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Beschluss des Akademischen Senats vom 17.12.2003

Beschluss des Akademischen Senats vom 14.7.2004 Eckwerte zur Modularisierung und zur gestuften Studienstruktur an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Beschluss des Akademischen Senats vom 17.12.2003. Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen ,

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Beschluss des Akademischen Senats vom 17.12.2003

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  1. Beschluss des Akademischen Senats vom 14.7.2004Eckwerte zur Modularisierung und zur gestuften Studienstruktur an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

  2. Beschluss des Akademischen Senats vom 17.12.2003 Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen, Einführung von konsekutiven, nicht-konsekutiven und weiterbildenden/berufsbezogenen Masterstudiengängen, Schaffung von Zentren für z.B. Medien-, Schreib-, Sprech- und Sprachkompetenz mit entsprechender Ausstattung für die geforderten berufsfeldbezogenen Qualifikationen in gestuften Studiengängen, Miteinbeziehung der staatlich geregelten Studiengänge in das zweistufige System, sobald dafür die entsprechenden Regelungen vorliegen, volle Akkreditierungsfähigkeit der neuen Studiengänge auf Grundlage der KMK-Beschlüsse, Erarbeitung verbindlicher Rahmenvorgaben für die Einführung gestufter Studiengänge (= Eckwertepapier), Einrichtung einer Koordinierungsstelle.

  3. Akademischer Senat: Grundsatzbeschluss zur Einführung von gestuften Studiengängen an der Universität (17.12.2003)  Prorektorat für Studium und Lehre und HoF Wittenberg: Information über BAMA-Projekte anderer Universitäten Vorträge auswärtiger Experten, Materialsammlung, Modellvergleich (1/2004 – 4/2004)  Prorektorat und HoF Wittenberg: Universitätsweite Öffentlichkeitsarbeit zu Senatsbeschluss und weiterem Vorgehen: Artikel in Universitätszeitung, Veranstaltung von Expertenvorträgen, Internetauftritt des Prorektorats ... (ab 2/2004)  Zeitplan zur Einführung von Bachelor und Master an der Universität Halle-Wittenberg I

  4. Prorektorat, HoF Wittenberg, Arbeitsgruppe Bachelor-Master: Entwicklung des Eckwertekonzeptes zur Modularisierung und gestuften Studienstruktur (2/2004 – 7/2004)  Akademischer Senat: Beschluss über Eckwerte zur Modularisierung und gestuften Studienstruktur (14.7.2004)  Fachbereiche und Institute: Entwurf eines Gesamtstudienangebots, Abstimmung mit anderen Fächern (7/2004 – 2/2005)  Prorektorat und ASQ-Bereich: Konzeption und Planung des Bereichs Allgemeiner Schlüsselqualifikationen: ASQ-Modulangebot und Organisationsstruktur des ASQ-Bereichs (7/2004 – 12/2004)  Zeitplan zur Einführung von Bachelor und Master an der Universität Halle-Wittenberg II

  5. Prorektorat, Arbeitskreis Studienstruktur und Koordinierungsstelle: Entwicklung der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnungen für Bachelor- und Masterstudiengänge, der Muster für die Fachspezifischen Bestimmungen und der Schemata für die Modulbeschreibungen auf Basis der Eckwerte (12/2004 – 2/2005)  Fachbereiche und Institute: 1.) Modulaufbau der einzelnen Studiengänge festlegen, 2.) einzelne Module und Prüfungsmodalitäten definieren, 3.) Fachspezifische Bestimmungen und allgemeine Modulbeschreibungen formulieren Beratung, Moderation und fachliche Unterstützung durch Koordinierungsstelle (12/2004 – 12/2005)  Fachbereichräte, Akademischer Senat und Rektorat: Beschlüsse in akademischen Gremien (4/2005 – 7/2005)  Zeitplan zur Einführung von Bachelor und Master an der Universität Halle-Wittenberg III

