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Truppausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang. Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Gerätekunde Rettungsgeräte. Ausbildungsorganisation. Steckleiter. Schiebleiter. Klappleiter. Hakenleiter. Arten der tragbaren Leitern. Leitern. Anstellwinkel 65 bis 75°.
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Truppausbildung Teil 1Grundausbildungslehrgang Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Gerätekunde Rettungsgeräte
Ausbildungsorganisation Stand: Juni 2009
Steckleiter Schiebleiter Klappleiter Hakenleiter Arten der tragbaren Leitern Leitern Stand: Juni 2009
Anstellwinkel 65 bis 75° Allgemeine Einsatzgrundlagen Tragen der vollständigen persönlichen Schutzausrüstung. Aufstellen nur auf tragfähigen Standflächen. Sichern gegen Abrutschen. Anlegen gegen sicheren Auflagepunkt. Sichern beim Besteigen. Anstellwinkel zwischen 65 und 75°. Leitern an sicheren Auflagepunkten anlegen und beim Besteigen sichern. Klappleitern und Hakenleitern dürfen nur mit einer Person belastet werden. Steckleitern und Schiebleitern dürfen unabhängig von der Rettungshöhe nur mit zwei Personen belastet werden. Hakenleiter nicht als Anstellleiter benutzen. Schiebleiter im Freistand nicht über die Stützstangen hinaus besteigen. Stand: Juni 2009
1 Meter (3 Sprossen) Anstellen der Leitern Der Überstand soll mindestens drei Sprossen (ca. einen Meter) betragen. An den Rand der Einstiegsöffnung anlegen. Ausreichend Platz zum Übersteigen. Eine am Gebäude angestellte, unbesetzte Leiter darf nicht ohne weiteres entfernt werden. Ein Strahlrohr darf von der Leiter aus nur eingesetzt werden, wenn die Leiter am Leiterkopf befestigt ist und der Strahlrohrführer sich mit dem Feuerwehrhaltegurt sichert. Das Strahlrohr darf nur jeweils bis zu einem Winkel von 15° zu den Seiten eingesetzt werden. Schlauchleitungen dürfen nicht auf der Leiter verlegt oder an ihr befestigt werden. Eine Ausnahme ist der Strahlrohreinsatz direkt von der Leiter aus, wobei sofort nach Beendigung des Löscheinsatzes dieser Angriffs- und Rettungsweg freizumachen ist. Stand: Juni 2009
Vornahme von Schlauchleitungen Bis ins 1. Obergeschoss können Schlauchleitungen über die Schulter genommen werden Strahlrohre nicht am Körper befestigen Stand: Juni 2009
Leitereinsätze im Bereich elektrischer Anlagen Beim Aufrichten von Leitern ist zu beachten, dass elektrische Freileitungen nicht berührt werden und dass zwischen Leitern bzw. Personen auf Leitern und unter Spannung stehenden Teilen ein Sicherheitsabstand eingehalten wird. Als ausreichender Sicherheitsabstand ist anzusehen: Spannung Mindestabstand bis 1.000 Volt 1 m 1.000 bis 110.000 Volt 3 m 110.000 bis 240.000 Volt 4 m 240.000 bis 400.000 Volt 5 m Stand: Juni 2009
A-Teil B-Teil B – Teil mit Einsteckteil Steckleiter • Rettungshöhe: • 1.OG: 2 Leiterteile • 2.OG: 4 Leiterteile Es dürfen nur maximal 4 Leiterteile zusammengesteckt werden. Stand: Juni 2009
10 Meter Rettungshöhe 5 Meter 4 Steckleiterteile 3 Steckleiterteile 2 Steckleiterteile 1 Steckleiterteil 0 Meter Rettungshöhen der Steckleitern 7,20 m 3,70 m Stand: Juni 2009
