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Umweltrisiko unkonventionelle Erdgasförderung (Fracking). Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Hessen e. V. Friends of the Earth Germany. Rudolf Schäfer, Landesverband Hessen Oktober 2012 1. Umweltrisiko unkonventionelle Erdgasförderung (Fracking).
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Umweltrisiko unkonventionelle Erdgasförderung (Fracking) Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)Landesverband Hessen e. V. Friends of the Earth Germany Rudolf Schäfer, Landesverband Hessen Oktober 20121
Umweltrisiko unkonventionelle Erdgasförderung (Fracking) • Aufbau der Präsentation: • Was soll geschehen? • Wo soll untersucht werden? Das Aufsuchungsfeld Adler South • Wer ist der Antragssteller? • Was ist unkonventionelle Erdgasförderung (Fracking)? • Umweltrisiko • Flächeninanspruchnahme • Gefahr durch Frac-Fluide • Haftung • Green"-Fracking? • Schlechtere Klimabilanz durch unkonventionelles Erdgas • Abfackeln • Unsere Forderungen • Demo und Anhörung • Aktiv werden Friends of the Earth Germany Rudolf Schäfer, Landesverband Hessen Oktober 20122
Umweltrisiko unkonventionelle Erdgasförderung (Fracking) Was soll geschehen? Gasgräberstimmung zwischen Nord- und Bodensee: Exxon Mobil, RWE, dea, Wintershall, BNK und andere wollen die schwer zugänglichen unkonventionellen Erdgaslagerstätten erschließen. Die Konzerne vermuten große Mengen Erdgas im Untergrund, das sie mit Hilfe der umstrittenen Fracking-Methode fördern wollen. Die BNK Deutschland GmbH will dies in Hessen tun. Ein entsprechender Antrag auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen wurde beim Bergamt des Regierungspräsidiums Darmstadt gestellt. Das betroffene Gebiet erstreckt sich über alle nordhessischen Landkreise (Waldeck-Frankenberg, Schwalm-Eder, Kassel-Land, Werra-Meißner und Hersfeld-Rotenburg) sowie über die Stadt Kassel und den Landkreis Marburg-Biedenkopf. Das beantragte Aufsuchungsfeld „Adler South“ umfasst eine Fläche von insgesamt 5.212 km². Friends of the Earth Germany Rudolf Schäfer, Landesverband Hessen Oktober 20123
Umweltrisiko unkonventionelle Erdgasförderung (Fracking) DasAufsuchungsfeldAdler South Das betroffene Gebiet erstreckt sich über alle nordhessischen Landkreise (Waldeck-Frankenberg, Schwalm-Eder, Kassel-Land, Werra-Meißner und Hersfeld-Rotenburg) sowie über die Stadt Kassel und den Landkreis Marburg-Biedenkopf. Das beantragte Aufsuchungsfeld „Adler South“ umfasst eine Fläche von insgesamt 5.212 km². Eine google-maps· Von bundschuh (Rudolf Schäfer) Friends of the Earth Germany Rudolf Schäfer, Landesverband Hessen Oktober 20124
Umweltrisiko unkonventionelle Erdgasförderung (Fracking) Wer ist der Antragssteller? Antragsteller ist die Firma BNK Deutschland GmbH Die BNK Petroleum Deutschland ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gem. § 5 Abs. 1 GmbHG muss das Stammkapital der Gesellschaft mind. 25.000,00 € betragen. Die Muttergesellschaft, BNK Petroleum Inc. ist eine Corporation. Die Corporation an sich ist gemäß Art. XXV Abs. 5 Satz 2 Freundschaft-, Handels-und Schifffahrtsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 29. Oktober 1954 (BGBl. II 1956, 487 f.) sowohl partei-als auch prozessfähig und kann vollumfänglich als