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Arbeitsmarkt. DFT-Workshop Organisation, Steuerung und Wirkungen der Dienstleistungen nach dem SGB II 77. Deutscher Fürsorgetag in Düsseldorf 04. Mai 2006. www.bmas.bund.de. Beitrag von Dr. Rolf Schmachtenberg, Bundesministerium Arbeit und Soziales
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Arbeitsmarkt DFT-Workshop Organisation, Steuerung und Wirkungen der Dienstleistungen nach dem SGB II 77. Deutscher Fürsorgetag in Düsseldorf 04. Mai 2006 www.bmas.bund.de Beitrag von Dr. Rolf Schmachtenberg, Bundesministerium Arbeit und Soziales Leiter derUnterabteilung II b, Arbeitsförderung, Arbeitslosenversicherung und Arbeitslosenstatistik
Gliederung des Vortrages • I.Zusammenführung ist eine Systemreform • II. Daten und Fakten • Zwischenbilanz nach dem 1. Jahr • IV. Aktuelle Agenda
I. Zusammenführung ist eine Systemreform 1.Leistungen Arbeitslosenhilfe Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II) Wohngeld Sozialhilfe für Erwerbsfähige Kinderzuschlag im Bundeskindergeldgesetz eingeführt
I. Zusammenführung ist eine Systemreform 2.Verwaltungstypen Nebeneinander von 2 Grundtypen der Organisation mit unterschiedlichen Steuerungsmöglichkeiten seitens des Bundes 356 Arbeitsgemeinschaften/ Jobcenter Arbeitsteilige Zusammen- arbeit zwischen BA und Kommunen in Arbeits- gemeinschaften 19 getrennte Aufgabenwahrnehmung Getrennte Zusammenarbeit zwischen BA und Kommunen 69 Kommunale Trägerschaft- Option – 69 zugelassene kommunale Träger übernehmen alle Aufgaben (auch die Aufgaben der Agenturen für Arbeit) Finanzierung gemischt Wettbewerb zwischen den verschiedenen Organisations-formen
I. Zusammenführung ist eine Systemreform 3.Zwei Stufen-System der Absicherung und Förderung für Erwerbsfähige ALG I und ALG II • eigentumsgeschützt • für SV-pflichtige Erwerbstätige • für relativ kurze Zeiten der Arbeitslosigkeit • im SV-System • aktivierend • bedürftigkeitsabhängig • für alle Erwerbsfähigen • auch für lange Zeiten der Arbeitslosigkeit • im SV-System ALG I: System aus Beitragsfinanzierung ALG II: System aus Steuerfinanzierung
II. Daten und Fakten zum SGB II 1. Fallzahlen
II. Daten und Fakten zum SGB II 2. Zu- und Abgänge
II. Daten und Fakten zum SGB II 3. Förderung • In 2005 traten 1,68 Mio. eHb in Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik ein (ohne PSA, Reha, BB und einmalige Leistungen) • Knapp die Hälfte aller Eintritte in 2005 in Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt
II. Daten und Fakten zum SGB II zum SGB II 4. Förderung Jugendlicher unter 25 • In 2005 traten insgesamt 368.700 eHb U 25 in eine Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung ein • 49,8% der Eintritte Jugendlicher in Maßnahmen deren Ziel es ist, die Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt zu verbessern in 2005. • Seit Jahresbeginn traten rund 42,8 % der geförderten Jugendlichen in Arbeitsgelegenheiten ein. Für Maßnahmen der Berufberatung, REHA und PSA liegen keine SGB II-Daten vor; daher wird nicht das tatsächliche Förderervolumen abgebildet.
II. Daten und Fakten zum SGB II5. Kosten Altes System Grundsicherung für Arbeitsuchende 47,6 Gesamtausgaben: 39,2 44,3 Sozialhilfe (Kommunen) 10,0 Bund 38,3 Bund 35,1 Arbeitslosenhilfe und WoG (Bund und BA) 27,0 Kommunen 9,3 Kommunen 9,2 WoG u. Eingl. (Länder) 2,2
II. Daten und Fakten zum SGB II 6. Personal
III. Zwischenbilanz nach 1. Jahr • Umstellung weitgehend gelungen = Beseitigung des Nebeneinanders von 2 Fürsorgesystemen • Enorme Aufbauleistung in kurzer Zeit : 1. Zusammenführen der Verwaltungskompetenz von BA und Kommunen in 356 ARGEn mit 50.041 Beschäftigten2. Errichtung von eigenständiger Organisationseinheiten in 69 zugelassenen kommunalen Trägern zur Umsetzung des SGB II • Leistung konnte rechtzeitig gewährt werden • Dezentrale Umsetzung – neue Steuerungslogik • Ziel einer Entlastung der kommunalen Ebene übertroffen • Voraussetzung für intensive Einzelfallbetreuung geschaffen (Betreuungsschlüssel)
IV. Aktuelle Agenda 1. Rechtliche Optimierung (1) Weiterentwicklung des SGBII • entsprechend Koalitionsvertrag: Gesetz zur Änderung des SGBII u. anderer Gesetze: • Schließung von Regelungslücken u. a. : • EU-Ausländer zum 01.04.06 • Auszug von U25 zum 01.04.06 • U25- Einbeziehung in BG zum 01.07.06 (80% der Regelleistung) • Übernahme der Mietkaution als Darlehen zum 01.04.06 • Übernahme von Mietschulden für eHb zum 01.04.06 • Einführung der dinglichen Sicherung von Ansprüchen der Leistungsträger zum 01.04.06 • Anpassung der Regelleistung Ost an West zum 01.07.06 • Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge/ Vermeidung Doppelbeitragszahlungen zum 01.01.07
