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Die Besteuerung von Vereinen. Inhaltsübersicht. Grundlagen Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen Tätigkeitsbereiche des Vereins und deren steuerliche Folgen Risiko: Verlust der Gemeinnützigkeit Umsatzsteuerliche Fragestellungen Vergünstigungen ehrenamtlich tätiger Personen
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Inhaltsübersicht • Grundlagen • Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen • Tätigkeitsbereiche des Vereins und deren steuerliche Folgen • Risiko: Verlust der Gemeinnützigkeit • Umsatzsteuerliche Fragestellungen • Vergünstigungen ehrenamtlich tätiger Personen • Aufgaben und Risiken des Vereinsvorstands
Inhaltsübersicht • Grundlagen • 1.1 Kennzeichen des Vereins • 1.2 Kapitalausstattung des Vereins • 1.3 Steuerbegünstigte Vereine
1.1 Kennzeichen des Vereins • Körperschaft i.S.d. Körperschaftsteuergesetzes • Organe: Vorstand und Mitgliederversammlung • Eingetragene und nicht eingetragene Vereine • Vereinssatzung – Mindestanforderungen • Mitglieder – Mindestanzahl
1.2 Kapitalausstattung des Vereins • Mitgliedsbeiträge und Spenden • Steuerbegünstigungen für Spender bzw. Mitglied nur möglich bei Zahlung an steuerbegünstigten Verein • Mitgliedsbeiträge sind steuerlich nicht abzugsfähig, wenn sie an Vereine gehen, • die den Sport fördern oder • der kulturellen Betätigung (vorrangig Freizeitgestaltung) dienen oder • sich der Heimatpflege widmen oder • der Förderung der Tier-, Pflanzenzucht, des Karnevals, des Modellflugs oder des Hundesports dienen.
1.3 Steuerbegünstigte Vereine • = Vereine, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen • Gemeinnützigkeit (+) bei selbstloser Förderung der Allgemeinheit auf materiellem, geistigen oder sittlichen Gebiet • Mildtätigkeit (+) bei selbstloser Unterstützung von Personen, die infolge körperlichen, geistigen, seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen oder deren Bezüge nicht höher als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe sind • Kirchliche Zwecke (+) bei selbstloser Förderung einer Religionsgemeinschaft
Inhaltsübersicht • Grundlagen • 2.1 Gemeinnützigkeit • 2.2 Ausschließlichkeit • 2.3 Unmittelbarkeit • 2.4 Selbstlosigkeit • 2.5 Mustersatzung • 2.6 Spendenabzug
2.1 Gemeinnützigkeit – Voraussetzungen (§ 52 AO) • 1. Förderung der Allgemeinheit • Mitgliederkreis offen und unbestimmt, (-) bei begrenztem Personenkreis • (-) bei besonders hohen Mitgliedsbeiträgen (faktischer Ausschluss) • (-) bei nur im Ausland tätigen Körperschaften • Nicht ausreichend: Mittelzuführung an Körperschaft des öffentlichen Rechts • 2. Auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet • Katalog der gemeinnützigen Zwecke
2.1 Gemeinnützigkeit – Katalog der begünstigten Zwecke • Katalog der begünstigten Zwecke (§ 52 Abs. 2 AO) z.B.: • Förderung von Wissenschaft und Forschung • Förderung der Religion (Ausnahme: Scientologykirchen) • Förderung des/der öffentlichen Gesundheitswesens/-pflege • Förderung von Kunst und Kultur • Förderung von Denkmalschutz, -pflege • Förderung der Erziehung und des Brauchtums • Förderung des Naturschutzes, der Landschaftspflege • Förderung des Tierschutzes • Förderung des Sports • Förderung des Schutzes von Ehe und Familie
2.2 Ausschließlichkeit • Der Verein muss ausschließlich steuerbegünstigte Zwecke verfolgen. • Schädlich ist bereits die Verfolgung eines nicht gemeinnützigen Zwecks • Ausnahmen: • Gesetzlich normierte unschädliche Betätigungen (§ 58 AO) • Unterhaltung eines untergeordneten wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes
2.3 Unmittelbarkeit • Unmittelbare Verfolgung der satzungsmäßigen Zwecke • (+) bei eigener Zweckverwirklichung • Unschädlichkeit der Einschaltung von Hilfspersonen, wenn deren Tätigkeit wie eigenes Wirken des Vereins einzustufen ist
