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Gliederung: GM II. 1 Finanzierung2 Produktionsfaktoren3 Produktion. Gliederung. 1 Finanzierung1.1 Diagnosis Related Groups1.1.1 Grundlagen des Klassifizierungssystems1.1.2 Betriebswirtschaftliche Herausforderungen1.2 Entgeltverhandlung1.3 Sponsoring und Fundraising1.4 Finanzierungssurrogate
E N D
1. GESUNDHEITSMANAGEMENT IITeil 1aProf. Dr. Steffen FleßaLst. für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und GesundheitsmanagementUniversität Greifswald
2. Gliederung: GM II 1 Finanzierung
2 Produktionsfaktoren
3 Produktion
3. Gliederung 1 Finanzierung
1.1 Diagnosis Related Groups
1.1.1 Grundlagen des Klassifizierungssystems
1.1.2 Betriebswirtschaftliche Herausforderungen
1.2 Entgeltverhandlung
1.3 Sponsoring und Fundraising
1.4 Finanzierungssurrogate
2 Produktionsfaktoren
…
4. 1.1.1 Grundlagen des Klassifizierungssystems Überblick:
1.1.1.1 Medizinische Klassifikationssysteme
1.1.1.2 DRGs: Grundlagen
1.1.1.3 DRGs als Grundlage eines Vergütungssystems
1.1.1.4 AR-DRGs
1.1.1.5 Einführung eines DRG-basierten Entgeltsystems
5. 1.1.1.1 Medizinische Klassifikationssysteme Inhalt: Klassifizierung nach medizinischer und pflegerischer Homogenität, nicht nach Kostenhomogenität
Beispiele:
International Classification of Diseases (WHO)
ICD-10; ICD-10 SGB V
2035 dreistellige Codes
Internationale Vergleichbarkeit
Medizinische Ausrichtung
6. Medizinische Klassifikationssysteme Beispiele (Forts.):
Minimum Basic Data Set (MBDS)
Von EU 1981 vorgeschlagener Minimaldatensatz
Ziel: Automation der Verarbeitung von Behandlungsdaten
Barthel-Index
Bewertung von 10 Aktivitäten des täglichen Lebens
0, 5, 10 oder 15 Punkte: Zeitaufwand für benötigte Hilfestellung (0= totale Abhängigkeit)
USA 1965
EBI: Erweiterter Barthel-Index (inkl. kognitive und kommunikative Fähigkeit)
Keine Unterscheidung nach persönlichen Daten (z. B. Geschlecht)
7. Medizinische Klassifikationssysteme Beispiele (Forts.):
Resident-Assessment-Instrument (RAI)
Erfassung des Pflegeaufwandes von langfristig pflegebedürftigen Patienten
350 Positionen, auch persönliche (Alter etc.)
Pflegepersonalregelung (PPR)
1990 BRD
Klassifikation der Patienten in 9 Kategorien (Allgemeine vs. Spezielle Pflege in jeweils 3 Schweregrade)
Ziel: Ermittlung des Stellenbedarfs
8. 1.1.1.2 DRGs: Grundlagen DRG: Diagnosis Related Group
Entstehung
Fetter (Yale Universität), 1965-1969
Ziel: Verbesserung der Beschreibbarkeit der Vielfalt des stationären Leistungsgeschehens
? DRGs = in den USA entwickeltes diagnosebezogenes Fallgruppensystem für stationäre Patienten
9. Ziele von DRG-Systemen Verbesserung der innerbetrieblichen Leistungssteuerung in Krankenhäusern, z. B. „gerechte“ Zuteilung von Budgets auf Stationen
Verbesserung des Qualitätsmanagements in Krankenhäusern, z. B. Vergleichbarkeit von Ergebnisstatistiken auf Grundlage von Fallgruppen
Verbesserung der Vergleichbarkeit von Krankenhausleistungen: Verlässliche Informationen über die unterschiedliche Fallschwere (case mix) von Krankenhauspatienten
Grundlage einer leistungsgerechten Vergütung (sekundär!)
10. Grouping Inhalt: Zusammenfassung relativ homogener Behandlungsfälle in Gruppen
Homogenität: medizinisch vergleichbare Fälle mit ähnlichen durchschnittlichen Kosten
DRGs stellen primär die ökonomische Homogenität sicher; sie erheben keinen Anspruch, echte Vergleichbarkeit von Fällen zu gewährleisten
Interne Homogenität und externe Heterogenität verlangt Mittelwertbildung mit allen negativen Konsequenzen, egal wie fein das Raster ist
11. Mittelwertbildung
12. Mittelwertbildung
13. Mittelwertbildung
14. 1.1.1.3 DRGs als Grundlage eines Vergütungssystems HCFA-DRGs
Zielgruppe: Staatliches Krankenversicherungssystem für Rentner in USA (Medicare)
nur Fallgruppen, die für Rentner relevant sind: 493 verschiedene Fallgruppen
Medicare untersteht Health Care Financing Administration (HCFA)
Einführung: 1983 als verpflichtendes prospektives Vergütungssystems im Medicare Programm
15. Ziele:
Entwicklung eines Systems für ein allgemeines Patientenspektrum, inkl. Neugeborene, Kinder, HIV-Patienten
Einbeziehung von außergewöhnlichen Prozeduren, z.B. Transplantationen, Luftröhrenschnitte
Berücksichtigung von Schweregraden
CC= Comorbidity or Complication
MCC = Major comorbidity or complication
Fallgruppen: 641
Durchführung:
New York + 3M; New York DRGs, 1988
Weiterentwicklung, 1990 AP-DRGs
16. APR-DRGs: All patients refined DRGs: 1991
Integration von AP-DRGs, HCFA-DRGs, RDRGs.