juristische Person in Deutschland, wie auch in den USA, handeln, auftreten und prozessieren (BGHZ VIII ZR 155/02). Dementsprechend haftet die corporation auch vollumfänglich nach deutschem Recht, sofern und soweit sie in Deutschland tätig ist und sich einer solchen Haftung aussetzt. Jedoch bleiben die amerikanischen Gesellschaftsgrundsätze und Haftungsausschlüsse des jeweiligen Gesellschaftsvertrages unangetastet und schützen den Einzelnen auch vor deutschen Rechtsansprüchen (begrenzte Durchgriffshaftung). Fotos Harald Rücker Friends of the Earth Germany Rudolf Schäfer, Landesverband Hessen Oktober 20125
Umweltrisiko unkonventionelle Erdgasförderung (Fracking) Was ist unkonventionelle Erdgasförderung (Fracking)? Der Begriff Fracking (Hydraulic Fracturing) bezeichnet eine Methode zur Gewinnung von Erdgas aus Schiefergestein, bei der mit Chemikalien und Wasser versetzter Sand eingesetzt wird. konventionelle Erdgasförderung und Fracking (Grafik: Niko Martin BUND Hessen) Friends of the Earth Germany Rudolf Schäfer, Landesverband Hessen Oktober 20126
Umweltrisiko unkonventionelle Erdgasförderung (Fracking) Umweltrisiko Umweltbeeinträchtigungen sind sowohl während der Vorbereitungsphase, der Bohrungs-und Frack-Phase und während des Betriebs zu erwarten. Auch nach Einstellung der Förderung ist mit schädlichen Umwelteinwirkungen zu rechnen. mögliche Risiken im Zusammenhang mit Fracking (Grafik: Niko Martin BUND Hessen) Nach Auffassung des BUND ist das Fracking eine Technologie, die erhebliche Risiken für die Umwelt birgt und deren Folgen nicht abschätzbar sind. Friends of the Earth Germany Rudolf Schäfer, Landesverband Hessen Oktober 20127
Umweltrisiko unkonventionelle Erdgasförderung (Fracking) Flächeninanspruchnahme Durch die Flächeninanspruchnahme (Bohrplatz, Zuwegung, Leitungssysteme) sind verschiedene Umweltauswirkungen zu erwarten. Neben dem direkten Eingriff in Natur und Landschaft sowie dem Verlust von naturnahen Böden und Bodenfunktionen durch die Überbauung und Versiegelung sind hierbei insbesondere Veränderungen des Landschaftsbildes, die Flächenzerschneidung und der Verlust von Landschaftselementen zu nennen. Quelle: www.skytruth.org Friends of the Earth Germany Rudolf Schäfer, Landesverband Hessen Oktober 20128
Umweltrisiko unkonventionelle Erdgasförderung (Fracking) Flächeninanspruchnahme Zerstörung der Landschaft So sieht es in der USA aus! Quelle: www.skytruth.org Friends of the Earth Germany Rudolf Schäfer, Landesverband Hessen Oktober 20129
Umweltrisiko unkonventionelle Erdgasförderung (Fracking) Flächeninanspruchnahme Zerstörung der Landschaft Fotomontage vom Raum Korbach Rudolf Schäfer Soll es bei uns so aussehen? Vorher Friends of the Earth Germany Rudolf Schäfer, Landesverband Hessen Oktober 201210
Umweltrisiko unkonventionelle Erdgasförderung (Fracking) Gefahr durch Frac-Fluide Nach ZITTEL ist das eingepresste Wasser mit etwa 0,5 -1 % Chemikalien und bis zu 20 % Sand vermischt. Laut einer Studie der Umweltbehörde des Staates New York umfasst eine Liste mit in den Flüssigkeiten potenziell enthaltenen Chemikalien mehr als 200 Substanzen und Biozide. deren häufigste sog. BTEX Chemikalien (Benzole, Toluol, Ethyle, Xoluol). Methanol, Propylalkohol, Aromaten, Benzene, Naphtalene, Säuren, Chloride und Biozide