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Vermögensabgaben und Vermögensteuer – ein Beitrag zur Sanierung der Staatsfinanzen

Stefan Bach. Vermögensabgaben und Vermögensteuer – ein Beitrag zur Sanierung der Staatsfinanzen. SPD-Landtagsfraktion vor Ort Marburg, 07.11 .2012. Übersicht. Wirtschafts- und finanzpolitische Hintergründe Vermögensteuer und Vermögensabgabe Konzepte und Vorschläge Aufkommen

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Vermögensabgaben und Vermögensteuer – ein Beitrag zur Sanierung der Staatsfinanzen

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  1. Stefan Bach Vermögensabgaben und Vermögensteuer – ein Beitrag zur Sanierung der Staatsfinanzen SPD-Landtagsfraktion vor Ort Marburg, 07.11.2012 Stefan Bach

  2. Übersicht Wirtschafts- und finanzpolitische Hintergründe Vermögensteuer und Vermögensabgabe Konzepte und Vorschläge Aufkommen Wirtschaftliche Wirkungen, Ausweichreaktionen Fazit Stefan Bach

  3. Wirtschafts- und finanzpolitische Hintergründe Zunehmende Konzentration der (Top-) Einkommen und Vermögen seit Ende der 90er Jahre Steigende Unternehmens- und Vermögenseinkommen Steigende Entlohnung für Manager und Fachkräfte Stagnierende Masseneinkommen, niedrigere Erwerbseinkommen gesunken Steuerentlastungen für hohe Einkommen und Vermögen seit den 90er Jahren Finanz- und Wirtschaftskrise, Schuldenkrise Haushaltskonsolidierung: Steuererhöhungen, Ausgabenkürzungen • Anhebung von indirekten Steuern, Kürzung von Sozialleistungen: regressive Verteilungswirkungen, Belastung privater Konsum => Anhebung von „Reichensteuern“ Stefan Bach

  4. Möglichkeiten für „Reichensteuern“ Stärkere Besteuerung hoher Vermögen Laufende Vermögensteuer, einmalige Vermögensabgabe Erbschaftsteuer erhöhen • Vor allem: Vergünstigungen (für Betriebsvermögen) reduzieren Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, Finanztransaktionsteuern? • Keine eindeutigen „Reichensteuern“, da Objekt-/Kapitalverkehrssteuern Stärkere Besteuerung hoher Einkommen/Kapitaleinkommen Steuersätze bei höheren Einkommen/Spitzensteuersatz anheben Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge anheben Kapitalerträge wieder progressiv besteuern Stefan Bach

  5. Vorschläge zu Vermögensteuer/abgabe SPD Wiedererhebung Vermögensteuer, gegen eine einmalige Vermögensabgabe. Grüne Vermögensabgabe, 100 Mrd. Euro Aufkommen über 10 Jahre, 1 Mio. Euro pers. Freibetrag, Umstritten: anschließend laufende Vermögensteuer Rot-grüne Länder Wiedererhebung Vermögensteuer, 2 Mio. Euro pers. Freibetrag, 1% Steuersatz Linke Vermögensteuer als Millionärssteuer mit 5% Steuersatz, 100 Mrd. Euro Steueraufkommen jährlich, zusätzlich Vermögensabgabe zur Bewältigung von Finanz- und Eurokrise Bündnis „Umfairteilen - Reichtum besteuern“ (Gewerkschaften, Sozialverbände, NGOs) Laufende Vermögensteuer und eine einmalige Vermögensabgabe Initiative Vermögender für eine Vermögensabgabe 10 Prozent Vermögensabgabe, Freibetrag 500 Tsd. Euro pers. Freibetrag, anschließend laufende Vermögensteuer Stefan Bach

