere Wettbewerbs-fähigkeit Wirtschaftliche Rentable Lebensmittel-erzeugung Nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Maßnahmen zum Klimawandel Ökologische Verbesserte Nachhaltigkeit Räumliche Größere Effizienz Ausgewogene räumliche Entwicklung Vereinfachung
Die ländliche Entwicklung in einem neuen Rahmen (1) Europa 2020 Strategie Gemeinsamer Strategischer Rahmen (GSR) Umfasst den ELER, ESF, EFRE, Kohäsionsfond und EFF, und spiegelt Europa 2020 in gemeinsamen thematischen Zielen wieder, die von jedem dieser Fonds durch spezifische Aktivitäten in Angriff genommen werden müssen Partnerschaftsvereinbarung Nationales Dokument, das die beabsichtigte Nutzung der Mittel zur Erreichung der Ziele von Europa 2020 darlegt Politik der ländlichen Entwicklung: ELER Andere GSR Fonds (EFRE, ESF, Kohäsionsfonds, EFF) Innovation, Umweltschutz und Klimawandel als übergreifende Themen Unterstützung von Ressourceneffizienz und Wandel zu CO2-armen, klimaresistenten Wirtschaften in Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft Förderung sozialer Inklusion, Armuts- verringerung und wirtsch. Entwicklung in ländlichen Gebieten Wiederher- stellung, Erhaltung und Förderung von Ökosystemen, die v. Land- und Forstwirtschaft abhängen Wissens- transfer und Innovation in Land- und Forst- wirtschaft, sowie der ländlichen Entwicklg Förderung der Wettbewerbsfähigk. aller Arten von LW, sowie der Lebensfähigk. der Betriebe Förderung der Organisation in der Lebensmittel- kette und des Risiko- managements in der LW Prioritäten Programm(e) zur ländlichen Entwicklung
GAP Die ländliche Entwicklung in einem neuen Rahmen (2) Interventionslogikfür die 2. Säule Europa 2020 Intelligentes, Nachhaltiges und integriertes Wachstum GAP allgemeine Ziele Nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutzpolitik Ausgewogene räumliche Entwicklung Wettbewerbsfähige Nahrungsmittel-produktion Säule II Prioritäten 2. Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landw. und Tragfähigkeit der Betriebe 4. Wiederherstellung, Erhalt und Verbesserung von Ökosystemen 5. Ressourceneffizienz u. Übergang zu niedrig- kohlenstoff und klimaerhaltender Wirtschaftsweise 6. Soziale Einbeziehung, Verringerung der Armut und Wirtschaftsentwicklg in ländl. Gebieten 3. Organisation der Nahrungskette und Risikomanagement 1. Wissenstransfer und Innovation
EU 2020 Oberziele Schlüsselelemente zur Programmierung der LE Programme • 1. Beschäftigung • 75% der 20-64 jährigen in Beschäftigung • 2. F&E / Innovation • 3% des EU BIP (öffentl. Und privat) für Investitionen in F&E/Innovation • 3. Klimawandel / Energie • Treibhausgasemissionen 20% (bzw. 30%, wenn Bedingungen stimmen) niedriger als 1990 • 20% der Energie aus erneuerbaren Quellen • 20% Steigerung der Energieeffizienz • 4. Bildung • Senkung der Schulabbrecherquote unter 10% • Mind. 40% der 30-34 jährigen mit Berufsausbildung (third level education) • 5. Armut / soziale Ausgrenzung • mind. 20 Millionen Menschen weniger betroffen oder bedroht von Armut und Ausgrenzung • Analyse der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken (SWOT) auf Grundlage der Prioritäten für LE • Identifizierung der Bedürfnisse, die angegangen werden müssen • Festlegung quantifizierter Ziele im Hinblick auf die Prioritäten für die Entwicklung des ländlichen Raums und die damit verbundenen Bereiche der Intervention • Auswahl entsprechender Maßnahmen, die in Paketen kombiniert werden, um die Ziele mit einer soliden Interventionslogik