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Bundesinitiative Frühe Hilfen – Umsetzung im Freistaat Sachsen. Frühe Hilfen - § 1 Abs. 4 KKG:. Unterstützung der Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung...durch Information, Beratung, Hilfe. Vorhaltung eines
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Bundesinitiative Frühe Hilfen – Umsetzung im Freistaat Sachsen
Frühe Hilfen - § 1 Abs. 4 KKG: Unterstützung der Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung...durch Information, Beratung, Hilfe. Vorhaltung eines möglichst frühzeitigen, koordinierten und multiprofessionellen Angebots im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren für: • Mütter und Väter • schwangere Frauen und werdende Väter
Beschreibung „Frühe Hilfen“: • Sie sind lokal und regional koordinierte Hilfsangebote für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren des Kindes. • Sie zielen darauf ab, die Entwicklung von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. • Sie bieten Unterstützung im Alltag und fördern die Beziehungs- und Erziehungskompetenz von Schwangeren, Müttern und Vätern. • Sie tragen maßgeblich zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei und sichern deren Rechte auf Schutz und Förderung. • Sie tragen dazu bei, dass Risiken für das Wohl und die Entwicklung des Kindes frühzeitigwahrgenommen und reduziert werden. (Quelle: NZFH)
Grundlagen und Ziele der Bundesinitiative Frühe Hilfen: § 3 Abs. 4 KKG (Art. 1 des BKiSchG) Unterstützung des Aus- und Aufbaus der Netzwerke Frühe Hilfen und des Einsatzes von Familienhebammen auch unter Einbeziehung ehrenamtlicher Strukturen durch eine auf vier Jahre befristete Initiative 2012-2015. Dafür stehen insgesamt 177 Mio. EUR zur Verfügung.
Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern übergreifende Erkenntnissehinsichtlich: der strukturellen Voraussetzungen, Rahmenbedingungen von Netzwerken mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen und des systematischen Einbezugs des Gesundheitswesens; der Einsatzmöglichkeiten von Familienhebammen und vergleichbarer Gesundheitsberufe in für Frühe Hilfen zuständigen Netzwerken; der Möglichkeiten und Grenzen des Einbezugs ehrenamtlichen Engagements im Kontext der Frühen Hilfen.
Anliegen des Bundes: bestehende Aktivitäten in Ländern und Kommunen ergänzen – kein Ersatz von Förderprogrammen oder Parallelstrukturen, möglichst vergleichbares Niveau in den Ländern erreichen, Erkenntnisse für die Ausgestaltung des Fonds zur Sicherstellung der Netzwerke und der psychosozialen Unterstützung von Familien gem. § 3 Abs. 4 KKG erhalten.
Fördergegenstände der Bundesinitiative: Netzwerke mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen Einsatz von Netzwerkkoordinatoren und -koordinatorinnen Qualifizierung und Fortbildung der Netzwerkkoordinatoren Maßnahmen zur Dokumentation und Evaluation der Netzwerkprozesse Förderung der konkreten Arbeit von Netzwerkpartnern (Veranstaltungen oder Qualifizierungsangeboten) unterstützende Öffentlichkeitsarbeit 7 | 15.11.2012 SMS / 42
Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich Einsatz von Familienhebammen Qualifizierung, Fortbildung, Fachberatung und Supervision Erstattung von Aufwendungen für Teilnahme an Netzwerkarbeit Maßnahmen zur Qualitätssicherung wie der Dokumentation des Einsatzes Ehrenamtsstrukturen und in diese Strukturen eingebundene Ehrenamtliche im Kontext Früher Hilfen Maßnahmen zur Qualitätssicherung für den Einsatz von Ehrenamtlichen Koordination und Fachbegleitung der Ehrenamtlichen durch Hauptamtliche Schulungen und Qualifizierungen (Koordinatoren und Ehrenamtliche) Fahrtkosten, die beim Einsatz der Ehrenamtlichen entstehen Erstattungen von Aufwendungen für Netzwerkarbeit 8 | 15.11.2012 SMS / 42
weitere zusätzliche Maßnahmen zur Förderung Früher Hilfen Gefördert nach bedarfsgerechter Zurverfügungstellung von Netzwerken und Familienhebammen Förderfähig sind ausschließlich Maßnahmen, die nicht schon am 1. Januar 2012 bestanden haben. Darüber hinaus sind erfolgreiche modellhafte Ansätze förderfähig, die als Regelangebot ausgebaut werden sollen. 9 | 15.11.2012 SMS / 42
Ausgangsbedingungen in Sachsen: • Sächsisches Handlungskonzept für präventiven Kinderschutz als landespolitische Schwerpunktsetzung seit 2007 • Netzwerke für Kinderschutz und Frühe Hilfen, inkl. eines Angebots zur aufsuchenden präventiven Arbeit der Jugendämter (APA); diese sind in fast allen Landkreisen und kreisfreien Städten etabliert • SächsKiSchG als landesgesetzliche Grundlage für die Netzwerkarbeit seit 2010 • Landesprojekt »Netzwerke für Kinderschutz – Pro Kind Sachsen« (gleichzeitig Bundesforschungsprojekt) 2007-2012 • Fortbildung zur Familienhebamme 2009-2010, Grundlage: sächsisches Curriculum – bisher kaum Einsatz von Familienhebammen • Modellprojekt ehrenamtliche „Familiengesundheitspaten“ (2011-2013)
Schwerpunkte bei der Umsetzung der Bundesinitiative in Sachsen: • Netzwerke: Ausbau und qualitative Weiterentwicklung, insbesondere in Kooperation mit dem Gesundheitsbereich • Familienhebammen: sächsischer Schwerpunkt; Etablierung des Angebots möglichst in allen Landkreisen/kreisfreien Städten; mind. 30% des geplanten Mitteleinsatzes • Ehrenamtsstrukturen: Auf- und Ausbau der Angebote (Patenschaftsmodelle, nachbarschaftliche Hilfe)
Weitere Maßnahmen Früher Hilfen: Nutzung der Fördermöglichkeit zur Unterstützung besonderer Zielgruppen: • Niedrigschwellige Maßnahmen nach § 16 SGB VIII für Familien in besonders belasteten Lebenssituationen (Zugang!) • Sozialpädagogische Begleitung als „Tandem“ zur Familienhebamme • Maßnahmen zur Begleitung psychisch kranker Mütter/Schwangerer bzw. Eltern mit Bindungsstörungen – derzeit noch nicht förderfähig – Klärung erforderlich!