Ziel: Ausdehnung der Anwendung von DRGs über den Bereich des Ressourcenverbrauchs und der Vergütung hinaus
Nebendiagnosen: Einfluss von relevanten Nebendiagnosen bei der Gruppenzuweisung verstärkt; Differenzierung in der Zuweisung sowohl nach Schweregraden als auch nach dem Mortalitätsrisiko.
Gruppenbildung: 355 Basis-DRGs werden weiter unterteilt in jeweils vier Schweregradstufen und vier Mortalitätsrisikostufen: 1422 Einzel-APR-DRGs. APR-DRGs
17. Weiterentwicklungen der DRGs
18. DRG-Systeme
19. DRG-Systeme
20. DRG-Systeme
21. DRG-Systeme
22. DRG-Systeme
23. DRG-Systeme
24. Länder und DRG
25. DRG-Entwicklung: Fallgruppenzahl HCFA-DRGs ? 493 DRGs
AP-DRGs ? 641 DRGs
APR-DRGs ? 1422 Einzel-DRGs
NORD-DRGs ? 495 DRGs
GHM ? 582 DRGs
AR-DRGs ? 409 Basisgruppen
G-DRG ? 824 DRGs (ursprünglich)
? 1192 DRGs (2009)
26. 1.1.1.4 AR-DRGs Berücksichtigt:
Hauptdiagnosen gemäß ICD-10
Nebendiagnosen gemäß ICD-10
Alter
Geschlecht
Geburts- und Aufnahmegewicht
Verweildauer
Entlassungsart (Normale Entlassung, Verlegung, Tod)
27. Datenbedarf
28. AR-DRGs: prinzipielle Klassifizierung
29. AR-DRGs: prinzipielle Klassifizierung
30. AR-DRGs: prinzipielle Klassifizierung
31. AR-DRGs: prinzipielle Klassifizierung
32. AR-DRGs: prinzipielle Klassifizierung
33. AR-DRGs: prinzipielle Klassifizierung
34. AR-DRGs: prinzipielle Klassifizierung
35. AR-DRGs: prinzipielle Klassifizierung
36. AR-DRGs: prinzipielle Klassifizierung
37. AR-DRGs: prinzipielle Klassifizierung
38. AR-DRGs: prinzipielle Klassifizierung
39. AR-DRGs: prinzipielle Klassifizierung
40. Übergang von Nebendiagnosen zu DRGs Stufen:
Stufe 1: Dokumentation sämtlicher Nebendiagnosen
Stufe 2: Bewertung der Nebendiagnosen in Abhängigkeit von der Hauptdiagnose. Jede Nebendiagnose erhält einen „Complication & Comorbidity Level" (CCL).
CCL: pro Nebendiagnose
PCCL: für den gesamten Fall, Fusion aller PCCLs
Stufe 3: Berechnung des PCCL aus allen CCLs
Stufe 4: Zuweisung der DRG für den PCCL
41. Stufe 2: Ermittlung des CCL pro Nebendiagnose
42. Stufe 3: Berechnung des PCCL aus allen CCLs CCL(i) Complication & Comorbidity Level von ND i
(Sortiert: CCL(i)=CCL(j) für i<j
a Parametrische Konstante, bei Systempflege anzupassen, derzeit a=0,4
k Konstante;
n Zahl der Nebendiagnosen
43. Beispiel: Neugeborene Nebendiagnosen:
1: CCL=4 2: CCL = 1 3: CCL = 1
44. Beispiel: Erwachsener Nebendiagnosen:
1: CCL=4 2: CCL = 1 3: CCL = 1
45. Stufe 3: Berechnung des PCCL
46. Beispiel: Aufgliederung des TIA mit Rückbildung nach AR-DRGs
47. Beispiel: Aufgliederung des TIA mit Rückbildung nach AR-DRGs
48. Beispiel: Aufgliederung des TIA mit Rückbildung nach AR-DRGs
49. Beispiel: Alterssplit
50. Beispiel: kein Split
51. Beispiel: kein Split
52. DRG-Nomenklatur Basis-DRG wird mit den ersten drei Stellen bezeichnet
1. Stelle: Buchstabe
9: Fehler-DRG
A: Sondertatbestände
B: MDC 01
C: MDC 02
…
Z: MDC 23
2. und 3. Stelle: Zweistellige Zahl
01-39: chirurgische Partition
40-59: sonstige Partition
60-99: medizinische Partition
4. Stelle: Buchstabe
A = höchster Schweregrad - catastrophic CC
B = zweithöchster Schweregrad - severe CC
C = dritthöchster Schwererad - moderate CC
D = vierthöchster Schweregrad - none or minor CC
…
G? ab Jahr 2008 Unterteilung bis Schweregrad G
Z = keine Unterteilung nach Schweregraden - no CC separation
53. DRG-Nomenklatur
54. Beispiele DRG B71A:
B: MDC 01: Erkrankungen und Störungen des Nervensystems
71: medizinische Partition: Erkrankungen an Hirnnerven und peripheren Nerven
A: mit komplexer Diagnose, mit äußerst schweren CC
DRG B05Z:
B: MDC 01: Erkrankungen und Störungen des Nervensystems
05: Dekompression bei Karpaltunnelsyndrom
Z: keine Schwereklassenunterscheidung gegeben
DRG A17A :
A: Sondertatbestand
17: Nierentransplantation
A: Alter < 16 Jahre oder mit postoperativem Versagen des Nierentransplantates
55. Bedeutung der PCCL
56. Kennzahlen: Relativgewicht Relativgewicht
Inhalt: Relativer Wert einer Fallgruppe (DRG) bezogen auf eine Bezugsleistung
Synonym:
Kostengewicht
cost-weight
Bewertungsrelation (heute häufig verwendet)
Mögliche Bezugsleistungen
GHM (Frankreich)