erreichen zu können • Zuordnung der finanziellen Mittel auf die Maßnahmen in ausgewogener und angemessener Weise, um die gesetzten Ziele zu erreichen • Die Integration der Querschnittsthemen der Innovation, des Klimawandels und zum Schutz der Umwelt in das Programm entsprechend der identifizierten Bedürfnisse • Möglichkeit der Entwicklung von thematischen Unterprogrammen mit höheren Beihilfeintensitäten, z.B. für Junglandwirte, Kleinlandwirte, Berggebiete, kurze Vermarktungswege • Finanz-und Indikatorenpläne Die Verbindung zwischen EU2020 und ELER GSR Thematische Ziele EU Prioritäten f. LE 1. Forschung, technologische Entwicklung, Innovation 1. Horizontale Priorität: Förderung von Wissenstransfer und Innovation 2. Informations- und Kommunikationstechnologien 3. Wettbewerbsfähigkeit von KMUs, Landw. und Fischerei 2. Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft und Rentabilität landw. Betriebe 4. Kohlenstoffarme Wirtschaftsweise 3. Organisation der Nahrungsmittelkette und Risikomanagement 5. Anpassung an den Klimawandel sowie Risiko-prävention und -Management 4. Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der von der Land- und Forstwirtschaft abhängigen Ökosysteme 6. Umweltschutz und Ressourceneffizienz 7. Nachhaltigkeit im Verkehr und Netzinfrastrukturen 5. Ressourceneffizienz und Übergang zu einer kohlenstoffarmen u. klimaresistenten Wirtschaft 8. Beschäftigung und Mobilität der Arbeitskräfte 9. Soziale Eingliederung und Armutsbekämpfung 6. Soziale Eingliederung, Armutsbekämpfung und wirtschaftl. Entwicklung in ländlichen Gebieten 10. Bildung, Kompetenzen und lebensl. Lernen Technische Hilfe und ex-ante Konditionalitäten 11. Institutionelle Kapazitäten u. effiziente öffentl. Verwaltung 9
Die Verordnung für die GSR-Fonds Vereinfachung und Harmonisierung der Umsetzung der Politiken komplementärer Fonds zum Nutzen von Verwaltung und Antragsteller Optimierung, Synergien, Wirksamkeit und Leistungsfähigkeit – unter Gewährung ausreichender Flexibilität für jede einzelne Politik zur Erfüllung der eigenen Aufgaben Gemeinsamer Satz an Regeln für alle GSR-Fonds: Gemeinsame Elemente strategischer Planung und Programmierung Gemeinsame, von EU 2020 abgeleitete thematische Ziele, die in die Unionsprioritäten jedes Fonds übersetzt werden Gemeinsamer Strategischer Rahmen und Partnerschaftsvereinbarungen Gemeinsame Bestimmungen zu Ex ante-Auflagen und Leistungsüberprüfung (Performance Review) Weitestgehende Harmonisierung von Regeln hinsichtlich Begleitung, Berichtswesen, Bewertung,Umsetzung &Anforderungen an Kontrollen Förderkriterien, Finanzinstrumente, Partizipative lokale Entwicklung (Leader)
Ex ante-Auflagen Stellen wesentliche Anforderungen zur Gewährleistung von Konditionen dar, die für eine effektive Nutzung der EU-Förderung notwendig sind Z.B. ausreichende Beratungskapazität Müssen von den Mitgliedstaaten vor dem Beginn der Umsetzung der Programme erfüllt werden, oder schon frühzeitig während der Umsetzung der Programme - auf der Grundlage eines Aktionsplans: Generelle Ex ante-Auflagen: gültig für alle GSR-Fonds Fonds-spezifische Ex ante-Auflagen Makroökonomische Auflagen: in Verbindung mit der Koordination der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten Der Aktionsplan sollte Folgendes beinhalten: detaillierte Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Ex ante-Auflagen Zeitplan für deren Umsetzung
