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Medizinprodukte-Aufbereitung Aufgaben der Landesuntersuchungsanstalt für das

Medizinprodukte-Aufbereitung Aufgaben der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen Dr. med. Axel Hofmann LUA Sachsen, Standort Chemnitz, FG 2.3. § 36 Einhaltung der Infektionshygiene

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Medizinprodukte-Aufbereitung Aufgaben der Landesuntersuchungsanstalt für das

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  1. Medizinprodukte-Aufbereitung Aufgaben der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen Dr. med. Axel Hofmann LUA Sachsen, Standort Chemnitz, FG 2.3

  2. § 36 Einhaltung der Infektionshygiene (1) Die in § 33 genannten Gemeinschaftseinrichtungen sowie Krankenhäuser, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Einrichtungen nach § 1 Abs. 1 bis 5 des Heimgesetzes, vergleichbare Behandlungs-, Betreuungs- oder Versorgungseinrichtungen sowie Obdachlosenunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber, Spätaussiedler und Flüchtlinge sowie sonstige Massenunterkünfte und Justizvollzugsanstalten legen in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene fest. Die genannten Einrichtungen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt. IfSG § 36

  3. Kommentar: keine Vorgaben zur Erstellung der Hygienepläne im IfSG weitgehende Standardisierung der Hygienepläne anzustreben Rahmenhygienepläne verfügbar infektionshygienische Überwachung dieser Einrichtungen durch die GÄ verpflichtend IfSG § 36 (1)

  4. (2) Zahnarztpraxen sowie Arztpraxen und Praxen sonstiger Heilberufe, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden, sowie sonstige Einrichtungen und Gewerbe*, bei denen durch Tätigkeiten am Menschen durch Blut Krankheitserreger übertragen werden können, können durch das Gesundheitsamt infektionshygienisch überwacht werden. *nach MPG keine Medizinprodukte IfSG § 36

  5. Kommentar: Risiko der Übertragung von Hep. B, C, HIV typische "Gewerbe": Tätowieren, Piercing, Fußpflege usw. GÄ zur infektionshygienischen Überwachung dieser Einrichtungen ermächtigt ggf. existieren gesonderte Länderverordnungen(Sachsen:Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Sächsische Hygiene-Verordnung - SächsHygVO) vom 07.04.2004) IfSG § 36 (2)

  6. Die infektionshygienische Überwachung durch die Gesundheitsämter schließt die Beurteilung der korrektenAufbereitung von Medizinprodukten mit ein. kein Widerspruch zu Sächsischer Medizinprodukte-Zuständigkeitsverordnung (Zuständigkeit: Landesdirektion Dresden) Eine einheitliche Regelung zur gegenseitigen Information der Behörden wäre jedoch wünschenswert. IfSG § 36 und Medizinprodukte?

  7. Öffentlicher Gesundheitsdienst Bundesebene (Auswahl) • Robert Koch-Institut (RKI) • Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Länderebene (Sachsen) • Sächsisches Staatsministerium für Soziales (SMS) • Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) • Landesdirektionen Kreisebene • Gesundheitsämter • Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter

  8. Gesetz über den ÖGD im Freistaat Sachsen (Sächs. GDG)vom 11. Dezember 1991, rechtsbereinigt mit Stand vom 28. Dezember 2009 § 1 Öffentlicher Gesundheitsdienst (1) Der öffentliche Gesundheitsdienst 1. fördert und schützt die Gesundheit der Menschen, 2. beobachtet und bewertet die gesundheitlichen Verhältnisse von Menschen und bei Tieren einschließlich der Auswirkungen von Umwelteinflüssen auf die Gesundheit (gesundheitlicher Umweltschutz), 3. wacht darüber, daß die Anforderungen der Hygiene eingehalten werden mit dem Ziel, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Schädigungen von Menschen zu vermeiden oder zu beseitigen, 4. wirkt darauf hin, daß übertragbare Krankheiten bei Menschen und Tieren verhütet und bekämpft werden und führt Schutzimpfungen durch einschließlich deren Dokumentation, ...

  9. Gesetz über den ÖGD im Freistaat Sachsen (Sächs. GDG) § 1 Öffentlicher Gesundheitsdienst (2) Der öffentliche Gesundheitsdienst berät andere Behörden in allen humanmedizinischen, veterinärmedizinischen, pharmazeutischen und chemischen Fachfragen, soweit nicht besondere Dienste der öffentlichen Verwaltung zuständig sind. (3) Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes nach anderen Rechtsvorschriften werden, soweit dort nichts besonderes bestimmt ist, nach den Vorschriften dieses Gesetzes erfüllt. (4) Die Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes werden auch als Vollzugsbehörden tätig, wenn dies durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes besonders bestimmt ist.

