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WETTBEWERB 2006

WETTBEWERB 2006. Maßnahmen zur Förderung des weiblichen Unternehmertums. Wo können Informationen eingeholt werden?. www.provinz.bz.it/innovation ; Beschluss der Landesregierung vom 9. Mai 2005, Nr. 1524 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 21/I-II vom 24.05.2005; Tel. 0471-413733.

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WETTBEWERB 2006

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Presentation Transcript


  1. WETTBEWERB 2006 Maßnahmen zur Förderung des weiblichen Unternehmertums

  2. Wo können Informationen eingeholt werden? • www.provinz.bz.it/innovation; • Beschluss der Landesregierung vom 9. Mai 2005, Nr. 1524 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 21/I-II vom 24.05.2005; • Tel. 0471-413733 11-01-2006

  3. Wer kann am Wettbewerb teilnehmen? • Von Frauen geführte Kleinunternehmen mit Rechtssitz und/oder Produktionsstätte in Südtirol in den Bereichen Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen und Tourismus. 11-01-2006

  4. Von Frauen geführt sind: • Einzelunternehmen, deren Inhaberin eine Frau ist; • Personengesellschaften, deren Mitglieder zu 60 % Frauen sind; • Kapitalgesellschaften deren Gesellschaftskapital zu 2/3 von Frauen gehalten ist und deren Verwaltungsorgane zu 2/3 aus Frauen bestehen. 11-01-2006

  5. Kapitalbeitrag Begünstigtes Darlehen zur Liquiditäts-Schöpfung über 40.000 Euro Welche Förderungen sind vorgesehen? 11-01-2006

  6. Für betriebliche Investitionen (Anlagen, Maschinen und Geräte, Patente, Software, bauliche Eingriffe); Für die Ausbildung; Für Beratungen. Bis zu 50 % Bis zu 70 % Für welche Ausgaben sind Beiträge vorgesehen? 11-01-2006

  7. Berechnung des Beitrages 11-01-2006

  8. Welche Ausgaben sind nicht zulässig? • Ausgaben die vor Gesuchseinreichung getätigt wurden! • gebrauchte Güter, mit Ausnahme jener, die im Rahmen des Erwerbs einer bestehenden Tätigkeit angekauft werden; • der Ankauf von Gründen und Gebäuden; • durch interne Aufträge abgewickelte Investitionen bzw. Eigenfakturierungen; • der Geschäftswert; • die Führungskosten; 11-01-2006

  9. Bei Beratungen und Ausbildung sind folgende Spesen nicht zulässig: • Patentierkosten • Ausgaben für interne Mitarbeiter, die an den Ausbildungskursen teilnehmen • verwendete Maschinen und Geräte, • Ausgaben für den ordentlichen Betrieb des Unternehmens (Verwaltungs-, Steuer- und Rechtsberatung, mit Ausnahme von neuen Unternehmen), • Werbung und Ähnliches. 11-01-2006

  10. Das Darlehen zur Liquiditätsschöpfung: • Wird nur einmal gewährt; • Neuen Frauenunternehmen; • Bis zu einem Höchstbetrag von 40.000 Euro; • Bis zu einer Dauer von 60 Monaten; • Es sind keine Ausgabenbelege notwendig. 11-01-2006

  11. Wie kann man mitmachen: • Das Gesuchsformular einschließlich der Anhänge ausfüllen; • Das Gesuch bei der Abteilung Innovation, Forschung, Entwicklung und Genossenschaften, Raiffeisen-Str. 5, Bozen, einreichen; • Innerhalb 31. März 2006. 11-01-2006

  12. Was geschieht nach der Gesuchseinreichung? • Die zuständigen Ämter bearbeiten die Gesuche. • Den zulässigen Projekten werden aufgrund der Prioritätskriterien Punkte erteilt. • Es wird eine Rangordnung erstellt. • Die Beihilfen werden nach Rangordnung und bis Ausschöpfung der Geldmittel gewährt. 11-01-2006

  13. Prioritätskriterien • weibliche Beteiligung am Unternehmen; • allgemeine Auswirkung der Initiative auf die Erwerbstätigenquote und weibliche Erwerbstätigkeit; • Gründung von Unternehmertätigkeit nach Massenentlassungen oder nach Entlassung wegen Ende der Tätigkeit, Austritt aus der Arbeitswelt aus Familiengründen; • Aufwertung der weiblichen Ressourcen (weibliche Vertretung unter den Führungskräften oder an besonders hohen oder strategisch wichtigen technischen Stellen, Ausbildungskurse und Initiativen zur Förderung interner Karrieremöglichkeiten für Frauen); • Tätigkeiten in traditionell nicht für das weibliche Unternehmertum typischen Gebieten; 11-01-2006

  14. Innovation der Tätigkeit und Methodiken des Verkaufs von Produkten bzw. Dienstleistungen; • flexible Organisationsmodelle, welche die Vereinbarung von Arbeitszeiten und Privatleben fördern. • berufliche Qualifizierung und/oder Erfahrung, welche die Betriebsinhaberin oder die Gesellschafterinnen im betreffenden Bereich gesammelt haben; • strukturschwache Gebiete, gemäß LG Nr. 4/97; • Umwelt- und/oder Qualitäts- und /oder Sozialzertifizierungen; • Tätigkeiten, die auf technologischer Innovation stützen und/oder neue Informationstechnologien in reifen Gebieten und für bereits bestehende Dienstleistungen anwenden; 11-01-2006

  15. Dienstleistungen zur Besserung der Lebensqualität und der Gesundheit der Bürger; • Gründung von umweltverträglichen Geschäftstätigkeiten; • ergänzende Dienstleistungen und Tätigkeiten für Tourismus, Handwerk und Handel; • Tätigkeiten mit hohem Sozialwert (Dienstleistungen für Behinderte, ältere Menschen und Kinder); • Tätigkeiten, die den telematischen Zugang zu den Dienstleistungen und die digitale Alphabetisierung von Erwachsenen, die telematische Anwendung für externe Dienste fördern; • Versorgungsdienstleistungen. 11-01-2006

  16. Was geschieht mit den nicht finanzierbaren Gesuchen? Sie gelten als Beitragsgesuche im Sinne der für die jeweiligen Sektoren (Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen, Tourismus) allgemein geltenden Anwendungsrichtlinien zum Landesgesetz Nr. 4 vom 13. Februar 1997 11-01-2006

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