  6. Begründung Vermögensteuern Besondere Leistungsfähigkeit des Vermögens Sicherheit, Unabhängigkeit, wirtschaftlicher und sozialer Einfluss, Macht Umverteilungsfunktion Dekonzentration des Vermögens Chancengleichheit in der Leistungsgesellschaft Kontroll- und Ergänzungsfunktion der Vermögensbesteuerung Korrektur von Erfassungsdefiziten der Einkommensbesteuerung • Historisch: Vermögenswerte als Indikator für Einkommen • Heute eher: Mindestbesteuerung, Ausgleich von Unzulänglichkeiten der Einkommensbesteuerung Vermögensabgabe: Außerordentliches Finanzierungsinstrument Grundsteuer und Grundwerbsteuern als Gemeindesteuer Stefan Bach

  7. Besteuerung von höheren (Netto-)Vermögen Vermögenswerte (Grund-, Geld-, Betriebsvermögen) minus Verbindlichkeiten Bewertung zu Marktpreisen (Verkehrswerte) Steuerfrei: Hausrat, Altersvorsorgevermögen Freistellung „normaler“ Vermögen höhere persönliche Freibeträge, mindestens 1 Mio. Euro? Vergünstigungen für Betriebsvermögen, Immobilien? Varianten Einmalige Vermögensabgabe auf vorhandenen Vermögensbestand Jährliche Vermögensteuer auf jährlich aktuellen Vermögensbestand Erbschaftsteuer auf Vermögenstransfers Stefan Bach

  8. Datengrundlagen zu Vermögensbeständen und Vermögensverteilung privater Haushalte Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) 2007 Befragungsschwerpunkt zu Vermögenswerten und Schulden Schätzung der Vermögen im obersten Bereich der Vermögensverteilung manager magazin (2007): Liste der 300 reichsten Deutschen Schätzung der Personen mit Nettovermögen zwischen 2 Mio. bis 300 Mio. Euro • unter Verwendung der Pareto-Verteilung (Pareto-Koeffizient α: 1,34) Gesamtwirtschaftliche Vermögensrechnungen Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (VGR), Geldvermögensrechnung der Deutschen Bundesbank Stefan Bach

  9. Stefan Bach

  10. Konzept Vermögensabgabe Grüne Bundestagsfraktion Einmalige Vermögensabgabe nach Artikel 106 Abs. 1 Nr. 5 GG Aufkommensziel 100 Mrd. Euro (4 % BIP), zur Finanzierung Kosten Finanzkrise Bemessungsgrundlage Individuelle Nettovermögen der natürlichen Personen zum 1.1.2012 • Abgabepflichtige Vermögenswerte (Grund-, Geld-, Betriebsvermögen), Verkehrswerte • minus Verbindlichkeiten • Variante: Sonderfreibetrag für Betriebsvermögen in Höhe von 5 Mio. Euro abzüglich persönlicher Freibeträge • persönlicher Freibetrag: 1 Mio. Euro • Kinderfreibetrag: 250 000 Euro Abgabeschuld Abgabesatz = Aufkommensziel / Bemessungsgrundlage Verteilung auf 10 Jahresraten (mit Verzinsung von 4 % p.a.) Studie des DIW Berlin 2011: http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.366543.de/diwkompakt_2010-059.pdf Discussion Paper: http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.376053.de/dp1137.pdf Studie zu Vermögensabgaben und Zwangsanleihen im Juli 2012: http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.405701.de/12-28-1.pdf Stefan Bach

