1 / 27

Die neue Versammlungsstättenverordnung Informationen für die Vereine im Markt Mömbris

Die neue Versammlungsstättenverordnung Informationen für die Vereine im Markt Mömbris. Neue Versammlungsstättenverordnung seit 01.01.2008 Löst Verordnung aus dem Jahr 1990 ab. Vorbemerkungen. Enthält Vorschriften über den Bau und den Betrieb von Versammlungsstätten.

Download Presentation

Die neue Versammlungsstättenverordnung Informationen für die Vereine im Markt Mömbris

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Die neue Versammlungsstättenverordnung Informationen für die Vereine im Markt Mömbris

  2. Neue Versammlungsstättenverordnung seit 01.01.2008 Löst Verordnung aus dem Jahr 1990 ab Vorbemerkungen

  3. Enthält Vorschriften über den Bau und den Betrieb von Versammlungsstätten. Gilt nicht für Veranstaltungen < 200 Besucher Geltungsbereich der Versammlungsstättenverordnung

  4. Versammlungsräume, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen Mehrere Versammlungsräume mit gemeinsamen Fluchtwegen, die mehr als 200 Besucher fassen Geltungsbereich der Versammlungsstättenverordnung

  5. Geltungsbereich der Versammlungsstättenverordnung

  6. Versammlungsstätten im Freien für mehr als 1000 Besucher und wenn gleichzeitig eine sog. Szenenfläche, also eine Bühne mit mehr als 20 m² Fläche vorhanden ist und wenn gleichzeitig der Besucherbereich abgegrenzt ist. Das ist schon dann der Fall, wenn der Zugang oder Ausgang über Schleusen erfolgt (z.B. bei einem open-air-Konzert) Geltungsbereich der Versammlungsstättenverordnung

  7. Stadien mit mehr als 5000 Besucherplätzen Geltungsbereich der Versammlungsstättenverordnung

  8. Versammlungsstättenverordnung gilt nicht für Gottesdiensträume Unterrichtsräume in Schulen Ausstellungsräume in Museen Fliegende Bauten (Festzelte) Geltungsbereich der Versammlungsstättenverordnung

  9. Theoretische Aufnahmekapazität des Raumes Für Sitzplätze mit Tischen: ein Besucher je Quadratmeter Versammlungsraum Für Sitzplätze in Reihen und Stehplätze: zwei Besucher je Quadratmeter Veranstaltungsraum Für Stehplätze auf Stufenreihen: zwei Besucher je lfm. Stufenreihe Bemessung der Anzahl der Besucher

  10. Beachte: Bei kleineren Versammlungsräumen keine Genehmigung nach VStättVO Aber Ggf. Genehmigung nach anderen Vorschriften erforderlich (z.b. Baurecht, Gaststättenrecht) Bemessung der Anzahl der Besucher

  11. Bau von Versammlungsstätten Betrieb von Versammlungsstätten Regelungsinhalt der Versammlungsstättenverordnung

  12. Nutzung von Räumen für Veranstaltungen > 200 Besucher Genehmigungsstatus der Räume Ggf. Bestandsschutz Beratung durch Landratsamt Bauliche Anforderungen

  13. Betrieb ohne Genehmigung stellt Ordnungswidrigkeit dar Ggf. strafrechtliche Relevanz Bauliche Anforderungen

  14. Bauliche Anforderungen

  15. Betriebliche Anforderungen der VStättVO gelten auch für bestandsgeschützte Anlagen Anforderungen an den Betrieb

  16. Bühnen, Podien, Tribünen Fußboden von Szeneflächen muss fugendicht sein Unterkonstruktion von Tribünen oder Podien > 20 m² aus nicht brennbarem Material Standsicherheit bei dynamischen Schwingungen Anforderungen an den Betrieb

  17. Bestuhlung, Gänge In Reihen angeordnete Sitze fest verbunden Lichte Durchgangsbreite min 40 cm Höchstens 30 Sitzplatzreihen Anforderungen an den Betrieb

  18. Anforderungen an den Betrieb • Seitlich eines Ganges höchstens 10, im Freien 20 Sitzplätze

  19. Anforderungen an den Betrieb • Zwischen zwei Gängen höchstens 20, im Freien 40 Sitzplätze

  20. Anforderungen an den Betrieb • Mindestbreite der Gänge 1,20 m • Im übrigen aber mindestens 1,20 m je 200 Personen

  21. Sitzplätze an Tischen Größte Entfernung zu einem Gang 10 m Zwischen den Tischen lichte Breite > 1,50 m Mindestbreite der Gänge 1,20 m Anforderungen an den Betrieb

  22. Anforderungen an den Betrieb • Brandverhütung • Bei erhöhter Brandgefahr Brandwache erforderlich • Vorhänge von Bühnen schwer entflammbar

  23. Anforderungen an den Betrieb - Ausstattungen mindestens schwer entflammbar • Ausschmückungen mindestens schwer entflammbar • Ausschmückungen in Fluren und Treppenhäusern, die als Rettungsweg dienen nicht brennbar • Ausschmückungen nur unmittelbar an Wänden und Decken. • Im Raum hängende Ausschmückung Mindestabstand zum Boden 2,50 m • Verwendung von Kerzen ist zulässig • Natürlicher Pflanzenschmuck frisch

  24. Verantwortlich ist der Betreiber der Versammlungsstätte Betreiber ist immer der Eigentümer Für Betreiber besteht Anwesenheitspflicht Übertragung der Pflichten auf Veranstalter Wichtig: durch schriftlichen Vertrag Verantwortliche Person

  25. Ausnahmegenehmigung • Anzeige der Veranstaltung beim Landratsamt • Anzeige bei der Gemeinde (Art 19 LStVG)

  26. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

  27. Die neue Versammlungsstättenverordnung Informationen für die Vereine im Markt Mömbris

More Related