  6. Zentrale Universitätsverwaltung, Immatrikulationsamt, zentrale Prüfungsämter – Arbeitskreis Studienstruktur: verwaltungstechnische Umsetzung der neuen Studienstruktur: Arbeitsorganisation, Software und Formularentwicklung etc. (1/2005 – 9/2006)  Rektorat, Akademischer Senat und ASQ-Bereich: Einrichtung des ASQ-Bereichs als zentraler Einrichtung der Universität und Vorbereitung des ASQ-Studienprogramms (4/2005 – 7/2006)  Fachbereiche und Institute: Konkrete Modulbeschreibungen für das erste Semester in der neuen Studienstruktur formulieren (bis 6/2006)  Zeitplan zur Einführung von Bachelor und Master an der Universität Halle-Wittenberg IV

  7. Prorektorat und Koordinierungsstelle: Vorgespräche mit Akkreditierungsagenturen, Anmeldung zur Akkreditierung der neuen Studiengänge und Vorbereitung der Akkreditierungen (4/2006 – 7/2007)  Studienberatung und Öffentlichkeitsabteilung: Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für die neuen Studiengänge (ab 10/2005)  Aufnahme des Studienbetriebs (WiSe 2006/07) Zeitplan zur Einführung von Bachelor und Master an der Universität Halle-Wittenberg V

  8. Hochschulrahmengesetz (2002): Die Hochschulen können BA/MA anbieten (§19I). Landeshochschulgesetz LSA (2004): Die Hochschulen sollen BA/MA anbieten (§ 9 VI). Gesetzliche Vorgaben

  9. Beschluss der KMK vom 15.09.2000: Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktesystemen und die Modularisierung von Studiengängen. Beschluss der KMK vom 10.10.2003: Ländergemeinsame Strukturvorgaben der KMK gemäß § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen. Akkreditierungsrat 1999: Akkreditierung von Akkreditierungsagenturen und Akkreditierung von Studiengängen mit den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister – Mindeststandards und Kriterien Akkreditierungsrat 2001: Referenzrahmen für Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magister-Studiengänge Vorgaben durch Kultusministerkonferenz und Akkreditierungsrat

  10. Kompetenzorientierung der Studiengänge Stufung und Abfolge: erst Bachelor, dann Master. ECTS: Arbeitsaufwand der Studierenden, verrechnet in Leistungspunkten (30 Stunden = 1 LP) statt Lehrleistung Modularisierung: Lehr- und Lerneinheiten (Kontakt- + Selbststudium), definiert über Lernziele Studienbegleitende Prüfungen statt Abschlussprüfungen Explizite Vermittlung von Schlüsselqualifikationen Akkreditierung: Studiums-TÜV prüft KMK-Kriterien (und mehr) ab. Das Neue am BA-MA-Studienmodell

  11. Gesamtstudienstruktur Modularisierung Leistungspunktevergabe (ECTS) Prüfungs- und Notensystem Schlüsselqualifikationen Akkreditierungsgesichtspunkte Gegenstand der Eckwerte

  12. Universitärer Anspruch und Universitätsverträglichkeit Nutzen aller Chancen der Studienreform bei gleichzeitiger Wahrung von Kontinuität und Bewährtem Größtmögliche Flexibilität bei der Studienganggestaltung und bei der Fächerwahl durch die Studierenden Grundsätze der Eckwerte

  13. Der Bachelor-Studiengang umfasst insgesamt 180 LP; dies entspricht 6 Semestern Regelstudienzeit (5400 Stunden). Der Master-Studiengang weist insgesamt 120 LP auf; dies entspricht 4 Semestern Regelstudienzeit (3600 Stunden). Der weiterbildende, berufsbezogene Master kann auch nur 60 LP, also zwei Semester umfassen (1800 Stunden). Grundsatzstruktur - Regelstudienzeit

  14. Module bilden die Bausteine eines Studienprogramms. Module sind inhaltlich und zeitlich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheiten. Sie bestehen nicht nur aus den Lehrveranstaltungen (Kontaktstudium), sondern umfassen auch die zu erbringenden Studienleistungen im Kontext dieser Lehrveranstaltungen (Selbststudium). Module können aus verschiedenen Lehr- und Lernformen bestehen (Vorlesung, Übung, Seminar, Projektseminar, Selbststudium, Projektarbeit etc.). Abschlussarbeiten und (externe) Praktika bilden eigene Module. Der Zweck der Modularisierung: die Lern- und Lehrziele für jedes einzelne Modul explizit zu definieren. Modulgestaltung I - Definition