  10. Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (Sächs GDG) Befugnisse der Gesundheitsämter (§ 9) • Verlangen aller erforderlichen Auskünfte • Betreten und Besichtigen von Einrichtungen gem. § 8, bei Gefahr im Verzuge auch außerhalb von Betriebs- und Geschäftszeiten, Betreten von Wohnungen (Einschränkung des § 13 Grundgesetz) • Probenentnahme, Einsehen und Ablichtung von Unterlagen • treffen vorläufiger Anordnungen zur Verhütung dringender Gefahren Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 14) (... analoge Rechtslage auch nach IfSG)

  11. Gesetz über den ÖGD im Freistaat Sachsen (Sächs. GDG) § 3 Landesuntersuchungsanstalt (1) Das Staatsministerium für Soziales wird ermächtigt, im Einvernehmen mit den betroffenen Staatsministerien durch Rechtsverordnung eine Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen einzurichten. (2) Die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen unterstützt die für den Vollzug gesundheitsrechtlicher Vorschriften für Mensch und Tier und für den Vollzug lebensmittelrechtlicher Vorschriften zuständigen Behörden sowie die Gerichte durch medizinische, veterinärmedizinische, chemische, pharmazeutische oder andere Untersuchungen und erstellt Befunde und Gutachten. Sie ist dem Staatsministerium für Soziales unmittelbar nachgeordnet. (3) Der Landesuntersuchungsanstalt können Aufgaben der in Absatz 2 genannten Art auch außerhalb des öffentlichen Gesundheitsdiensteszugewiesen werden; ferner kann festgelegt werden, daß die in Absatz 2 genannten Aufgaben nur von der Landesuntersuchungsanstalt auch für den örtlichen Zuständigkeitsbereich einer kommunalen Behörde des Gesundheitswesens und des Veterinärwesens wahrgenommen werden dürfen.

  12. Landesuntersuchungsanstalt (LUA) 3 Fachbereiche: • Amtliche Lebensmittelüberwachung • Veterinärmedizin • Humanmedizin

  13. Landesuntersuchungsanstalt (LUA) Fachbereich Humanmedizin: • Med. Mikrobiologie • Infektionsepidemiologie • Umwelthygiene • Hygiene der Gesundheitseinrichtungen • Hygiene der Gemeinschaftseinrichtungen • Kurorthygiene • Untersuchungen für die Gesundheitsämter • Erregerdiagnostik, Serologie • krankenhaushygienische Untersuchungen • Trinkwasser • Badewasser • Innenraumluft (Schadstoffe, Schimmelpilze) • Beratung, Fortbildung, Erarbeitung von Empfehlungen 

  14. alte Struktur bis 30.9.2009 Hygiene der Gesundheitseinrichtungen • LUA Chemnitz (versch. FG) • Krankenhaushygienelabor (FG 2.7) • operative Tätigkeit (LD Chemnitz FG 2.1 / LD Leipzig: FG 2.8) • Beratung, Bürotätigkeit usw.(FG 2.1, 2.8) • LUA Dresden (FG 1.5) • Krankenhaushygienelabor • operative Tätigkeit(LD Dresden) • Beratung, Bürotätigkeit usw.

  15. Neustrukturierung ab 1.10.2009: Zusammenführung im neuen Fachgebiet 2.3: "Hygiene der Gesundheitseinrichtungen, Hygiene der Gemeinschaftseinrichtungen, Kurorthygiene"  zuständig für den gesamten Freisaat Sachsen Hygiene der Gesundheitseinrichtungen • LUA Chemnitz (FG 2.3) • Krankenhaushygienelabor • operative Tätigkeit • Beratung, Bürotätigkeit

  16. Neustrukturierung ab 1.10.2009: Informationsschreiben an die Gesundheitsämter und Landesdirektionen im August 2009 weitere Information an die Gesundheitsämter und Landesdirektionen zu konkreten Ansprechpartnern innerhalb des neuen Fachgebietes im Oktober 2009 Hygiene der Gesundheitseinrichtungen

  17. krankenhaushygienische Laboruntersuchungen* (Teilnahme an) Begehungen* Beratungen, Fortbildungen, Kurse, Erarbeitung von Hygieneempfehlungen usw. Tätigkeiten als externe Krankenhaushygieniker (SächsKHHygRVO) *im Auftrag der Gesundheitsämter bzw. anderer Behörden sowie direkt für ein Dresdner Krankenhaus Leistungsspektrum des Fachgebietes 2.3

  18. Beispiel - Kursangebot: Medizinprodukteaufbereitungfür medizinische Fachangestellte in Arztpraxen 2 x 2 Tage 1. Teil allg. Hygiene in der Arztpraxis 2. Teil Medizinprodukterecht, Aufbereitung insgesamt 160 € 2010: 2 x 1. Teil, 6 x 2. Teil Leistungsspektrum des Fachgebietes 2.3

  19. Beispiele - Hygieneempfehlungen: Rahmenhygienepläne (Länder-Arbeitskreis)(ausführliche Kapitel zur Aufbereitung von MPz. B. im RHPl. für Altenpflegeheime bzw. Med. Fußpflege/ Podologie) Begehungsbögen (z. B. Zahnarztpraxen, Altenpflegeheime) Hygieneanforderungen beim Ambulanten Operieren  www.lua.sachsen.de Leistungsspektrum des Fachgebietes 2.3

