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Peter Eichenberger. Kaufvertrag. Besitz Der Besitzer hat eine Sache in seiner Gewalt. Er kann die Sache zwar nutzen, aber nicht frei darüber verfügen. Eigentum Der Eigentümer hat das absolute Recht an einer Sache. Er kann die Sache nutzen, aber auch veräussern. vs. Kaufvertrag.
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Peter Eichenberger Kaufvertrag
Besitz Der Besitzer hat eine Sache in seiner Gewalt. Er kann die Sache zwar nutzen, aber nicht frei darüber verfügen. Eigentum Der Eigentümer hat das absolute Recht an einer Sache. Er kann die Sache nutzen, aber auch veräussern. vs. Kaufvertrag
3 Arten von Veräusserungsverträgen Kauf Ware gegen Geld Tausch Ware gegen Ware Schenkung Waren gegen Freude Kaufvertrag
Zustandekommen eines Vertrages Mündigkeit Urteilsfähigkeit Kaufvertrag Handlungsfähigkeit
Im Prinzip sind Verträge formlos gültig OR 1 Zum Abschluss eines Vertrages ist die gegenseitige übereinstimmende Willensäusserung der Parteien erforderlich OR 11 Verträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit nur dann einer besonderen Form, wenn das Gesetz eine solche vorschreibt. Kaufvertrag
Schlüssiges Verhalten Mündlich Schriftlich Zeichen Kaufvertrag
Form der Verträge Einfache Schriftlichkeit Registereintrag Qualifizierte Schriftlichkeit • Grundbuch • Handelsregister • Eigentumsvorbehaltsregister Öffentliche Beurkundung Kaufvertrag
Der Vertragsabschluss Unverbindlich Verbindlich Befristet Unbefristet Kaufvertrag • Antrag unter Abwesenden Antrag unter Anwesenden
Mängel bei Vertragsabschluss Nichtige Verträge Anfechtbare Verträge Kaufvertrag
Anfechtbare Verträge Wesentlicher Irrtum Täuschung Kaufvertrag Übervorteilung
Kaufgegenstände Kaufvertrag
Fahrniskauf Speziesware Gattungsware Ort der Erfüllung Gegenstand der Erfüllung Kaufvertrag Zeit der Erfüllung Übergang von Nutzen und Gefahr
Antrag und Annahme Inhalt Kaufvertrag Formulierung Ja/Nein
Besondere Arten Unverlangte Warensendungen Verlangte Ansichtssendungen Kaufvertrag Kauf nach muster
Rücktrittmöglichkeiten Werbefahrten 7 Tage Kaufvertrag Schriftliche Bestellungen – Widerruf vor Bestelleingang
Vertragsverletzungen Kaufvertrag
Verjährung Kaufvertrag
Handelsregister Als Handelsregister bezeichnet man ein öffentliches Verzeichnis, das Eintragungen über die nach kaufmännischer Art geführten Unternehmenin einem bestimmten geografischen Raum führt. Das Handelsregister soll eine Publikations-, Beweis-, Kontroll- und Schutzfunktion erfüllen. Typischerweise enthält das Handelsregister unter anderem Informationen über Firma, Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen, den Gegenstand des Unternehmens, vertretungsberechtigte Personen, die Rechtsform des Unternehmens sowie das Grund- oder Stammkapital. Kaufvertrag
Rechte eines eingetragenen Unternehmens Schutz der Firma (Namen) Kaufvertrag
Wahl des Firmennamens • Inhalt muss der Wahrheit entsprechen • Einzelfirma mit Familiennamen • Kollektivgesellschaft mit Familiennamen und Zusatz • Kommanditgesellschaft der Namen des Komplementärs • Freier Namen mit Zusatz AG/GmbH Kaufvertrag