  11. Bemessungsgrundlage der Vermögensabgabe/Vermögensteuer Stefan Bach Stefan Bach 11

  12. Abgabesätze der Vermögensabgabe bei Aufkommensziel 100 Mrd. Euro Stefan Bach Stefan Bach 12

  13. Konzept der wiederbelebten Vermögensteuer der A-Länder (Basisszenario) Verkehrswertnahe Bewertung des Vermögens Entsprechend den Bewertungsvorschriften für die Erbschaftsteuer ab 2009 Keine sachlichen Freibeträge für Betriebsvermögen oder andere Vermögensarten Persönlicher Freibetrag in Höhe von 2 Mio. Euro Kürzung Freibetrag um 50 % für übersteigendes Vermögen bis auf 500 000 Euro Verdopplung bei Zusammenveranlagung Keine Kinderfreibeträge Eigenständige Steuerpflicht der juristischen Personen Freigrenze 200 000 Euro Vermeidung von Doppelbelastungen des Vermögens juristischer Personen • Steuerbefreiung von Beteiligungen juristischer Personen untereinander • „Halbvermögensverfahren“ Vermögen der juristischen Personen sowie die Anteile von natürlichen Personen an juristischen Personen sind nur zur Hälfte steuerpflichtig Steuersatz 1 Prozent Sowohl für natürliche und juristische Personen Studie des DIW Berlin 2012: Wochenbericht 42.2012: http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.409800.de/12-42-3.pdf Projektbericht: http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.409729.de/diwkompakt_2012-068.pdf Stefan Bach

  14. Tabelle 9 bzw. K-1 Punktschätzung zu Bemessungsgrundlagen, Steueraufkommen und Erhebungskosten der Vermögensteuer Basisszenario, Steuersatz 1 Prozent Stefan Bach

  15. Tabelle 10Aufkommen der Vermögensteuer nach BundesländernBasisszenario, Steuersatz 1 Prozent Stefan Bach

  16. Wirtschaftliche Wirkungen der Vermögensteuer Umrechnung 1 % Vermögensteuerbelastung in Ertragsteuerbelastung Unternehmen, 7 % Rendite => 14,3 % Ertragsteuerbelastung Kapitalanlagen, 4 % Rendite => 25 % Ertragsteuerbelastung Zusätzlich: „Substanzsteuereffekt“ Vermögensteuer Erhöhung der Risikokosten der Steuerpflichtigen durch Ertragsunabhängigkeit Liquiditäts- und Finanzierungsprobleme bei kleineren Unternehmen Ausweichreaktionen wahrscheinlich Anpassungen bei Investitionen und Portfolios, Finanzierung, Rechtsform Sonstige (internationale) Steuergestaltungen, Steuerflucht/-hinterziehung Geschätzte Aufkommenswirkungen der Ausweichreaktionen Unmittelbare Wirkung auf Vermögensteueraufkommen: -1,6 Mrd. Euro „Schattenwirkung“ auf Ertragsteueraufkommen: -3,3 Mrd. Euro Minderaufkommen insgesamt: -4,9 Mrd. Euro Mehraufkommen nach Anpassungsreaktionen: 11,6 Mrd. Euro Stefan Bach

  17. Wirtschaftliche Wirkungen der Vermögensabgabe Bei einmaliger Vermögensabgabe: Nur Einkommenseffekte? Keine Ausweichreaktionen („Substitutionseffekte“) möglich, soweit Fiskus auf Vermögenswerte zugreifen kann „Enteignung“ durch unvorhergesehene Belastung Anpassung Vermögensplanung bei Erwartung wiederholter Vermögensabgabe möglich Vermögens- und Einkommenseffekte, „Substanzsteuereffekt“ Liquiditäts- und Finanzierungsprobleme beim Betriebsvermögen • Spürbar bei niedrigeren Renditen • Gemildert durch Begünstigungen Betriebsvermögen Vermögenseffekte auf Verbrauch/Ersparnisse oder Erbschaftsplanung Stefan Bach

  18. Fazit Erhebliches Aufkommenspotential Vermögensbesteuerung Aufgrund hoher Vermögenskonzentration Spürbare Ausweichreaktionen/Minderaufkommen möglich Vor allem bei laufender Vermögensteuer Weniger wahrscheinlich bei Vermögensabgabe Vermögensabgabe zur Schuldentilgung Wiederbelebung der Vermögensteuer? Alternative: Erhöhung von Unternehmens- und Kapitalertragsteuern, Spitzensteuersatz Einkommensteuer, Reform Erbschaftsteuer Stefan Bach