Beispiele für den Schutz gegen Ein- und Durchbrechen Leiterbock Eisrettung Steckleiter als Hilfsgerät Stand: Juni 2009
Rettungshöhe der Schiebleiter Rettungshöhe 12 m 10 Meter 5 Meter Stand: Juni 2009
Unfallverhütungsvorschriften Leitern müssen so beschaffen und ausgerüstet sein, dass Standfestigkeit und Tragfähigkeit unter Einsatzbedingungen gewährleistet sind. Feuerwehreinrichtungen sind instand zu halten und schadhafte Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge unverzüglich der Benutzung zu entziehen. Im Feuerwehrdienst dürfen nur Maßnahmen getroffen werden, die ein sicheres Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen ermöglichen. Im Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den Bestimmungen der Unfallverhütungs- vorschriften abgewichen werden. Quelle: FwDV 10 Seite 44 Stand: Juni 2009
Halten / Sichern und Selbstretten Sichern des Rückzugsweges Hochziehen, Ablassen, Sichern von Einsatzgerät Beispiele für das Anwenden der Feuerwehrleine Stand: Juni 2009
Sichern Brustbund Stand: Juni 2009
Pfahlstich Rettungsknoten Sicherung Stand: Juni 2009
Spierenstich Sichern Stand: Juni 2009
Halbmastwurf Sichern Stand: Juni 2009
Mastwurf Anbinden und Sichern von Gegenständen Stand: Juni 2009
Doppelter Ankerstich Anbinden und Sichern von Gegenständen Stand: Juni 2009
Achtknoten Sichern beim Verwenden eines Auffanggurtes Stand: Juni 2009
Zimmermannsschlag Anbinden und Sichern von Gegenständen Stand: Juni 2009
Halbschlag Stabilisieren Stand: Juni 2009
Schotenstich Verbinden von Leinen ungleicher Stärke Stand: Juni 2009
Kreuzknoten Verbinden von Leinen gleicher Stärke Stand: Juni 2009
Sprungtuch Bis maximal 8 Metern Rettungshöhe Mindestens 16 Einsatzkräfte zum Halten Nicht im Sprungbereich ausbreiten Übungen nur mit Fallkörper max. 50 kg (aus maximal 6 Metern Höhe) Stand: Juni 2009
Sprungpolster / Sprungretter Bis maximal 16 Metern Rettungshöhe Haltemannschaft nicht erforderlich Aufbau nicht im Sprungbereich Übungen maximal aus 12 Metern Höhe mit Fallkörper bis 50 kg Stand: Juni 2009
Ungesicherter Fall mit schweren Verletzungen wahrscheinlich Sicherungsmann ist ungesichert in die Sicherungskette eingebaut Sicherung nur durch Feuerwehrhaltegurt Fehlende Zwischensicherungen Falsche Absturzsicherung Stand: Juni 2009
Absturzsicherung • Sichern bei Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen • Keine Höhenrettung • Kein freies Hängen im Seil • Keine Redundanz wie bei Höhenrettung vorhanden • Die Feuerwehrleinen sind bei klar definierten Situationen weiter einsetzbar Stand: Juni 2009
Kernmanteldynamikseil (im Transportsack) (Rettungsdreieck) (Kantenschutz) Bandschlingen Bandschlingen Karabinerhaken Auffanggurt Falldämpfer Ausrüstung Absturzsicherung Stand: Juni 2009
Feuerwehrhaltegurt Auffanggurt Fallkräfte Fallkräfte bei Sturz Stand: Juni 2009
Festpunkt Sicherungsmann Sicherungssystem stürzende Person stürzende Person Absturzsicherung indirekte Sicherung direkte Sicherung Sicherungs mann Festpunkt LEBENSGEFAHR UNGEFÄHRLICH Stand: Juni 2009
Was müssen Sie wissen ? Aus dem Ausbildungsabschnitt „Gerätekunde – Rettungsgeräte“ sollen Sie • die auf Löschfahrzeugen mitgeführten Rettungsgeräte richtig benennen und selbständig handhaben können. Stand: Juni 2009