Arbeits- und Sozialrecht
2. Arbeitsrecht. . . 3. Grundlagen. ArbeitsR = besonderes Recht der Arbeitnehmer, teilweise auch der Azubis, Individual- und KollektivARes dient den Anforderungen des Rechtsverkehrs, fr den das Brgerliche Recht nicht immer ausreichende Regelungen enthlt, wobei es kein einheitliches Arbeitsrecht
1.37k views • 109 slides