= Entbindung ohne Komplikationen
? 1.000 Punkte
AP-DRG, AR-DRG, G-DRG
= Durchschnittliche Kosten aller Behandlungsfälle
? Relativgewicht 1,0
57. Beispiele
58. Beispiele (Forts.)
60. Kennzahlen: Case-Mix = Summe der Relativgewichte aller erbrachten DRG
einer Einheit
in einem bestimmten Zeitraum
mit
CM Case-Mix
n Zahl der Fälle in KH in Periode
CW(i) Cost Weight von Fall i
61. Kennzahlen: Case-Mix-Index = Quotient aus Case-Mix und Fallzahl
Durchschnittliche Fallschwere in KH in Periode als Indikator für die Leistung und den adäquaten Ressourcenverbrauch des KH
CMI : Case-Mix-Index
62. Kennzahlen: Basisfallwert Inhalt: Entgelt für den Basisfallwert
Synonym: Base Rate, Basisrate, Basisfall-kosten, „Punktwert“
Ermittlung:
KH-individuell: Quotient aus DRG-Budget des KH und Case-Mix des KH
Landesweit: Quotient aus landesweitem Gesamtbudget aller KHs und landesweitem Case-Mix
63. Krankenhausbudget
64. Basisfallwerte der Krankenhäuser in M-V 2005 und 2007
65. 1.1.1.5 Einführung eines DRG-basierten Entgeltsystems Alternative 1: Eigenentwicklung
Varianten:
Durchschnittswertberechnung der Kosten pro DRG aus Stichprobe von Krankenhäusern
Analytische Ermittlung von „Musterfällen“
Nachteil: Kosten- und zeitaufwendig
Alternative 2: Übernahme eines bestehenden Systems
Inhalt: DRG-Klassifizierung sowie Gewichtungen werden übernommen
Problematik: unterschiedliche Kostenstruktur erfordert Adaption
Vorteil: Zeit- und kostensparend
66. Unterschiedliche Kostenstrukturen Belegsystem: in USA (teilweise auch Australien) sind Ärzte und Funktionsdienste zum Teil nicht in der DRG entgolten ? Verzerrung der Kostenrelationen
Ambulant und Stationär: In USA (teilweise auch in Australien) werden Fälle ambulant behandelt, die in Deutschland stationär behandelt werden: ? Verzerrung der Kostenrelationen
Zuordnung von Diagnosen auf Disziplinen: In USA (teilweise auch in Australien) wird beispielsweise Hautkrebs von Internisten betreut ? Verzerrung der Kostenrelationen
67. Adaption des Systems Gewichtskalkulation: wie bei Eigenentwicklung
Vergütungsregelungen bei Ausreißern
Arten
Cost Outliers: deutlich höhere Kosten als Durchschnitt einer DRG
Day Outliers: deutlich längere Liegezeit als Durchschnitt einer DRG
Problem: Wer trägt das Risiko für Outliers?
Cost Outliers: derzeit vollständig das KH
Day Outliers: Grenzverweildauern
Vergütungsregelung für externe Verlegungen
Regelungen für gesondert zu vergütende Leistungsbereiche (z. B. Psychiatrie)
68. Adaption des Systems (Forts.) Strukturausgleich
Geographische Struktur (geringere Nachfrage in ländlichen Regionen)
Regionale Lohnunterschiede
Lasten durch Ausbildungsaufgaben
Sicherstellung der Kodierqualität
Kodierqualität ist vergütungsrelevant
DRG-Creep: Veränderung der durch die Kodierung von Haupt- und Nebendiagnosen dokumentierten Fallschwere, gemeint wird hier oftmals sowohl die Fallschwereerhöhung durch ein umfassenderes aber korrektes Kodieren als auch die bewusste Manipulation der Fallschweredokumentation
PROs: Peer Review Organisations: externe Kodierkontrolle
Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung
Gefahr der bewussten Reduktion der Qualität zum Zweck der Erlösmaximierung
69. 1.1.2 Betriebswirtschaftliche Herausforderungen Grundsatz: Die Entgeltverhandlung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist die essentielle Grundlage des wirtschaftlichen Erfolges eines Krankenhauses
Die Kodierqualität ist die Voraussetzung zur Erzielung eines hohen Case-Mix ohne Up-Coding (Bestrafung!)
