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Das Endlagersuchgesetz

Das Endlagersuchgesetz. Anspruch und Wirklichkeit .ausgestrahlt Lüchow, 19. April 2013. Anspruch. "Ich bin aber nicht bereit aus taktischen Gründen einen Standort in der Diskussion zu lassen, der geologisch immer streitig sein wird." Stephan Weil, 24.11.2012, dpa. Anspruch.

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Das Endlagersuchgesetz

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Presentation Transcript


  1. Das Endlagersuchgesetz Anspruch und Wirklichkeit .ausgestrahltLüchow, 19. April 2013

  2. Anspruch "Ich bin aber nicht bereit aus taktischen Gründen einen Standort in der Diskussion zu lassen, der geologisch immer streitig sein wird." Stephan Weil, 24.11.2012, dpa

  3. Anspruch "Mit einer SPD-geführten Landesregierung wird es keine Zustimmung zu einem Endlagersuchgesetz geben, das Gorleben enthält." Detlef Tanke (SPD), 11.01.2013, NDR

  4. Wirklichkeit "Der Salzstock Gorleben wird wie jeder andere in Betracht kommende Standort gemäß den nach dem Standortaus-wahlgesetz festgelegten Kriterien und Anforderungen in das Standortauswahlver-fahren einbezogen." § 21Endlagersuchgesetz

  5. Anspruch "Wer erwägt, Gorleben im Verfahren zu belassen, muss zugleich strenge Sicherheitskriterien garantieren, die eine Entscheidung für diesen Standort ausschließen." Stefan Wenzel, 19.11.2012Pressemitteilung

  6. Wirklichkeit "Die Kommission beschließt bis zum 31.12.2015 den Bericht zum Standortauswahl-verfahren möglichst im Konsens, mindestens aber mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder." § 3Endlagersuchgesetz Mit sechs Vertretern von Union und FDP, zwei der Wirtschaft und schon einem der vier Wissenschaftler verfügen die Gorleben-Befürworter über eine Sperrminorität. Sie werden jedes Kriterium, das gegen Gorleben spricht, blockieren.

  7. Anspruch "Wer erwägt, Gorleben im Verfahren zu lassen, muss zugleich jeden Zweifel an einem ergebnisoffenen Verfahren ausräumen" Beschluss Bündnis 90/Die Grünen, 16. – 18.11.2012, BDK in Hannover

  8. Wirklichkeit "Die gesicherten Daten [der Vorläufigen Sicherheits-analyse VSG] dürfen im Rahmen des Standortaus-wahlverfahrens (...) in den jeweiligen Verfahrens-abschnitten genutzt werden." § 21Endlagersuchgesetz

  9. Wirklichkeit Maßgeblich an der VSG beteiligt: Bruno Thomauske langjähriger Leiter des Projekts Gorleben, dann Leiter des Geschäftsbereichs Kernkraftwerke bei Vattenfall, jetzt Leiter des Instituts für Nuklearen Brennstoff-kreislauf der RWTH Aachen (Sponsor: RWE)

  10. Anspruch "Am Dienstag der vergangenen Woche, am 09. April, haben der Bund, haben alle 16 Bundes-länder, haben die Bundestagsfraktionen einen Konsens erzielt." Stephan Weil, 17.04.2013Regierungserklärung

  11. Wirklichkeit "Wir werden von hier aus generalstabsmäßig die Demonstrationen vorbereiten. Das Wendland wird nichts dagegen sein. Irgendwann ist Schluss." Stefan Martus (CDU), 10.04.2013 Bürgermeister von Philippsburg "Ich kann mir nach Beurteilung aller juristischen Sachverhalte nicht vorstellen, dass es 2015 in Brunsbüttel oder anderswo ein genehmigtes Zwischenlager geben wird. Das ist ein Irrglaube." Wolfgang Kubicki (FDP), 19.04.2013 Fraktionsvorsitzender in S-H "Für die Übernahme zusätzlicher Kosten durch die Betreiber infolge alternativer Standorterkundungen vor einer abschließenden Bewertung zur Eignung Gorlebens gibt es nach unserer rechtlichen Auffassung keine Grundlage." Deutsches Atomforum, 09.04.2013 FOCUS hat alle 16 Minister-präsidenten gefragt, ob sie denn ein Atommüll-Endlager in ihrem Land errichten würden, sofern die Kommission den Standort für geeignet hält. Nur vier Länder antworteten darauf mit einer klaren Zusage. Focus 15.04.2013 "Die Ergebnisse von 30 Jahre Gorleben-Erkundung haben nie Anlass gegeben, an der Eignungshöffigkeit des Salz-stocks Gorleben zu zweifeln. Die Sicherheit stand immer an erster Stelle." Bericht CDU/CSU und FDPUntersuchungsausschuss Gorleben "Wir werden uns mit aller Macht dagegenstemmen. Wir nehmen auf keinen Fall Abfälle aus anderen Ländern. Es gibt von unserer Seite keine Kompromissbereitschaft." Peter Hauk (CDU), 19.04.2013Fraktionsvorsitzender in BaWü

  12. Fazit Der bestehende Entwurf des Endlagersuchgesetzes kann den selbst formulierten Ansprüchen nicht gerecht werden. Das Land Niedersachsen darf diesem Gesetz im Bundesrat nicht zustimmen.

  13. Impressum Eine Präsentation von .ausgestrahltInhalt: Jochen Stay, Jacob Fricke, Tobias Darge, Jan-Peter BergmannLayout: Jacob Fricke Fotonachweise Stephan Weil (Pressebild) Detlef Tanke (Martina Nolte CC BY-SA-3.0 de) Gorleben 1 (BMU, Thomas Köhler / photothek.net) Stefan Wenzel (Pressebild) Kommission (openenquete CC BY-NC-SA 2.0) Die Grünen BDK (TheInfinity CC BY-NC-SA 2.0) Gorleben 2 (Daniel Rosenthal) Bruno Thomauske (Udo Grimberg CC BY-SA 3.0) Bund-Länder-Kommission (BMU, Thomas Trutschel/photothek.net) Bundesrat (opensold CC BY 2.0)

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