  15. Pflichtmodule: diese haben alle Studierenden zu belegen. Wahlpflichtmodule: die Studierenden können innerhalb eines thematisch eingegrenzten Bereichs auswählen. Wahlmodule: die Studierenden haben die freie Auswahl innerhalb des Modulangebots des Fachs. Modulgestaltung II – Modulformen

  16. Größere Module weisen immer ein Vielfaches von 5 LP auf. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Modul zwischen 5 und 10 LP aufweisen, um so unterschiedlichen Leistungsanforderungen der Fächer gerecht zu werden. Modulgestaltung III – Modulgrößen Es gibt zwei Standardgrößen für Module: • 5 LP (dies entspricht 150 Arbeitsstunden, knapp 4 Wochen) und • 10 LP (dies entspricht 300 Arbeitsstunden, knapp 8 Wochen).

  17. Modulgestaltung IV – Beispiel A

  18. Modulgestaltung V – Beispiel B

  19. Modulgestaltung VI – Beispiel C

  20. Modulgestaltung VIIElemente der Modulbeschreibung gemäß KMK Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls (Zielgruppen und Zielbegründung), Ziele der Einzelelemente/ Veranstaltungen, Lehr- und Lernformen, Voraussetzungen für die Teilnahme, Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten, Verwendbarkeit des Moduls in welchen Studiengängen, Zeitlicher Arbeitsaufwand des Teilnehmers, Anzahl der zugelassenen Teilnehmer, Leistungspunkte und Noten, Formen und Umfang der Prüfungen, Häufigkeit des Angebots von Modulen (Angebotsturnus), Dauer der Module.

  21. Anhand der Eckwerte wird eine „Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelor-Master-Studium“ entwickelt. Diese bildet den Rahmen für die einzelnen „fachspezifischen Bestimmungen“. Studiengangssatzungen

  22. welche Bachelor- und Master-Studienvarianten angeboten werden, welche Module (Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodule) in welcher Reihenfolge mit wie viel Leistungspunkten zu belegen sind, wie viele Leistungspunkte das Praktikum aufweisen soll, welche Modulnoten in die Studienfachnote eingehen und welche Zugangsvoraussetzungen für den Master-Studiengang des Fachs zu erfüllen sind. Fachspezifische Bestimmungen Jedes Studienfach regelt in seinen fachspezifischen Bestimmungen insbesondere,

  23. Das Bachelor-Studium umfasst insgesamt 180 LP; dies entspricht 6 Semestern Regelstudienzeit (5400 Arbeitstunden). Das Master-Studium weist insgesamt 120 LP auf; dies entspricht 4 Semestern Regelstudienzeit (3600 Arbeitsstunden). Der weiterbildende, berufsbezogene Master kann auch nur 60 LP, also 2 Semester umfassen (1800 Arbeitsstunden). Gesamtstudienstruktur

  24. Die Definition von Schlüsselqualifikationen orientiert sich an den Empfehlungen des Wissenschaftsrates (2000). An der Universität Halle-Wittenberg wird zwischen zentral angebotenen allgemeinen Schlüsselqualifikationen (ASQ) und in den Fächern angebotenen Schlüsselqualifikationen (FSQ) unterschieden. Schlüsselqualifikationen

  25. Die „Allgemeinen Schlüsselqualifikationen“(ASQ) werden zentral angeboten (Medien- und Sprachzentrum, Sprechwissenschaft). Allgemeine Schlüsselqualifikationen Dazu zählen: • Fremdsprachen, • Techniken der Präsentation und Argumentation, des Schreibens und Redens, • Medienkompetenzen. Die Fächer geben Empfehlungen, welche ASQ-Module zu dem Fachstudium „passen“.

  26. Formen: eigene Module, ausschließlich zur Vermittlung von FSQ im Rahmen eines anderen themenzentrierten Moduls. Fachspezifische Schlüsselqualifikationen Die FSQ werden von den Fächern angeboten. Welche FSQ benötigt werden, wird in den fachspezifischen Bestimmungen entschieden.