70. Herausforderungen: Überblick Durchführung der Codierung
Anforderungen an das Rechnungswesen
Anforderungen an die EDV
Reduktion der Verweildauer
Prozessdenken: DRG als Fall
Kompressionseffekt
71. Durchführung der Codierung Zentrales oder Dezentrales Codieren
Zentral: durch spezialisierte Verwaltungskräfte
Dezentral: durch Ärzte / Pfleger auf Station
Erfahrung: Hohe Fehlerquote bei dezentralem Codieren
Konsequenzen von Fehlcodierung
Down-Coding: Entgeltverlust
Up-Coding:
Regelmäßige Prüfung der Codierung durch MDK
Sanktionen, falls „grob fahrlässig“ fehlcodiert.
Zurückzahlung des doppelten Differenzbetrages zwischen korrektem und falsch hohem DRG-Erlös
72. Anforderung an das Rechnungswesen Kostenträgerrechnung:
Exakte Erfassung der Kosten eines Patienten
Bislang: Nur Kostenartenrechnung, keine ausreichende Kostenstellenrechnung
Kostenausgliederung für Bereiche, die nicht über DRGs abgerechnet werden können (z.B. Psychiatrie)
73. Anforderung an die EDV: Grouper Zertifizierte Grouper
3M Medica (3M G-DRG Grouper 2005)
GEOS mbH (GetDRG v 4.2.0)
GTI AG (groupit V. 5.0.2)
ID Berlin GmbH (ID Grouper G-DRG 2005)
Kermanog (G-DRG Grouper 2005)
SBG Berlin (KODIP DRG Scout v 3.0)
Softland Nord (SLN G-DRG Grouper 2005)
IMC (IMC G-DRG Grouper 2005)
Klinikgruppe Dr. Guth (G-DRG Grouper 2005)
74. Reduktion der Verweildauer Maßnahmen:
bessere Koordination der Patientenbehandlung
Intern:
zeitnahe Diagnostik, Therapie
Berufsgruppen übergreifende Zusammenarbeit
Extern:
z.B. zeitnahe Entlassung, Anschlussheilbehandlung, Überleitung; Intensivpflegeheime, etc.
standardisierte Behandlungsabläufe
Erhöhung der Professionalität
Qualitätssicherung
Pflegestandards
Evidence-Based Medicine
Disease Management Programme
Beschränkung auf das Notwendige
Reduktion überflüssiger Diagnostik und Therapie
Integration und Datenaustausch mit ambulantem Sektor
75. Reduktion der Verweildauer Konsequenzen
Qualitätsverlust möglich
„Blutige Entlassung“
Drehtüreffekt
Kein persönlicher Bezug von Patient zu Pfleger/Arzt
76. Kompressionseffekt = Nivellierung der Relativgewichte zwischen schweren und leichten Behandlungsfällen
schwere Fälle unterproportional schlecht vergütet
leichte Fälle überproportional gut vergütet
77. Kompressionseffekt Folgen:
Überweisung schwerer Fälle „nach oben“
Maximalversorger haben hohe Verluste
Anpassung der G-DRG 2005 für schwere Fälle
Zusatzentgelte (z. B. für Bluter)
78. Ursachen des Kompressionseffekts Kodierung und Gruppierung
Schwere Fälle sind oft schwieriger zu klassifizieren als einfache Fälle
? falsche Hauptdiagnose ? falsche Basis-DRG
Schwere Fälle haben oftmals viele Nebendiagnosen
Tendenz fehlender Nebendiagnosen ? falsch niedriger Schweregrad
Begrenzung der PCCL (z. B. max. 5)
? Fall mit sehr vielen schweren Nebendiagnosen kann nicht kostenadäquat abgerechnet werden
79. Ursachen des Kompressionseffekts (Forts.) Kalkulationsverfahren
Relativgewichte wurden mit Hilfe eines Vollkostenverfahrens ermittelt.
Schlüsselung der Gemeinkosten, z. B. anhand von Fallzahlen auf Kostenstellen und –träger
Schwere Fälle erhalten selbe Kostenzuschlüsselung wie leichte Fälle
? zu niedrige Gemeinkostenschlüsselung für schwere Fälle
80. Messung der Streuung innerhalb einer DRG Homogenitätskoeffizient: Ein Maß für die Streuung innerhalb einer Population
Anwendung: unterschiedliche Methoden innerhalb verschiedener Wissenschaften (z. B. Abweichung des Gewichtes von Ratten)
Anwendung DRG:
Kosten und / oder Liegezeit
Ab der G-DRG-Version 2003/2004 wurde ein Homogenitätskoeffizient «HK» eingeführt
Variationskoeffizient (VK): relative Standardabweichung, d.h. die Standardabweichung dividiert durch den Mittelwert
Homogenitätskoeffizient (HK):
81. Homogenitätskoeffizient
82. Anteil der DRGs mit einem bestimmten Homogenitätskoeffizient (Kosten)
83. Exkurs: DRGs und Pflege Grundsatz: DRG-Dokumentation und Einstufung sind Aufgabe des ärztlichen Personals
Problem: Pflegeintensität ist kostenrelevant, wird jedoch von Ärzten kaum wahrgenommen
Lösung: Pflegeaufwandserfassung
84. Pflegeaufwandserfassung Pflegepersonalregelung (PPR)
BRD 1990