sind. Letztere dienen dazu, Bakterien abzutöten, die zu einer Verengung der Klüfte fuhren können. Nach anderen Veröffentlichungen kamen in den USA zwischen 2005 und 2009 insgesamt 750 unterschiedliche Chemikalien zum Einsatz. DR. WERNER ZITTEL [2010): Kurzstudie unkonventionelles Erdgas. Informationspapier ASPO Deutschland. Im Rahmen der „Risikostudie NRW“ wurden die Betreiber-Angaben zur Zusammensetzung der FrackFluide bewertet. Bei den 280 in Deutschland durchgeführten Fracks kamen mindestens 88 verschiedene Zubereitungen von mind. 112 Stoffen zum Einsatz. Im Exxon Dialog-Prozess ist gar von 149 Stoffen die Rede. Von den 88 Zubereitungen wurden gemäß Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwS) drei als stark wassergefährdend (WGK 3), 12 als wassergefährdend (WGK 2) und 22 als schwach wassergefährdend (WGK 1) eingestuft. Nach Gefahrstoffrecht (Richtlinie 1999/45/EG) sind sechs Zubereitungen als giftig, 25 gesundheitsschädlich, 14 reizend und sechs umweltgefährlich eingestuft. Die Bewertung der Gefährdungspotenziale der Stoffe erfolgte anhand wasserrechtlicher Beurteilungswerte (TrinkwV. GrwV, BBodSchV, LAWA 2004) sowie der human-und ökotoxikologischen Gefährdungspotenziale (gesundheitliche Leit-und Orientierungswerte, Predicted No-Effect Concentration). Danach weisen die einzigen bisher in Schiefergas eingesetzten Fluide (Damme3) ein hohes Gefährdungspotenzial, das einzige in Flözgas eingesetzte Fluid (Natarp) ein mittleres bis hohes Gefährdungspotenzial auf. F.-A Weber et al/IWWW Zentrum Wasser: Gefährdungspotenziale der Frac-Fluide., der Formationswässer und des Flowerback. Die im Verfahren übliche unterirdische Entsorgung der Lagerstätten-Abwässer scheint jedoch ein noch viel größeres Erdbeben-Risiko zu bergen, als das „Fracking“ selbst schon verursachen kann. Beben, die mit hoher Wahrscheinlichkeit durch diese Art der Abfallentsorgung verursacht wurden, erreichten eine maximale Stärke von 4,7 auf der Richterskala. Friends of the Earth Germany Rudolf Schäfer, Landesverband Hessen Oktober 201211
Umweltrisiko unkonventionelle Erdgasförderung (Fracking) Haftung: Die BNK Petroleum Deutschland ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gem. § 5 Abs. 1 GmbHG muss das Stammkapital der Gesellschaft mind. 25.000,00 € betragen. Die Muttergesellschaft, BNK Petroleum Inc. ist eine Corporation. Die Corporation an sich ist gemäß Art. XXV Abs. 5 Satz 2 Freundschaft-, Handels-und Schifffahrtsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 29. Oktober 1954 (BGBl. II 1956, 487 f.) sowohl partei-als auch prozessfähig und kann vollumfänglich als juristische Person in Deutschland, wie auch in den USA, handeln, auftreten und prozessieren (BGHZ VIII ZR 155/02). Dementsprechend haftet die corporation auch vollumfänglich nach deutschem Recht, sofern und soweit sie in Deutschland tätig ist und sich einer solchen Haftung aussetzt. Jedoch bleiben die amerikanischen Gesellschaftsgrundsätze und Haftungsausschlüsse des jeweiligen Gesellschaftsvertrages unangetastet und schützen den Einzelnen auch vor deutschen Rechtsansprüchen (begrenzte Durchgriffshaftung). Bei den im Raum stehenden erheblichen und existentiellen Gefährdungen werden in einem Schadensfall Ansprüche und Forderungen, die leicht in die Millionenhöhe gehen