Leistungsrahmen (Performance framework) Die Mitgliedstaaten werden in ihren Programmen quantifizierte Ziele und Meilensteine für die EU-Prioritäten auf der Grundlage eines gemeinsamen Satzes von Indikatoren bestimmen Festlegung der Meilensteine für jede Priorität, gegebenenfalls für die Jahre 2016 und 2018 Festlegung der Ziele für 2020 Leistungsreserve 5% der Mittel des jeweiligen GSR-Fonds in jedem Mitgliedstaat wird zu Beginn des Planungszeitraums beiseite gestellt werden Leistungsüberprüfung: für jeden GSR-Fonds wird 2017 und 2019 von der Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine Leistungsüberprüfung des/der Programms(e) durchgeführt 2017: Bewertung der Fortschritte im Hinblick auf die Ziele für die gesamte Laufzeit des Programms - Kommission kann Empfehlungen abgeben 2019: Leistungsreserve, die denjenigen Programmen oder einzelnen Prioritäten im Rahmen von Programmen zugeordnet wird, die ihre Meilensteine erreicht haben (Entscheidung der Kommission)
Die Ländlichen Entwicklungsprogramme: Schlüsselelemente Analyse der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken (SWOT) im Hinblick auf die Prioritäten für die ländliche Entwicklung und Identifizierung der Bedürfnisse, die angegangen werden müssen Erarbeitung der Strategie - verstärkter strategischer Ansatz: Festlegung quantifizierter Ziele im Hinblick auf die Prioritäten für die Entwicklung des ländlichen Raums und die damit verbundenen Bereiche der Intervention Auswahl entsprechender Maßnahmen, die in Paketen kombiniert werden, um die Ziele mit einer soliden Interventionslogik erreichen zu können Zuordnung der finanziellen Mittel auf die Maßnahmen in ausgewogener und angemessener Weise, um die gesetzten Ziele zu erreichen Die Integration der Querschnittsthemen der Innovation, des Klimawandels und zum Schutz der Umwelt in das Programm entsprechend der identifizierten Bedürfnisse Möglichkeit der Entwicklung von thematischen Unterprogrammen mit höheren Beihilfeintensitäten, z.B. für Junglandwirte, Kleinlandwirte, Berggebiete, kurze Vermarktungswege Finanz- und Indikatorenpläne
Prioritäten der Ländlichen Entwicklung Anwendungsbereiche (a) Förderung von Innovation und Wissensgrundlagen in ländlichen Gebieten (b) Verstärkung der Beziehungen zwischen Land- und Forstwirtschaft und Forschung und Innovation (c) Förderung lebenslangen Lernens und Berufsförderung im land- und forstwirtschaftlichen Sektor 1.Wissenstransfer und Innovation (a) Vereinfachung von Restrukturierung von landw. Betrieben mit erheblichen Strukturproblemen, insbesondere Betriebe mit niedriger Marktteilnahme, marktorientierte Betriebe in speziellen Sektoren und Betriebe mit Bedarf für landwirtschaftliche Diversifizierung (b) Vereinfachung des Generationswechsels im Landwirtschaftssektor 2. Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirt- schaft und Tragfähigkeit der Betriebe (a) Verbesserte Einbeziehung von Primärerzeugern in die Nahrungsmittelkette durch Qualitätssysteme, Förderung von lokalen Märkten und kurzen Vermarktungswegen, Erzeugergruppen und branchenübergreifenden Organisationen (b) Unterstützung von Risikomanagement 3. Organisation der Nahrungskette und Risikomanagement (a) Wiederherstellung, Erhalt und Verbesserung von Artenvielfalt und Europäischen Landschaftsformen (b) Verbesserung von Wassermanagement (c) Verbesserung von Bodenmanagement 4. Wiederherstellung, Erhalt und Verbesserung von Ökosystemen (a) Erhöhung der Effizienz der Wassernutzung durch die Landwirtschaft (b) Erhöhung der Effizienz der Energienutzung in der Landwirtschaft und