Ermittlung der standardisierten Pflegeminuten in Abhängigkeit von der Fallschwere
Leistungserfassung in der Pflege (LEP)
Schweiz 1995
128 Pflegevariable
Nur bei EDV-gestützter Pflegedokumentation möglich
Pflegerische Nebendiagnosen nach ICD-10
85. Pflegeaufwandserfassung International Classification for Nursing Practice (ICNP)
Standardisierung der Pflegebegrifflichkeiten
Pflegephänomen
Pflegeergebnis
Pflegeintervention (jeweils weiter unterteilt)
Nursing Minimum Data Set
Belgien 1988
23 Pflegevariablen
86. 1.2 Entgeltverhandlungen Überblick:
Verhandlung bis 2003:
Leistungs- und Kalkulationsaufstellung (LKA)
Verhandlung unter DRGs:
LKA (bis 2005, bzw. bei Neuumsteigern)
Aufstellung der Entgelte und Budgetberechnung (AEB)
87. Leistungs- und Kalkulationsaufstellung (LKA) Überblick:
Ziele
Rechtsgrundlage
Teilsysteme
Vorgehen
Erlösabzug und Kostenausgliederung
88. Ziele der LKA Leistungsgerechte, prospektive Budgetermittlung
Prospektive Ermittlung von Basis- und Abteilungspflegesätzen
Ermittlung der Plankosten
Ausschluss nichtpflegesatzfähiger Kosten
89. Rechtsgrundlage: Bundespflegesatz-verordnung (v. 26. September 1994) Abschnitte:
Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt: Grundlagen der Entgeltbemessung
Dritter Abschnitt: Entgeltarten und Abrechnung
Vierter Abschnitt: Pflegesatzverfahren
Fünfter Abschnitt: Gesondert berechenbare ärztliche und andere Leistungen
Sechster Abschnitt: Sonstige Vorschriften
Anlagen
Anlage 1: Fallpauschalen-Katalog
Anlage 2: Sonderentgelt-Katalog
Anlage 3: Leistungs- und Kalkulationsaufstellung (LKA)
Anhang 1 zur LKA: Bettenführende Fachabteilungen
Anhang 2 zur LKA: Fußnoten
Anhang 3 zur LKA: Ergänzende Kalkulationsaufstellungen für nicht oder teilweise geförderte Krankenhäuser
Bedeutung: Mit der obligatorischen bundesweiten Einführung der DRG in 2004, gilt die BPflV nur noch für die Krankenhäuser, die nicht in das DRG-System einbezogen sind (psychiatrische Krankenhäuser).
90. Teilsysteme V: Vereinbarte Vergütungen
L: Leistungsdaten
K: Kalkulation von Budget und Pflegesätzen
A: Anhänge
91. LKA V: Vereinbarte Vergütungen
V1: Budget und tagesgleiche Pflegesätze
V2: Sonderentgelte für die Fachabteilungen
V3: Fallpauschalen für die Fachabteilungen
V4: Erlöse
L: Leistungsdaten
L1: Belegungsdaten des Krankenhauses
L2: Personal des Krankenhauses
L3: Belegungsdaten der Fachabteilung
L4: Diagnosestatistik
L5: Operationsstatistik
92. LKA
K: Kalkulation von Budget und Pflegesätzen
K1: Vereinbarung für den laufenden Pflegesatzzeitraum
K2: Forderung für den Pflegesatzzeitraum
K3: Vereinbarung für den Pflegesatzzeitraum
K4: Medizinischer Bedarf
K5: Budget für den Pflegesatzzeitraum
K6: Ermittlung des Basispflegesatzes
K7: Ermittlung des Abteilungspflegesatzes
K8: Kostenausgliederung für Fallpauschalen und Sonderentgelte
A: Anhänge
A1: Bettenführende Fachabteilungen
A2: Fußnoten
A3: Gesonderter Hinweis für ausländische Patienten nach § 3 Abs. 4
93. Vorgehen Ermittlung der Leistungszahlen
Inhalt: geplante Auslastung des nächsten Jahres; Abklärung mit medizinischem Leiter
Kostenrechnungspflicht: ab 100 Betten
Kostenermittlung
Schlüsselung der Kosten auf Stellen und Träger
Ermittlung der Pflegesätze und des Gesamtbudgets
94. Erlösabzug und Kostenausgliederung Kostenausgliederung: Kosten der Erstellung von Leistungen, die durch Fallpauschalen und Sonderentgelte abgegolten werden, sollten eigentlich von Gesamtkosten abgezogen werden
Problem: Kostenrechnung lässt es oftmals nicht zu
Folge: Erlösabzug. Lediglich die erhaltenen Erlöse werden von den Kosten abgezogen, um als Differenz die durch Pflegesätze zu tragenden Kosten zu ermitteln
Konsequenz: Fallpauschalen und Sonderentgelte sind kein Preis mehr; kein Anreiz, effizient zu arbeiten
95. LKA - Beispiel Siehe Datei „Leistungs- und Kalkulationsaufstellung.doc“
96. Entgeltverhandlung unter DRGs Grundlage: § 11 Abs. 4 KHEntgG
Dokumente:
LKA (bis 2005, bzw. bei Neuumsteigern)
Aufstellung der Entgelte und Budgetberechnung (AEB)
Entscheidend: Case Mix Index
Problem der Vorläufigkeit: Base Rate wurde 2005 erst im April festgelegt!
