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Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe. VSP-Mitgliederversammlung Tübingen 20.05.2011.

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Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

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Presentation Transcript


  1. Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe VSP-Mitgliederversammlung Tübingen 20.05.2011

  2. Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg- Sozialdaten -Einwohner in Baden-WürttembergEinwohner 10.744.921Behinderte Menschen in Baden-WürttembergZahl der behinderten Menschen in BW (ab GdB 20) 1.470.321Zahl der schwerbehinderten Menschen (ab GdB 50) 978.870 mit gültigem Ausweis 795.684 davon GdB 100 205.340Anteil in Prozent männlich 53,0 % weiblich 47,0 %Ursache der Behinderung in Prozent (Ausweisinhaber) angeborene Behinderung 4,0 % Arbeitsunfall Berufskrankheit 1,0 % Unfall (Verkehr, Häusl. sonst.) 1,1 % anerkannte Kriegs-, Wehr- o. Zivildienstbeschädigung 1,0 % Allgemeine Krankheiten (einschl. Impfschäden) 91,1 % sonstige Ursachen 1,8 %

  3. Altersstruktur der schwerbehinderten Menschen in Prozent(Ausweisinhaber)  0 bis unter 15 Jahre 2,1 % 15 bis unter 25 Jahre 2,4 % 25 bis unter 35 Jahre 3,0 % 35 bis unter 45 Jahre 6,3 % 45 bis unter 55 Jahre 13,0 % 55 bis unter 65 Jahre 22,7 % ab 65 Jahre 50,5 %Beschäftigungssituation der behinderten Menschenin Baden-Württemberg (Jahresdurchschnitt 2010)Zahl der arbeitslos gemeldeten Menschen 273.151Zahl der arbeitslos gemeldeten schwerbehinderten Menschen 17.674Anteil der arbeitslos gemeldetenschwerbehinderten Menschen an insgesamt gem. Arbeitslosen 6,5% Zahl der im Landesdienst mit schwerbehinderten 12.346 Menschen besetzten Pflichtplätze (durchschnittlich, (5,17 %) monatlich)

  4. Eingliederungshilfe in Baden-WürttembergLeistungsberechtigte in B-W im Jahr- 2007 63.857- 2008 64.337- 2009 67.400Veränderung zum Vorjahr + 4,8 %Netto-Ausgaben der Eingliederungshilfe in B-W- 2007 1.026 Mio. €- 2008 1.075 Mio. €- 2009 1.200 Mio. €Veränderungen zum Vorjahr + 7,5 %Hilfe für Betreutes Wohnen ( stationär und ambulant) 666 Mio € Hilfe für Leistungen in WfB 465 Mio €Hilfe zur angemessenen Schulbildung 132 Mio. €Nettoausgaben für die Eingliederungshilfe rd. 58 % der Netto-Ausgaben für die Sozialhilfe 2009 75 % der Leistungsberechtigten erhielten Leistungen in EinrichtungenQuellen: Statistisches Bundesamt, Statistisches Landesamt, Landesversorgungsamt ( Zahlen z. T. gerundet)

  5. Herausforderungen für die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe Stand der Diskussion auf Bundesebene - der ASMK-Prozess -

  6. Kritik an derzeitiger Situation • Überwiegend einrichtungszentrierte (stationäre) Leistungserbringung • Wünsche der Menschen mit Behinderungen oft unzureichend berücksichtigt • fraglich, ob die Maßnahmen (Steuergelder) erfolgreich genug i. S. einer (inklusiven) Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sind • Fazit: Jetziges Eingliederungshilfesystem ist zwar sehr teuer, aber gemessen am Ziel der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nicht unbedingt sehr gut.

  7. Die Eckpunkte einer Reform Reform soll sich an folgenden Eckpunkten orientieren: • Ziele der VN-Behindertenkonvention beachten • Entwicklung zu personenzentrierter Teilhabeleistung durch stärkere Berücksichtigung der individuellen Bedarfe und Beachtung des Selbstbestimmungsrechts • Entwicklung eines durchlässigen und flexiblen Hilfesystems • Mehr Teilhabe am Arbeitsleben (erster Arbeitsmarkt) • Kostenneutralität und angemessene finanzielle Beteiligung des Bundes ist ein wichtiges Ziel der Länder im Reformprozess.

