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DGUV Vorschrift 2. Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung. Rückblick in die jüngste Vergangenheit. 1. Januar 2011: Inkrafttreten der DGUV Vorschrift 2. DGUV Vorschrift 2 der UVT. Unternehmensgröße. Regelbetreuung. Alternative Betreuung. 10. Grundbetreuung, Anlassbetreuung
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DGUV Vorschrift 2 Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Vortragstitel, Autor, Veranstaltung
Rückblick in die jüngste Vergangenheit 1. Januar 2011: Inkrafttreten der DGUV Vorschrift 2
DGUV Vorschrift 2 der UVT Unternehmensgröße Regelbetreuung Alternative Betreuung 10 Grundbetreuung,Anlassbetreuung s. Anlage 1 entsprechend der Betriebsgrößengrenze des zuständigen UVT s. Anlagen 3 und 4 (UVTs ö.H.: ab 1.1.2013) 11 .... 50 Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung s. Anlage 2 > 50 nein
Warum die neue Vorschrift? • Konsequente Orientierung auf den betrieblichen Bedarf: - Jeder Betrieb ist anders: Jede Betreuung ist anders • Leistungsorientierter Ansatz statt zeitlicher Ansatz: - Erst Leistungen ermitteln, dann den erforderlichen Aufwand • Gesamtbetreuung als Gefügeleistung von Sifa und BA: - Zusammenarbeit in allen Aufgabenfelder • Erster Meilenstein - Vereinbarung zwischen Unternehmer, Personalvertretung, Sifa und BA
Was hat die Sifa davon? • durch die Festschreibung der Aufgaben in den Checklisten zur betriebsspezifischen Betreuung wird die Sifa gestärkt • alle Arbeitsschutzakteure müssen sich mit einander austauschen und können sich dadurch besser vernetzen • die individuelle Zeitplanung wird durch die Festlegung des betriebsspezifischen Teils erleichtert
Was hat der Unternehmer davon? • Die Checklisten zur betriebsspezifischen Betreuung bieten eine erste Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung • Kostenminderung durch weniger Störungen des Betriebsablaufs • die längere Gesunderhaltung auch älterer Arbeitnehmer wird durch die betriebsspezifische Betreuung gestärkt • Das Betriebsklima kann durch qualitativ gute Betreuung/Gesundheitsförderung verbessert werden
Die Bausteine der neuen Regelbetreuung >10 Ermittlung des Umfangs Ermittlung im Betrieb; Basis: Leistungs- katalog Betriebs-spezifischeBetreuung Gesamt-betreuung Zeitvorgabe für Betrieb; Basis: WZ-Kode und Gefährdungs-gruppe Grund-betreuung
Grundbetreuung • Die Betriebe sind über ihre jeweilige Betriebsart (WZ-Kode) einer Betreuungsgruppe zugeordnet Die Aufteilung der Zeiten für BA/Sifa durch den jeweiligen Betrieb sind erforderlich. „Schutzklausel“: Nicht weniger als 20 % aber mind. 0,2 Std.
Auszug BG Verkehr relevante Wirtschaftszweige gem. WZ 2008 Kode
Betriebsspezifische Betreuung (Regelbetreuung > 10) • Vier Aufgabenkomplexe mit insgesamt 16 Aufgabenfeldern (gemäß Anlage 2, Ziff.3 bzw. Anhang 4) • Der Bedarf an betriebsspezifischer Betreuung wird vom/im Unternehmen ermittelt („Relevanzkriterien“). • Der Umfang der Betreuungsleistung ist zu beschreiben und der Personalaufwand (Sifa, BA) ist festzulegen.
Abgrenzung • Grundbetreuung:Dienstleistung/Unterstützung, die insbesondere die Arbeitgeberpflichten des Arbeitsschutzgesetzes (§§ 3, 4, 5) fokussiert (Anlage 2, Ziff.2). • Betriebsspezifische Betreuung:Einbeziehung/Berücksichtigung der besonderen betrieblichen Situationen und Veränderungen, neuer Erkenntnisse und …. arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen (Anlage 2, Ziff.3).
Aufgaben im Unternehmen • Der Unternehmer hat die Aufgaben der Betriebsärzte und Sifas entsprechend den betrieblichen Erfordernissen unter Mitwirkung der betrieblichen Interessenvertretung zu ermitteln, aufzuteilen und mit ihnen schriftlich zu vereinbaren. • Der Unternehmer hat sich durch BA und Sifa bei der Festlegung der Grundbetreuung und des betriebsspezifischen Teils der Betreuung beraten zu lassen.
Unternehmer ermittelt Aufgaben und teilt auf Personalvertretung wirkt mit(Mitbestimmung) Konsens finden schriftlich vereinbarenund übertragen arbeiten zusammen,beraten, unterrichten beraten Fachkräfte für Arbeitssicherheit kooperieren Betriebsärzte Geschäftsbereich Prävention, Dr. A. Patorra
Ist mit steigenden Kosten zu rechnen? • Egal ob rauf oder runter – eine pauschale Vorhersage zur Kostenentwicklung ist nicht möglich. • Denn die ist davon abhängig, ob die Qualität (!) der Betreuung bereits heute im Vordergrund steht und ob die bisherigen Einsatzzeiten in Zukunft noch passen.