können, generiert. Weder die Gesellschaftsform GmbH noch die Gesellschaftsform Incorporation bieten die aus unserer Sicht notwendigen zuverlässigen Sicherheiten, um der erheblichen Frage der Haftungsansprüche in einem Schadensfall begegnen zu können. In diesem Zusammenhang machen wir auch auf den § 11 Nr. 7 BBergG aufmerksam, wonach die Erlaubnis zu versagen ist, wenn der Antragsteller nicht glaubhaft machen kann, dass er die erforderlichen Mittel aufbringen kann sowie auf den § 11 Nr. 6 BBergG, wonach die Erlaubnis zu versagen ist, wenn der Antragsteller nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. Friends of the Earth Germany Rudolf Schäfer, Landesverband Hessen Oktober 201212
Umweltrisiko unkonventionelle Erdgasförderung (Fracking) Green"-Fracking? Gerne behaupten einzelne Vorhabensträger wie zB. Wintershall, an Frack-Flüssigkeiten zu arbeiten, die ohne toxikologisch bedenkliche oder wassergefährdende Chemiezusätze auskommen sollen (grüne Frackflüssigkeiten"). Auf Nachfrage konnte Wintershall aber bislang keine konkrete Auskunft gegeben, wie deren Zusammensetzung aussehen könnte und wann sie ggfs. einsatzbereit sind. Im Rahmen des so genannten Dialog-und Informationsprozesses von ExxonMobil wurde eine mögliche Weiterentwicklung für ein Frack-Fluid für Schiefergaslagerstätten vorgestellt. Dafür sollen It. Betreiberangaben andere Tonstabilisatoren, Reibungsminderer, Netzmittel und Biozide zum Einsatz kommen. Im Rahmen der NRW-Risikostudie wurde dieses Ersatz-Fluid einer human-und ökotoxikologischen Bewertung unterzogen. Danach sollen z.B. pro Frack 960-1.600 kg des Biozids Ethylenglycol(bis)hydroxymethyrether (CAS 3586-55-8) zum Einsatz kommen. Das entspricht einer mittleren Konzentration im Frack-Fluid von 600 bis 1.000 mg/I. Aufgrund der im Vergleich mit einem herkömmlichen Frack-Fluid der Bohrung Damme 3 deutlich größeren Mengen des eingesetzten Biozids gehen die Autoren der NRW Risikostudie von einem weiterhin hohen Gefährdungspotenzial aus. Die Risikoquotienten -übersteigen sogar diejenigen der konventionellen Frack-Fluide. In Österreich propagierte die OMV AG das so genannte „clean fracking", ein Verfahren, dass so ähnlich auch schon vereinzelt von Halliburton in den USA eingesetzt wurde, Dabei geht es um den Einsatz von wasserlöslichen Zusatzstoffen statt auf Petroleum basierender Fluide, die Abtötung von Algen und Bakterien durch UV-Licht statt Bioziden sowie möglichst geschlossener Kreislauf und Recycling von Frack-und Lagerstättenwasser. Zum Einsatz kam das System bis heute wegen der hohen Kosten und der schlechteren Ausbeute im Vergleich zu Petroleum basierten Frackflüssigkeiten kaum. Letztendlich ließ OMV Mitte September 2012 offiziell verkünden, dass das Unternehmen nicht mehr nach Schiefergas bohren will. Das Handelsblatt vom 17.09.2012 schreibt hierzu: „Grund dafür ist eine Gesetzesnovelle, die für jede Schiefergas-Probebohrung eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorschreibt. Weil der OMV damit die nötige Klarheit fehle, ob die kostspieligen Projekte auch umgesetzt werden könnten, rentiere sich das Vorhaben nicht mehr, erklärte der Konzern.“ Michealblum, Wintershall Holding GmbH, Quelle: Landtag NRW, Protokoll dser Landesanhörung vom 31.5.2011, Apr. 15/215/, S 30 Friends of the Earth Germany Rudolf Schäfer, Landesverband Hessen Oktober 201213