Max.: Berlin (3086 Euro)
Rheinland-Pfalz (2964 Euro)
Saarland (2930 Euro)
Median: Bayern (2790 Euro)
… Brandenburg (2639 Euro)
Min: Meckl-Vorp. (2636 Euro)
97. Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungennach §7 Krankenhausentgeltgesetz 1. Fallpauschalen nach dem auf Bundesebene vereinbarten Entgeltkatalog (§ 9),
2. Zusatzentgelte nach dem auf Bundesebene vereinbarten Entgeltkatalog (§ 9),
3. ergänzende Entgelte bei Überschreitung der Grenzverweildauer der Fallpauschale (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1),
4. der Zuschlag für Ausbildungsstätten und Ausbildungsvergütungen und sonstige Zu- und Abschläge ab dem 1. Januar 2005 (§ 17b Abs. 1 Satz 4 und 6 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes,
5. Entgelte für Leistungen, die noch nicht von den auf Bundesebene vereinbarten Fallpauschalen und Zusatzentgelten erfasst werden (§ 6 Abs. 1),
6. Entgelte für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die noch nicht in die Entgeltkataloge nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 aufgenommen worden sind (§ 6 Abs. 2),
7. Qualitätssicherungszuschläge nach § 17b Abs. 1 Satz 5 des Krankenhausfinanzierungs-gesetzes sowie Qualitätssicherungsabschläge nach § 8 Abs. 4,
8. der DRG-Systemzuschlag nach § 17b Abs. 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes.
98. 1. Fallpauschalen nach dem auf Bundesebene vereinbarten Entgeltkatalog (§ 9) § 9 KHEntG:
Spitzenverbände der Krankenkassen
Verband der privaten Krankenversicherung
Deutschen Krankenhausgesellschaft
? Fallpauschalen-Katalog als Anlage 1 zur jeweils gültigen Fallpauschalenvereinbarung (FPV)
99. Fallpauschalen-Katalog
100. Fallpauschalen-Katalog
101. Fallpauschalen-Katalog
102. 2. Zusatzentgelte nach dem auf Bundesebene vereinbarten Entgeltkatalog Problem: Wie bei (ursprünglichen) Sonderentgelten gibt es extreme Härten, falls beispielsweise ein Bluter aufgenommen werden muss. Seine Kosten sind über die DRG nicht abdeckbar
Lösung: Zusatzentgelt
Jahr 2003: Vereinbarung von Zusatzentgelten
für die Behandlung von Blutern mit Blutgerinnungsfaktoren oder
für Dialysen, wenn die Behandlung des Nierenversagens nicht die Hauptleistung ist
Höhe: in Höhe der Sonderentgelte 2002
Schrittweise Erweiterung
Z. B. Onkologie (teure Medikamente)
Z. B. Neurostimulator (Implantatskosten: 10.000 Euro) nicht in DRGs für Hirnoperationen (DRG B07A, Eingriffe an peripheren Nerven, Hirnnerven und anderen Teilen des Nervensystems mit äußerst schweren CC; CW= 2,727) enthalten
ZE2006-06: Neurostimulator zur Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems, Mehrkanalsystem: 12.178,79 €
z.B. Medikamenten-freisetzende Koronarstens
ZE2009-101: 693,11 Euro
103. 2. Zusatzentgelte nach dem auf Bundesebene vereinbarten Entgeltkatalog Entgelte:
Bundeseinheitliche Preise: 2007: 59 ZE
Verhandlung krankenhausindividueller Preise: § 6 Abs.1 KHEntgG (siehe Punkt 5)
Kritik: schrittweise Aushebelung des DRG-Gedankens
104. 2. Zusatzentgelte nach dem auf Bundesebene vereinbarten Entgeltkatalog
105. 3. Ergänzende Entgelte bei Überschreitung der Grenzverweildauer der Fallpauschale
106. 3. Ergänzende Entgelte bei Überschreitung der Grenzverweildauer der Fallpauschale
107. Realität: Stufenfunktion
108. Fallpauschalen-Katalog
109. Fallpauschalen-Katalog
110. Fallpauschalen-Katalog
111. Fallpauschalen-Katalog
112. Fallpauschalen-Katalog
113. Fallpauschalen-Katalog
114. Abrechnungsregeln für Über- oder Unterschreitungen
115. Abrechnungsregeln für Über- oder Unterschreitungen
116. Wie berechnet sich die tatsächliche Verweildauer? „Maßgeblich für die Ermittlung der Verweildauer ist die Zahl der Belegungstage. Belegungstage sind der Aufnahmetag sowie jeder weitere Tag des Krankenhausaufenthalts ohne den Verlegungs- oder Entlassungstag aus dem Krankenhaus; wird ein Patient oder eine Patientin am gleichen Tag aufgenommen und verlegt oder entlassen, gilt dieser Tag als Aufnahmetag. (Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2004; Fallpauschalenverordnung 2004 - KFPV 2004)
Belegungstage = Mitternachsstatus!
117. Beispiel Aufnahme: 3. März
Erster Tag mit Abschlag gemäß Sp. 7 Fallpauschalen-Katalog: 5 Tage
Erster Tag mit zusätzlichem Entgelt gemäß Sp. 9 Fallpauschalen-Katalog: 21 Tage
Normverweildauer: 6-20 Tage
Entlassung am:
7. März: 4 Belegungstage; 5-4+1= 2 Abschlagstage
8. März: 5 Belegungstage; 5-5+1=1 Abschlagstag
9. März: 6 Belegungstage; kein Abschlag
…
23. März: 20 Belegungstage; kein Zuschlag
24. März: 21 Belegungstage; Zuschlagstage=21-21+1=1
25. März: 22 Belegungstage; Zuschlagstage=22-21+1=2
…
118. Exkurs: Wie berechnet das InEK die Grenzverweildauer?
119. Spezialfall: Wiederaufnahme
120. Spezialfall: Wiederaufnahme
121. Spezialfall: Wiederaufnahme
122. Spezialfall: Wiederaufnahme
123. Spezialfall: Wiederaufnahme
124. Spezialfall: Wiederaufnahme
125. Spezialfall: Verlegung Krankenhausentgeltgesetz § 1 Abs. 1: „Im Falle der Verlegung in ein anderes Krankenhaus rechnet jedes beteiligte Krankenhaus eine Fallpauschale ab. Diese wird nach Maßgabe des § 3 gemindert; dies gilt nicht für Fallpauschalen, die im Fallpauschalen-Katalog als Verlegungs-Fallpauschalen gekennzeichnet sind. Eine Verlegung im Sinne des Satzes 2 liegt vor, wenn zwischen der Entlassung aus einem Krankenhaus und der Aufnahme in einem anderen Krankenhaus nicht mehr als 24 Stunden vergangen sind.“
126. Spezialfall: Verlegung Abschlag, falls mittlere Verweildauer unterschritten ist (sowohl bei aufnehmendem als auch verlegendem Krankenhaus)
Rückverlegung: Rückverlegung innerhalb von 30 Tagen: Neueinstufung, keine zwei Fallpauschalen
127. Sonstige Entgelte Entgelte der Psychiatrie, teilstationäre und besondere Einrichtungen
Zuschläge (Sicherstellungszuschlag, Ausbildungszuschlag)
Krankenhausindividuelle Zusatzentgelte und andere Einzelaushandlungen (z.B. spezielle Methoden in Universitätskliniken)
Systemzuschlag (pauschales Entgelt pro Fall für Systemumstellung)
2005:
0,85 Euro pro Fall, davon 0,59 „Zuschlagsanteil Kalkulation“ und 0,26 Euro „Zuschlagsanteil InEK“
2006:
0,90 Euro pro Fall, davon 0,62 Euro „Zuschlagsanteil Kalkulation“ und 0,28 Euro „Zuschlagsanteil InEK“
134. Aufstellung der Entgelte und Budgetberechnung (AEB) Nachfolger der LKA (löst ab)
Generationen:
E1 ursprünglich vom Ministerium designed, jedoch ungeeignet
AOK schlägt besseres, E1plus vor. Seit 2004 ist E1plus Standard
Subsysteme
E1: Aufstellung der Fallpauschalen für das Krankenhaus,E2: Aufstellung der Zusatzentgelte für das Krankenhaus (bundeseinheitlich bepreiste ZE),E3: Aufstellung der nach § 6 KHEntgG krankenhausindividuell verhandelten Entgelte, E3.1: Aufstellung der fallbezogenen Entgelte, E3.2: Aufstellung der Zusatzentgelte (krankenhausindividuelle ZE), E3.3: Aufstellung der tagesbezogenen Entgelte,B1: Gesamtbetrag und Basisfallwert nach § 3 KHEntgG für das Kalenderjahr 2003 oder 2004 undB2: Erlösbudget und Basisfallwert nach § 4 KHEntgG für das Kalenderjahr 2005 oder 2006
135. E1plus Inhalt: Aufstellung der Fallpauschalen für das Krankenhaus
Verwendung:
Ist-Leistungen im abgel. Pflegesatzzeitraum
Jahr: t-1
Vereinbarung lfd. Pflegesatzzeitraum
Jahr: t
Forderung Pflegesatzzeitraum
Jahr t+1
Vereinbarung Pflegesatzzeitraum
Jahr t+1
136. E1plus
137. E1plus
138. E1plus
139. Anpassung der krankenhaus-individuellen Base Rate Jahr 2004:
Ausgangslage: Vereinbarter Gesamtbetrag (= Budget) 2003
Anpassung des Budget: Lohnentwicklung, technischer Fortschritt etc.
„Budgetneutral“: Keine Anpassung der krankenhauseigenen Base Rate
Base Rate hat keine Bedeutung für Gesamtbudget
140. Anpassung der krankenhaus-individuellen Base Rate Jahr 2005 (Konvergenz 2005-2007):
Ausgangslage: Vereinbarter Gesamtbetrag (= Budget) 2004
Anpassung: Lohnentwicklung, technischer Fortschritt etc.
Berechnung der krankenhausindividuellen Base Rate als Quotient des auf Fallpauschalen entfallenden Gesamtbetrages und dem geplanten Case-Mix
Zielabweichung: Zielwert (= landesweite Base Rate) – krankenhausindividuelle Base Rate
Angleichungsbetrag: Zielabweichung / 3
Budgetrelevante krankenhausindividuelle Base Rate: Ursprüngliche krankenhausindividuelle Base Rate + Angleichungsbetrag
141. Anpassung der krankenhaus-individuellen Base Rate Jahr 2005 (Konvergenz 2005-2007): Beispiel
Budget 2004 = 10.000.000 Euro
Geplanter Case-Mix: 3125
Landesweite Base Rate: 2900 Euro
?