  20. Personen, Ansprechpartner (Tel. 0371-6009-): Fachgebietsleiter, ext. Krankenhaushygieniker: Herr Dr. med. A. Hofmann (-220) Stellv. Fachgebietsleiterin: Frau DB H. Koch (-209) Laborleiter Krankenhaushygienelabor: Herr DB A. Grosche (-124, -158) Fax (Abteilung): -109 / Fax (Labor): -119 Leistungsspektrum des Fachgebietes 2.3

  21. Personen, Ansprechpartner (Tel. 0371-6009-): Mitarbeiterinnen Beratung/ operative Tätigkeiten: Frau A.-S. Engmann (-207 sowie DD: 0351-8144 316) Frau A. Littmann (-212) Frau M. Kaulfersch (-223) Frau C. Krötzsch (-208, Bereich Gemeinschaftseinrichtungen) Leistungsspektrum des Fachgebietes 2.3

  22. Personen, Ansprechpartner (Tel. 0371-6009-): Mitarbeiterinnen Labor (-158, -161): Frau H. Fülle Frau G. Hochmuth Frau M. Kleinke Leistungsspektrum des Fachgebietes 2.3

  23. Ansprechpartner außerhalb des Fachgebietes Ext. Krankenhaushygienikerin: Frau Dipl.-Med. G. Höll (0351-8144 316) Leistungsspektrum des Fachgebietes 2.3

  24. Krankenhäuser,Rehabilitationseinrichtungen,Arztpraxen u. a. Beratung von Gesundheitsämtern, Behörden, Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen zu hygienischen Fragen Begehungen von Einrichtungen Begutachtung von Bauprojekten (Neubauten/ Umbauten) Entnahme von Proben im Auftrag der Gesundheitsämter Abnahme und Überprüfung raumlufttechnischen Anlagen (RLT) in Gesundheitseinrichtungen (Luftpartikel, Luftkeime, Klimaparameter) Erarbeitung von Hygieneempfehlungen Mitwirkung an der Erarbeitung von Landesgesetzen, RKI-Empfehlungen u. a. fachliche Zuarbeiten für das SMS Hygiene der Gesundheitseinrichtungen

  25. Untersuchung von Proben aus Krankenhäusern, Altenpflegeheimen u. a. Einsendung über die Gesundheitsämter oder eigene Probenahme vor Ort, z. B.: Reinigungs- und Desinfektionsgeräte (RDG): Instrumentenwaschmaschinen, Steckbeckenautomaten, Geschirrspüler u. a. Endoskope, Inhalatoren, Beatmungsgeräte Desinfektionswaschverfahren Bioindikatoren für Sterilisatoren krankenhaushygienische Wasserproben (Trinkwasser, Wasser aus med. Geräten wie z. B. Dental-/ HNO-Einheiten) mikrobiologische Umgebungsuntersuchungen ("Abklatsche") PFGE (Pulsfeld-Gelelektrophorese) Temperaturlogger Laborbereich

  26. Laborbereich

  27. Laborbereich

  28. Laborbereich

  29. Kindertagesstätten, Schulen, Altenpflegeheime, Asylbewerberunterkünfte, Justizvollzugsanstalten u. a., Bestattungshygiene Beratung von Gesundheitsämtern, Behörden und Gemeinschaftseinrichtungen zu hygienischen Fragen Begehungen von Einrichtungen Begutachtung von Bauprojekten (Neubauten/ Umbauten) Entnahme von Proben im Auftrag der Gesundheitsämter Erarbeitung von Hygieneempfehlungen Mitwirkung bei der Erarbeitung von Rahmenhygieneplänen (Länder-Arbeitskreis), Landesgesetzen u. a. fachliche Zuarbeiten für das SMS Hygiene der Gemeinschaftseinrichtungen

  30. Hygiene in Kur- und Erholungsorten Mitwirkung im Landesbeirat zur Anerkennung von Kur- und Erholungsorten am SMWA im Rahmen der Prädikatisierung Begehungen von antragstellenden Orten Anfertigung von fachlichen Beurteilungen zu hygienischen Schwerpunkten (z. B.: Lärm, Trinkwasser, öffentl. Toiletten) Beratung von Gesundheitsämtern, Landesdirektionen, anderen Behörden und der antragstellenden Gemeinden zu hygienischen Fragestellungen in Kur- und Erholungsorten Erarbeiten von Hygieneempfehlungen Kurorthygiene

  31. Die Kunst zu heilen kann viele Leiden lindern, doch schöner ist die Kunst die es versteht, die Krankheit am Entstehen schon zu hindern.***Max von Pettenkofer (1818 – 1901) Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA), Standort ChemnitzFachgebiet Hygiene der Gesundheitseinrichtungen, Hygiene der Gemeinschaftseinrichtungen, Kurorthygiene Zschopauer Straße 87, 09111 Chemnitz Tel. (0371) 6009 220 Fax. (0371) 6009 109 e-mail: Axel.Hofmann@LUA.SMS.Sachsen.de

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