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HERZLICH WILLKOMMEN. KjG Abend 23.04.2010 Öffentlichkeitsarbeit. WOZU???. Werbung Mitgliederwerbung Werbung für Aktionen / Lager, etc … für eure Kids Außendarstellung „Mundpropaganda“. Welche Mittel habe ich???. Homepage Fotogallerie Flyer Berichte Umfragen.
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HERZLICH WILLKOMMEN KjG Abend 23.04.2010 Öffentlichkeitsarbeit KjG Abend 23.04.2010
WOZU??? • Werbung • Mitgliederwerbung • Werbung für Aktionen / Lager, etc… • für eure Kids • Außendarstellung • „Mundpropaganda“ KjG Abend 23.04.2010
Welche Mittel habe ich??? HomepageFotogallerieFlyerBerichte Umfragen KjG Abend 23.04.2010
Welche Mittel habe ich??? Flyer / Poster KjG Abend 23.04.2010
Welche Mittel habe ich??? Zeitung / Pfarrblatt / Ortsblatt KjG Abend 23.04.2010
Umgang mit Fotos Recht am eigenen Bild KjG Abend 23.04.2010
Ausnahmen • Person ist Beiwerk auf dem Foto • Veranstaltungen • Portaitfotos sind zustimmungspflichtig!!! • Personen der Zeitgeschichte KjG Abend 23.04.2010
Ausnahmen KjG Abend 23.04.2010
Ausnahmen KjG Abend 23.04.2010
§ 201 a § 201 a StGB stellt heimliche Bildaufnahmen, die in einem geschützten Umfeld oder in einer Wohnung aufgenommen wurden und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich verletzen, unter Strafe. Dies betrifft insbesondere auch heimliche Aufnahmen mit dem Handy sowie deren Weiterleitung. Zum höchstpersönlichen Lebensbereich gehören auf dem Ferienlager auch die Zimmer / Zelte der Teilnehmer. Wenn jemand z.B. nachts irgendwelche Fotos von Teilnehmern macht, bewegen wir uns im strafrechtlich relevanten Bereich! KjG Abend 23.04.2010
Einwilligungserklärung • bis zum 12. Lebensjahr ist ausschließlich die Einwilligung der Eltern erforderlich • Zwischen 12 und 18 ist zu prüfen, ob die Minderjährigen die entsprechende Reife haben, selbst über ihr „Recht am eigenen Bild“ zu verfügen. KjG Abend 23.04.2010
Einwilligungserklärung • „Ich / wir sind einverstanden, dass Fotos von unserem Kind / von mir ….. aus dem Sommerlager 2010 auf der Homepage derKjG … (www.kjg-xyz.de) veröffentlicht werden. KjG Abend 23.04.2010
Verwendung aus ext. Quellen KjG Abend 23.04.2010
Verwendung aus ext. Quellen • Logos müssen bis zur „Unkenntlichkeit“ verändert werden • für Bilder etc. braucht ihr eine Genehmigung • Web-Community ist recht freundlich • je ähnlicher, desto gefährlicher KjG Abend 23.04.2010
GEMA • Der Verband der Diözesen Deutschlands hat für kirchliche Feiern, Kirchenkonzerte und sonstige Veranstaltungen Pauschalverträge mit der GEMA abgeschlossen. Die Verträge gelten auch u.a. auch für die Jugendtreffs und Freizeiten der Kirchengemeinden oder Verbände. • dazu zählen keine öffentlichen Discos KjG Abend 23.04.2010
GEZ • Die Nutzung von Radio- und Fernsehgeräten sowie internetfähigen PCs ist auch durch einen Jugendverband anmeldepflichtig. • Aber für anerkannten Träger der Jugendhilfe gibt es Gebührenbefreiung KjG Abend 23.04.2010
Public Viewing • … ist nicht lizenzpflichtig, wenn nicht kommerziell. Das heißt, es darf kein Eintritt verlangt werden, auch nicht in Form von Aufschlägen beim Getränkepreis. KjG Abend 23.04.2010