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WETTBEWERB 2006. Maßnahmen zur Förderung des weiblichen Unternehmertums. Wo können Informationen eingeholt werden?. www.provinz.bz.it/innovation ; Beschluss der Landesregierung vom 9. Mai 2005, Nr. 1524 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 21/I-II vom 24.05.2005; Tel. 0471-413733.
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WETTBEWERB 2006 Maßnahmen zur Förderung des weiblichen Unternehmertums
Wo können Informationen eingeholt werden? • www.provinz.bz.it/innovation; • Beschluss der Landesregierung vom 9. Mai 2005, Nr. 1524 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 21/I-II vom 24.05.2005; • Tel. 0471-413733 11-01-2006
Wer kann am Wettbewerb teilnehmen? • Von Frauen geführte Kleinunternehmen mit Rechtssitz und/oder Produktionsstätte in Südtirol in den Bereichen Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen und Tourismus. 11-01-2006
Von Frauen geführt sind: • Einzelunternehmen, deren Inhaberin eine Frau ist; • Personengesellschaften, deren Mitglieder zu 60 % Frauen sind; • Kapitalgesellschaften deren Gesellschaftskapital zu 2/3 von Frauen gehalten ist und deren Verwaltungsorgane zu 2/3 aus Frauen bestehen. 11-01-2006
Kapitalbeitrag Begünstigtes Darlehen zur Liquiditäts-Schöpfung über 40.000 Euro Welche Förderungen sind vorgesehen? 11-01-2006
Für betriebliche Investitionen (Anlagen, Maschinen und Geräte, Patente, Software, bauliche Eingriffe); Für die Ausbildung; Für Beratungen. Bis zu 50 % Bis zu 70 % Für welche Ausgaben sind Beiträge vorgesehen? 11-01-2006
Berechnung des Beitrages 11-01-2006
Welche Ausgaben sind nicht zulässig? • Ausgaben die vor Gesuchseinreichung getätigt wurden! • gebrauchte Güter, mit Ausnahme jener, die im Rahmen des Erwerbs einer bestehenden Tätigkeit angekauft werden; • der Ankauf von Gründen und Gebäuden; • durch interne Aufträge abgewickelte Investitionen bzw. Eigenfakturierungen; • der Geschäftswert; • die Führungskosten; 11-01-2006
Bei Beratungen und Ausbildung sind folgende Spesen nicht zulässig: • Patentierkosten • Ausgaben für interne Mitarbeiter, die an den Ausbildungskursen teilnehmen • verwendete Maschinen und Geräte, • Ausgaben für den ordentlichen Betrieb des Unternehmens (Verwaltungs-, Steuer- und Rechtsberatung, mit Ausnahme von neuen Unternehmen), • Werbung und Ähnliches. 11-01-2006
Das Darlehen zur Liquiditätsschöpfung: • Wird nur einmal gewährt; • Neuen Frauenunternehmen; • Bis zu einem Höchstbetrag von 40.000 Euro; • Bis zu einer Dauer von 60 Monaten; • Es sind keine Ausgabenbelege notwendig. 11-01-2006
Wie kann man mitmachen: • Das Gesuchsformular einschließlich der Anhänge ausfüllen; • Das Gesuch bei der Abteilung Innovation, Forschung, Entwicklung und Genossenschaften, Raiffeisen-Str. 5, Bozen, einreichen; • Innerhalb 31. März 2006. 11-01-2006
Was geschieht nach der Gesuchseinreichung? • Die zuständigen Ämter bearbeiten die Gesuche. • Den zulässigen Projekten werden aufgrund der Prioritätskriterien Punkte erteilt. • Es wird eine Rangordnung erstellt. • Die Beihilfen werden nach Rangordnung und bis Ausschöpfung der Geldmittel gewährt. 11-01-2006
Prioritätskriterien • weibliche Beteiligung am Unternehmen; • allgemeine Auswirkung der Initiative auf die Erwerbstätigenquote und weibliche Erwerbstätigkeit; • Gründung von Unternehmertätigkeit nach Massenentlassungen oder nach Entlassung wegen Ende der Tätigkeit, Austritt aus der Arbeitswelt aus Familiengründen; • Aufwertung der weiblichen Ressourcen (weibliche Vertretung unter den Führungskräften oder an besonders hohen oder strategisch wichtigen technischen Stellen, Ausbildungskurse und Initiativen zur Förderung interner Karrieremöglichkeiten für Frauen); • Tätigkeiten in traditionell nicht für das weibliche Unternehmertum typischen Gebieten; 11-01-2006
Innovation der Tätigkeit und Methodiken des Verkaufs von Produkten bzw. Dienstleistungen; • flexible Organisationsmodelle, welche die Vereinbarung von Arbeitszeiten und Privatleben fördern. • berufliche Qualifizierung und/oder Erfahrung, welche die Betriebsinhaberin oder die Gesellschafterinnen im betreffenden Bereich gesammelt haben; • strukturschwache Gebiete, gemäß LG Nr. 4/97; • Umwelt- und/oder Qualitäts- und /oder Sozialzertifizierungen; • Tätigkeiten, die auf technologischer Innovation stützen und/oder neue Informationstechnologien in reifen Gebieten und für bereits bestehende Dienstleistungen anwenden; 11-01-2006
Dienstleistungen zur Besserung der Lebensqualität und der Gesundheit der Bürger; • Gründung von umweltverträglichen Geschäftstätigkeiten; • ergänzende Dienstleistungen und Tätigkeiten für Tourismus, Handwerk und Handel; • Tätigkeiten mit hohem Sozialwert (Dienstleistungen für Behinderte, ältere Menschen und Kinder); • Tätigkeiten, die den telematischen Zugang zu den Dienstleistungen und die digitale Alphabetisierung von Erwachsenen, die telematische Anwendung für externe Dienste fördern; • Versorgungsdienstleistungen. 11-01-2006
Was geschieht mit den nicht finanzierbaren Gesuchen? Sie gelten als Beitragsgesuche im Sinne der für die jeweiligen Sektoren (Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen, Tourismus) allgemein geltenden Anwendungsrichtlinien zum Landesgesetz Nr. 4 vom 13. Februar 1997 11-01-2006