Umweltrisiko unkonventionelle Erdgasförderung (Fracking) Schlechtere Klimabilanz durch unkonventionelles Erdgas Es deuten neuere Studien darauf hin, dass der Klimaeffekt unkonventionellen Erdgases höher ist als derjenige konventionell geförderten Gases. So heißt es in einer Studie der Cornell Universität, lthaca, New York:ROBERT w. HOWARlH. RENEE SANlORO. ANTHONY INGRAFFEA: ·Ethane and the greenhouse-gas footprint of natural gas from shale formations", 13. März 2011 Das erhöhte Treibhausgaspotenzial wird darauf zurückgeführt, dass zwischen 3,6 bis 7,9 % des Methans aus der Schiefergasförderung über die Lebensdauer einer Gasbohrung durch Entlüftung und Lecks in die Atmosphäre gelangen. Diese Methanemissionen seien mindestens 30 % höher und möglicherweise mehr als doppelt so hoch wie die Emissionen aus herkömmlichen Gaslagerstätten. Die höheren Emissionen aus Schiefergas treten auf, wenn die Bohrungen hydraulisch aufgebrochen werden, da Methan aus den zurückströmenden Rückfluiden entweicht sowie während des Ausbohrens nach dem Aufschluss. Dazu ist die Erschließung unkonventioneller Lagerstätten -zumal mit der Technik des HydraulicFracturing- sehr energieintensiv. Damit ist die Energiebilanz über die gesamte Prozesskette betrachtet gegenüber der Förderung aus konventionellen Lagerstätten nachteilig. Im Vergleich zur Energiegewinnung aus Kohle ergibt sich allerdings noch immer ein weitaus geringeres Treibhausgaspotenzial. Die Klima-Bilanz für deutsches Schiefergas ergibt jedoch, dass aus 1.000 Meter Tiefe gefördertes Schiefergas um 30 Prozent schlechter abschneidet, aus 2.500 Meter Tiefe gefördertes Schiefergas sogar mehr als doppelt so schlecht abschneidet, wie das derzeit in Deutschland verbrauchte Erdgas. Betrachtet man additiv die erwartete diffuse Methan-Freisetzung so hat Schiefergas um eine bis zu 183 % schlechtere Bilanz als Erdgas aus konventionellen Lagerstätten. sieheauch J. D. HUGHES (2011l): Will Natural Gas Fuel America i the 21st Century Post Carbon Institute. Santa Rosa. C. EWEN, O. BORCHARDT, S. RICHTER, R. HAMMERBACHER (2012]: Neutraler Expertenkreis Risikostudie Fracking. (Übersichtsfassung der Studie Sicherheit und Umweltverträglichkeit der Fracking-Technologie für die Erdgasgewinnung aus unkonventionellen Quellen". (Übersichtsfassung) S. 45 Friends of the Earth Germany Rudolf Schäfer, Landesverband Hessen Oktober 201214
Umweltrisiko unkonventionelle Erdgasförderung (Fracking) Quelle: FTD.de (Finacial Times Deutschland) Friends of the Earth Germany Rudolf Schäfer, Landesverband Hessen Oktober 201215
Umweltrisiko unkonventionelle Erdgasförderung (Fracking) Unsere Forderungen Wir brauchen Fracking nicht. Energiewende: Sparen statt Fracking Hocheffiziente und schnell regelbare Gaskraftwerke stellen eine Brücke hin zu einer vollständig auf erneuerbaren Energien basierenden Energieversorgung – weg von Kohle und Atom – dar. Dennoch darf es keine Erdgasförderung um jeden Preis geben. Die Erdgasförderung aus nicht-konventionellen Lagerstätten verursacht schwerwiegende Umweltprobleme und hat eine deutlich schlechtere Klimabilanz als Erdgas aus herkömmlichen Lagerstätten. Vorrang muss auf jeden Fall das Energiesparen bekommen. Für 13 Jahre des deutschen