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Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. GbR. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Bei der GbR, auch „BGB-Gesellschaft“ genannt, haben sich Personen (auch juristische Personen) für eine Geschäftshandlung zusammen-geschlossen. GbR.
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Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)Bei der GbR, auch „BGB-Gesellschaft“ genannt, haben sich Personen (auch juristische Personen) für eine Geschäftshandlung zusammen-geschlossen.
GbR Die Gesellschaft besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Geschäftsführung und Vertretung stehen allen Mitgliedern der Gesellschaft zu. Verträge für die Gesellschaft binden alle Mitglieder, die den Gläubigern mit ihrem Gesamtvermögen direkt haften.
GbR Wenn keine besonderen Absprachen im Gesellschaftsvertrag getroffen wurden, dann gelten folgende gesetzliche Regelungen: • Für jedes abzuschließende Geschäft (Geschäftsführung) müsse alleGesellschafter zustimmen, d.h. sie führen die Geschäfte gemeinschaftlich. • Ebenso wie die Geschäftsführung steht die Vertretung der Gesellschaft nach außen allen Gesellschaftern gemeinsam zu. Es kann also nicht einer alleine einen Vertrag im Namen der Gesellschaft abschließen. • Jeder Gesellschafter hat den gleichenGewinnanspruch.