  19. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!sbach@diw.dehttp://www.diw.de Stefan Bach

  20. Pareto Distribution y : Net wealth α : Pareto coefficient/index Distribution function: Density function: Stefan Bach

  21. Stefan Bach

  22. Verteilungswirkungen der Vermögensabgabe, Aufkommensziel 100 Mrd. Euro Stefan Bach Stefan Bach 22

  23. Erhebungskosten der Vermögensabgabe, Aufkommensziel 100 Mrd. Euroin % des Aufkommens Stefan Bach Stefan Bach 23

  24. Entwicklung von Vermögensteuer/-abgaben in Deutschland Vermögensabgaben Wehrbeitrag 1913 Vermögensabgabe. Freibetrag: 10 000 Mark (8,5-fache durchschn. Jahreseink.), Sätze: 0,15 % - 1,5 %. Erhebungszeitraum: 3 Jahre. Aufkommen: 1,7 % BIP 1913 Reichsnotopfer 1919 Vermögensabgabe. Freibetrag: 5 000 Mark (2,5-fache durchschn. Jahreseink.), Sätze: 10 % - 65 %. Scheitern durch Steuerwiderstand, Hyperinflation, ersetzt durch laufende Vermögensteuer ab 1923 Vermögensabgabe im Rahmen des „Lastenausgleichs“ 1949/1952 Vermögensabgabe. Freibetrag: 5 000 DM (1,3-fache durchschn. Jahreseink.), Satz: 50 %. Erhebungszeitraum: 30 Jahre. Aufkommen: 60 % BIP 1952 Investitionshilfegesetz 1952 Zwangsanleihe der Unternehmen nach Gewinnen und Umsätzen zugunsten Grundstoffindustrien. Aufkommen: 1,4 % BIP 1952 Investitionshilfeabgabe 1982 Zwangsanleihe auf Körperschaftsteuer und höhere Einkommensteuer 1983-1985 zur Förderung Wohnungsbau. Satz: 5 %, Ermäßigungen für Investitionen. Aufgehoben durch Bundesverfassungsgericht 1984 Vermögensteuer Eingeführt 1923, nach 1949 Ländersteuer Natürliche und juristische Personen. Steuersätze zuletzt 1 %/0,6 % Jährliches Aufkommen: 0,4 % BIP 50/60er Jahre, 0,2 % BIP 90er Jahre Bundesverfassungsgericht 1995: Bewertung verfassungswidrig Mangels Neuregelung Bewertung seit 1997 nicht mehr erhoben Stefan Bach

  25. Stefan Bach

  26. Stefan Bach

  27. Tabelle 1Vermögensteuerschuld und Vermögensteuerpflichtige in den Jahren der Hauptveranlagungen 1972 bis 1995 Stefan Bach

  28. Analysen zur Vermögensteuer juristischer Personen Datengrundlagen und Simulation steuerpflichtiges Vermögen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften: Bilanzdatenbank „Dafne“, 2006-2009 • Eigenkapital (Untergrenze Substanzwert) • Marktwerte (Börsennotierungen) oder Ertragswerte • Informationen für 85 % Bemessungsgrundlage vorhanden • Abzug der Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften • Buchwerte, Ertragswerte bei Informationen zum Beteiligungsergebnis Banken und Versicherungen: Geldvermögensrechnung Bundesbank, 2006-2009 • Marktwerte Eigenkapital abzüglich Marktwerte Beteiligungen Aufkommensschätzungen für 2008/09 ohne Anpassungsreaktionen Bemessungsgrundlage: 1 530 Mrd. Euro Steueraufkommen: 7,6 Mrd. Euro (Steuersatz 1 %, Halbvermögensverfahren) Steuerbelastete Unternehmen: 165 000 Verwaltungs- und Befolgungskosten: 1,4 % des Aufkommens Stefan Bach

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