1 / 22

Einstiegsgehälter und Arbeitsbedingungen – Was ist klar geregelt und worauf muss ich achten?

Einstiegsgehälter und Arbeitsbedingungen – Was ist klar geregelt und worauf muss ich achten?. Informationen für Studierende. Agenda. IG BCE – Wer ist das eigentlich? Wo sind meine zukünftigen Arbeitsbedingungen geregelt? Was sind meine tariflichen Mindestbedingungen?

kami
Download Presentation

Einstiegsgehälter und Arbeitsbedingungen – Was ist klar geregelt und worauf muss ich achten?

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Einstiegsgehälter und Arbeitsbedingungen – Was ist klar geregelt und worauf muss ich achten? Informationen für Studierende

  2. Agenda • IG BCE – Wer ist das eigentlich? • Wo sind meine zukünftigen Arbeitsbedingungen geregelt? • Was sind meine tariflichen Mindestbedingungen? • Was gibt es bei außertariflichen Arbeitsverhältnissen zu beachten? • Was kann ich bei meinem Vorstellungsgespräch als Vorstellung für das Jahresentgelt nennen?

  3. Die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie • Wir, das sind rund 680.000 Mitglieder und noch einmal knapp 6.000.000 Mitglieder über den Dachverband. Wir sind die zuständige Gewerkschaft für die Branchen: • Bergbau • Chemie • Energie • Erdöl und Erdgas • Glas • Gummi, Kautschuk • Keramik • Kunststoff • Nichtmetallische Werkstoffe • Leder • Papier • Pharma • Umwelttechnologie • Wasserwirtschaft • Ver- und Entsorgung

  4. Starke Branchen – Starker Dachverband

  5. Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz • Das Recht, zur Wahrung und Förderung • der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für • jedermann und alle Berufe gewährleistet. ...

  6. Praktische Umsetzung am Beispiel Chemie Arbeitgeber Arbeitnehmer Gewerkschaften Arbeitgeberverbände BAVCBundes Arbeitgeber- verband Chemie IG BCEIndustriegewerkschaft Bergbau Chemie Energie Interessen Interessen Tarifverträge

  7. Inhalte von Tarifverträgen • In Tarifverträgen sind die wichtigsten Bedingungen des Arbeitslebens geregelt, u. a.: • Arbeitszeit • Höhe der Entgelte • Entgeltgruppen • Zuschläge, insbesondere Schichtzulagen • Altersvorsorge • Steigerung der Ausbildungsplätze • Urlaubsdauer • Urlaubsgeld bzw. 13. Monatsgehalt • Weiterbildungsansprüche • Altersteilzeit • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall • Kündigungsfristen • Arbeitsplatzsicherung • …

  8. Auch über den Tarifvertrag hinaus • Tarifverträge definieren, wer außertariflich (AT) Beschäftigt ist • Sie legen damit Mindestarbeitsbedingungen für den AT-Bereich fest • Gewerkschaftliche Betriebsräte gestalten in diesem Bereich Einkommen und Arbeitsbedingungen

  9. Jahresentgelt • Die meisten Stellen im Akademischen Bereich werden mit Jahresentgelten bewertet. Dies ist auch der Betrag, den Sie bei den Vorstellungsgesprächen im Kopf haben sollten. • Beim Jahresentgelt werden alle Entgeltleistungen eines Kalenderjahres zusammengerechnet. • Zur Vereinfachung rechnen wir an dieser Stelle mit folgender Formel: • 12 x Monatsentgelt + Jahresleistung + Urlaubsgeld + Demografiebetrag + tarifliche Altersvorsorge = Jahresentgelt

  10. Tarifliche Mindestbedingungen (Chemie und Pharma) Tarifsätze Landesbezirk Nord 2012

  11. JahresentgeltEntwicklung auf einer technischen Bachelor-Stelle in der Entgeltgruppe 11 Tarifsätze Landesbezirk Nord 2012

  12. Tarifliche Mindestbedingungen (Chemie und Pharma) • Arbeitszeit 37,5 Stunden/Woche • 12,95 Monatsentgelte pro Jahr • Tarifliches Urlaubsgeld von 613,50 € • Tarifliche Altersvorsorge von 613,55 € • Demografiebetrag von über 500 € pro Jahr • Regelungen zur verlängerten Entgeltfortzahlung • Entgeltsicherung und Rationalisierungsschutz im Alter

  13. Diplom / Master / Staatsexamen • Stellen, welche einen dieser Abschlüsse erfordern sind in der Regel im außertariflichen (AT-) Bereich oder in der E 13 zu finden. • Für den AT-Bereich schreibt der Tarifvertrag zwingend eine bessere Arbeitsbedingungen als in der E 13 vor.

