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Kontrolle

Kontrolle. Landwirtschaft unter Kontrolle -Fragestellung. Welche Konsequenzen hat Kontrolle für die Landwirte Welche Aspekte nehmen Landwirte als problematisch wahr? Wie gehen Landwirte mit ihrer Situation um?

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Presentation Transcript


  1. Kontrolle

  2. Landwirtschaft unter Kontrolle -Fragestellung • Welche Konsequenzen hat Kontrolle für die Landwirte • Welche Aspekte nehmen Landwirte als problematisch wahr? • Wie gehen Landwirte mit ihrer Situation um? • Wie ist Kontrolle einzuschätzen hinsichtlich ihrer Wirkung auf das Selbstbild von Landwirten?

  3. Kontrolle – was ist gemeint? Eingrenzung: Konzentration auf das InVeKoS und auf Cross Compliance Entsprechend der Fragestellung: Konzentration auf Ebene der Landwirte Kontrollregime gründet sich auf Beihilfen an die Landwirte und manifestiert sich über Abhängigkeit, Antragstellung, Auflagen, deren Kontrolle und Sanktion.

  4. Vorgehen erster Schritt • Rekonstruktion der Entstehung von Kontrolle und ihrer Entwicklung im Lauf der Jahre. • Methode: Dokumentenanalyse, Zuhilfenahme der Ergebnisse der Voruntersuchung

  5. Entwicklung der Erzeugerpreise ausgewählter landwirtschaftlicher Produkte

  6. Quelle: Agrarberichte der Bundesregierung, relevante Jahre. Umrechnungsfaktor 1,95583

  7. Gegenüberstellung Beihilfen Ackerbau- und Futterbaubetriebe

  8. Hessen, Beihilfen Marktfruchtbetriebe, Größenklassen ha LF, Haupterwerb, 1996/97 nach E, M, W, in €

  9. Hessen, Beihilfen landwirtschaftliche Haupterwerbsbetriebe, Ackerbau nach Größe, Wirtschaftsjahr 2004/05

  10. Bestandteile von Kontrolle - Antragstellung • Angabe zu Flächengröße und –Nutzung • Angabe zum Tierbestand, zu dem Beihilfen beantragt wurden • Relevanz der abzugebenden Angaben im Sinne von „subventionserheblichen Tatsachen i.S. des § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug). • Jedes Jahr zum 15. Mai. Bei Terminüberschreitung Kürzung der Beihilfe

  11. Darstellung Flächenstatus 2003 im Antrag 2005

  12. Landschaftselemente Typ A: Hecken oder Knicks: Lineare Strukturelemente, überwiegend mit Gehölzen bewachsen.  Mindestlänge 20 Meter Typ B: Baumreihen: Anpflanzungen von nicht landw. genutzten Bäumen in linearer Anordnung,  mind. 5 Bäume; Mindestlänge 50 Meter Typ C: Feldgehölze: Überwiegend mit gehölzartigen Pflanzen bewachsene Flächen, die nicht der landw. Erzeugung dienen (ohne Aufforstungsflächen).  mind. 100 m² bis höchstens 2.000 m². Typ D: Feuchtgebiete: Biotope, die nach landesrechtlichen Vorschriften im Sinne BNaturSchG geschützt und über die Biotopkartierung erfasst sind.  bis zu 2.000 m². Typ E: Einzelbäume: Freistehende Bäume, die nach landesrechtlichen Vorschriften als Naturdenkmale im Sinne des § 28 BNaturSchG geschützt sind.

  13. Sonstige Landschaftselemente gemäß § 16 InVeKoS-Verordnung  alle CC Landschaftselemente , die die Mindestgröße nicht erfüllen  Einzelbäume und -Sträucher, auch soweit abgestorben  Tümpel, Sölle, Dolinen und andere vergleichbare Feuchtgebiete bis zu 2000 m2  Trocken- und Natursteinmauern, Lesesteinwälle  Fels- und Steinriegel sowie naturversteinte Flächen bis zu 2000 m2  Binnendünen

  14. Bestandteile von Kontrolle - Auflagen • Bis 2005 vor allem Flächenstilllegungsauflagen und Vorgaben zur Kennzeichnung von Rindern sowie zur Führung eines Bestandsregisters • Ab 2005: Zusätzlich Cross-Compliance-Auflagen

  15. Bewirtschaftungsstandards - Cross Compliance Landwirte erhalten die Direktzahlungen nur dann in voller Höhe, wenn sie „anderweitige Verpflichtungen“ einhalten, also nachweislich Rechtsstandards aus den Bereichen: • Umwelt, • Gesundheit von Mensch und Tier, • Kennzeichnung und Registrierung von Tieren, • Meldungen von Krankheiten und Tierschutz erfüllen. Verstöße gegen diese Standards werden je nach Schwere mit Kürzungen der Direktzahlungen geahndet.

  16. 1. Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem gutenlandwirtschaftlichen und ökologischen Zustand • Erosionsvermeidung • Erhaltung der organischen Substanz und der Bodenstruktur • Instandhaltung von aus der Produktion genommenen Flächen • Erhaltung der Landschaftselemente

  17. 3. Grundanforderungen an die Betriebsführung (19 EU-VO) • 2005 Nitrat, Klärschlamm, Grundwasserschutz, • Flora-Fauna-Habitat,Vogelschutz, Tierkennzeichnung • 2006 Pflanzenschutz, Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit • 2007 Tierschutzregelungen

  18. Bestandteile von Kontrolle – Kontrolle und Sanktion • InVeKoS-Kontrolle Fläche und Tier bis 2005 • Ab 2005 zusätzlich Cross-Compliance Kontrolle, wobei Tierkennzeichnung in CC integriert wurde

  19. Kontrolle der Flächengrößen und -nutzung über Luftbilder - Fernerkundung

  20. Gegenstand VOK-Fläche Vollständige Überprüfung der Antragsangaben anhand von Belegen wie z.B. • Flächen- und Nutzungsnachweis • Katasterauszüge aller Flächen • Gültige Pachtverträge (schriftlich) • Kartenmaterial (amtliches, mit Maßstab) Flächenbegehung: • Mindestens 50% der Flächen, für die Beihilfen beantragt wurden, Festlegung der Flächen vom Amt nach den Kriterien: • Alle Stilllegungsflächen • Repräsentativ ausgewählte prämienrelevante Kulturen und Futterflächen • Schlagauswahl innerhalb der Futterflächen oder Kulturen nach geteilten oder in Teilen unterschiedlich genutzten Flurstücken • Schlaggröße

  21. InVeKoS - Sanktion • Anteilige Kürzung der Prämien im Verhältnis zur Schwere des Vergehens

  22. Fazit? • Landwirte sind abhängig von den Gehaltszahlungen des Staates, die Beantragung der Beihilfen und die Akzeptanz von Kontrolle ist somit ein Zwang • Erweiterung des Berufsbildes: • Antragsteller, • Auflagenerfüller, • Kontrollbewältiger • Die Elemente des Kontrollregimes werden weiterentwickelt und professionalisiert/technisiert

  23. Landwirtschaft unter Kontrolle -Fragestellung • Welche Konsequenzen hat Kontrolle für die Landwirte • Welche Aspekte nehmen Landwirte als problematisch wahr? • Welche Landwirte • Welche Betriebe • Wie gehen Landwirte mit ihrer Situation um? • Wie ist Kontrolle einzuschätzen hinsichtlich ihrer Wirkung auf das Selbstbild von Landwirten?

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