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ARBEITSMARKT. Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren / RAV Interinstitutionelle Zusammenarbeit / IIZ Finanzierung RAV und arbeitsmarktliche Massnahmen /AMM Revision Arbeitslosenversicherung / ALV Ausblick Arbeitsmarkt und Sozialversicherungen.
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ARBEITSMARKT Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren / RAV Interinstitutionelle Zusammenarbeit / IIZ Finanzierung RAV und arbeitsmarktliche Massnahmen /AMM Revision Arbeitslosenversicherung / ALV Ausblick Arbeitsmarkt und Sozialversicherungen Arbeitsmarkt SVS Zentralschweiz
A) Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren/RAV • Kantonale Amtsstellen beraten Arbeitslose, bemühen sich ihnen Arbeit zu vermitteln (Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG Art. 85) • Kantone richten RAV ein (AVIG Art. 85b) • Arbeitslosigkeit verhindern • Rasche und dauerhafte Wiedereingliederung der Stellen-suchenden/STES in den ersten Arbeitsmarkt Arbeitsmarkt SVS Zentralschweiz
Ziel und Strategie • Wir sind im Kanton Luzern der kompetenteste Ansprechpartner in allen Fragen des Arbeitsmarktes und der Arbeitslosigkeit • Unsere STES unterstützen wir durch eine aktive, gezielte und wenn nötig straffe Führung und Betreuung (Druckstrategie) • Unsere STES unterstützen wir durch ein arbeitsmarkindiziertes Angebot an AMM, die wir schnell und gezielt einsetzen (Vermittlungsstrategie) • Die Luzerner Wirtschaft unterstützen wir durch eine kunden-nahe, kompetente und unkomplizierte Zusammenarbeit • Unsere Mitarbeitenden unterstützen wir durch allgemeine und individuelle Förderung und Weiterbildung Arbeitsmarkt SVS Zentralschweiz
Die Organisation im Kanton Luzern • 5 RAV: Luzern, Emmen und Pilatus (beide in Emmen), Sursee und Wolhusen • 70 – 75 BeraterInnen, ca. 20 Mitarbeitende Administration • Dienstleistungszentrum für arbeitsmarktliche Massnahmen/DLZ AA in Emmen (11 Mitarbeitende, Konzipierung, Be-schaffung, Evaluation von Bildungs- und Beschäftigungs-massnahmen/AMM) • Abteilung Arbeitsmarkt, Wirtschaft und Arbeit (wira) Arbeitsmarkt SVS Zentralschweiz
Umfangreiches Arbeitsfeld • 6‘500 STES im Durchschnitt pro Monat • 78‘000 Beratungsgespräche pro Jahr • 1‘100 Beratungsgespräche pro Berater pro Jahr • Je 80 – 100 tägliche Kundenbesuche in den RAV Luzern, Emmen und Pilatus • Über 1‘000 Arbeitgeberbesuche pro Jahr Arbeitsmarkt SVS Zentralschweiz
Meist schwierige Beratungsgespräche • Kunden mit Problemen: finanzielle, psychische, physische • Hilflose Kunden • Kunden, welche versuchen, Situation bzw. ALV/RAV auszunutzen Arbeitsmarkt SVS Zentralschweiz
Wirkungsmessung der RAV • Monatliche Beurteilung durch Staatssekretariat für Wirtschaft/seco pro Berater, RAV und Kanton- Anzahl Bezugstage- Anteil Langzeitstellensuchende- Anteil Aussteuerungen- Anteil Wiederanmeldungen • Offene und sehr transparente Beurteilung • Resultat- und Ergebnisorientierung als wichtigster Führungsgrundsatz Arbeitsmarkt SVS Zentralschweiz
Vergleich mit privaten Stellenvermittlern RAV • Jeder STES kann sich beraten und vermitteln lassen • Befähigen und motivieren STES, selbst Erfolg versprechende Stellen zu suchen und zu finden • Wer selbst zur Stellensuche fähig ist, wird nicht vermittelt, sondern über Möglichkeiten und Vorgehen beraten • Vermitteln STES, welche aus verschiedensten Gründen nicht in der Lage sind, selbst eine Stelle zu finden Arbeitsmarkt SVS Zentralschweiz
Private Stellenvermittler • Arbeiten nur mit STES mit intakten Chancen auf dem Arbeitsmarkt • Befähigen und motivieren nicht, vermitteln ausschliesslich, wollen verkaufen und Geld verdienen • Keine Konkurrenz • Sinnvolle Ergänzung • Gute Zusammenarbeit Arbeitsmarkt SVS Zentralschweiz
B) Interinstitutionelle Zusammenarbeit / IIZ Zielpublikum • Kunden mit komplexer Problematik • Lösung bilateraler Probleme durch direkte Zusammenarbeit mit zusätzlich betroffener Institution (Gemeinde/Sozialhilfe, IV, Berufs- und Studienberatung, private Organisationen) • Lösung Mehrfachproblematik (Arbeitslosigkeit, Gesundheit, Familie, Finanzen, Sucht, Integration) durch IIZ: von allen beteiligten Institutionen gemeinsam getragener Prozess, gemeinsam vorgenommene Beurteilung, welche geeignete Massnahmen für Reintegration in den Arbeitsmarkt verbindlich festlegen Arbeitsmarkt SVS Zentralschweiz
