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Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe nach SGB XII. Was kommt auf Sie zu?. Strategische Beweggründe. Arbeit / Erwerbsarbeit bzw. Mangel an Arbeit und die Auswirkungen auf alle Lebensbereiche ist ein Querschnittsthema nahezu aller sozialen Handlungsfelder
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Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe nachSGB XII Was kommt auf Sie zu?
Strategische Beweggründe • Arbeit / Erwerbsarbeit bzw. Mangel an Arbeit und die Auswirkungen auf alle Lebensbereiche ist ein Querschnittsthema nahezu aller sozialen Handlungsfelder • Die Unterstützung von behinderten oder benachteiligten Menschen zu ihrer Beteiligung am Arbeitsmarkt ist insofern eine in höchstem Maße diakonische Aufgabe • Der diakonische Anteil am Sozialmarkt darf nicht kleiner werden! • Sämtliche diakonischen Träger, deren Zweck die Förderung der Beteiligung von behinderten oder benachteiligten Menschen am Arbeitsmarkt darstellt, arbeiten lokal als Netzwerk zusammen. • Der Spitzenverband unterstützt den Prozess durch Bündelung aller Träger in einem Fachverband (Privatmeinung)
Betrachtung einiger gesellschaftlicher Rahmenbedingungen • Umbau der Eingliederungshilfe • Auswirkungen der Instrumentenreform SGB II • Fachliche Entwicklungen der Angebote von Assistenz • Qualität der Netzwerkgestaltung • Personenzentrierte Gestaltung Förderung / Beteiligung
Betrachtung einiger gesellschaftlicher Rahmenbedingungen • Diskussionen um die Daseinsfürsorge - Demografische Alterungszunahme - Rentenunsicherheiten - prognostizierte Altersarmut - Pflegenotstände - Mindestlohndebatte - Arbeitsmigration - Umsetzung einer Inklusiven Gesellschaft
Betrachtung einiger gesellschaftlicher Rahmenbedingungen • Sozialraumorientierung • Wettbewerbseuphorie hinsichtlich versch. sozialer Dienstleistungen - Vergaberecht • Staatliches Nachfrageoligopol und Strategieprobleme der Freien Wohlfahrtspflege • Probleme in der Personalgewinnung / Fach-kräftemangel
These Es besteht die Gefahr, dass sich diakonische Träger der Ein-gliederungshilfe für behinderte Menschen und diakonische Träger der Arbeitsmarktpolitik zukünftig untereinander in Konkurrenz begeben
Erkenntnisse • Beschäftigungsträger gründen Integrationsbetriebe (Eingliederungshilfe) • Beschäftigungsträger rüsten sich, „Andere Anbieter“ für Teilleistungen der Teilhabe am Arbeitsleben zu werden • Fairholder-Value Strategie
Erkenntnisse • Werkstattträger möchten sich an einem öffentlich geförderten Arbeitsmarkt beteiligen. „Die aufwendigen Vorüberlegungen sind eine entscheidende Grundlage für eine erfolgreiche Markteroberung“ (BAG WfbM; Werkstatt: Dialog 1 / 2014:16) • „Maßarbeit“ beschreibt den Weg für neue Chancen als Sozialunternehmen
…“Mut zur Zukunft…“ Strategie der Bundes-arbeitsgemeinschaftder Werkstätten für behinderte Menschen zur Weiterent- wicklung der Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben
Statistik Zum Jahresende 2011 lebten in Deutschland 7,3 Millionen schwerbehinderte Menschen; das waren rund 187 000 oder 2,6 % mehr als am Jahresende 2009. 2011 waren somit 8,9 % der gesamten Bevölkerung in Deutschland schwerbehindert (Quelle: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Gesundheit/Behinderte/Aktuell.) 2011 waren 790.000 Personen auf Leistungen der Eingliederungshilfe angewiesen. Gesamtausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe 2011 14,4 Mrd. Euro Seit der deutschen Vereinigung haben sich die Bruttoausgaben für die Eingliederungshilfe behinderter Menschen verdreifacht (Quelle: Protokoll 90. ASMK, Nov. 2013:7)
Anzahl Werkstätten in der BRD 2013 684Zweigwerkstätten 1.941 Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich: 33.232 Arbeitsbereich: 252.415 Summe: 285.647 dazu kommt der:Förderbereich ohne Sozialversicherung: 15.446Gesamtangebot an Unterstützungsleistungzur Teilhabe am Arbeitsleben : 301.093 Integrationsprojekte 292Anzahl Plätze in Integrationsprojekten 2.454 Quelle: BAG WFBM, Menschen in Werkstätten, 14. November 2013