2.4 Selbstlosigkeit • Voraussetzungen • Keine primäre Verfolgung eigenwirtschaftlicher Interessen • Zeitnahe Mittelverwendung nur für satzungsmäßige Zwecke des Vereins • Keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln an die Mitglieder • Bei ihrem Ausscheiden dürfen Mitglieder höchstens ihre eingezahlten Kapitalanteile bzw. den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurückerhalten • Keine Begünstigung von Personen durch zweckfremde Ausgaben oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen • Vermögensbindung des Vereinsvermögens bei Auflösung
2.4.1 Zeitnahe Mittelverwendung • Ausschließlich für satzungsmäßige steuerbegünstigte Zwecke des Vereins • Unabhängig von der Herkunft der Mittel • Zeitnah: Bildung von Rücklagen nur eingeschränkt zulässig • Mittelabfluss bis zum Ende des Folgejahres (§ 11 EStG) • Bei Verstoß: • Nachversteuerung grds. nur im Rahmen der Festsetzungsverjährung • Aberkennung der Gemeinnützigkeit
2.4.2 Vermögensbindung • Normierung der Vermögensbindung in der Satzung für die • Auflösung bzw. Aufhebung des Vereins und • den Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks • Keine Ausnahmen, aber Übergangsregelung • Nicht erlaubter Verwendungszweck: Übertragung auf ausländische Körperschaft • Bei Verstoß: Nacherhebung der Steuern für die letzten zehn Jahre!
2.5 Mustersatzung • Einführung einer Mustersatzung durch das JStG 2009 • Beschränkung auf die steuerlich notwendigen Satzungsbestimmungen • Nur geringfügige Modifikationen gegenüber der bisherigen Mustersatzung der Finanz-verwaltung • Kein Zwang zur wörtlichen Übernahme des Satzungstextes
2.6.1 Spenden – Definition und Voraussetzungen • Spenden • = Freiwillige unentgeltliche Aufwendungen für steuerbegünstigte Zwecke • Tatsächliche Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke • Spendenempfänger: steuerbefreiter Verein (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG) • Nachweis: • Freistellungsbescheid • vorläufige Bescheinigung bei Neugründung
2.6.2 Nachweis • Nachweis der Spende • Durch Bescheinigung auf amtlichem Vordruck • Neu: elektronische Zuwendungsbestätigung (§ 50 Abs. 1a EStDV) • Frist zur Datenübermittlung: 28.02. des Folgejahres (erstmals 28.02.2010) • Mitteilung der Identifikationsnummer durch den Spender
2.6.2 Nachweis (Fortsetzung) • Vereinfachter Zuwendungsnachweis • Bei Katastrophen • Bei Zuwendungen bis 200 € • Verzicht auf Vorlage der Bestätigung bei Spenden bis 100 € zulässig.
2.6.3 Sonderfälle • Sachspenden: • Ansatz grds. mit gemeinem Wert • Genaue Bezeichnung des Werts und der Sache in der Bescheinigung • Aufwandsspenden: • Verzicht auf einen zeitlich vorher entstandenen Erstattungsanspruch • Vermutung der unentgeltlichen Tätigkeit für Vereinsmitglieder • Abgekürzte Geldspende
Inhaltsübersicht • Tätigkeitsbereiche des Vereins und deren steuerliche Folgen • 3.1 Ideeller Bereich • 3.2 Vermögensverwaltung • 3.3 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb • 3.4 Zweckbetrieb
3.1 Ideeller Bereich • Tätigkeitsbereich zur Erfüllung der steuerbegünstigten Satzungszwecke • Einnahmen des Vereins stammen aus • Spenden • Mitgliedsbeiträgen • Zuschüssen • Keine Ertragsbesteuerung
3.2 Vermögensverwaltung • Fruchtziehung aus dem nicht unmittelbar der Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke dienenden Vermögen • z.B. Einkünfte aus Kapitalvermögen oder • aus Vermietung und Verpachtung • Abgrenzung zu Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb nach den einkommensteuerrechtlichen Regelungen • Keine Ertragsbesteuerung • Möglichkeit der Befreiung von der Abgeltungsteuer
3.3 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb • Tätigkeiten des Vereins, die auch von anderen Gewerbetreibenden angeboten werden • Beispiele: • Verkauf von Getränken bei Vereinsfesten • Werbeeinnahmen • selbst betriebene Vereinsgaststätte • Pro Verein ein einheitlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb! • Saldierung von Gewinnen und Verlusten möglich, aber nur in diesem Bereich! • Risiko: Aberkennung der Gemeinnützigkeit!