Erdgasverbrauchs würden laut Umweltbundesamt die mittels Fracking erschließbaren Erdgasvorkommen in Deutschlang reichen. Würde man aber in den nächsten Jahren den Erdgasverbrauch zum Heizen und den der Industrie um 30-50% senken – und bis 2050 praktisch auf Null bringen, würde man etwa die doppelte Menge von Erdgas einsparen als was durch Fracking in Deutschland gewonnen werden könnte. Besser ist es somit, Erdgas nicht mehr durch die Fenster schlecht gedämmter Wohnungen zu verheizen als unkalkulierbare Risiken für Boden und Grundwasser durch Fracking einzugehen. Friends of the Earth Germany Rudolf Schäfer, Landesverband Hessen Oktober 201216
Umweltrisiko unkonventionelle Erdgasförderung (Fracking) Unsere Forderungen Die Erlaubnis ist auf der Grundlage des § 11 Nr. 10 BBergG zu versagen: Öffentliches Interesse im gesamten zuzuteilenden Aufsuchungsfeld gegeben durch: - großflächige und vielfache Trinkwasserschutzgebiete (I bis III), - Wassergewinnungsgebiete - Heilquellenschutzgebiete, - FFH- sowie Natura2000-Gebiete, - Gebiete mit Mineralwasservorkommen mit Sole Mineralwasser Puffer - die 3 Naturparke (Habichtswald, Kellerwald, Diemelsee), - den Nationalpark und das UNESCO-Weltnaturerbe (Buchenwälder Kellerwald- Edersee), - das mit öffentlichen Mitteln geförderte Naturschutzgroßprojekt Kellerwald-Edersee, - die Arche-RegionKellerwald-Edersee, - das beantragte UNESCO – Weltkulturerbe (Bergpark Wilhelmshöhe) - den Geopark GrenzWelten - die drei Badeseen (Edersee, Diemelsee, Twistesee) mit Schutzrandzonen - Vorranggebiete Land- und Viehwirtschaft zur Nahrungsgewinnung - Vorranggebiete Landwirtschaft zur Energieerzeugung - Vorranggebiete Forstwirtschaft (inkl. Naherholung u. Energieerzeugung) - Schutzgebiete Wald (FENA – Forsteinrichtung u. Naturschutz) - Vorranggebiete/Vorbehaltsgebiete für vorbeugenden Hochwasserschutz - Vorbehaltsgebiete für besondere Klimafunktionen - Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher Lagerstätten) - Ausschlussgebiete Wohnbebauung, Einzelhöfe, etc. mit Siedlungspuffer (mind. 2 km – Horizontalbohrungen werden i.d.R. 600 m – 1800 m abgelenkt) - Ausschlussgebiete Geothermie (analoge Anwendung) - Ausschlussgebiete Windenergie (analoge Anwendung) - Ausschlussgebiete „Tourismus“ - Ausschlussgebiete kulturgeschichtlich bedeutende Stätten mit Schutzrandzone (z. B. Korbacher Spalte, ehemalige Bergwerke, Burg Eisenberg, Kugelsburg, Weidelsburg, Christenberg, Dörnberg, Wüstegarten, Hügelgräber, Steinkammergrab Züschen, etc.) - die durch den Regionalplan Nordhessen 2009 klaren Grundsätze für den Ausbau der vorhandenen wirtschaftlichen Potentiale im Bereich der regenerativen Energieerzeugung. Friends of the Earth Germany Rudolf Schäfer, Landesverband Hessen Oktober 201217
Umweltrisiko unkonventionelle Erdgasförderung (Fracking) Unsere Forderungen Die Erlaubnis ist auf der Grundlage des § 11 Nr. 10 BBergG zu versagen: Öffentliches Interesse im gesamten zuzuteilenden Aufsuchungsfeld gegeben durch:Schutzgütter / Landschaften/ Dörfer usw. Alle Fotos von Rudolf Schäfer Rundblick von der Höhe bei Treisbach in Richtung Wetter und Frankenberg. Blick von der Höhe bei Warzenbach Kartoffelernte in Buchenau Edersee mit Schloß Waldeck Nationalpark Kellerwald-Edersee Blick vom Schloß Biedenkopf Streuobstwiese in Haina/Kloster Wiese bei Viermünden Morgens halbsieben bei Treisbach Friends of the Earth Germany Rudolf Schäfer, Landesverband Hessen Oktober 201218
