150 likes | 264 Views
Stadtrat streicht Mittel für Orchester Gotha- Suhl (OTZ, 29.09.07). Kulturpflicht muss in die Verfassung (TLZ, 03.10.07). Ausweg für Philharmonie gesucht! (TA 26.09.07). Verhandlungen sind ins Stocken geraten (TLZ 05.10.07). Suhl bläst Philharmonie das Licht aus (TA, 25.09.07).
E N D
Stadtrat streicht Mittel für Orchester Gotha- Suhl (OTZ, 29.09.07) Kulturpflicht muss in die Verfassung (TLZ, 03.10.07) Ausweg für Philharmonie gesucht! (TA 26.09.07) Verhandlungen sind ins Stocken geraten (TLZ 05.10.07) Suhl bläst Philharmonie das Licht aus (TA, 25.09.07) Suhl: Sanierung statt nur Überbrückung (Freies Wort, 11.09.07)
Lage und Perspektive der Jenaer Philharmonie______________________________________ unter besonderer Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte und möglicher Rechtsformen
Thüringens größtes Kulturorchester heute ... • Seit Gründung des Eigenbetriebes JenaKultur im Jahr 2005 als Einrichtung des Unternehmens geführt • Betrieb gewerblicher Art (BgA) einer juristischen Person des öffentlichen Rechts gemäß § 4 Abs. 1 KStG • hebt sich mit Verlust deutlich aus der GuV des Eigenbetriebes hervor
§ 4 Abs. 1 KStG: Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öff. Rechts = Einrichtung, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen außerhalb der Land- und Forstwirtschaft dienen und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich herausheben. Die Absicht Gewinn zu erzielen und die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr sind nicht erforderlich.
Thüringens größtes Kulturorchester heute ... • Seit Gründung des Eigenbetriebes JenaKultur im Jahr 2005 als Einrichtung des Unternehmens geführt • Betrieb gewerblicher Art einer juristischen Person des öffentlichen Rechts gemäß § 4 Abs. 1 KStG • hebt sich mit Verlust deutlich aus der GuV des Eigenbetriebes JenaKultur hervor
Welche alternativen Rechtsformen kommen für die Jenaer Philharmonie in Frage um die wirtschaftliche Lage zu stabilisieren?
Ziele, die mit einer Verselbstständigung des Orchesters erreicht werden sollen: • Versachlichung von Entscheidungen • Höhere Wirtschaftlichkeit durch mehr Eigenverantwortung • Flexiblere Wirtschaftsführung • Bessere Erfolgskontrolle • Entlastung des Haushalts von JenaKultur und bessere Planbarkeit • Erzielung von Steuerersparnissen
Rahmenbedingungen einer Rechtsformwahl Rechtsform und Rechtsträger öffentlich-rechtlich privatrechtlich ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit eigener Rechts- persönlichkeit ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit eigener Rechts- persönlichkeit • Regiebetrieb • Eigenbetrieb • Rechtsträger sind hier die Gebiets- körperschaften • Zweckverband • Gesellschaft bürgerl. Rechts • Ebenfalls mit einer Gebietskörperschaft als Rechtsträger • e.V. • GmbH
Rahmenbedingungen einer Rechtsformwahl Rechtsform und Rechtsträger öffentlich-rechtlich privatrechtlich ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit eigener Rechts- persönlichkeit ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit eigener Rechts- persönlichkeit • Regiebetrieb • Eigenbetrieb • Rechtsträger sind hier die Gebiets- körperschaften • Zweckverband • Gesellschaft bürgerl. Rechts • Ebenfalls mit einer Gebietskörperschaft als Rechtsträger • e.V. • GmbH
Rahmenbedingungen einer Rechtsformwahl Rechtsform und Rechtsträger öffentlich-rechtlich privatrechtlich ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit eigener Rechts- persönlichkeit ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit eigener Rechts- persönlichkeit • Regiebetrieb • Eigenbetrieb • Rechtsträger sind hier die Gebiets- körperschaften • Zweckverband • Gesellschaft bürgerl. Rechts • Ebenfalls mit einer Gebietskörperschaft als Rechtsträger • e.V. • GmbH
Rahmenbedingungen einer Rechtsformwahl Rechtsform und Rechtsträger öffentlich-rechtlich privatrechtlich ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit eigener Rechts- persönlichkeit ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit eigener Rechts- persönlichkeit • Regiebetrieb • Eigenbetrieb • Rechtsträger sind hier die Gebiets- körperschaften • Zweckverband • Gesellschaft bürgerl. Rechts • Ebenfalls mit einer Gebietskörperschaft als Rechtsträger • e.V. • GmbH
Rahmenbedingungen einer Rechtsformwahl Rechtsform und Rechtsträger öffentlich-rechtlich privatrechtlich ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit eigener Rechts- persönlichkeit ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit eigener Rechts- persönlichkeit • Regiebetrieb • Eigenbetrieb • Rechtsträger sind hier die Gebiets- körperschaften • Zweckverband • Gesellschaft bürgerl. Rechts • Ebenfalls mit einer Gebietskörperschaft als Rechtsträger • e.V. • GmbH
Ergebnis der Untersuchung: Rechtsform Wertung Begründung . öffentlich- rechtliche Rechtsformen: Regiebetrieb (-) steht entgegen der Ziele, die mit einer Verselbständigung erreicht werden sollen Eigenbetrieb (+)/(-) Transparenz wirtschaftlicher Entscheidungen gesetzte Ziele können so erreicht werden jedoch unzweckmäßig Zweckverband (-) Problem der Partnerschaft
Rechtsform Wertung Begründung privatrechtliche Rechtsformen: GbR (-) keine beschränkte Haftung e.V. (-) keine Pflicht zur kaufmänn. Buchführung gGmbH (+) steuerrechtl. Vorteile bleiben erhalten und eigenverantwortliche Kostensteuerung
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Katrin Richter - MOE 05 Praxispartner: JenaKultur