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Artikel-16-Prüfung. Artikel-16-Pr ü f ung Abteilung Infrastruktur und Städtebau. Artikel-16-Prüfung. Inhalt Ablauf der Belegprüfung Belegliste für deutsche Kooperationspartner Projektfortschrittsbericht. Artikel-16-Prüfung 1. Ablauf der Belegprüfung.
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Artikel-16-Prüfung Artikel-16-Prüfung Abteilung Infrastruktur und Städtebau
Artikel-16-Prüfung Inhalt Ablauf der Belegprüfung Belegliste für deutsche Kooperationspartner Projektfortschrittsbericht
Artikel-16-Prüfung1. Ablauf der Belegprüfung KooperationspartnerDE • Der Kooperationspartner reicht bei den Artikel-16-Prüfern folgende Unterlagen ein: • Belegliste in Papierform mit aktuellem Datum, Stempel und Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person • Belegliste in elektronischer Form als Excel-Datei mit aktuellem Datum • Projektfortschrittsbericht in Papierform mit aktuellem Datum, Stempel und Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person • Nachweise zu den im Punkt 5.1 des Projektfortschrittberichts aufgeführten Publizitätsmaßnahmen • sofern Beteiligung der LSF(ehem.OFD)/SIB* gegeben ist - Vorlage der baufachlichen Prüfung der Ausgaben • Die jeweils aktuellsten Versionen der Dokumente sind abrufbar unter www.ziel3-cil3.eu. 1. Schritt Artikel-16-PrüferDE Unterlagen in Papierform an: Sächsische Aufbaubank – Förderbank Abteilung Infrastruktur und Städtebau Artikel-16-Prüfung Pirnaische Straße 9 01069 Dresden elektronische Version der Belegliste an: beleglisten@ziel3-cil3.eu
Artikel-16-Prüfung1. Ablauf der Belegprüfung Artikel-16-PrüferDE • Anhand der eingereichten Unterlagen geht der Artikel-16-Prüfer wie folgt vor: • - formale Prüfung der Belegliste • - formale Prüfung des Projektfortschrittberichts • - Schreiben an den Kooperationspartner zur Anforderung von Unterlagen zur Stichprobenprüfung 2. Schritt KooperationspartnerDE Der Kooperationspartner reicht die angeforderten Unterlagen zur Stichprobenprüfung innerhalb der gesetzten Frist ein. 3. Schritt Artikel-16-PrüferDE
Artikel-16-Prüfung1. Ablauf der Belegprüfung Artikel-16-PrüferDE Innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Einreichung der vollständigen Unterlagen zur Stichprobenprüfung erfolgt die Artikel-16-Prüfung. Nach Abschluss der Prüfung erhält der Kooperationspartner folgende Unterlagen: • geprüfte, kumulierte Belegliste in elektronischer Form • geprüfte, kumulierte Belegliste in Papierform • Protokoll des Artikel-16-Prüfers in Papierform • die zur Stichprobenprüfung eingereichten Originalunterlagen 4. Schritt KooperationspartnerDE
Artikel-16-Prüfung2. Belegliste für deutsche Kooperationspartner
Artikel-16-Prüfung2. Beleglistefür deutsche Kooperationspartner
Artikel-16-Prüfung2. Beleglistefür deutsche Kooperationspartner • aktuelle Version der Belegliste unter www.ziel-cil3.eu • Hinweise zum Ausfüllen der Belegliste siehe „Ausfüllhilfe zur Belegliste“, aktuelle Version unter www.ziel3-cil3-eu • Hinweise zum Ausfüllen der Belegliste siehe Belegliste in Papierform mit Beispiel-Angaben und Ausfüllhinweisen • für alle anteilig am Projekt arbeitenden Mitarbeiter ist ein Tätigkeitsnachweis und die Tabelle “Berechnung der anteiligen Personalausgaben im Rahmen der Artikel-16-Prüfung“ zu erstellen • es ist keine Abrechnung von Pauschalen möglich • es können nur Ausgaben abgerechnet werden, welche gemäß Projektantrag bzw. Zuwendungsvertrag geplant bzw. bewilligt wurden • grundsätzlich gilt: eine unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllte Belegliste muss vom Kooperationspartner überarbeitet werden
Projektfortschrittsbericht, aktuelle Version abrufbar unter: www.ziel3-cil3.eu auszufüllen sind: Pkt. 1 - Angaben zum Projekt Pkt. 2 - Angaben zum Berichterstatter Pkt. 3 - Bezeichnung des Berichtes Pkt. 4 - Ist-Stand der quantitativen Projektergebnisse* Pkt. 5 - Publizitätsmaßnahmen Pkt. 6 - Bericht über die durchgeführten Maßnahmen Pkt. 7 - Angaben zum grenzübergreifenden Projektverlauf Pkt. 8 - Auftragsvergabe an Dritte Pkt. 9 - Finanzierung* Pkt.10 - Erklärung des Berichterstatters Pkt.11 – Unterzeichnung * nur vom Lead-Partner auszufüllen, wenn es sich um eine Unterlage zum Auszahlungsantrag handelt Artikel-16-Prüfung3.Projektfortschrittsbericht
Angaben zum Projekt und zum Berichterstatter Artikel-16-Prüfung3.Projektfortschrittsbericht - der Abrechnungszeitraum muss zwischen den Kooperationspartnern abgestimmt und identisch sein - der Abrechnungszeitraum muss den Ausgaben in der Belegliste entsprechen, ausschlaggebend ist das Bezahldatum
Artikel-16-Prüfung3.Projektfortschrittsbericht Bezeichnung des Berichtes
Artikel-16-Prüfung3.Projektfortschrittsbericht Publizitätsmaßnahmen Sie können weitere Zeilen einfügen, indem Sie den Kursor in die letzte Zeile und Spalte in der tschechischen Sprachversion setzen und die Tabulator-Taste drücken. Bitte eine Kopie oder einen anderen Nachweis beifügen (siehe Fußnote 7).
Artikel-16-Prüfung3.Projektfortschrittsbericht Publizitätsmaßnahmen Bitte nur ausfüllen, wenn folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: a) die Gesamtzuwendung zum Projekt beträgt mehr als EUR 500.000,00 und b) das Projekt betrifft die Finanzierung von Infrastruktur- oder Baumaßnahmen (siehe Fußnote 8)
Artikel-16-Prüfung3.Projektfortschrittsbericht Bericht über die durchgeführten Maßnahmen Zuordnung der durchgeführten Maßnahmen zu den Arbeitspaketen gemäß Projektantrag
Artikel-16-Prüfung3.Projektfortschrittsbericht Angaben zum grenzüberschreitenden Projektverlauf ist vom Lead-Partner bei Einreichung des Auszahlungsantrages auszufüllen ist vom Kooperationspartner zur Artikel-16-Prüfung auszufüllen ist vom Kooperationspartner zur Artikel-16-Prüfung sowie vom Lead-Partner bei Einreichung des Auszahlungsantrages auszufüllen
Artikel-16-Prüfung3.Projektfortschrittsbericht Auftragsvergabe an Dritte(durch deutsche Kooperationspartner) Einholung von 3 Vergleichsangeboten, der Auftrag ist an das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben Beachtung der genannten Verordnungen
Artikel-16-Prüfung Alle weiteren Informationen zu der Aufbereitung und dem Umfang dereinzureichenden Unterlagen finden Sie in dem Leitfaden zur Beleganforderung. Abrufbar unter: www.ziel3-cil3.eu/Belegpruefung Bei unvollständig eingereichten Unterlagen kann grundsätzlich keine Anerkennung der Ausgaben erfolgen.