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Das Bausteinprinzip. Ein Arbeitszeugnis wird übersichtlicher und die Formulierung wird wesentlich erleichtert, wenn man es klar struktu- riert. Bewährt hat sich hierbei das so- genannte Bausteinprinzip. Baustein 1. Vor- und Familienname allfällige Titel Geburtsdatum
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Das Bausteinprinzip Ein Arbeitszeugnis wird übersichtlicher und die Formulierung wird wesentlich erleichtert, wenn man es klar struktu- riert. Bewährt hat sich hierbei das so- genannte Bausteinprinzip.
Baustein 1 • Vor- und Familienname • allfällige Titel • Geburtsdatum • Bürgerort(e) bzw. Nationalität • jedoch Wohnadresse weglassen! • Anstellungsdauer (rechtliche!) • Arbeitsort • Letzte Funktion
Baustein 2 • Pflichtenheft • allfällige Beförderungen • allfällige Versetzungen • zur Erleichterung der Übersicht durchaus in Punktlistenform dar- stellbar (ähnlich dieser Folie)
Baustein 3 • Übersicht des beim Eintritt mitge- brachten Fachwissens • Darstellung des während der Anstel- lungsdauer durch Lernprozesse, in- terne und externe Aus- und Weiter- bildung neu erworbenen Fachwissens
Baustein 4 (= der Wichtigste!) • Qualifikation der Arbeitsleistung, Leistungs- bereitschaft, Belastbarkeit, Vertrauenswür- digkeit, Kreativität, Führungsqualitäten • gemeint ist hierbei das berufliche/fachliche Können und dessen tatsächliche Anwen- dung bei der Erledigung der Arbeit • Qualifikation der Einstellung des Arbeit- nehmers zur Unternehmung
Baustein 5 • Beurteilung des Verhaltens in charak- terlicher und menschlicher Hinsicht • Ausserdienstliches Verhalten darf nur dann erwähnt werden, wenn es sich auf das Verhalten und die Leistungen während der Arbeit (in relevanter Wei- se) ausgewirkt hat
Baustein 6 • Austrittsgrund (wenn dies zur beweis- baren Würdigung des Gesamtbildes der AN beiträgt, ansonsten nur auf Wunsch der AN nennen!) • Diesbezüglich muss sich der Zeugnis- wortlaut natürlich mit der Kündigungs- begründung decken...
Baustein 7 • das ist der Schlusssatz - nicht unbedingt notwendig, aber wünschenswert • Dieser Schlusssatz kann aus drei Teilen bestehen (sog. «BDZ-Formel»), nämlich dem Bedauern, dass der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, dem Dank für die geleistete Arbeit und Zusammenarbeit und dem Ausspruch guter Zukunftswün- sche.