Pilotversuch Kanton Luzern Seit 1. April 2007 Teilnehmer: • RAV Luzern, RAV Sursee, Beratungsstelle Jugend und Beruf/BJB • IV-Stelle Luzern, ohne Regionaler ärztlicher Dienst • Sozialämter der Gemeinden • Öffentliche Berufsberatung/bsb • Kantonale IIZ-Koordinationsstelle Arbeitsmarkt SVS Zentralschweiz
Gesamtprozess IV-Stelle RAV Sozialamt Anmeldung bei der IIZ-Koordinationsstelle IIZ-Standortgespräch(verbindlich für alle) Zielvereinbarung/ Integrationsplan (verbindlich) Fallführung Case-Management Integration in den Arbeitsmarkt keine Integrationkeine Fallführung Arbeitsmarkt SVS Zentralschweiz
Prozess in den RAV Alle RAV-PB - IIZ-Fall erkennen (Triagekriterien + Checkliste) - IIZ-Fall anmelden (Formular + Vollmacht) IIZ-Koordinationsstelle/IIZK - IIZ-Anmeldung überprüfen, erfassen, bearbeiten Arbeitsmarkt SVS Zentralschweiz
C) Finanzierung ALV • Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber • Beteiligung Bund • Beteiligung Kantone • Vermögenserträge ALV RAV/DLZ AA (Betriebskosten) • Globalbudget in Abhängigkeit der Anzahl STES im Kanton Luzern AMM • Kostenplafond pro STES im Kanton Luzern Arbeitsmarkt SVS Zentralschweiz
D) Revision ALV Ausgangslage • Negative laufende Rechnungen, steigende Verschuldung • AVIG: Gesetzesrevision, wenn Schuldenstand 2.5 % der von der Beitragspflicht erfassten Lohnsumme (ca. CHF 225 Mrd.) • Vorgängig Sofortmassnahmen durch Bundesrat/BR (via Verordnung), um Verschuldung in Grenzen zu halten Arbeitsmarkt SVS Zentralschweiz
Schuldengrenze wird eher nicht erreicht • Keine Sofortmassnahmen durch BR möglich • Ohne Gesetzesrevision kein Schuldenabbau vor nächstem Konjunktureinbruch • Deshalb rasche Gesetzesrevision Arbeitsmarkt SVS Zentralschweiz
Ziel • Ausgleich laufende Rechnung • Schuldenabbau und Reservenbildung Konsequenzen • Anspruch wird erschwert • Leistungen werden eingeschränkt • Geldbeutel wird erleichtert Arbeitsmarkt SVS Zentralschweiz
Einige Massnahmen (Auszug) • Erhöhung ordentlicher Beitragssatz von 2 auf 2.3 % • a.o. Erhöhung der Lohnbeiträge um 0.2 % und Einführung Solidaritätsbeitrag von 1 % auf Einkommen zw. CHF 106‘800 und CHF 267‘000 • AMM/Arbeit in der Sozialhilfe gilt nicht mehr als Beitragszeit • Erhöhung Wartezeit für Beitragsbefreite (u.a. Schulabgänger) • Anpassung Bezugsdauer an Länge Beitragszeit • Reduktion Plafond AMM • Kompensationszahlungen bei Zwischenverdienst für nächste Rahmenfrist unerheblich Arbeitsmarkt SVS Zentralschweiz
E) Ausblick Arbeitsmarkt und Sozialversicherungen Fragen • Vollbeschäftigung: Realität oder Illusion? • Geht uns die Erwerbsarbeit aus? Arbeitsmarkt SVS Zentralschweiz
Fakten Jahr Veränderung Veränderung BIP, % Arbeitslosenquote, % 2000 3.6 1.8 2001 1.0 1.7 2002 0.3 2.5 2003 -0.3 3.7 2004 2.1 3.9 2005 2.3 3.8 2006 2.7 3.3 Arbeitsmarkt SVS Zentralschweiz
Konstant gutem Wachstum gelingt es nicht, Arbeitslosigkeit deutlich zu reduzieren • Wachstum durch Produktivitätsfortschritte, nicht durch Beschäftigungszunahme • BAK-Studie Frühling 2007: Wachstum auch in Zukunft durch Erhöhung der Produktivität, nur geringfügig durch Erhöhung Erwerbstätigkeit Arbeitsmarkt SVS Zentralschweiz
Jobloses Wachstum • Sockelarbeitslosigkeit • Erwerbsarbeit geht uns aus! • Vollbeschäftigung als Illusion! Arbeitsmarkt SVS Zentralschweiz
Sozialversicherungen • Gehen von Illusion/Vollbeschäftigung aus • Wollen in Arbeitsmarkt integrieren • RAV verlangt Arbeitsbemühungen • IV will vermitteln • Sozialämter wollen integrieren • Wohin? Arbeitsmarkt SVS Zentralschweiz
Sozialversicherungen verlangen, was STES, Versicherte, Kunden und Klienten nicht erfüllen können • Misserfolg/Aufgabe/Resignation wird sanktioniert • Wir „drangsalieren“ • „offener Strafvollzug“! Arbeitsmarkt SVS Zentralschweiz
Wie weiter ??? Danke Arbeitsmarkt SVS Zentralschweiz