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Alkoholabhängigkeit und Alkoholmissbrauch nach ICD-10 und DSM-IV. ICD-10: Störungen durch Alkohol F 10. F 10.1: schädlicher Gebrauch:
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Alkoholabhängigkeit und Alkoholmissbrauch nach ICD-10 und DSM-IV
ICD-10: Störungen durch Alkohol F 10 • F 10.1: schädlicher Gebrauch: • Ein Konsummuster psychotroper Substanzen, das zu einer Gesundheitsschädigung führt. Diese kann eine körperliche Störung oder eine psychische Störung, z.B. eine depressive Episode nach massivem Alkoholkonsum sein.
Diagnostische Leitlinien: • Die Diagnose erfordert eine tatsächliche Schädigung (psychisch oder physisch); negative soziale Folgen fallen per se nicht unter den Begriff „Schädigung“. • Eine akute Intoxikation oder ein „Kater“ beweisen allein noch nicht den „Gesundheitsschaden“. • Schädlicher Gebrauch ist bei einem Abhängigkeitssyndrom, einer psychotischen Störung oder bei anderen spezifischen alkohol- oder substanzbedingten Störungen nicht zu diagnostizieren.
F 10.2 Abhängigkeitssyndrom: • Es handelt sich um eine Gruppe körperlicher, Verhaltens- und kognitiver Phänomene, bei denen der Konsum des Alkohols für die betroffene Person Vorrang hat gegenüber anderen Verhaltensweisen, die von ihr früher höher bewertet wurden. • Entscheidendes Charaktersitikum: starker, gelegentlich übermächtiger Wunsch Alkohol zu konsumieren.
Diagnostische Leitlinien: • Drei oder mehr der folgenden Kriterien sollten in den letzten 12 Monaten gleichzeitig vorhanden gewesen sein. • Ein starker Wunsch oder eine Art Zwang Alkohol zu konsumieren. • Verminderte Kontrollfähigkeit des Beginns, der Beendigung und der Menge des Konsums. • Ein körperliches Entzugssyndrom bei Beendigung oder Reduktion des Konsums
4) Nachweis einer Toleranz. 5) Fortschreitende Vernachlässigung anderer Vergnügungen oder Interessen zugunsten des Substanzkonsums, erhöhter Zeitaufwand, um die Substanz zu beschaffen, zu konsumieren oder sich von den Folgen zu erholen. 6) Anhaltender Substanzkonsum trotz Nachweis eindeutiger schädlicher Folgen.
Weitere Unterteilung des Abhängigkeitssyndroms: - F10.20: gegenwärtig abstinent - F10.21: gegenwärtig abstinent, aber in beschützender Umgebung - F10.24: gegenwärtiger Substanzgebrauch - F10.26: episodischer Substanzgebrauch
DSM-IV: Störungen durch Substanzkonsum • F10.1 (305.00) : Alkoholmissbrauch: • A. Ein unangepasstes Muster von Alkoholkonsum führt in klinisch bedeutsamer Weise zu Beeinträchtigungen oder Leiden, wobei sich mindestens eines der folgenden Kriterien innerhalb desselben 12-Monats-Zeitraums manifestiert:
Wiederholter Alkoholkonsum, der zu einem Versagen bei der Erfüllung wichtiger Verpflichtungen bei der Arbeit, in der Schule oder zu Hause führt. • Wiederholter Alkoholkonsum in Situationen, in denen es aufgrund des Konsums zu einer körperlichen Gefährdung kommen kann. • Wiederholte Probleme mit dem Gesetz in Zusammenhang mit dem Alkoholkonsum. • Fortgesetzter Alkoholkonsum trotz ständiger oder wiederholter sozialer oder zwischenmenschlicher Probleme.
B. Die Symptome haben niemals die Kriterien für Alkoholabhängigkeit erfüllt.
F10.2 (303.90): Alkoholabhängigkeit: • Ein unangepasstes Muster von Substanzkonsum führt in klinisch bedeutsamer Weise zu Beeinträchtigungen oder Leiden, wobei mindestens drei der folgenden Kriterien zu irgendeiner Zeit in demselben 12-Monats-Zeitraum auftreten:
Toleranzentwicklung • Entzugssymptome • Die Substanz wird häufig in größeren Mengen oder länger als beabsichtigt eingenommen. • Anhaltender Wunsch oder erfolglose Versuche, den Alkoholkonsum zu verringern oder zu kontrollieren. • Viel Zeit für Aktivitäten, um den Alkohol zu beschaffen, zu sich zu nehmen oder sich von den Wirkungen zu erholen.
6) Wichtige soziale, berufliche oder Freizeitaktivitäten werden aufgrund des Alkoholkonsums aufgegeben oder eingeschränkt. 7) Fortgesetzter Alkoholkonsum trotz der Kenntnis eines anhaltenden oder wiederkehrenden körperlichen oder psychischen Problems, das wahrscheinlich durch die Substanz verursacht oder verstärkt wurde.
Mit körperlicher Abhängigkeit: Kriterium 1 oder 2 ist erfüllt. • Ohne körperliche Abhängigkeit: Weder Kriterium 1 noch Kriterium 2 ist erfüllt.
Verlaufszusatzcodierungen: - früh vollremittiert (in den letzten 1-12 Monaten kein Kriterium erfüllt) - früh teilremittiert (nur ein Teil der Kriterien erfüllt) - anhaltend vollremittiert (mindestens 1 Jahr lang kein Kriterium erfüllt) - anhaltend teilremittiert nur ein Teil der Kriterien erfüllt)