Krankenhausindividuelle Base Rate:
10.000.000 Euro/3125 = 3200 Euro
Zielabweichung:
2900 Euro – 3200 Euro = - 300 Euro
Angleichungsbetrag:
-300 Euro / 3 = -100 Euro
Neue krankenhausindividuelle Base Rate:
3200 Euro + (-100 Euro) = 3100 Euro
Budget 2005:
3125 * 3100 Euro = 9.687.500 Euro
142. Anpassung der krankenhausindividuellen Base Rate Jahr 2006 (Konvergenz 2005-2007): Differenz zwischen Krankenhaus Base Rate und landesweiter Base Rate wird zu ½ angepasst
Beispiel wie vorne (falls Budget 2005 = 10.000.000)
Angleichungsbetrag:
-300 Euro / 2 = -150 Euro
Neue krankenhausindividuelle Base Rate:
3200 Euro + (-150 Euro) = 3050 Euro
Budget 2005:
3125 * 3050 Euro = 9.631.250 Euro
2007: vollständige Übernahme der landesweiten Base Rate
143. Anpassung der krankenhausindividuellen Base Rate Jahr 2006 (Konvergenz 2005-2007): Differenz zwischen Krankenhaus Base Rate und landesweiter Base Rate wird zu ½ angepasst
Beispiel wie vorne (falls Budget 2005 = : 10.000.000)
Angleichungsbetrag:
-300 Euro / 2 = -150 Euro
Neue krankenhausindividuelle Base Rate:
3200 Euro + (-150 Euro) = 3050 Euro
Budget 2005:
3125 * 3050 Euro = 9.631.250 Euro
Geplant 2007: vollständige Übernahme der landesweiten Base Rate
Vollständige Übernahme der landesweiten Base Rate im Jahr 2010
144. Neue Konvergenzphase: 2005-2009
145. Neue Konvergenzphase: 2005-2009
146. Neue Konvergenzphase: 2005-2009
147. Neue Konvergenzphase: 2005-2009
148. Obergrenzen für Budgetminderungen Universitätsklinika, Maximalversorger, Spezialkliniken
Maximaler Verlust an Budget wird begrenzt:
in 2005 maximaler Budgetrückgang 1%
2006: 1,5%
2007: 2,0%
2008: 2,5%
2009: 3,0%
2010: keine Begrenzung mehr
Folge: Maximalversorger konvergieren erst bis 2010
149. Ermittlung der landesweiten Base Rate als Zielwert Land muss Base Rate so festlegen, dass Beitragssatzstabilität der GKV gegeben
Problem: muss sich an voraussichtlichen Ausgabenvolumen oder an Basisfallwerten der Krankenhäuser aus Vorjahr orientieren: keine Garantie der Punktlandung
Ab 2007: wird voraussichtlich nur noch Inflations- bzw. Lohnerhöhungsbereinigt
150. Landesbasisfallwerte (ohne Kappung)
151. Kappung: Prinzip
152. Kappung: Prinzip
153. Kappung: Prinzip
154. Gewinn und Verlust
155. Kappung: Prinzip
156. Ausgleichsregelungen Grundsatz: das vereinbarte Volumen sollte erreicht werden
Probleme:
Mehrleistungen: 35 % Erstattung, d.h. 65 % werden zurückbezahlt
Minderleistungen: 20 % Erstattung für nicht-erbrachte Leistungen
bis Ende 1997 40 %
157. Mehr- und Minderleistungen
158. Sonderbestimmungen „Besondere Einrichtungen“ Grundlagen:
„Verordnung zur Bestimmung besonderer Einrichtungen im Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2005“ (FPVBE 2005)
„Vereinbarung zur Bestimmung von besonderen Einrichtungen für das Jahr 2006“ (VBE 2006)
Folge:
Abrechnung nach Pflegesätzen
Ausgenommen werden
ganze Krankenhäuser
Abteilungen
Kriterien:
Krankenhäuser, die überwiegend Schwerkranke versorgen, d. h. überwiegend Patienten mit Liegezeit über OGVD
Bespiele
Palliativstation
Behandlung von Tropenerkrankungen
Kinder- und Jugendrheumatologie
159. Komplizierende Prozedur Hochaufwendige Fälle können identifiziert werden, z. B. Dialyse- und Drainagemaßnahmen, Bestrahlung, Reanimationsmaßnahmen
Beispiel: DRG T60A: Sepsis mit komplizierenden Prozeduren oder bei Zustand nach Organtransplantation mit äußerst schweren CC
160. Entwicklung der DRGs
161. Teilstationäre DRGs L90A: Niereninsuffizienz, teilstationär, Alter < 15 Jahre
L90B: Niereinsuffizienz, teilstationär, Alter < 14 Jahre, mit Periotonealdialyse
…
A90B: Teilstationäre geriatrische Komplexbehandlung, Basisbehandlung
162. Entwicklung der Schweregrade
163. Entwicklung der DRG-Krankenhäuser Quellen:
http://www.aok-gesundheitspartner.de/bundesverband/krankenhaus/budgetverhandlung/drgumsteiger/
2003: 1273 „Früh-Umsteiger“
2005: 1326 DRG-Krankenhäuser
2006:
1742 DRG-Krankenhäuser
223 Ausnahmen (z. B. Psychiatrie)
76 „besondere Einrichtungen“ (Noch-Nicht-Umsteiger)
164. Auswirkungen der DRGs auf Uni-Kliniken
165. Grouping: Arbeitsaufgabe Laden Sie einen Grouper (z. B. http://drg.uni-muenster.de/de/webgroup/m.webgroup.php )
Wählen Sie eine Diagnose aus.
Experimentieren Sie mit den entsprechenden Nebenerkrankungen und Komplikationen