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Vorteile der Betriebliche Altersvorsorge „ Recht auf Entgeltumwandlung “ § 1a Betr.AVG Betriebsrentengesetz. Arbeitskreis Rechnungswesen Hannover Referentin: Katrin von Gfug Diplom Kauffrau/ Versicherungs - u. Finanzmaklerin. Die Rechte der Arbeitnehmer sind die Pflichten der Arbeitgeber.
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Vorteile der Betriebliche Altersvorsorge„ Recht auf Entgeltumwandlung “§ 1a Betr.AVG Betriebsrentengesetz Arbeitskreis Rechnungswesen Hannover Referentin: Katrin von Gfug Diplom Kauffrau/ Versicherungs - u. Finanzmaklerin
Die Rechte der Arbeitnehmer sind die Pflichten der Arbeitgeber Der Arbeitgeber steht in der Verantwortung • Der Arbeitgeber trägt gegenüber seinen Arbeitnehmern eine allgemeine Fürsorgepflicht (§ 611 BGB), aus der sich Schutz-, Sorgfalts- und Auskunftspflichten ableiten. • Entsteht dem Arbeitnehmer ein Schaden durch Verletzung einer Fürsorgepflicht, ist der Arbeitgeber zum Schadensersatz verpflichtet (§ 241 Abs. 2 BGB). • Insbesondere unterlassene Informationen in Bezug auf anwendbare Tarifverträge zur Entgeltumwandlung können zu Schadensersatz führen (§ 2 Abs.1, S.2 Nr. 10 NachwG, § 4 Abs.1, S. 2 Nr. 9 BBiG, § 8 TVG). • Arbeitgeber muss auch über Vertragsinhalte informieren und im Interesse des Mitarbeiters handeln.
Die demographische Entwicklung 2004 2030 Datenquelle: Statistisches Bundesamt
Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung verschlechtern sich generell
Verteilung der Rentner nach dem monatlichen Rentenzahlbetrag Ø-Eckrente (West) in 2003: €1.073 50,2 % 80,2 % in € 0,1 % 0,4 % 0,2 % 0,1 % 0,3 % 0,2 % 0,8 % 0,3 % 0,5 % 0,7 % 3,1 % 1,7 % 6,5 % 1,7 % 3,7 % 3,6 % 6,1 % 9,8 % 13,6 % 5,9 % 9,0 % 7,4 % 10,7 % 15,3 % 13,5 % 9,0 % 10,8 % 10,4 % 12,6 % 11,7 % 16,4 % 12,7 % 7,4 % 12,8 % 9,6 % 5,2 % 4,4 % 10,1 % 7,7 % 4,6 % 11,5 % 8,7 % 4,6 % 7,8 % 6,5 % GESAMT MÄNNER UND FRAUEN: 19.558.028 GESAMT MÄNNER: GESAMT FRAUEN: 11.492.759 8.065.269 Männer Frauen Quelle: Rentenversicherungsbericht 2004
Beispiele für Brutto-/Nettorechnungen Rahmendaten
Abgeltungssteuer: Was nun? Vermögenswirksame Leistungen versus bAV im steuerlichen Überblick
Beteiligung der Beschäftigten an der Entgeltumwandlung in % 35,6 gesamt * Deutsches Institut für Altersvorsorge 2005 41,2 Männer 30,7 Frauen 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 Verbreitungsgrad der bAV - Entgeltumwandlung Mitarbeiter mit Entgeltumwandlung • Durchdringungsquoten müssen gesteigert werden • Gerade Kleinbetriebe oft noch ohne bAV-Lösungen • Beteiligungsverhältnis der Mitarbeiter je Unternehmen unbefriedigend
Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung - gesamt Beschäftigte mit bAV
„Un-Informierte“ =63% Arbeitnehmer haben Informationsdefizit in der bAV „Ich fühle mich über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung in meiner Firma gut informiert.“ (n=883) Verteilung annähernd konstant seit September 2003! Quelle: psychonomics bAV-Report 2007,Arbeitnehmerbefragung
Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung Für den Arbeitgeber • Senkung der Lohnnebenkosten • Nutzung steuerrechtlicher Finanzierungsinstrumenten • Flexibilisierung der Mitarbeiterstruktur imHinblick auf Renteneintrittsalter 67 • Erweiterung des personalpolitischen Instrumentariums • Erhöhung des Versorgungsniveaus der Mitarbeiter • Verbesserung des Unternehmensimages • Motivation der Mitarbeiter
Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung Für den Arbeitnehmer • Effizienter Ausgleich von Versorgungslücken • Steuer- und sozialversicherungsfreier Aufbau der Altersversorgung aus Bruttobeiträgen • Individuelle Gestaltung des Leistungsspektrums und der Kapitalanlagestrategie • Flexibilisierung des vorzeitigen Ruhestands im Hinblick auf Renteneintrittsalter 67 • Sicherheit der Leistungen auch bei lang andauernder Arbeitslosigkeit
Steuerliche Architektur im Überblick privat Arbeits- freistellung betriebliche Altersversorgung Beleg- schafts- geschäft Lebens- Arbeitszeit- konten Direkt- zusage Unter- stützungs- kasse Pensions- fonds Pensions- kasse Direktver- sicherung EntgeltumwandlungAusbaustufe EntgeltumwandlungBasisstufe GGF-Versorgung AG-Finanzierung Belegschaft Riester- Förderung§ 10a EStG steuerfreie Einzahlung steuerfreieÜbernahme § 3 Nr. 66 EStG steuerfreie Einzahlung § 3 Nr. 63 EStG
Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung - gesamt Durchführungswege
Die Durchführungswege der bAV im Überblick Die Ziele des Unternehmensund der Mitarbeiter sind entscheidend! Direkt- zusage Unterstützungs- kasse Direkt- versicherung Pensions-kasse -- ü Bilanzneutralität -- -- Freie Dotierung -- -- PSV-Freiheit -- ü Gestaltungsvielfalt Nachgelagerte Besteuerung ü -- -- Renten-Freibeträge ü Kapitalanlage -- -- Kosten -- Administration ü -- ü Variable Beiträge -- -- ü Portabilität
Gesetzliche Rahmenbedingungen für die Direktversicherung nach Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes Neuzusagen ab 01.01.2005
Anforderungen an ein praxistaugliches bAV-Versorgungsmodell • Auswahl geeigneter, praxistauglicher Durchführungswege (z.B. Direktversicherung + Unterstützungskasse) • Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung (§1a BetrAVG) • Berücksichtigung eines versicherungsförmigen Durchführungsweges zur Sicherstellung des Rechtsanspruch auf Portabilität und Entgeltumwandlung • Ggf Einrichtung eines Kollektivvertrages/ Rahmenabkommens mit leistungsverbessernden Vorzugskonditionen zugunsten der Belegschaft • Full-Service bei Einführung des Versorgungssystems(Mailings, Belegschaftsversammlung, Einzelberatung, Dokumentation etc.) • Minimierung der Insolvenzsicherungs-Kosten und Verwaltungskosten(lediglich für Führungskräfte und Spitzenverdiener) • Auslagerung der Administration und des Rentenmanagements • Turnusmäßiger Check weiterer Beratungsfelder, u.a.* GGF-Versorgung (Schwachstellenanalyse, Ausfinanzierung, Auslagerung)* Sozialversicherungsrechtlicher Status (GGF, GF, mitarbeitende Familienangehörige)
Kontaktdaten Katrin von Gfug Diplom Kauffrau Katrin von Gfug Thema : Implementierung betriebliche Altersversorgung Sandhauser Str. 49 . 13505 Berlin Tel. 030.43 74 68 74 Fax 030.43 74 68 76 Mobil 0172.38 77 944 katrivongfug@katrinvongfug.de IHK-Registrierung: D-SEOF-FMGV$-16