Landeskoordinierungsstelle: Qualifizierung, Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in den einzelnen Förderbereichen der Bundesinitiative länderübergreifender fachlicher Austausch Beratung der Kommunen (Kooperationsvereinbarungen) Unterstützung der Koordinierungsstelle auf Bundesebene (NZFH) bei der Evaluation der Bundesinitiative Fachliche Bewertung i. R. des Zuwendungsverfahrens Eingerichtet beim Landesjugendamt seit 8.11.2012.
Finanzierung und Förderverfahren: • In der ersten Förderperiode bis 30.06.2014 stehen ca. 4,3 Mio EUR für Sachsen zur Verfügung, die auf kommunaler Ebene eingesetzt werden. Bis Ende 2015 werden vorauss. rund 8 Mio. EUR den Kommunen zufließen. • Antragsbudgets der Gebietskörperschaften: nach Anteil der unter dreijährigen Kinder • Ergänzend erhält der Freistaat jährlich 180.000 EUR für die Einrichtung einer Landeskoordinierungsstelle. • Das Förderverfahren wird jeweils über die Haushalte der Länder abgewickelt. • Die Mittel für 2012 wurden am 24.10.2012 vom BMFSFJ zugewiesen und der Bewilligungsbehörde übergeben.
Verfahren in Sachsen: • Auf der Grundlage der bestehenden Richtlinie zur Förderung der Weiterentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe (FRL Weiterentwicklung) und • der Fördergrundsätze, die für die Weiterleitung der Mittel an die Kommunen zu erstellen und mit dem Bund abzustimmen waren, • werden die Mittel auf Antrag durch Zuwendung – ohne kommunale Kofinanzierungsverpflichtung – an die Landkreise und kreisfreien Städte ausgereicht, • eine Weiterleitung der Mittel an freie Träger ist möglich. • Bewilligungsbehörde ist der KSV, fachliche Stellungnahme durch die Landeskoordinierungsstelle. • Anträge für 2012 können seit November bearbeitet werden. • Eine Übertragung nicht verbrauchter Mittel ist derzeit nicht gegeben.
Konzeptionelle Grundlagen: • Rahmenkonzept„Frühe Hilfen im Freistaat Sachsen“ (Stand:12.10.2012) • zugleich: länderspezifisches Gesamtkonzept zur Umsetzung der Bundesinitiative als Grundlage für die Zuweisung der Bundesmittel • enthält eine Beschreibung der Ausgangssituation sowie grundsätzliche Aussagen zu den Aufgaben und Rahmenbedingungen der Strukturen Früher Hilfen sowie grundsätzliche Entwicklungstendenzen • Regionales Gesamtkonzept Frühe Hilfen des Landkreises/der kreisfreien Stadt • Voraussetzung für die Beantragung der Bundes- und Landesmittel und Grundlage für die Kooperationsvereinbarung mit dem LJA • Regionalspezifische Beschreibung des Ausbaustandes Früher Hilfen der Eckpunkte der einzelnen Maßnahmebereiche sowie Beschreibung der konkreten Entwicklungstendenzen
Beispiel -Herausforderungen für die Netzwerkarbeit: • qualitative Weiterentwicklung auf der Grundlage des KKG und der Anforderungen der VV BI • Vereinbarungen für eine verbindliche Zusammenarbeit im Netzwerk • Qualitätsstandards (auch für Umgang mit Einzelfällen) fortschreiben • Ziele und Maßnahmen der Netzwerkarbeit festlegen und überprüfen • Strukturelle Fragen der Angebotsgestaltung und –entwicklung klären (auch werdende Väter einbeziehen) • Erweiterung der Netzwerkpartner gem. § 3 Abs. 2 KKG, insbesondere um relevante Akteure des Gesundheitswesens (Geburts-, Kinderkliniken, ÖGD, Kinderärzte, Hebammen) Schwangerschafts-konfliktberatungsstellen, Einrichtungen der Frühförderung
Einbindung der Familienhebammen, Unterstützung der neuen Angebotsform • Entwicklung von Materialien für besondere Zielgruppen • Öffentlichkeitsarbeit (Hinweis auf Bundesinitiative) • Zusammenarbeit mit der Landeskoordinierungsstelle • Zuarbeiten zur bundesweiten Evaluation