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Private Träger Einführung | Peer N. Siegel-Gradenwitz. Definition öffentliche Träger, freie Träger Historische Entwicklung der Vereine Gegenüberstellung öffentliche Träger, freie Träger Vergleich verschiedener Träger Gruppenarbeit Diskussion. Gliederung. Träger öffentlich privat
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Private Träger Einführung | Peer N. Siegel-Gradenwitz
Definition öffentliche Träger, freie Träger Historische Entwicklung der Vereine Gegenüberstellung öffentliche Träger, freie Träger Vergleich verschiedener Träger Gruppenarbeit Diskussion Gliederung
Träger öffentlichprivat privatgewerblich gemeinnützig Träger im sozialen Bereich
Behörden, Anstalten oder Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene Definition: öffentliche Träger
allgemein selbstgewählter Zusammenschluss von Bürgern zur Übernahme von Aufgaben im Sozialbereich private Organisationen zum Wohle der Allgemeinheit und nicht aus Gewinnerzielungsabsichten unterstützen die kommunale Sozialverwaltung gesetzliche Verpflichtung der Zusammenarbeit öffentlicher und freier Träger Gesamtverantwortung der Gemeinden für die Erfordernisse der Jugendhilfe Definition: freie Träger
privatgewerblich auf Gewinnerzielung ausgerichtete und damit nicht gemeinnützige Träger Definition: freie Träger
gemeinnützig Finanzierung durch Spenden Privilegiertheit von privatgewerblichen Trägern nur bei Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Vielfalt und Selbständigkeit der freigemeinnützigen Träger ist gesetzlich gesichert Beispiele: Arbeiterwohlfahrt e.V., Deutscher Caritasverband e.V., Deutsches Rotes Kreuz e.V., Diakonisches Werk der evangelischen Kirche in Deutschland e.V. Definition: freie Träger
Begriff althochdeutsch “fareinen” Verbundensein, Übereinkommen, Vereinigung Historische Entwicklung 1100 1700 1800 1900 2000
ab 1600 Vorformen der Vereine als Weiterbildungsform ab 1800 politische Vereinigungen freie Diskussion Grundrecht der Vereinigungsfreiheit Armenfürsorge wird öffentliche Aufgabe Kinder- und Jugendfürsorge fehlende Spitzenverbände Historische Entwicklung 1100 1700 1800 1900 2000
Zentralisierung Nach dem 2. Weltkrieg wurde das “duale” System wiederbelebt Verhältnis öffentlicher und freier Träger im Bereich von Sozial- und Jugendhilfe als komplexer Gesamtverbund Verein in demokratischer Gesellschaft Verein als Spiegelbild der Gesellschaft Historische Entwicklung 1100 1700 1800 1900 2000
Verein heute keine allgemein anerkannte Definition allgemeines Prinzip ist Versammlungsfreiheit wirtschaftliche Vereine und ideelle Vereine dauernde Verbindung ... von Personen unter einem Gesamtnamen zur Erreichung eines bestimmten, gemeinsamen Zwecks Historische Entwicklung 1100 1700 1800 1900 2000
Verband heute großer Bund, besonderer Zusammenschluß mehrerer Vereine oder Körperschaften Verfassung (Satzung) zur Bildung eines gemeinschaftlichen Willens Historische Entwicklung 1100 1700 1800 1900 2000
Freigemeinnützige Träger Neben der Kommune zuständig für die Erbringung der Sozialleistungen grundgesetzlichen Vorrangstellung im BSHG bzw. KJHG Kirchen und Religionsgemeinschaften, die in der Wohlfahrt zusammengeschlossene Spitzenverbände, Jugendverbände, Jugendgruppen, bestimmte Initiativen und Selbsthilfeorganisationen/ -gruppen auch freie (gemeinnützige) Vereine es profitieren zunehmend private kommerzielle Organisationen Gegenüberstellung
Arbeits- und Leistungsbereiche Hilfe zur Erziehung Offene Kinder- und Jugendarbeit KiTas Jugendhäuser/ -zentren und Spielhäuser Bestimmte Bildungsbereiche (z.B. Staatsbürgerliche Bildung: hier meistens durch Vereine) Allgemeiner Sozialer Dienst Gegenüberstellung
Besonderheiten freigemeinnütziger Einrichtungenam Beispiel von gemeinnützigen Vereinen Verschiedene Funktionen: Sozialisation, Integration, Kultur, Interessensvertretung, Erziehung, Gesundheit, Soziales Vereine (im behandelten Sinne) dürfen keine Gewinne machen Keine Ausschüttung von Gewinnen an die Mitglieder Höhere Erwartungen an Leistungsfähigkeit --> Konkurrenz Gegenüberstellung
Umfassendes Angebot Wohlfahrtsleistungen Finanzierung durch Beiträge, Sponsoren, Gewinne aus wirtschaftlichen Tätigkeiten, öffentlichen Mitteln, Spenden Vom Markt unabhängige Finanzierungsstruktur Finanzgeber sind oft nicht “Nutzniesser” der angebotenen Dienstleistung Offene und natürliche Systeme, mit humanitärer und/oder mitgliederorientierter Zielsetzung Zielsetzungen sind meistens nicht auf materielle, sondern auf ideelle Werte ausgerichtet Gegenüberstellung
Unterschiedlichste Klientel (Adressaten) Oft fehlen eindeutige Kriterien über den Erfolg des Vereinszwecks Andere “Entscheider” Oft ehrenamtliche Mitarbeiter Engagierte Persönlichkeiten Mitglieder können leichter Einfluss nehmen. Dadurch: größere Identifikation Demokratisch, partizipative und prozessuale Willensbildung Gegenüberstellung
Verschiedenste Interessen und Belange von Mitgliedern sollen koordiniert werden Können flexibler auf plötzlich eintretende Situationen reagieren Service- oder Dienstleistungen, die nicht wirtschaftlich relevant sind Teilweise “unprofessionell”, bezogen auf die personellen oder organisatorischen Ressourcen Gegenüberstellung
Gruppen für Pro- und Contraargumente zu privatgewerblichen Trägern frei gemeinnützigen Trägern öffentlichen Trägern herkömmliches Dienstleistungsunternehmen Vergleich - Gruppenarbeit
Ist einer der herkömmlichen Träger in Hinblick auf „Kunden“zufriedenheit und Finanzierung optimal?Welche Punkte sind konkret zu kritisieren? Wie könnte eine Synthese, die Kunden zufriedenstellt und finanzierbar ist, aussehen? Diskussion