Hilfebedarfsgruppen in der WfbM Quelle: BundesarbeitsgemeinschaftWerkstätten für behinderte Menschen e.V.Stand 14. Nov. 2013
Subjekte existieren zwar im Plural, aber nicht im Durchschnitt!Quelle: Contraste ; Die Monatszeitschrift für Selbstorganisation; März – Nummer 318
Der „neue“ Weg in das und durch das Arbeitsleben eines Menschen mit Behinderung Sozialleistungsträger Agentur für Arbeit SGB III/ I-Amt / BGRentenvers. Träger Agentur für Arbeit SGB III / I-Amt / BGRentenvers. Träger SozialhilfeträgerSGB XII / I-Amt / BGRentenvers. Träger = Übergang Schule / Beruf Übergang EV / BBM / Andere WfbM (Förder-) Schule EV BBM Übergang I-Betrieb/ Arbeitsmarkt Fach-ausschuss Förder- und Betreuungsangebote Erwerbsleben in größerer Vielfalt (Inklusionsvorstellung)
Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe • Hintergrund: • Umsetzung der UN – Behindertenrechtskonvention • Fiskalpakt zwischen Bund und Ländern Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe • Herauslösung von Menschen mit Behinderung aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe durch Schaffung eines modernen Teilhaberechtes
UN-Konvention (ratifiziert 24.2.2009) Artikel 24 der Konvention „Bildung“ (1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel, a) die menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das Selbstwertgefühl des Menschen voll zur Entfaltung zu bringen und die Achtung vor den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt zu stärken; b) Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen; c) Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen
UN-Konvention (ratifiziert 24.2.2009) Artikel 27 der Konvention „Arbeit und Beschäftigung“ 1. Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird. - gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, - gleinhes Entgelt (a), - Schutz vor Belästigungen (b) - gleichberechtigte Gewerkschaftsrechte (c) - Beschäftigung und Aufstieg auf dem Arbeitsmarkt (e) - angemessene Vorkehrungen am Arbeitsplatz (i) - Programm für die berufliche Rehabilitation, den Erhalt des Arbeitsplatzes und den beruflichen Wiedereinstieg fördern (k) … „ nichts über uns ohne uns“… ...“arbeiten, wo andere auch arbeiten“…
Ein neuer BehindertenbegriffBehinderung wird seit der UN Behindertenrechtskonvention nicht länger als inividuelles, medizinisch erklärtes Merkmal definiert, sondern in Wechselwirkung mit der Umwelt und im Zusammenwirken mit verschiedenen gesellschaftlichen einstellungs- und umweltbedingten Barrieren betrachtet.
ASMK Amtschef KonferenzKonferenz der Arbeits- und Sozialminister • Debatte zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe seit 2007 • Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit dem Ziel, Vorschläge für die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu erarbeiten 2010 • Verabschiedung der Vorschläge im Grundlagenpapier vom 23.8.2012, das gleichzeitig als Arbeitsgrundlage für ein Bundesteilhabegesetz gilt
Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe • Generelle Ziele für die Teilhabe am Leben in der • Gemeinschaft: • Ein selbstbestimmtes Leben und gleichwertige Lebensverhältnisse durch bundeseinheitliche Regelungen schaffen • Gewährung einkommens- und vermögensunabhängiger Leistungen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile • Rechtsansprüche individuell gestalten (Personzentrierung) statt Einrichtungsorientierung
Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe • Generelle Ziele für die Teilhabe am Leben in der • Gemeinschaft: • Bundeseinheitliche Grundlagen und Regelungen zur Feststellung des individuellen Teilhabe- und Unterstützungsbedarfes unter Nutzung stärkenorientierter (biografischer, dialogischer) anstelle von defizitorientierten Bedarfsfeststellungsverfahren • Instrument dafür: ICF der WHO (International ClassificationofFunktioning) übersetzt: Internationale Klassifikation für Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit). Gilt auch für Teilhabe am Arbeitsleben. (Z. zt. kursieren in der BRD 147 unterschiedliche Verfahren der Bedarfsermittlung -Forschungsprojekt Uni Stendal)
Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe • Generelle Ziele für die Teilhabe am Leben in der • Gemeinschaft: • Wegfall der Charakterisierung von Leistungen in ambulant, teilstationär, stationär (§ 76 SGB XII), somit Wegfall der • Leistungstypen • Ausgestaltung der Leistungen als individuelle Fachleistung
Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben • Den allgemeinen Arbeitsmarkt zu einem inklusiven Arbeitsmarkt weiterentwickeln • Dauerhafte Lohnkostenzuschuss / • Minderleisterausgleich an Arbeitgeber im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse (gilt nur im Falle WfbM – Empfehlung) • Persönliches Budget für die Berufliche Bildung und die Teilhabe am Arbeitsleben nutzbar machen
Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben • Behinderungsbedingte Nachteilsausgleiche insbesondere in der Sozialversicherung unabhängig vom Ort ihrer Realisierung gewähren (Fehlanreize vermeiden) • Gesetzlich verankertes Wahlrecht zwischen Tätigkeit in einer WfbM und einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes • Wahlmöglichkeit zwischen komplexer Werkstattleistung und bedarfsgerechten Teilleistungen im Rahmen der pers. Budgets
Bezugsgrößen in der Kranken- und Rentenversicherung 2014 Der Bundesrat erteilte auf der 917. Sitzung am 29. November 2013 seine Zustimmung zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2014. Im Falle WfbM Inanspruchnahme werden 80 % der Bezugsgröße als Rentenversicherungsbeitrag staatlich finanziert = mtl. € 2.212,--
Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben • Gesetzliche Einführung „anderer Anbieter“ erweitert das Wunsch- und Wahlrecht. • Es sollen keine neuen Einrichtungen („WfbM – light“) geschaffen werden, sondern auf bestehende Strukturen zurückgegriffen werden, wie • Anbieter von Bildungsleistungen • Integrationsfachdienste • Arbeitgeber des allgemeinen Arbeitsmarktes • Integrationsunternehmen • BeschäftigungsgesellschaftenQuelle: Protokoll der 90. ASMK November 2013 : 84
„Offener Katalog modularisierter Leistungen“ der Teilhabe am Arbeitsleben – eine Alternative? Bedarfs- klärung Fall UnterstützungBildungsbegl. ErprobungAssessmentEingangsverf. BeruflicheBildung Beschäfti-gung einfacheTätigkeiten Handwerkl.Tätigkeiten KomplexeTätigkeiten Betriebl. Praktika Arbeits-therapeutische Angebote ArbeitsplatzAkquise 1. Arbeitsmarkt Job Assistenz Pflege- leistungen Psychosoz. Unter- stützung Fort- u. Weiterbildung Personalentw. Begleitende Angebote Budgetbe- ratung Angehörigen Arbeit Fahrten zur Arbeit Beköstigung Person-unabhängigeLeistungen
Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben • Zugangsvoraussetzung § 136 Abs. 2 Satz 1 SGB IX Aufhebung der unsicheren Prognosen zum Maß an wirtschaftlich verwertbarer Leistung • Überprüfung der Definition der Erwerbsminderung im SGB VI (gesetzliche Rentenversicherung). Vollerwerbsminderung schließt prinzipiell von Leistungen zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt (SGB III / II) aus
Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben • Bildungsmaßnahmen, die Menschen mit Behinderungen in der WfbM durchlaufen in der Arbeitswelt anerkennen (Einbeziehung in den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen) • Es bestehen unterschiedliche Überlegungen zur Frage der zukünftigen sachlichen Zuständigkeit und sozialrechtlichen Verortung für Maßnahmen der Teilhabe am Arbeitsleben (SGB IX, SGB XII örtlich, überörtlich, SGB XIII; Agentur für Arbeit (SGB III), JobCenter (SGB II), Bundesauftragsverwaltung
Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe • Verschiedene Modelle • Bundesteilhabegeld zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile (Höhe ca. € 660,--, Orientierung an der Grundrente des Bundesversorgungsgesetzes) • Bundesleistungsgesetz plus Bundesteilhabegeld (ca. € 150,--) für ganz persönliche Bedürfnisse, die über Rechtsansprüche hinausgehen • Bedarfsdeckendes Bundesleistungsgesetz, andere sprechen von einem Bundesteil-habegesetz