Umweltrisiko unkonventionelle Erdgasförderung (Fracking) Unsere Forderungen Rechtliche Einschätzung: Grundsätzlich teilen wir die Einschätzung, dass eine Teilreform des Bundesberggesetzes zur Klarstellung einer zeitgemäßen Anwendung bestehender Rechtsvorschriften notwendig ist. Dennoch sind wir der Meinung, dass die Vorschriften im aktuellen Bundesberggesetz die Versagung der Erlaubnis zur Aufsuchung von unkonventionellem Schiefergas mittels der sogenannten Fracking-Methode begründen. Durch den in § 11 Nr. 10 BBergG verankerten Begriff „öffentliches Interesse“ ergibt sich im vorliegenden Antragsfall in Verbindung mit § 15 BBergG die Beachtung und Anwendung nachfolgender Rechtsgrundlagen sowie die Beteiligung der für die entsprechenden Verfahren zuständigen Behörden: Bergrecht: Da im Rahmen der Exploration und im Anschluss daran im Rahmen der Ausbeutung das "Fracking-Verfahren" zum Tragen kommt, muss natürlich das Fracking-Verfahren und dessen nachgewiesene gesundheits- und umweltgefährdende Wirkung als Gesichtspunkt in die Bewertung einfließen. Wie von der BNK Deutschland GmbH in der eigenen Präsentation dargestellt, gehört das Fracking zur Aufsuchung und ist Teil des Arbeitsprogramms. Wie also sieht es aus, wenn die Erlaubnis tatsächlich erteilt worden ist? Darf der Antragsteller nicht davon ausgehen, dass dann keine Versagungsgründe gegen das im Antrag genannte Arbeitsprogramm einschließlich der dort genannten Stimulationsbohrungen (Fracking) bestehen? Welche rechtlichen Gründe sollen dann im späteren Betriebsplanverfahren der Zulassung des Frackings entgegenstehen? Und wie sieht es mit etwaigen Regressansprüchen des Erlaubnisinhabers aus, wenn ihm später das Fracking untersagt werden soll? Dem Antragsteller sind schließlich Aufwendungen (Investitionskosten) entstanden, die er sonst nie getätigt hätte. Es ist zu befürchten, dass die Behörde sich bereits bei der Erteilung der Erlaubnis auch für folgende Entscheidungen bindet. Gemäß § 11 Nr. 10 Bundesberggesetz ist die Erlaubnis zu versagen, wenn überwiegende öffentliche Interessen die Aufsuchung im gesamten zuzuteilenden Feld ausschließen. Öffentliche Interessen (zu denen umwelt- und wasserrechtliche Aspekte zählen), die der beantragten Aufsuchung entgegenstehen, sind aber jetzt schon mehr deutlich erkennbar gegeben und der Antragssteller macht kein wirkliches Geheimnis aus seinen Plänen. Dies hat zur Folge, dass die Behörde Tatsachen, die in ihren Konturen bei der Entscheidung über die Erlaubnis bereits erkennbar waren oder bei entsprechender Nachforschung hätten erkennbar sein müssen, bei einer Entscheidung über die Erteilung einer Bewilligung nicht berücksichtigen darf (Kommentar Boldt/Weller zu § 12 BBergG Rz. 9). Wie also will das Regierungspräsidium Darmstadt eigentlich prüfen, ob überwiegende öffentliche Interessen im Sinne des § 11 Nr. 10 BBergG der Erteilung der beantragten Erlaubnis entgegenstehen, wenn es die Vorgaben anderweitiger Schutzgesetze zu diesem Punkt vollkommen unberücksichtigt lässt? Friends of the Earth Germany Rudolf Schäfer, Landesverband Hessen Oktober 201219