IV. Aktuelle Agenda 2. Rechtliche Optimierung (2) Aktuelles Gesetzesvorhaben SGB II-Optimierungsgesetz • Verbesserung des Leistungsrechts • Neufassung des Begriffs der Bedarfsgemeinschaften bei nicht-eheähnlichen Partnerschaften; insbesondere: Gleichgeschlechtliche Partner, die in einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft leben sollen den eheähnlichen Gemeinschaften gleichgestellt werden • Leistungsbezieher nach dem BAföG/ Berufsausbildungshilfe sollen einen Wohnkostenzuschuss erhalten können, wenn der Bedarf nicht gedeckt ist • ARGEn haben die Zuständigkeit für Berufsberatung, Ausbildungsstellen- und Arbeitsvermittlung und Aufstockern, die nach SGB II und III Leistungen beziehen • Ein Teil des Pflegegeld für die Betreuung/Erziehung fremder Kinder soll in Abhängigkeit von der Kinderanzahl, für den erzieherischen Einsatz frei bleiben
IV. Aktuelle Agenda 2. Rechtliche Optimierung (3) SGB II-Optimierungsgesetz • Verbesserung der Verwaltungspraxis • Krankenkassen sollen beim Verfahren über die Feststellung der Erwerbsfähigkeit von Antragsstellern, in Zweifelsfällen über eine Einigungsstelle beteiligt werden • Zuständigkeit für Ordnungswidrigkeiten soll bei ARGEn und BA liegen • Klarstellung Aufsicht über die ARGEn • Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs • Sofortangebote zur Aufnahme einer Beschäftigung oder Qualifizierung bei Erstantrag • Einrichtung eines Außendienst auf Ebene der ARGEn, für die Erkennung von Leistungsmissbrauch • Vereinfachung der Regelungen zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch
IV. Aktuelle Agenda 3. Zielsteuerung bei den Arbeitsgemeinschaften (1) Gesetzliche Grundlagen der Zielsteuerung • SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende • Steuerfinanzierte Leistung • Zielsteuerung des Bundes soweit BA Träger der Leistung (§ 6 Abs. 1 Nr. 1) • Flankierende Leistungen erbringt kommunaler Träger (§ 16 Abs. 2) • Verwaltungsvereinbarungen bezüglich Mittelbereitstellung soweit Kommunen (zkT) Träger der Leistung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2) • SGB III – Arbeitsförderung • Beitragsfinanzierte Leistung • Zielsteuerung durch den Verwaltungsrat der BA (Einflussnahme des Bundes) • BA-interne Zielsteuerung
IV. Aktuelle Agenda3. Zielsteuerung bei den Arbeitsgemeinschaften (2) Neue Steuerungslogik Rahmenvereinbarung vom 1. August 2005 Zusammenarbeit der Träger der Grundsicherung in den ARGEn Ziel: Stärkung der Handlungsfähigkeit der Arbeitsgemeinschaften Deshalb: • Erweiterung der Kompetenzen der Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaften und • Stärkung der dezentralen Verantwortung Trennung zwischen Gewährleistungs- und Umsetzungsverantwortung
IV. Aktuelle Agenda 3. Zielsteuerung bei den Arbeitsgemeinschaften (3) Rahmenvereinbarung vom 1. August 2005 Zusammenarbeit der Träger der Grundsicherung in den ARGEn zur Stärkung der Handlungsfähigkeit der ARGEn Zielvereinbarung mit 5 bundesweiten quantifizierten Zielen Mindeststandards zur Erbringung von Leistungen nach dem SGB II Controlling (inkl. Benchmarking) zur externen und internen Steuerung
IV. Aktuelle Agenda 3. Zielsteuerung bei den Arbeitsgemeinschaften (4) Zielindikatoren und Richtgrößen in der Zielvereinbarung in 2006 • Verringerung der Hilfebedürftigkeit Zielindikator: Passive Leistungen • soll um 2,5% reduziert werden • Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Zielindikator: Integration • Steigerung der Integrationsquote um 15% • Verbesserung der Eingliederung unter 25-jähriger Zielindikator: Integration U25 • Steigerung der Integrationsquote um 10% • Sicherung Lebensunterhalt Zielindikator: Dauer Antragsstellung bis zur Entscheidung • Steigerung von Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit Kosten je Integration Termine: • bis 05.Mai 2006 sollen die ARGEn die vereinbarten Zielwerte der BA mitteilen • ab 05.Mai 2006 Eingang der Daten und Verarbeitung
IV. Aktuelle Agenda 3. Zielsteuerung bei den Arbeitsgemeinschaften (5) • Bei Anerkennung von bundesweiter Zielvereinbarung, Mindeststandards und Controlling durch ARGEn: • Abschluss öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Übertragung der Bewirtschaftung von Bundesmitteln auf die ARGEn • Übertragung von Direktionsbefugnisse für das Personalauf den Geschäftsführer der ARGE • Entscheidungsbefugnisse der Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft vergrößert
IV. Aktuelle Agenda3. Zielsteuerung bei den Arbeitsgemeinschaften (6) • Klärung der Mehrheitsverhältnisse in der Trägerversammlung durch • Angebot der BA an die kommunalen Trägern, das entscheidende Stimmrecht in der Trägerversammlung wahrzunehmen. • Übernahme des entscheidende Stimmrechts durchAgentur für Arbeit • Fortführung der bisherigen vertraglichen Regelungen