  27. das Fachstudium, die Abschlussarbeit, das Praktikum/die Praktika, der allgemeine SQ-Bereich (ASQ) und der fachspezifische SQ-Bereich (FSQ). Struktur des Bachelor-Studiengangs Der Bachelor-Studiengang besteht aus einem oder zwei Studienfächern. Im Leistungspunktevolumen des Studienfachs bzw. der Studienfächer sind enthalten:

  28. Studiengänge mit einem Fach (180 LP), Studiengänge mit zwei gleichgewichtigen Fächern (90 LP pro Fach), Studiengänge mit einem großen und einem kleinen Fach (120 LP und 60 LP). Drei Varianten des Bachelor-Studiums

  29. davon 130-145 LP Module des Studienfachs, 10 LP Abschlussarbeit (in einem Fach), 5, 10, 15 oder 20 LP Praktikum/Praktika, 10 LP Allgemeine Schlüsselqualifikationen (ASQ), 10 LP Fachspezifische Schlüsselqualifikationen (FSQ) BA-Studiengänge mit einem Fach (180 LP)

  30. BA-Studiengänge mit einem Fach (180 LP)

  31. Pro Fach: 60-65 LP Module des Studienfachs, 10 LP Abschlussarbeit, 5 oder 10 LP Praktikum/Praktika, 5 LP Allgemeine Schlüsselqualifikationen (ASQ), 5 LP Fachspezifische Schlüsselqualifikationen (FSQ) BA-Studiengänge mit zwei gleich-gewichtigen Fächern (90 LP pro Fach)

  32. BA-Studiengänge mit zwei gleich-gewichtigen Fächern (90 LP pro Fach)

  33. im 120er Fach: 75-85 LP Module des Studienfachs, 10 LP Abschlussarbeit, 5, 10 oder 15 LP Praktikum/Praktika, 10 LP Allgemeine Schlüsselqualifikationen (ASQ), 10 LP Fachspezifische Schlüsselqualifikationen (FSQ) im 60er-Fach: 60 LP Module des Studienfachs, keine Abschlussarbeit, kein Praktikum, keine ASQ und FSQ. BA-Studiengänge mit einem großen und einem kleinen Fach (120 LP und 60 LP)

  34. BA-Studiengänge mit einem großen und einem kleinen Fach (120 LP und 60 LP)

  35. konsekutiver, nicht-konsekutiver oder weiterbildender/berufsbezogener Master-Studiengang? „stärker anwendungsorientiert“ oder „stärker forschungsorientiert“? Struktur des Master-Studiengangs I Nötige Festlegungen gemäß KMK-Rahmenvorgaben:

  36. Der Master-Studiengang besteht aus einem Studienfach oder zwei Studienfächern und der Abschlussarbeit: 1-Fach-Studiengänge: von den 120 LP sind 30 oder 15 LP Abschlussarbeit vorgesehen, 2-Fach-Studiengänge: im ersten Fach 75 LP (davon 30 oder 15 LP für die Abschlussarbeit), im zweiten 45 LP. Der weiterbildende/berufsbezogene Master kann auch zweisemestrig mit insgesamt 60 LP angelegt sein. Struktur des Master-Studiengangs II

  37. Struktur des Master-Studiengangs 1-Fach-Master (120 LP) 2-Fach-Master (75 + 45 LP)

  38. Eine Abschlussarbeit ist im Masterstudiengang obligatorisch. Sie bildet ein eigenes Modul, das zusätzlich zum Studienfach bzw. den beiden Studienfächern besteht. Die Abschlussarbeit im viersemestrigen Master umfasst 15 oder 30 LP. Das entspricht etwa drei bzw. sechs Monaten Bearbeitungszeit. Die Abschlussarbeit im zweisemestrigen weiterbildenden/ berufsbezogenen Master umfasst 15 oder 20 LP. Master-Abschlussarbeit

  39. Die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen regelt § 27 Hochschulgesetz LSA. Die besonderen Zugangsvoraussetzungen und Auswahlverfahren für die Studienfächer regeln die fachspezifischen Bestimmungen (gemäß § 27 VI HSG LSA). Beim Master ist hierbei auch entscheidend, um welcher Art der Master es sich handelt (konsekutiv, nicht-konsekutiv, weiterbildend/berufsbezogen). Zugänge zum BA-MA-Studiengänge