Inhaltsübersicht • 3.4 Zweckbetrieb • 3.4.1 Gesetzlich geregelte Zweckbetriebe • 3.4.2 Allgemeine Voraussetzungen des Zweckbetriebs • 3.4.3 Besonderheiten bei Sportvereinen
3.4.1 Gesetzlich geregelte Zweckbetriebe • Gesetzlich geregelt sind u.a.: • Einrichtungen der Wohlfahrtspflege • Krankenhäuser • Alten- und Pflegeheime • Mensen und Cafeterien an Hochschulen, Schulen • Behindertenwerkstätten • Fürsorge für Blinde und Körperbehinderte • Lotterien und Ausspielungen • Kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen • Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen
3.4.2 Allgemeine Voraussetzungen des Zweckbetriebs • Gesamtrichtung: • satzungsmäßige Zwecke • geringfügige satzungsfremde Tätigkeiten (max. 10 %) sind unschädlich • Unverzichtbarkeit • Zweckbetrieb als einziges Mittel zur Zweckerreichung • bloß mittelbare Zweckverwirklichung genügt nicht • Verbot der Wettbewerbsverzerrung: • bloße Möglichkeit der Wettbewerbsverzerrung genügt • konkreter Nachweis nicht erforderlich
3.4.3 Besonderheiten bei Sportvereinen • Voraussetzungen eines Zweckbetriebs bei Sportvereinen • Vorliegen einer sportlichen Veranstaltung • weite Auslegung • auch Training ausreichend • Einnahmen höchstens 35.000 € • bei Einnahmen > 35.000 € liegt ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor • Einnahmen aus Eintrittsgeldern zu Turnieren, Start- und Teilnahmegebühren • kein Verzicht auf diese Regelung durch den Sportverein
3.4.3 Besonderheiten bei Sportvereinen – Verzicht • Folgen des Verzichts: • Bindungswirkung für den Verein: mindestens 5 Veranlagungszeiträume • Jede einzelne Veranstaltung ist zu prüfen • Zweckbetrieb nur zu bejahen, wenn kein bezahlter vereinseigener oder vereinsfremder Sportler an der Veranstaltung teilgenommen hat
3.4.3 Besonderheiten bei Sportvereinen – Sportlerbegriff • Vereinseigener bezahlter Sportler (+) bei • Vergütung oder andere Vorteile über Aufwandsentschädigung hinaus • Vom Verein oder Drittem • Für seine sportliche Betätigung, die Benutzung seiner Person, seines Namens oder Bildes oder für seine sportliche Betätigung zu Werbezwecken • Vereinsfremder bezahlter Sportler (+) bei • Vergütung oder andere Vorteile über Aufwandsentschädigung hinaus • Vom Verein selbst oder vom Dritten mittelbar auf Veranlassung des Vereins
3.4.3 Besonderheiten bei Sportvereinen – Werbeleistungen • Werbeleistungen von Sportvereinen: • Z.B. Anzeigen in der Vereins- oder Programmzeitschrift, Bandenwerbung usw. • Ausdrücklich kein Zweckbetrieb, sondern wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb • grds. steuerpflichtig • Gestaltung: Verpachtung des Werberechts an einen Dritten, der seinerseits die einzelnen Werbeverträge abschließt = steuerfreie Vermögensverwaltung • Vorsicht: Drittem muss ein angemessenerGewinn (10 %) verbleiben.
