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Krankenhausplanung NRW 2015 - Stand Januar 2014. Rahmenplan NRW 2015 in Kraft getreten am 23.07.2013 - Planungshorizont 2015 Erlass der Bezirksregierung zur Regionalisierung des Krankenhausplans v. 10. 12. 2013 Weitere Fristen und Zuständigkeiten gem. § 14 KHGG
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Krankenhausplanung NRW 2015- Stand Januar 2014 Rahmenplan NRW 2015 in Kraft getreten am 23.07.2013 - Planungshorizont 2015 Erlass der Bezirksregierung zur Regionalisierung des Krankenhausplans v. 10. 12. 2013 Weitere Fristen und Zuständigkeiten gem. § 14 KHGG Verhandlungen sind 1 Monat nach Aufforderung einzuleiten Verhandlungsdauer = 3 Monate ab Aufnahme Einleitung durch: Krankenkassen oder Krankenhäuser oder Bezirksregierungen
Grundsätze und Ziele des Rahmenplans • Gemeinsame Überplanung der Gebiete PP und PM: „Integratives Versorgungskonzept“ • keine Teilgebieteplanung (AP, Ger, Sucht): PP/PM • Berücksichtigung des Mehrbedarfs: + ca. 2.300 Betten/Plätze • Zielwert für den TK-Anteil: 25 – 35% • Wohnortnahe Versorgung (300 – 400tsd. Einwohner – Abweichungen möglich) • Planungsebene: Kreise und kreisfreie Städte • Sektorenübergreifende Vernetzung/Kooperation • Regionalisierte Bedarfsplanung
Grundlagen der Regionalisierung • „Die landesweit festgelegten Bettenzahlen werden je Gebiet entsprechend der Verteilung der Pflegetagevolumina auf die Regierungs- • bezirke und von dort auf die Gebietskörperschaften verrechnet.“ • verantwortlich: Bezirksregierungen • Vorlage der Berechnungen mit Erlass am 10. 12. 2013
Regionalisierung auf Grundlage der Pflegetagevolumen-Methode (I) 21% =3900 B/P = Pflegetage Psychiatrie/Psychosomatik Betten/Plätze Bevölkerungsanteil RB Köln: 24,6% Kapazitätsanteil RB Köln: 21,2%
Vergleich: Ptv-Methode mit bevölkerungsbezogener Verteilung:Ebene Regierungsbezirke
Vergleich: Ptv-Methode mit bevölkerungsbezogener Verteilung:Ebene Regierungsbezirke Allokation zugunsten der gut versorgten Regionen!
Regionalisierung auf Grundlage der Pflegetagevolumen-Methode (2) Pflegetage Betten/Plätze Bevölkerungsanteil PVG: 16,1% Kapazitätsanteil Klinik D: 13,02%
Gütekriterium 1: Ausgleich von Unter- und Überversorgung Betten pro 1000 Einwohner
Bewertung des Verfahrens • Ausgleich von Über- und Unterversorgung • Unterstützung der qualitativen Planungsziele • Transparenz und Schlüssigkeit
Gütekriterium 1: Ausgleich von Unter- und Überversorgung • Systematische Begünstigung gut augestatteter Regionen und Benachteiligung strukturschwacher Regionen verstärkt Unter- und Überversorgung
Gütekriterium 2: Unterstützung der qualitativen Planungsziele
Gütekriterium 2: Unterstützung der qualitativen Planungsziele • Zentrale Planungsziele werden durch die quantitativen Planungsvorgaben nicht unterstützt: • Anteil tagesklinischer Kapazität • Flächendeckende wohnortnahe Versorgung
Gütekriterium 3: Transparenz und Schlüssigkeit Betten pro 1000 Einwohner
Bewertung des Verfahrens • Allokation zugunsten gut versorgter Regionen - Benachteiligung schlecht ausgestatteter Regionen • keine Unterstützung der qualitativen Planungsziele • Tagesklinischer Anteil • Flächendeckende wohnortnahe Versorgung • unzureichende Transparenz und Nachvollziehbarkeit • Vermeidung von größeren Strukturverwerfungen
Alternativen? • Verweildauertrunktierte Verteilung nach Pflegetagevolumen • Verteilung auf Basis der Aufnahmen von Patienten mit F-Diagnosen in allen Krankenhäusern • Wohnort der Patienten statt Behandlungsort als Verteilungsgrundlage
Risiken • Unstimmigkeiten begünstigen Position der Krankenkassen in den Verhandlungen • langfristig fehlende Planungssicherheit auf Grund von verschleppten, nicht rechtssicheren Planungsprozessen • Stimulation unproduktiver Konkurrenz der regionalen Krankenhausträger • Verlust von Versorgungsanteilen
Was tun? • Bedarfsrechnungen nicht unkritisch übernehmen • differenzierte Argumentation zur Begründung des Bedarfs • tatsächliche Leistungsentwicklung • unterschiedliche Verfahren zur Bedarfsrechnung • qualitative Orientierung der regionalen Planungskonzepte • Wenn eben möglich: Konsens mit anderen regionalen Krankenhausträgern herstellen