Nahrungsmittelverarbeitung (c) Vereinfachung der Nutzung von erneuerbaren Energiequellen, Nebenerzeugnissen, Abfall und anderen nicht-nahrungsmittel Rohmaterialien für die Bio-ökonomie (d) Reduktion von Lachgas und Methanemissionen der Landwirtschaft (e) Förderung der Kohlenstoff-Sequestrierung in Land- und Forstwirtschaft 5. Ressourceneffizienz u. Übergang zu niedrig- kohlenstoff und klimaerhaltender Wirtschaftsweise (a) Vereinfachung von Diversifizierung, Schaffung von neuen Kleinunternehmen und Arbeitsplätzen (b) Förderung lokaler Entwicklung in ländlichen Gebieten (c) Verbesserter Zugang , Nutzungsmöglichkeiten und Qualität von Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) in ländlichen Gebieten 6. Soziale Einbeziehung, Verringerung der Armut und Wirtschaftsentwick- lung in ländl. Gebieten Innovation, Klimawandel und Umwelt als horizontale Themen
Die ländliche Entwicklung – Schlüsselmaßnahmen • Wissenstransfer, Informationsmaßnahmen und Beratungsdienste • Investitionen in physisches Kapital: • Höhere Unterstützungsraten für junge Landwirte, gemeinsame Investitionen und integrierte Projekte • Betriebs- und Geschäftsentwicklung • Ausgedehnte Unterstützung für kleine Betriebe und junge Landwirte • Unterstützung für die Bildung von Produzentengruppen in allen EU-Mitgliedstaaten • Agrar-Umwelt- und Klimaschutzzahlungen sowie biologische Landwirtschaft: mehr Flexibilität im Allgemeinen und insbesondere für gemeinsame Aktionen • Deutlich verstärkte Kooperationsmaßnahme einschließlich Pilotprojekte, kurze Versorgungsketten und lokales Marketing • Neues Instrumentarium zum Risikomanagement • Leader-Ansatz wird in allen EU-Fonds gestärkt • Europäische Innovationspartnerschaft(EIP)“Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit”
Wissenstransfer und Informationsaktionen Traditionelle Fortbildungskurse, besser an die Erfordernisse der ländlichen Akteure angepasst Workshops, Coaching, Demonstrationsaktivitäten, Information Austauschmaßnahmen von kürzerer Dauer zwischen Landwirten Neu? Zusammengeführte, besser sichtbare Maßnahme mit breitem Anwendungsfeld Beratungsdienste, Betriebshilfe und Ersatzdienste Beratung zu Cross-Compliance, den grünen Elementen der Direktzahlungen, anderen landwirtschaftlichen, Umwelt- oder wirtschaftlichen Aspekten Neu? Keine Begrenzung der Häufigkeit der Inanspruchnahme Offen für nicht-landwirtschaftliche kleinere und mittlere Unternehmen Fortbildung für Fortbilder/Berater Errichtung von Erzeugergruppen Neu? Ausweitung auf alle Mitgliedstaaten Begrenzt auf Gruppen mit KMU-Status Maßnahmen der ländlichen Entwicklung
Entwicklung landwirtschaftlicher und anderer Betriebe Gründungsbeihilfen: Junglandwirte Nicht-landwirtschaftliche Aktivitäten im ländlichen Raum Entwicklung von Kleinlandwirten Investitionen in nicht-landwirtschaftliche Aktivitäten Unterstützung für die Umstrukturierung landwirtschaftlicher Unternehmen Neu? Gegenwärtige Unterstützung für Semi-Subsistenz-Betriebe wird erhöht, Ausweitung auf alle kleinen landwirtschaftlichen Betriebe in der EU (Definition Mitgliedstaaten) Unterstützung für nicht-landwirtsch. Betriebe in ländl. Gebieten umfasst nun Mikro- und Kleinunternehmen Restrukturierungsbeihilfe soll Kleinwirten Anreiz zur Betriebsübergabe bieten Grunddienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten Lokale Grunddienstleistungen Breitbandinfrastruktur; andere Arten von kleinerer Infrastruktur, Erneuerbare Energie Freizeit-Infrastruktur, Touristeninformationen Kulturelles und Natur-Erbe von Dörfern und Landschaften, Umbau von Gebäuden und Verbesserung der Lebensqualität Maßnahmen der ländlichen Entwicklung
