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Der NORDEN wählt!. Informationen zur Wahl von Pfarrgemeinderat (=PGR) und Kirchenvorstand (= KV). Wer wählt?. Den Pfarrgemeinderat wählen, Katholiken/-innen, die mindestens 16 Jahre alt sind Im Erzbistum Hamburg Im Bistum Hildesheim Im Bistum Osnabrück
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Der NORDEN wählt! Informationen zur Wahl von Pfarrgemeinderat (=PGR) und Kirchenvorstand (= KV)
Wer wählt? • Den Pfarrgemeinderat wählen, • Katholiken/-innen, die mindestens 16 Jahre alt sind • Im Erzbistum Hamburg • Im Bistum Hildesheim • Im Bistum Osnabrück • Den Kirchenvorstand wählen, • Katholiken/-innen, die mindestens 16 Jahre als sind • Im Erzbistum Hamburg • Im Bistum Hildesheim • Im Bistum Osnabrück • Im Offizialatsbezirk Vechta Offiziats-bezirk Vechta Erzbistum Hamburg Bistum Osnabrück Bistum Hildesheim
In den Pfarrgemeinderat: Frauen und Männer, sowie Jugendliche (mind. 16 Jahre alt!), die in der Kirchengemeinde wohnhaft sind oder die sich in Wählerliste zusätzlich aufnehmen ließen. Wahlperiode: 4 Jahre In den Kirchenvorstand: Frauen und Männer, sowie junge Erwachsene (mind. 18 Jahre alt!), die in der Kirchengemeinde wohnhaft sind Wahlperiode 4 Jahre Wer wird gewählt?
Warum wird gewählt? • Die Kath. Kirche ist keine Demokratie, sondern eine Hierarchie (= heilige Ordnung); deshalb werden Pfarrer, Bischöfe etc. nicht gewählt, sondern ernannt. • Wichtiger Neuakzent des II. Vatikanischen Konzils 1962: • Dekret über das Laienapostolat: Nr. 26. „In den Diözesen sollen nach Möglichkeit beratende Gremien eingerichtet werden, die die apostolische Tätigkeit der Kirche im Bereich der Evangelisierung und Heiligung, im caritativen und sozialen Bereich und in anderen Bereichen bei entsprechender Zusammenarbeit von Klerikern und Ordensleuten mit den Laien unterstützen.“ • Weiterführung durch die Synode der dt. Bistümer 1973: • „Der Pfarrer leitet die Pfarrgemeinde kraft seiner Weihe und seiner Beauftragung durch den Bischof. Er nimmt die Leitungsaufgabe im Zusammenwirken mit dem Pfarrgemeinderat wahr.“
Allgemein: Aufgaben des Pfarrgemeinderates aus: Satzung der PGR im Bistum Osnabrück (2010) • Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Pfarrgemeinde und ist der Verkündigung der Frohen Botschaft Jesu Christi (Martyria), der Feier des Glaubens in den verschiedenen liturgischen Formen (Liturgia) und dem sorgenden Bemühen um die vielfältigen Nöte der Menschen (Diakonia) verpflichtet. • Konkret bedeutet dies: • Der PGR berät wichtigen Veränderungs- und Entwicklungsprozesse in der Gemeinde. • Der PGR aktiviert die Gemeinde zur Mitarbeit • Der PGR hält Kontakt zu Schulen und Kitas • Der PGR fördert das Bewusstsein für die Weltkirche • Der PGR leistet seinen Beitrag zu Gerechtigkeit, Frieden und zur Bewahrung der Schöpfung • Der PGR fördert die Ökumene und den Kontakt zu anderen Religionen • Die PGR arbeitet eng mit dem Kirchenvorstand zusammen. • Der PGR hält aktiven Kontakt zur Pfarreiengemeinschaft, zum Dekanat und zum Bistum.
Konkret: Aufgaben unseres PGR in den nächsten 4 Jahren • Hier sind konkrete Aufgaben vor Ort einzufügen: • Z.B. Überarbeitung der Gottesdienstordnung für die Sonn- und Feiertage • Z.B. Neues Konzept für die Taufe und Taufvorbereitung • Z.B. Wiederbelebung der Seniorenarbeit • Z.B. Aufbau eines Neuzugezogenenbesuchsdienstes • Z.B. Durchführung der Pfarrfeste 2011 und 2013 • …
Unser bisheriger Pfarrgemeinderat:(ist vor Ort zu konkretisieren)
Allgemein: Aufgaben des Kirchenvorstandes aus: § 1 des Kirchenvermögensverwaltungsgsetz (KVVG) 2005 • Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde (als Rechtsträger). Er verwaltet deren Vermögen mit Ausnahme des Treugutes der Kirchengemeinde. • Insbesondere hat der Kirchenvorstand • den Haushaltsplan festzustellen und für die Mitglieder der Kirchengemeinde öffentlich auszulegen, • die Jahresrechnung zu prüfen und festzustellen, • das Vermögensverzeichnis zu führen, • den Rendanten zu wählen, sofern nicht der Bischof diesen ernennt, und über die Entlastung des Rendanten zu entscheiden.