  40. Die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen regelt § 27 Hochschulgesetz LSA. Grundvoraussetzung ist der Abschluss eines Hochschulstudiums. Die Zugangsvoraussetzungen und Auswahlverfahren für die einzelnen Studienfächer regeln die jeweiligen fachspezifischen Bestimmungen (§ 27 VI HSG LSA). Entscheidend ist hierbei auch, um welcher Art der Master es sich handelt (konsekutiv, nicht-konsekutiv, weiterbildend/berufsbezogen). Zugang zum Master-Studiengang

  41. Die Prüfungen werden strikt studienbegleitend durchgeführt und sind modulbezogen. Prüfungen können in allen denkbaren Formen durchgeführt werden: Klausur, mündliche Abfrage, Hausarbeit, Referat, Protokolle etc. Jedes Modul muss mit mindestens einer Prüfung belegt werden. Prüfungswesen

  42. Für die Modulprüfungsleistungen und im Studienabschlusszeugnis werden die deutschen Noten vergeben. Jede vergebene Note wird gemäß der Vorgaben von KMK und ECTS umgerechnet: 1,0-1,5 entspricht A („hervorragend“) 1,6-2,0 entspricht B („sehr gut“) 2,1-3,0 entspricht C („gut“) 3,1-3,5 entspricht D („befriedigend“) 3,6-4,0 entspricht E („ausreichend“) 4,1-5,0 entspricht F („nicht bestanden“) Notensystem

  43. Abschlusszeugnis (Nennung aller Module und Noten) Zeugnisanhang (Diploma Supplement): Diese zusätzliche Beschreibung des Abschlusszeugnisses informiert umfassend über die erbrachten Leistungen im Studium. Studien-Buch (Transcript of Records): Diese semesterweise Auflistung aller bestandenen Modulprüfungen eines Studierenden fungiert als Statusbericht zur individuellen Studienleistung. Dokumentation der Prüfungsleistung

  44. Gemäß der Rahmenvorgaben der KMK 2003: Bachelor of Science, of Arts, of Engineering, of Laws Master of Science, of Arts, of Engineering, of Laws (konsekutiver Master) Master: Unterscheidung von anwendungs- und forschungsorientierten Master. Fachliche Zusätze sind ausgeschlossen. Abschlussbezeichnungen

  45. Die festgelegten Eckwerte gelten für alle gestuften Studiengänge der Universität Die bereits bestehenden gestuften Studiengänge werden – soweit wie möglich – gemäß dieser Eckwerte angepasst. Die Eckwerte zur Modularisierung sind für alle, also auch für die Diplom- und Magister-Studiengänge, ab dem Wintersemester 2006/2007 verpflichtend. Geltungsbereich der Eckwerte

  46. Die Bachelor- und Master-Studiengänge der Studienfächer werden gemeinsam konzipiert. In die Bachelor- und Master-Studiengänge wird gleichzeitig immatrikuliert. Die Immatrikulation beginnt zum Wintersemester2006/07. In den Fächern, in denen gestufte Studiengänge angeboten werden, werden keine Neueinschreibungen in den alten Studiengängen durchgeführt. Umstellungsmodalitäten

  47. BA-MA-Beauftrager BC/BT BA-MA-Beauftrager Bio BA-MA-Beauftrager Chem BA-MA-Beauftrager Wiwi Ba-Ma-Beauftrager Theo BA-MA-Beauftrager Erzwis BA-MA-Beauftrager Sp/Lit BA-MA-Beauftrager Geo Prorektorat für Studium und Lehre BA-MA-Beauftrager G/P/S BA-MA-Beauftrager Physik Arbeitskreis Studienstrukturreform (Prorektorat, Hochschullehrer, ZUV, HoF) Koordi-nierungs-stelle HoF BA-MA-Beauftrager Ingwiss. BA-MA-Beauftrager Pharma BA-MA-Beauftrager Jura BA-MA-Beauftrager M/S/S BA-MA-Beauftrager K/O/A BA-MA-Beauftrager Med BA-MA-Beauftrager Ma/In BA-MA-Beauftrager LW Organisation an der Uni Halle

  48. http://www.hof.uni-halle.de/bama/links.htm Linkliste zur Studienstrukturreform Informationen zur Studienstrukturreform http://www.prorektoratsl.uni-halle.de/bachelor_master/ Martin Winter, Stand 13.2.2004

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