Wie geht es weiter? Die 90. Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der Länder (ASMK) 2013 in Sachsen Anhalt fordert den Bund auf, auf Grundlage des Berichtes umgehend einBundesleistungsgesetz zu erarbeiten Grundlagenpapiere und Stellungnahmen des Bundesrates, der Wohlfahrtsverbände, des Deutschen Städtetages und Gemeindebundes, Bund behinderter Juristen und Selbsthilfegruppen liegen vor Gesetzesentwurf optimistisch bis 2016Parlamentarisches Verfahren Bundestag, Anhörungen, Bundesrat etc. Verabschiedung in dieser Legislatur
Unterschiede beider Systeme Zielsetzung / Zielgruppe
Unterschiede beider Systeme Rechtsausstattung der Zielgruppe
Unterschiede beider Systeme Rahmenbedingungen
Unterschiede beider Systeme Umsetzung des Auftrages
Schnittstellen zu beiden Bereichen • Es geht in beiden sozialen Handlungsfeldern um den Lebensbereich „Arbeit“ (berufliche Rehabilitation oder Wiedereingliederung in das Arbeitsleben) • Schon heute kann die Auslagerung von Werkstattplätzen zu Beschäftigungsgesellschaften im Einzelfall durchaus dem persönlichen Teilhabebedarf entsprechen • Der allgemeine Arbeitsmarkt ist zunehmend „umkämpfter“ Zielort beider Leistungsfelder (Zielvereinbarungen, erfolgsorientierte Maßnahmen, „Kopfgeld“ für Vermittlungen)
Schnittstellen zu beiden Bereichen • Die Absicht „andere Anbieter“ anstelle der WfbM zuzulassen ermöglicht Konkurrenz und Wettbewerb nicht nur durch private Anbieter oder die gewerbliche Wirtschaft, sondern durch Bildungsträger und Beschäftigungsgesellschaften • Im Falle einer Ausschreibung der Beruflichen Bildung oder der Gutscheinvergabe würde eine Vielzahl an Bildungsträgern und anderen AZAV-zertifizierten Trägern ein Angebot erstellen
Schnittstellen zu beiden Bereichen • SGB II – Träger kennen sich mit neuen Steuerungs- formen sozialer Dienstleistungen gut aus: Ausschreibungen, Gutscheinpraxis, AZAV – zulassungsbedingte Maßnahmen • Es bestehen teilweise ähnliche Prämissen sowohl in der Teilhabe am Arbeitsleben als auch bei SGB II- Leistungen: - niedrigschwellige Angebote - Angebote im Sozialraum - dauerhafte Nachteilsausgleiche /Lohnkostenzuschüsse - Maßnahmen in Kooperation mit der Wirtschaft
Schnittstellen zu beiden Bereichen • Beide Leistungsanbietergruppen bemühen sich um die Zielgruppe „langzeitarbeitslose Menschen“ • Beide Leistungsbereiche werden vermutlich zukünftig aus Mitteln des Bundes refinanziert (Eingliederungstitel im SGB II vs. Kosten der Eingliederungshilfe im SGB XII) • In beiden Handlungsfeldern verfügt das Personal über erhebliche Kompetenzen in der beruflichen Förderung benachteiligter Personen • Es bestehen ähnliche unternehmerische Strategien: Integrationsunternehmen (SGB IX vs. Fairholder-Value Unternehmen SGB II)
Schnittstellen zu beiden Bereichen • Es bestehen ähnliche Qualitätsanforderungen (DIN-EN ISO; AZAV) • Eine wachsende Schnittmenge besteht in der Zielgruppe Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen oder Suchterkrankungen • Eine u.U. enorme Schnittmenge besteht in der Zielgruppe langzeitarbeitsloser Menschen mit erheblichen Vermittlungshemmnissen und multiplen Problemlagen
Monatsbericht März 2014 der Bundesagentur für Arbeit Teilnehmer an Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik 828.000 Quelle: Monatsbericht März 2014 der Bundesagentur für Arbeit
Was ist zu tun? • Herstellung von Dialog- und Kommunikationsstrukturen vor Ort zwischen WfbM-Trägern und Trägern arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen • Entwicklung eines gemeinsamen regionalen Alleinstellungsmerkmales • Abstimmung auf Verbändeebenen herstellen • Ermöglichung von gegenseitigen Lernprozessen über die jeweiligen Personengruppen u. methodischen Instrumente • u.v.m.
Danke für die Geduld ! Raimund KlinkertStiftung BethelStiftungsbereich proWerkQuellenhofweg 2533617 Bethel0521 144 5402raimund.klinkert@bethel.de
Längsschnittumfrage zur Arbeitsmarktpolitik zwischen 2010 und 2013