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Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe und der Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII in NRW Gemeinsame Präsentation der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe in der Sitzung der Fachkommission nach § 2 Abs. 3 AV-SGB XII NRW am 23. Februar 2010. Weiterentwicklung der Leistungen.
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Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe und der Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII in NRW Gemeinsame Präsentation der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe in der Sitzung der Fachkommission nach § 2 Abs. 3 AV-SGB XII NRW am 23. Februar 2010
Weiterentwicklung der Leistungen Agenda 1. Kooperative Sozialraumplanung 2. Ziele einer Verbesserung der Zugangssteuerung zu Leistungen der Eingliederungshilfe 3. Wirkungskontrolle in der Eingliederungshilfe 4. Weiterentwicklung und Modularisierung des Systems der ambulanten Unterstützungsleistungen 5. Berücksichtigung besonderer Bedarfslagen älter werdender Menschen mit Behinderung 6. Weiterentwicklungen der Leistungen nach §§ 67 ff. SGB XII in Zuständigkeit der Landschaftsverbände
Ziel: Inklusive Sozial-raumplanung erfolgt gemeinsam und vernetzt durch die Städte und Kreise, die LV und die wesentlichen örtlichen Akteure, insbesondere Verbände der Betroffenen und der Leistungsanbieter Weiterentwicklung der regionalen Planungskon- ferenzen im Sinne kooperativer Sozialplanung Abschluss von Kooperations-vereinbarungen zwischen LVR/LWL und den jeweiligen Mitgliedskörper-schaften 1. Kooperative und inklusive Sozialraumplanung
Die beiden Landschaftsverbände entwickeln ein Konzept für eine personenzentrierte (Erst-) Beratung als anbieterneutrales Angebot 2. Ziele einer Verbesserung der Zugangssteuerung zu Leistungen der Eingliederungshilfe (1)
2. Ziele einer Verbesserung der Zugangssteuerung zu Leistungen der Eingliederungshilfe (2) • Individuelle Hilfeplanung nach einheitlichen Grundsätzen für NRW unter Berücksichtigung des ZPE-Berichtes, der ASMK-Beschlüsse und der Empfehlungen des Deutschen Vereins • Feststellung des individuellen Bedarfs in einem kooperativen, personenzentrierten Verfahren (dialogische Bedarfsermittlung) • Rasche Entscheidungsfindung im Einzelfall durch Beratung in der Hilfeplankonferenz • Nutzung der Erkenntnisse aus der Einzelfallberatung für die Angebotsentwicklung in den Regionen • Leistungsträgerübergreifende Teilhabeplanung und Einbindung weiterer Leistungsträger in die HPK, ggf. modellhafte Erprobung
Entwicklung von Instrumenten zur Qualitätssicherung und -prüfung durch die LV gemeinsam mit den Städten und Kreisen, den Verbänden der Betroffenen und der Freien Wohlfahrtspflege im Sinne einer Wirkungskontrolle (siehe ASMK-Beschluss) 3. Wirkungskontrolle in der Eingliederungshilfe
Förderung der Inanspruchnahme ambulanter Unterstützungsleistungen durch Menschen mit hohem Assistenzbedarf durch Schaffung eines Leistungsmoduls „Assistenzleistung“ (siehe auch Empfehlungsvereinbarung zwischen den LV und LAG FW 2010/2011) Verhandlung und Abschluss einer neuen Rahmenver-einbarung nach § 79 Abs. 1 SGB XII mit der Freien Wohlfahrtspflege 4. Weiterentwicklung und Modularisierung des Systems der ambulanten Unterstützungsleistungen
Bearbeitung in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der Landschaftsverbände, der Kommunen, der Verbände der Betroffenen und der LAG FW 5. Berücksichtigung besonderer Bedarfslagen älter werdender Menschen mit Behinderung Konzepte für passgenaue Unterstützungs-leistungen für Menschen mit Behinderung im Alter werden entwickelt
Bilaterale Zielvereinbarungen zwischen den Landschaftsver-bänden und den Städten sowie Kreisen NRW-weite Eckpunkte für ein einheitliches Hilfeplanverfahren für ambulante und stationäre Leistungen zum Wohnen NRW-weit einheitliche Beschreibung und Verpreislichung von Fach- und Assistenzleistun-gen zum Wohnen Klärung der Schnittstellen mit den Angeboten der Städte und Kreise und Entwicklung eines Konzeptes für die Vernetzung 6. Weiterentwicklungen der Leistungen nach §§ 67 ff. SGB XII in Zuständigkeit der Landschaftsverbände (1)
Entwicklung eines Konzeptes für eine personenzen-trierte (Erst-) Beratung als anbieterneutrales Angebot Wirkungskontrolle 6. Weiterentwicklungen der Leistungen nach §§ 67 ff. SGB XII in Zuständigkeit der Landschaftsverbände (2)
Entwicklung NRW-weit einheitlicher Grundsätze für die individuelle Hilfeplanung Feststellung des individuellen Bedarfs in einem personen-zentrierten Verfahren unter Einbeziehung der Leistungen anderer Leistungsträger (z.B. ARGE, Jugendhilfe) Erarbeitung einer Konzeption für die Bedarfsklärung / Bewilligung der Leistungen auf der Basis der örtlich vorhandenen Strukturen 6a Einführung einer individuellen Hilfeplanung für die Leistungen der Landschaftsverbände
Beratung und Verhandlung mit den Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Erhebung und Aufbereitung der Daten der Leistungen nach § 67 (Thema der Unterarbeitsgruppe Basisdaten) Gespräche mit den Städten und Kreisen, ggf. Einbeziehung der Ergebnisse in die bilateralen Zielvereinbarungen Bericht in den Sozialausschüssen des Landkreistages, Städtetages, Städte- und Gemeindebundes NRW 6b Weitere Verfahrensschritte