Ökolandbau– Getrennte Maßnahme zur besseren Sichtbarkeit Agrarumwelt und Klima Zahlungen Breiter Rahmen von Verpflichtungen über die bestehenden gesetzlichen Erfordernisse hinaus und bezogen auf (Beispiele): Artenvielfalt und Ökosysteme Klimawandel Wasserqualität und -quantität Bodenqualität und -quantität Landschaftsformen Konservierung genetischer Ressourcen Neu? Größere Flexibilität bezüglich der Vertragsdauer (z.B. jährliche Verlängerung nach 5 Jahren) Förderung von Gemeinschaftsverträgen Mitgliedstaaten müssen adäquate Fortbildung und Information gewährleisten Maßnahmen der ländlichen Entwicklung
Kooperation Entwicklung von neuen Produkten, Praktiken, Verfahren und Technologien Pilotvorhaben Kooperation zwischen kleinen Akteuren zur Organisation von gemeinsamen Arbeitsprozessen, gemeinsames Bewirtschaften von Anlagen und Ressourcen Horizontale und vertikale Kooperation zwischen Akteuren in der Lieferkette zur Förderung von kurzen Vermarktungswegen und lokalen Märkten Lokale Werbeaktivitäten bezogen auf kurze Vermarktungswege und lokale Märkte Gemeinsame Umsetzung von Umweltvorhaben Lokale Entwicklungsstrategien außerhalb von Leader Neu? Erheblich erweiterte Maßnahme Förderung technologischer Kooperation verstärkt Breitangelegte Förderung von wirtschaftlicher, Umwelt- und sozialer Kooperation Maßnahmen der ländlichen Entwicklung
Leader/Community-Led Local Development Gemeinsame Regeln für partizipative lokale Entwicklung in der horizontalen Verordnung für die GSR-Fonds mit spezifischen Regelungen in den jeweiligen VOen der einzelnen Fonds (im Fall von ELER und EMFF) Integrierte Entwicklungsstrategien / LAGs auch im nicht-ländlichen Raum, gefördert über Strukturfonds und EMFF Möglichkeit von „Multi-Fonds“-Strategien für ländliche (Leader!) Regionen /LAGs unter dem Prinzip „Eine Region = eine Strategie“ Leader-Regionen können von zusätzlicher Förderung durch EFRE, ESF und EMFF profitieren Nur Leader (ELER) ist für die Mitgliedstaaten verpflichtend Auswahlgremium für “Multi-Fonds” lokale Strategien entscheidet über “federführenden Fonds” Kapazitätsaufbau, Training und “Netzwerken” mit Blick auf die Vorbereitung und Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie
Lokale Entwicklungsstrategien Entwicklung und Umsetzung hochwertiger Strategien, die die Ziele der ländlichen Entwicklungspolitik verfolgen keine Bindung an die Regeln vordefinierter Maßnahmen, daher innovationsfreundlich Stärkung der Rolle der lokalen Entwicklungsstrategien als Kerninstrument zur Umsetzung von Zielen (EU 2020, Partnerschaftsvereinbarung, ländliches Entwicklungsprogramm + ggf. andere OPs sowie die lokalen Entwicklungsziele) Mindestanforderungen für die Strategien in der gemeinsamen Verordnung der EU-Fonds LAGs sollen bei der Projektauswahl lediglich ihrer Entwicklungs-strategie verpflichtet sein Der Mehrwert von Leader muss in den Strategien klar zu erkennen sein 22
Multifonds- Strategien Multifonds-Strategien sind optional, jedoch erfolgt auch bei Monofondstrategien eine Koordination zwischen den Fonds auf EU-und nationaler Ebene (inkl. Kompetenzentwicklung und Auswahl der Entwicklungskonzepte) „Gemischte CLLD-Gebiete“ (z.B. mit sowohl städtischer als auch ländlicher Gebietskulisse) sind möglich; strategische Kooperation benachbarter Gebiete Die Umsetzung mehrerer CLLD-Strategien im selben Gebiet sollte vermieden werden. Regel: „Ein Gebiet – eine Strategie – eine LAG“ 23