  8. Personenzentrierte Teilhabeleistung und Finanzierung Grundlegende Umgestaltung der bisherigen Systematik insbesondere durch • Gesamtsteuerungsverantwortung der Sozialhilfeträger • Verfahren erforderlich, das den Menschen mit Behinderungen in seiner Situation ganzheitlich erfasst (Bedarfsermittlung und Teilhabemanagement) • Klare Gliederung in Hilfe zum Lebensunterhalt, KdU und (Fach-) Leistungen statt bisheriger (Misch-)Vergütung ( Vertragspartner der Landesrahmenverträge!) • Ausbau des (trägerübergreifenden) persönlichen Budgets geplant • Abgrenzung der Eingliederungshilfe zu Leistungen der Pflegeversicherung

  9. Grundsätze des Teilhabeverfahrens sollen sein: • Transparenz • Berücksichtigung aller Lebensbereiche • Interdisziplinarität • Konsensorientierung • Individualisierung • Lebensweltbezogenheit • Zielorientierung • Erforderliche und angemessene Leistungen sollen in Teilhabe- und Hilfeplankonferenzen nach Inhalt, Umfang und zeitlicher Dauer unter Beteiligung der Menschen mit Behinderungen und/oder ihrer Betreuer bzw. Bevollmächtigten abgestimmt werden. • Sozialraumorientierung

  10. Wie kann die Inklusion bei jungen Menschen mit Behinderungen in Anbetracht der Schnittstellen von SGB VIII und SGB XII verbessert werden? Arbeitsgruppe hat von ASMK und JFMK den Auftrag, • die konkreten Schnittstellen und die vor Ort entwickelten Kooperationsformen sorgfältig zu analysieren, • für die Varianten der Alleinzuständigkeit unter dem Dach des SGB VIII sowie des SGB XII konkrete Vorschläge zu erarbeiten sowie • der ASMK und der JFMK 2011 einen Zwischenbericht vorzulegen

  11. Die besonderen Herausforderungen für die Sonderpädagogik (KMK) • Die gemeinsame Bildung und Erziehung von jungen Menschen mit und ohne Behinderungen soll die Regel sein. • Gemeinsames Lernen, zieldifferenter Unterricht • Empfehlungen des Expertenrates „Schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderungen“ – Beschluss des Ministerrat am 3. Mai 2010 über Modellprojekte in fünf Schulamtsbezirken • Überführung der Sonderschulpflicht in die allgemeine Schulpflicht und Stärkung des Elternwahlrechtes als zentrale Punkte • Auswertung der Modellprojekte und Novellierung des Schulgesetzes zum Schuljahr 2013/14 • Echte Wahlmöglichkeit gebietet nicht, Sonderschulen in toto abzuschaffen • Sonderschulen müssen sich zu sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren weiterentwickeln und stärker mit allgemeinen Schulen verzahnt werden • Öffnung von sonderpädagogischen Einrichtungen für alle.

  12. Herausforderungen für die Teilhabe am Arbeitsleben Rechtliche Grundlage: Art. 27 der VN-Konvention • Das Recht auf Arbeit soll in einem • Offenen • integrativen und • zugänglichen Arbeitsmarkt verwirklicht werden • Bedeutet für Deutschland (das kein förmliches „Recht auf Arbeit“ kennt) eine Beschäftigungspolitik zu betreiben, die auf einen offenen und inklusiven Arbeitsmarkt zielt.