Konkret: Aufgaben unseres KV in den nächsten 4 Jahren • Hier sind konkrete Aufgaben vor Ort einzufügen • z.B. Ausbau des Kindergartens um eine Krippengruppe • z.B.Neupflasterung des Kirchvorplatzes • z.B. Anpassung der Gebührenordnung für den Friedhof • … • … • …
Unser bisheriger Kirchenvorstand:(ist vor Ort zu konkretisieren)
Unsere Pfarrgemeinde in der Pfarreiengemeinschaft • Modell A • Wir bilden wie bisher unseren PGR. • Bis zu 3 Vertreter aller …PGR‘s unserer Pfarreiengemeinschaft bilden dann gemeinsam mit unserem Pfarrer einen Kooperationsrat. Zwei Möglichkeiten im Bistum Osnabrück, wie sich unser PGR in der Pfarreiengemeinschaft organisiert. Die Entscheidung trifft unser PGR! • Modell B • Wir bilden einen Gemeinsamen PGR, dessen Größe und Zusammensetzung wir bestimmen. • In den Gemeinden gibt zusätzlich Ortsausschüsse, die für die praktischen Dinge vor Ort zuständig sind.
Modell A: Einzel-PGR Modell B: Gemeinsamer PGR Vor- und Nachteile der beiden Möglichkeiten • Vorteile: • Wir haben weiterhin recht viele Personen im PGR • Wir können weiterhin unsere Anliegen vor Ort regeln und entscheiden • Vorteile: • Wir beraten alle Fragen der Pfarreiengemeinschaft mit den Gewählten aus allen Gemeinden und allen Hauptamtlichen • Wir brauchen weniger Kandidaten für den PGR • Im Ortsausschuss können Interessierte mitwirken • Nachteile: • Viele Fragen werden künftig nur auf der Ebene der Pfarreiengemeinschaft zu regeln sein • Eine gemeinsame Entscheidungsfindung zwischen mehreren PGR‘s ist nicht leicht • Unser Pfarrer wird nicht regelmäßig bei den PGR-Sitzungen dabei sein können Entscheidung unseres PGR für Modell….. • Nachteile: • wenige Gewählte tragen eine große Verantwortung • Der Gemeinsame PGR ist ein großes Gremium und trifft sich seltener
Wahl eines „Gemeinsamen PGR“: - praktische Konsequenzen • Die Wahl für den PGR findet genauso wie bisher statt • einziger Unterschied: es werden weniger Personen als bisher gewählt • Welche Anzahl zu wählen ist, hat unser PGR mit den anderen PGR‘s gemeinsam vereinbart • Auf der Kandidatenliste stehen also weiterhin nur Personen aus unserer Pfarrei! • Es ist damit gewährleistet, dass unsere Kandidaten auf jeden Fall im PGR vertreten sein werden, auch wenn die Anzahl der Stimmen in den Nachbargemeinden höher oder niedriger ist.
Familienwahlrecht • Grundanliegen: Stärkung der Familie • Eltern wählen stellvertretend für ihre oder mit ihren (noch) nicht wahlberechtigten Kindern • Kirche setzt damit ein Signal auch für die politischen Wahlen • 2006 im Bistum OS in 117 Pfarreien (= ca. 50% aller Pfarreien) eingeführt • Jede Pfarrei entscheidet über die Einführung des Familienwahlrechts (durch den PGR) • Jedes (kath.) Elternteil erhält pro Kind zusätzlich eine ½ Stimme: • Beispiel: Jedes kath. Elternteil mit drei Kindern im Alter von 3,6 und 9 Jahren hat 2,5 Stimmen (1 Stimme für sich; 3x0,5 Stimmen für die drei Kinder) • Stimmzettel für Eltern und Kinder haben unterschiedliche Farben
Warum wählen gehen? – 7 gute Gründe • Eine gute Wahlbeteiligung stärkt den Gewählten den Rücken für ihre nicht leichten Aufgaben • Wir drücken damit aus: Unsere Gemeinde ist lebendig! • Wir zeigen: wir wollen die Zukunft der Kirche als Laien, als Teil des Volkes Gottes, mitgestalten • Wir machen deutlich: wir sitzen nicht auf der Zuschauertribüne und kritisieren die Mannschaft auf dem Feld, sondern lassen uns selbst einwechseln! • Weil wir mit einer guten Wahlbeteiligung einen Preis gewinnen können! • Weil dies ein Ausdruck unseres Glaubens ist: gerade in schwierigen Zeiten lassen wir erkennen: Gemeinsam sind wir Kirche: Der Pfarrer, die Hauptamtlichen und die Laien in der Gemeinde! • Weil wir in der 2000jährigen Geschichte der Kirche erst seit 40 Jahren die Möglichkeit dazu haben: das wollen wir nutzen!
Wählen gehen: Wo und Wann? • Unser Wahllokal: • …. • Öffnung des Wahllokals am • Sa. 06.11. von ….. Bis….. Uhr • So. 07.11. von….bis….Uhr
Bitte beachten Sie weitere Infos • Weitere Veranstaltungen: …. • Regelmäßige Infos in unserem Pfarrbrief • Im Internet: • Unsere Homepage:…. • www.ankreuzen.de