Umweltrisiko unkonventionelle Erdgasförderung (Fracking) Unsere Forderungen BUND für Fracking-Verbot: Das französische Parlament hat am 13. Juli 2011 ein Gesetz verabschiedet, das eine Förderung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten nach der Fracking-Methode verbietet und der französische Präsident Hollande hat Mitte September 2012 öffentlich verkündet, dass die bereits erteilten Aufsuchungserlaubnisse widerrufen werden. Auch das bulgarische Parlament hat Anfang 2012 ein entsprechendes Fracking-Verbots-Gesetz verabschiedet, ebenso wie einige US-Bundesstaaten. In Großbritannien, den Niederlanden und der Schweiz haben die zuständigen Ministerien per Erlass ein Moratorium ausgesprochen. Wegen der unterschiedlichen Handhabung der Genehmigungsverfahren in den deutschen Bundesländern und aufgrund der unübersehbaren Risiken dieser Fördermethode fordert der BUND ein gesetzliches Verbot des Fracking in Deutschland. Erlaubnisvorbehalte und Auflagen sind unseres Erachtens nicht geeignet, schädliche Einwirkungen auf Mensch und Umwelt auszuschließen. Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages haben sich mit der Frage eines Fracking-Verbots-Gesetzes auseinandergesetzt. Im Ergebnis wird ein solches für zulässig und materiell verfassungsgemäß erachtet. Der mögliche Eingriff in die Berufsfreiheit nach Art 12 Abs. 1 GG ist danach zum Schutz wichtiger Rechtsgüter wie dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art 2;2 GG) und auch dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (Art. 20 a GG) gerechtfertig Wir fordern die hessische Umweltministerin Frau Puttrich auf: „Erteilen Sie der BNK keine Aufsuchungserlaubnis!“Und wir fordern ein Bundesweites Verbot von Fracking! Friends of the Earth Germany Rudolf Schäfer, Landesverband Hessen Oktober 201220
Umweltrisiko unkonventionelle Erdgasförderung (Fracking) Demo und Anhörung Am 5.Oktober 2012 fand eine Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Hessischen Landtags in Kassel. Ein breites Bündnis von Parteien, Bürgerinitiativen und Bürger veranstaltete eine Demo. Fotos von der Anhörung. Quelle WLZ-FZ.online.de Fotos von der Demo. Quelle WLZ-FZ.online.de, Ilka Deutschendorf, Andreas Groß, Rudolf Schäfer Friends of the Earth Germany Rudolf Schäfer, Landesverband Hessen Oktober 201221
Umweltrisiko unkonventionelle Erdgasförderung (Fracking) Aktiv werden: Was können Sie unternehmen? Sammeln Sie Unterschriften Verteilen Sie das Faltblatt Online gegen Fracking unterschreiben Wir haben Unterschriftenlisten vorbereitet Spenden Unterstützen Sie mit einer Spende die BUND-Aktivitäten gegen das Umweltrisiko Fracking –Große und kleine Spenden helfen, die Aktivitäten gegen das Umweltrisiko Fracking zu finanzieren. Sie können einen Betrag auf das BUND Hessen-Spendenkonto, Kto.-Nr. 369 853, BLZ 500 502 01 bei der Frankfurter Sparkasse, Stichwort „Stoppt Fracking” überweisen. Mehr Informationen bekommen Sie hier: www.bund-hessen.de >Klima und Energie > Erdgas-Fracking Friends of the Earth Germany Rudolf Schäfer, Landesverband Hessen Oktober 201222
BUND Hessen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Mehr Informationen bekommen Sie hier: www.bund-hessen.de >Klima und Energie > Erdgas-Fracking Friends of the Earth Germany Rudolf Schäfer, Landesverband Hessen Oktober 201223