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Öffentlich geförderte Beschäftigung Veranstaltung der Ratsfraktion und des Stadtverbandes DIE LINKE. Halle am 1. November 2007. Bundesprogramm Kommunal-Kombi Vortrag Katrin Kunert, MdB, kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Ziele des Programms I.
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Öffentlich geförderte BeschäftigungVeranstaltung der Ratsfraktion und des Stadtverbandes DIE LINKE. Halle am 1. November 2007 BundesprogrammKommunal-Kombi Vortrag Katrin Kunert, MdB, kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.
Ziele des Programms I • Aufbau von bis zu 100.000 geförderten Arbeitsplätzen, davon • 50.000 im Jahr 2008 • 50.000 im Jahr 2009
Ziele des Programms II • Förderung der Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen in • Kreisen und kreisfreien Städten mit • hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit, die • mindestens bei 15 Prozent liegt
Förderkriterien I • Nachweis der Zusätzlichkeit • im öffentlichen Interesse liegend • Keine erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Tätigkeiten • kein Abbau regulärer Arbeitsplätze
Förderkriterien II • sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze • tarifliches Arbeitsentgelt oder • ortsübliches Arbeitsentgelt • durchschnittlicher monatlicher Bruttolohn von 1.050 Euro • Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche
Wer wird gefördert? • arbeitslos gemeldete Bezieher/innen von ALG II, die • mindestens zwei Jahre ALG II bezogen haben
Welche Regionen werden gefördert? Kreise und kreisfreie Städte • Gesamt-ALquote von mind. 15 % • Berechnungsgrundlage: August 2006 bis April 2007 • 85 Kreise und kreisfreie Städte, davon 18 in Sachsen-Anhalt • Fördermittelverteilung entsprechend des Anteils an Arbeitslosen
Welche Kreise und kreisfreien Städte* sind förderfähig? (I) Sachsen-Anhalt • Aschersleben-Staßfurt 22,4 % • Stendal 20,7 % • Köthen 20,3% • Burgenlandkreis 20,2 % • Weißenfels 19,8 % • Quedlinburg 18,9 % * Angaben vor der Gebietsreform
Welche Kreise und kreisfreien Städte* sind förderfähig? (II) Sachsen-Anhalt • Halberstadt 17,7 % • Magdeburg 17,5 % • Merseburg-Querfurt 17,2 % • Bitterfeld 16,9 % • Bernburg 16,5 % • Wittenberg 16,5 % * Angaben vor der Gebietsreform
Welche Kreise und kreisfreien Städte* sind förderfähig? (III) Sachsen-Anhalt • Halle 16,2 % • Dessau 16,2 % • Altmark Salzwedel 16,1 % • Schönebeck 15,8 % • Jerichower Land 15,7 % • Anhalt-Zerbst 15 % * Angaben vor der Gebietsreform
Finanzsituation der Landkreise* • 20 von 21 Landkreisen haben einen unausgeglichenen Haushalt • nur der Ohrekreis hat einen ausgeglichenen Haushalt * Angaben vor der Gebietsreform
Ostdeutschland alle Bundesländer 78 Landkreise und kreisfreie Städte Westdeutschland 5 von 10 Bundes-ländern 7 Kreisfreie Städte Welche Kreise und kreisfreien Städte sind förderfähig? (IV)
Finanzierung I Bund • die Hälfte des Arbeitnehmer-Brutto-arbeitsentgelts, max. 500 Euro • 1,6 Mrd. Euro für die Gesamtlaufzeit Kompensierung durch Einsparungen bei passiven Leistungen (ALG II: 1,2 Mrd. Euro, KdU, SV-Beiträge) • 300 Mio. Euro ESF-Mittel für 5 Jahre
Finanzierung II Länder • ggf. Mittel zur Unterstützung des Programms Kommunen • die Hälfte des Arbeitnehmer-Brutto-arbeitsentgelts
Förderzeitraum Programm • Beginn:1. Januar 2008 • Ende: 31. Dezember 2009 Arbeitsplätze • max. 3 Jahre, längstens bis 31. Dezember 2012
Kritikpunkte I • unseriös und populistisch • keine Maßnahme zur Lösung von wirtschaftlichen Strukturproblemen • Bund verlagert das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit auf die Kommunen
Kritikpunkte II • Ausblenden der Finanzlage der Kommunen • Einsparungen im Bereich der passiven Leistungen • Was passiert nach 2012? • Keine Bündelung der Förderpro-gramme