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Erhebung und Verwendung von Studienbeiträgen an der Universität Göttingen Vizepräsident Markus Hoppe 19. Januar 2007. Studienbeiträge. Philosophie: "Von Studierenden für Studierende" § 11 NHG (neu): Erhebung von Studienbeiträgen Erstsemester ab Wintersemester 2006/2007
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Erhebung und Verwendung von Studienbeiträgen an der Universität GöttingenVizepräsident Markus Hoppe19. Januar 2007
Studienbeiträge • Philosophie: "Von Studierenden für Studierende" • § 11 NHG (neu): Erhebung von Studienbeiträgen • Erstsemester ab Wintersemester 2006/2007 • Alle Studierenden ab Sommersemester 2007 • 500 € pro Semester
Studienbeiträge • § 37 Abs. 3 NHG (alt): Präsidium entscheidet über aufgaben- und leistungsorientierte Mittelbemessung. • Präsidium der Universität ist für die Erhebung und Verwendung von Studienbeiträgen zuständig! • Aber: Präsidium und Senat setzen gemeinsam eine AG ein, die eine Richtlinie zur Verwendung der Studienbeiträge erarbeitet.
Studienbeiträge • Zusammensetzung der AG • Vorsitz: Studentisches Senatsmitglied • Weitere Mitglieder: Zwei Studiendekane Ein Vertreter des wissenschaftl. Personals Drei weitere Vertreter der Studierenden • Gäste (ohne Stimmrecht): Ein Präsidiumsmitglied Leiter der Abteilung Studium und Lehre Vorsitzender des Vorstands des Studentenwerks
Studienbeiträge • Entscheidungsfindung • Empfehlung der AG • Empfehlung des Senats • Beschlussfassung des Präsidiums • Umsetzung ab 2007 • Entscheidungsfindung im Konsens!
Studienbeiträge • Inhalt der Richtlinie: Allgemeine Bestimmungen • Verwendungszweck: Drittmittel für Lehre • Substitutionsverbot • Transparenzgebot • Kapazitätsneutralität • Befristung der Maßnahmen • Evaluation und Berichtspflicht • Vorschlagsrecht • Mittelzuweisung: Finanzierung zentraler (über-greifender) und dezentraler (fakultätsspezifischer) Maßnahmen
Studienbeiträge • Inhalt der Richtlinie: Zentrale Maßnahmen (Beispiele) • Verlängerung der Öffnungszeiten zentraler Bibliotheken und die Verbesserung der Ausstattung mit Lehrmaterialien • Einrichtung zusätzlicher Lern- und Gruppenarbeitsplätze • Verbesserung des Career-Service • Verbesserung der IT-Versorgung der Studierenden • Angebot von didaktischen Weiterbildungsprogrammen von Lehrenden • Bauliche Herrichtung von Lehr- und Laborräumen • Verbesserung der für die Studierenden bereitgestellten Infrastruktur (Kinderbetreuung, Hochschulsport)
Studienbeiträge • Inhalt der Richtlinie: Dezentrale Maßnahmen (Beispiele) • Tutorien- und Mentoringprogramme • Verbesserung der fachbezogenen Studienberatung • Einstellung und Qualifizierung von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften • Erteilung von Lehraufträgen • Einstellung von Lehrkräften für besondere Aufgaben (Obergrenzenregelung) • Bezuschussung und Organisation von Exkursionen • Organisation und Finanzierung von zusätzlichen Praxisvorträgen
Studienbeiträge • Voraussichtliches Mittelaufkommen in 2007 • Gesamtertrag: 14,000 Millionen Euro • Administratives Vorab: 0,265 Millionen Euro • Zentrale Maßnahmen: 6,867 Millionen Euro • Dezentrale Maßnahmen: 6,867 Millionen Euro Quelle: Wirtschaftsplan 2007
Studienbeiträge • Praxistauglichkeit erstmalig im SoSe 2007 ! • Infos: www.uni-goettingen.de/studienbeitraege