  14. Jahresentgeltauf einer technischen Stelle in der Entgeltgruppe 13 • Dieses Jahresentgelt bildet zugleich das Mindesteinkommen für den AT-Bereich und bezieht sich auf die tarifliche Arbeitszeit von 37,5 Stunden sowie die Anwendung des Manteltarifvertrages. • Bei höherer Arbeitszeit oder Nicht-Gewährung von Leistungen aus dem Manteltarifvertrag wäre dieses entsprechend zu erhöhen. Tarifsätze Landesbezirk Nord 2012

  15. Beispiel Arbeitszeit • Die meisten Arbeitsverträge im AT-Bereich enthalten die 40-Stunden-Woche. Grundsätzlich sind aber alle Arbeitszeiten bis zur gesetzlichen Grenze von 48 Stunden/Woche möglich. • Das Mindest-Jahresentgelt ist bei einer anderen Arbeitszeit als 37,5 Stunden im entsprechenden Verhältnis zu erhöhen bzw. zu senken. • Stunden/Woche Mindest-Jahresentgelt • 35,0 65.417 € • 37,5 70.090 € • 40,0 74.762 € • 48,0 89.715 € Tarifsätze Landesbezirk Nord 2012

  16. Das Zielentgelt Beispiel: (€/Jahr) Ziel übertroffen 160% 90.000,- Garantieentgelt IG BCE 70.090,- Ziel erreicht 100% 56.250,- Garantie-Einkommen 70% 39.375,- • Die meisten Unternehmen arbeiten inzwischen mit sogenannten Zielentgelten. Diese setzen sich aus einem Grundentgelt und einem variablen Teil zusammen. • Wichtig ist, dass die Mindestentgelte der IG BCE hiervon unabhängig sind. Sie bilden ein „Garantieentgelt“. Tarifsätze Landesbezirk Nord 2012

  17. Wir können unsere Zeit nur einmal verkaufen! Was ist sie uns wert? Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsvertrag Entgelt AG AN Zeit Dienstvertrag: Bewirken einer Leistung, mittlerer Art und Güte, entsprechend persönlicher Leistungsfähigkeit Werkvertrag: Ergebnis („Werk“)

  18. Achtung! Wichtige Hinweise Viele Unternehmen wenden den Tarifvertrag über Mindestjahresbezüge mit dem Verband angestellter Akademiker (VAA) an. Dieser bezieht sich in 2012 auf folgende Mindestjahresbezüge:

  19. Wie komme ich in den richtigen Tarifvertrag • Tarifverträge finden laut Tarifvertragsgesetz nur Anwendung, wenn beide Vertragspartner (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) Mitglied in der tarifvertragsschließenden Partei sind. Da sowohl IG BCE als auch der VAA einen Tarifvertrag mit dem BAVC geschlossen haben, kommt es alleinig darauf an, in welcher Gewerkschaft Sie Mitglied sind. • Da der Betriebsrat bei der Einstellung auch die sogenannte Eingruppierung in die richtige Entgeltgruppe (auch AT) überprüft kann dieser dafür sorgen, dass IG BCE-Mitglieder auch das Mindestentgelt erhalten. Daher sollten Sie rechtzeitig Kontakt zum Betriebsrat aufnehmen, wenn das Mindestentgelt bei den Verhandlungen nicht selbst erreicht werden kann.

  20. Mitglied werden lohnt sich! Direkt unter: www.mitgliedwerden.igbce.de Für Studierende gilt ein Mindestbeitrag von nur 1,02 € / Monat

  21. Ansprechpartner • Oliver Hecker • IG BCE Hauptverwaltung • Vorstandsbereich 3, Abteilung Zielgruppen • Königsworther Platz 6 • 30167 Hannover • Tel.: 0511/7631-224 • E-Mail: oliver.hecker@igbce.de

  22. Mitglied werden lohnt sich! • Direkt unter: • www.mitgliedwerden.igbce.de • Impressum: • IG BCE Hauptverwaltung • Vorstandsbereich 3, Abteilung Zielgruppen • Königsworther Platz 6 • 30167 Hannover • Tel.: 0511/7631-224 • E-Mail: abt.zielgruppen@igbce.de • Bild: Fotolia

More Related