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Dipl.-Betriebswirt Werner Völksen. Notfallpläne für die Evakuierung von Kunst und Kulturgut. VdS-Fachtagung „Schutz von Kunst und Kulturgütern am 08.09.2005 in Köln. Juristen-Lyrik:. Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes jederzeit gerechnet werden muss.
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Dipl.-Betriebswirt Werner Völksen Notfallpläne für die Evakuierungvon Kunst und Kulturgut VdS-Fachtagung „Schutz von Kunst und Kulturgütern am 08.09.2005 in Köln
Juristen-Lyrik: Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausgebrochen ist, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss. Verwaltungsgericht Gelsenkirchen 5 K 1012/85 vom 14.11.1985
HerkömmlicheBrandschutzmaßnahmen: • Nichtbrennbare Baustoffe • Niedrige Brandlasten • Kleine Brandabschnitte • Brandwände, Brandschutztüren und -tore • Spezielle Brandmeldeanlagen, die sehr kurze Interventionsmaßnahmen ermöglichen (RAS) • Löschanlagen mit spezieller Löschtechnik (z.B. Oxy-Reduct) • Wahl der Löschmittel entsprechend dem zu schützenden Gut • usw.
Die Situation bei Eintreffen der Feuerwehr: • Starke Rauchentwicklung • Vollbrand, Hitze • Retten, Löschen, Bergen, Schützen • - aber wie? • Lageerkundung • Innenangriff (wenn noch möglich) • Außenangriff über Leitergerät • Löschmittel: Wasser oder Schaum • Lage und Personalkapazität lassen Bergung in dieser Phase nicht zu!
Feuer aus! Wir rücken ab! Hier endet das Brandschutzkonzept ! Zurück bleiben die inzwischen eingetroffenen Mitarbeiter des Museums und schauen sich meist ratlos an.
Leitfaden für die Erstellung von Evakuierungs- und Rettungsplänen für Kunst und Kulturgut Leitfaden VdS 3434 Ziel: Hilfsmittel zur individuellen Gestaltung unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände Wie geht man vor?
Organisation der Notfallplanung • Phase 1: Bildung des Planungsteams • Phase 2: Erarbeitung, Erprobung und Fortschreibung der Notfallpläne • Phase 3: Schulung und Training der Mitarbeiter
Phase 1: Bildung des Planungsteams • Interner Kreis • Vertretung der Leitung • Brandschutzbeauftragter • Sicherungsbeauftragter • IT-Leiter • Restaurator • Leiter Haustechnik • Zusätzliche Fachkompetenz • Feuerwehr • Polizei • Bewachungsfirma • Versicherer
Phase 2: Erarbeitung, Fortschreibung und Erprobung • der Notfallpläne • Schritt 1: Gefährdungsanalyse • Schritt 2: Notfallplan (Erarbeitung und Fortschreibung) • Schritt 3: Erprobung
Schritt 1: Gefährdungsanalyse • Teil 1: Ereignisse • Brand und Blitzschlag • Naturkatastrophen • Einbruch und Diebstahl • Vandalismus • Überfall • Andere von außen kommende Einwirkungen (Gase, Wärme/Kälte, Dampf usw.
Schritt 1: Gefährdungsanalyse • Teil 2: Berücksichtigung äußerer Objektgegebenheiten • Lage des Objektes • Art der Einrichtung und Ausstattung • Gebäudetechnik • Sondernutzungen • Nebeneinrichtungen und -nutzer • Gefährdungen aus der Nachbarschaft • Gefährdungen durch Instandsetzungsarbeiten • Gefährdungen durch mangelhafte Wartung und Pflege
Schritt 1: Gefährdungsanalyse • Teil 2: Berücksichtigung äußerer Objektgegebenheiten • Eine Besonderheit bei Kunst und Kulturgut: Objekt-ID • Notwendig: Zeitnahe und präzise Aktualisierung • Inhalte: • - Zustand (geprüft) • - Größe und Gewicht • - Material • - Fotodokument • - Eigentumsnachweis
Teil 2: Berücksichtigung äußerer Objektgegebenheiten • Transportmöglichkeiten • Lagerungsort (Standortkontrolle) • Lagerungsbedingungen • Eigenarten und Gefährdungen
Phase 2: Erarbeitung, Erprobung und Fortschreibung • der Notfallpläne Zeitsektoren V O R dem Schaden WÄHREND des Schadens N A C H dem Schaden Festlegen: Wer macht was?
V O R dem Schaden • Alarmtafel erstellen • Vorhalten von Hilfsmitteln • Lagerkapazitäten • Transportkapazitäten • Gefriertrocknung • Prioritäten bei der Rettung • Chef vom Dienst-Kalender • Verfügbares Personal • Sicherheits-Controling und Planfortschreibung • OK des Versicherers
WÄHREND des Schadens • Notfallstab einberufen • Erstmaßnahmen zur Schadenbekämpfung • (Prioritäten für die Rettung festlegen) • Evakuierung • Dokumentation der Evakuierung • Probenentnahme durch Fachrestauratoren zur Schadstoffanalyse • Kontaktaufnahme mit dem Versicherer
N A C H dem Schaden • Objektsicherung • Abstimmung mit dem Versicherer • Einleitung von Rettungs-, Sicherungs- und Restaurierungsmaßnahmen • Maßnahmen für die Fortführung des Betriebes
Organisatorische Vorplanungen sind erforderlich, um im Ernstfall kein Chaos entstehen zu lassen. Es reicht nicht aus, die Planung zu erstellen und dann im Schrank verstauben zu lassen. Die laufende Aktualisierung sollte in eine Hand gegeben werden. Besonders geeignet ist dazu ein gut ausgebildeter Brandschutzbeauftragter, der als Schnittstelle die Kontakte, Informationen und Maßnahmen zusammenführt und laufend pflegt. (Werner Völksen, 2005)