  13. Die Forderungen des Art 27 • Verbot von Diskriminierung • Gleiches Recht hinsichtlich Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit und gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit, • Ausübung von Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechten • Wirksamer Zugang zur Beratung, Stellenvermittlung sowie Berufsausbildung und Weiterbildung • Förderung der Beschäftigungsmöglichkeiten und des beruflichen Aufstiegs • Förderung der Möglichkeiten für Selbständigkeit, Unternehmertum, die Bildung von Genossenschaften • Beschäftigung im öffentlichen Sektor, Förderung der Beschäftigung im privaten Sektor • Sicherstellung angemessener Vorkehrungen am Arbeitsplatz; • Förderung, auch Arbeitserfahrung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu gewinnen Dem Großteil der Forderungen wird bei uns durch die bestehenden gesetzlichen Regelungen (u.a. im GG,SGB IX, SGB II,SGB III, SGB VI, SGB XII, AGG) Rechnung getragen!

  14. Bereits begonnene Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben Schaffung dauerhafter Außenarbeitsplätze von WfbM • Ausgelagerte Werkstattbeschäftigungsverhältnisse: • ein Mensch mit Behinderung arbeitet über einen festgelegten Zeitraum oder dauerhaft in einem wirtschaftlichen Unternehmen, bleibt aber Beschäftigter der Werkstatt Förderung von Integrationsunternehmen • Unternehmen des ersten Arbeitsmarkts, bei welchen der Anteil besonders betroffener schwerbehinderten Menschen an der Belegschaft 25 - 50 % beträgt (§ 132 SGB IX) können investiv gefördert werden Einführung der Unterstützten Beschäftigung • Mehr behinderte Menschen als bislang sollen ihren Lebensunterhalt außerhalb von Werkstätten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt - gemeinsam mit nichtbehinderten Menschen – erarbeiten. Dafür wurde dieser neue Fördertatbestand geschaffen. Berufliches Orientierungsverfahren • In Baden-Württemberg wurde ein berufliches Orientierungsverfahren im Rahmen der „Aktion 1000“ des KVJS in Förderschulen eingeführt.

  15. Was wird im Rahmen der Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben diskutiert? • Flächendeckende Einführung eines beruflichen Orientierungsverfahrens beim Übergang Schule - Beruf (KMK) • Im Rahmen des beruflichen Orientierungsverfahrens soll der weitere berufliche Werdegang von jungen Menschen mit Behinderungen in Abstimmung mit ihm, den Erziehungsberechtigten und den zuständigen Leistungsträgern im Hinblick auf die Teilhabemöglichkeiten am Arbeitsleben rechtzeitig abgeschätzt und geplant werden. • Für dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen sollen verstärkt die Möglichkeiten genutzt werden, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf der Basis eines Arbeitsvertrages (in geeigneten Fällen mit Lohnkostenzuschuss) und Finanzierung der Betreuungsaufwendungen tätig zu werden.

  16. Was wird im Rahmen der Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben diskutiert? • Veränderung des Werkstattrechts • Definition von Leistungsmodulen im Eingangs-, Berufsbildungs- und Arbeitsbereich, die ein Mensch mit Behinderung unabhängig vom Ort der Leistungserbringung – auch in Form eines persönlichen Budgets in Anspruch nehmen kann. • Diese Module könnten durch Werkstätten für behinderte Menschen oder durch „andere Leistungserbringer“ erbracht werden. • Sozialversicherungsrechtliche Regelungen und der arbeitsrechtliche Status sollen unabhängig vom Ort der Leistungserbringung gelten. • Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen müssen weiterhin alle Module vorhalten (fachliche Anforderungen wie bisher). • Andere Leistungserbringer können auch einzelne der o.g. Module anbieten • Die fachlichen Anforderungen an andere Leistungserbringer sollen denen der Werkstätten vergleichbar sein.

  17. Stand des Verfahrens • Seit Herbst 2007 jährliche Befassung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz mit dem Thema • Einstimmig gefasste Beschlüsse in Abstimmung mit dem BMAS • Im Jahr 2011 sollen Arbeitsentwürfe für (gesetzliche) Regelungen erarbeitet werden. Hierzu wurden inzwischen fünf Arbeitsgruppen eingerichtet. • Ziel ist ein Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode.

  18. Vielen Dank für Ihr Interesse!

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