Beispiel einer “multi-Fonds” finanzierten lokalen Entwicklungsstrategie Projekt 1 EFRE Laufende Kosten + für Sensibili- sierung, möglicherweise durch „Leit-Fonds“ Projekt 2 ESF ESF ELER LOKALE ENTWICKLUNGSSTRATEGIE EFRE EMFF Projekt 3 ELER Projekt 4 EMFF Lokale Aktionsgruppe Kommunen/Landkreise u. andere lokale Behörden Örtliche Unternehmer Örtliche NRO, Zivilgesellschaft 24
Europäische Innovationspartnerschaft EIP „Landwirtschaftlichen Produktivität und Nachhaltigkeit“ Mit dem Ziel der Ressourceneffizienz, Brückenbildung zwischen Forschung und Praxis, generelle Förderung von Innovation Handelt durch operationelle Gruppen, die für innovative Vorhaben verantwortlich sind und durch ein Netzwerk unterstützt werden Operationelle Gruppen: bringen Landwirte, Forscher, Berater, Wirtschaft und andere Akteure zusammen, die mit Innovation im landwirtschaftlichen Sektor verbunden sind ELER trägt bei durch: Unterstützung der EIP operationellen Gruppen und des Netzwerks Andere ländliche Entwicklungsmaßnahmen, z.B. Kooperation, Investitionen, Wirtschaftsentwicklung, Wissenstransfer und landwirtschaftliche Beratungsdienste Nach Annahme durch Rat und Europäisches Parlament: Errichtung des Leitungsboards während des ersten Trimesters 2012 EIP Netzwerk wird eingerichtet in der zweiten Hälfte 2012
Ko-finanzierung und Finanzinstrumente Generell: Einheitliche Ko-Finanzierungsrate bis zu: 85% in weniger entwickelten Gebieten, peripheren Gebieten und kleineren Ägäischen Inseln 50% in anderen Gebieten Minimum 25% des ELER Betrages für klimawandel-relevante und Landbewirtschaftungs-Aktivitäten Agrar-Umwelt-Klima Zahlungen, Biologische Landwirtschaft, Zahlungen für Gebiete mit natürlichen und spezifischen Nachteilen Für den ELERHöhere Ko-Finanzierungsrate – bis zu 80% für: Wissenstransfer und Informationsaktionen Errichtung von Erzeugergruppen Kooperation Leader Bis zu 100% ELER Kofinanzierung für innovative Projekte, die aus den “Kappungsmitteln” der 1sten Säule finanziert werden Vereinfachter und klarer Rahmen für die Nutzung von Finanzinstrumenten: Finanzinstrumente auf EU-Ebene, direkt oder indirekt von der Kommission verwaltet Finanzinstrumente auf nationaler, regionaler oder transnationaler Ebene, von MS verwaltet
Vereinfachung Eine gemeinsame VO für die Verwaltung und das Kontrollsystem der GAP Inkl: Monitoring und Evaluierung Vereinfachte Kostenansätze Standardkosten pro Einheit Pauschalbeträge bis zu €100 000 an öffentlichen Zuschüssen Flat rates für indirekte Kosten: Kalkulation, Definition und Rechtfertigung ex-ante Abschreibung wird förderfähig
29 Wiegehtesweiter? November 2012 NächsteStufe MittebisEnde des 2. Semesters 2013 AbBeginn des 1. Semesters 2014 Dezember 2012 • Einreichung • der EPLR nach der • Annahme der • Verordnungen • Start der • offiziellen • Verhandlungen • Informelle • Diskussionen ELER Seminar "successful programming" Brüssel 6.7.2012 "Kick-off Meeting" zur PV mit Deutschland, Berlin27.11.2012 Genehmigung der EPLR
Für weitere Informationen • Die GAP nach 2013 • http://ec.europa.eu/agriculture/cap-post-2013/index_de.htm • Mitteilung der Kommission „Die GAP bis 2020“ • http://ec.europa.eu/agriculture/cap-post-2013/communication/index_de.htm • Folgenabschätzung • http://ec.europa.eu/agriculture/analysis/perspec/cap-2020/index_en.htm • Rechtsvorschläge • http://ec.europa.eu/agriculture/cap-post-2013/legal-proposals/index_de.htm