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Präventive Aspekte der Glücksspielsucht

Präventive Aspekte der Glücksspielsucht. Plagiat oder sozial-politische Verantwortung?. Prof. Jörg Häfeli, Dozent und Projektleiter Hochschule für Soziale Arbeit, Luzern. www.careplay.ch. „Immer wieder habe ich Grenzen überschritten!“ Fjodor Dostojewski aus „Der Spieler“. Überblick.

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Präventive Aspekte der Glücksspielsucht

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Presentation Transcript


  1. Präventive Aspekte der Glücksspielsucht Plagiat oder sozial-politische Verantwortung? Prof. Jörg Häfeli, Dozent und Projektleiter Hochschule für Soziale Arbeit, Luzern www.careplay.ch

  2. „Immer wieder habe ich Grenzen überschritten!“Fjodor Dostojewski aus „Der Spieler“

  3. Überblick • Sozialpolitische Dimension des Glücksspiels • Theoretische Einbettung des Begriffs „Prävention“ • Spielbankengesetzgebung in der Schweiz • Zahlen aus der Schweiz

  4. Der Glücksspielmarkt • Spielbankenbereich • Lotterie- und (Sport-)Wettbereich • Geldspielautomaten mit Gewinn- und Verlustmöglichkeiten

  5. Präventionstheoretische Einbettung Prävention - Früherkennung - Behandlung Früh- erkennung Prävention Behandlung Normales Spielverhalten Problemspielen Pathologisches Spielen

  6. Responsible Gambling im Spannungsfeld Anbieter ist teilweise identisch mit dem Staat – Staatsmonopol vs. Privatisierung Glücksspielindustrie Balanceakt zwischen Staatseinnahmen und gesundheitspolitischen Interessen „Konsumenten-schutz“ Staat Individuum/SpielerIn

  7. Spielbanken • Spielerschutz hat hohe Bedeutung im Gesetz Kehrseite der Medaille: keine Gelder für die Kantone im Bereich Behandlung • Unabhängiges Kontrollorgan: Schweizerische Spielbankenkommission (ESBK)

  8. Lotterien und Wetten • Bundesgesetz über die Lotterien und Wetten von 1923 • Lotteriegesetz ist kantonales Gesetz • Kantone sind Anbieter, Nutzniesser und Kontrollorgan in selber Instanz • Umstrittene Lotterieprodukte auf dem Markt (z.B. Sporttipp, Lotterieautomaten) • Fachdirektorenkonferenz: Interkantonale Vereinbarung

  9. Spielbanken • 1993: Aufhebung des Spielbankenverbotes mittels Volksabstimmung (72% Ja-Stimmen) • 1998 Verabschiedung des Gesetzes durch die eidgenössischen Räte • Seit 1.4.2000 ist das Spielbankengesetz in Kraft • 2001: 22 Konzessionen erteilt - Heute: 19 Kasinos (davon 7 A-Kasinos und 12 B-Kasinos) • Total: 3‘200 Automaten, 240 Tischspiele

  10. Kasinos in der Schweiz

  11. Die Besteuerung • A-Kasinos : 40% (bis 20 Mio. Fr.) des Bruttospielertrages. Für jede weitere Million Franken 0.5% Anstieg des Abgabesatzes bis höchstens 80%. (Art. 79 VSBG) • B-Kasinos: 40% (bis 10 Mio. Fr.). Für jede weitere Million Franken 0.5% Anstieg des Abgabesatzes bis höchstens 80%. (Art. 80 VSBG)

  12. Spielbankengesetz (SBG), Art. 2 Dieses Gesetz bezweckt folgendes: • einen sicheren und transparenten Spielbetrieb • verhindert Kriminalität und Geldwäscherei • beugt den sozialschädlichen Auswirkungen des Spielbetriebes vor

  13. Verordnung zum Spielbankengesetz • Prävention von Spielsucht • Früherkennung von spielsuchtgefährdeten Spielerinnen und Spieler • Ausbildung und regelmässige Weiterbildung des mit dem Vollzug des Sozialkonzeptes betrauten Personals • Erhebung von Daten betreffend Spielsucht • Spielsperren

  14. Art. 38, 2 • Im Rahmen dieser Früherkennung muss die Spielbank Beobachtungskriterien festlegen, anhand derer spielsuchtgefährdete Gäste erkannt werden können, und ergreift die auf Grund dieser Kriterien notwendigen Massnahmen. Sie dokumentiert ihre Beobachtungen und die getroffenen Massnahmen.

  15. Verordnung zum Spielbankengesetz • Prävention von Spielsucht • Früherkennung von spielsuchtgefährdeten Spielerinnen und Spieler • Ausbildung und regelmässige Weiterbildung des mit dem Vollzug des Sozialkonzeptes betrauten Personals • Erhebung von Daten betreffend Spielsucht • Spielsperren

  16. Anzahl Spielsperren und Aufhebungen 2003/2004

  17. Verhältnis Anzahl Besuche und Spielsperren

  18. Spielsperren nach Geschlecht

  19. Spielsperren nach Alter

  20. Spielsperren nach Nationalität

  21. Spielsperren nach Spielart

  22. Ist es nun ein Plagiat, wenn wir von Prävention im Glücksspielbereich sprechen?

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