4. Risiko: Verlust der Gemeinnützigkeit • Durch schädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb: • keine untergeordnete Bedeutung • keine satzungsmäßige Mittelverwendung • dauerhafte Verluste im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb • Folge der Aberkennung: • Vollständige Ertragsteuerpflicht • Wegfall des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Zweckbetriebe • Kein Spendenabzug mehr möglich • Wegfall der Begünstigungen für ehrenamtlich Tätige
4. Risiko: Verlust der Gemeinnützigkeit (Fortsetzung) • Vermeidung durch • ordnungsgemäße Zweckverfolgung • sorgfältige Aufzeichnungen • Ausgliederung durch Vergabe an Dritte • Vermögensverwaltung (Verpachtung) anstelle eigener Tätigkeit • Vorsicht bei Ausgliederung in Tochtergesellschaften • Einholung einer verbindlichen Auskunft vorab in Zweifelsfällen
Inhaltsübersicht • Umsatzsteuerliche Fragestellungen • 5.1 Mitgliedsbeiträge • 5.2 Zuschüsse • 5.3 Sponsoring • 5.4 Steuerbefreiungen • 5.5 Ermäßigter Steuersatz für Zweckbetriebe • 5.6 Vorsteuer
5.1 Mitgliedsbeiträge • Echte Mitgliedsbeiträge • kein Leistungsaustausch • nicht umsatzsteuerbar Unechte Mitgliedsbeiträge • zumindest teilweiser Leistungsaustausch • damit umsatzsteuerbar Indizien für unechte Mitgliedsbeiträge: • Die Beiträge dienen den Interessen der Mitglieder • Die Beitragshöhe ist an die Leistungs-inanspruchnahme gekoppelt
5.2 Zuschüsse • Echter Zuschuss: Nicht umsatzsteuerbar • Unechter Zuschuss • Entgelt für die Leistung des Zuschusszahlenden oder (zusätzliches) Entgelt eines Dritten • i.d.R. (+) bei innerem Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung • z.B. Stilllegungsprämien, Gemeindezuschuss zur Durchführung einer Lichterwoche
5.3 Sponsoring • Umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch (+) • Beispiel: Überlassung von Werbemobilen • tauschähnlicher Umsatz • Bemessungsgrundlage: (vereinfacht) Einkaufspreis des Fahrzeugs • Werbeleistung für den Verein: wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb oder Vermögensverwaltung
5.4 Steuerbefreiungen (§ 4 UStG) • Umsätze, die unter das Rennwett-, Lotteriegesetz fallen • Vermietung und Verpachtung von Grundstücken • Umsätze bei Krankenhäusern, Altenheimen usw. (§ 4 Nr.16 UStG) • Leistungen der amtlich anerkannten Wohlfahrtsverbände • Leistungen im Bereich Theater, Orchester, Tierparks etc. bei Vorliegen einer Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde • Vorträge, Kurse u.ä. von gemeinnützigen Einrichtungen, wenn die Einnahmen überwiegend der Unkostendeckung dienen • andere kulturelle, sportliche Veranstaltungen, bei denen das Entgelt eine Teilnehmergebühr ist
5.4 Steuerbefreiungen – Vermietung und Verpachtung • Umsatzsteuerbefreiung bei Vermietung und Verpachtung von • Grundstücken • Keine Befreiung, wenn Vertrag besonderer Art vorliegt • Aufteilung bei gemischten Verträgen • Vermietung von Sportanlagen: Differenzierung nach • langer Dauer: während Mietzeit ausschließlicherGebrauch durch Mieter Vermögensverwaltung • kurzer Dauer: stundenweise Vermietung abhängig von Mietbedingungen im Vergleich zu Nichtmitgliedern
5.5 Ermäßigter Steuersatz für Zweckbetriebe • Umsatzsteuerermäßigung • wenn die tatsächlichen Leistungen nach ihrer Ausgestaltung und ihrer • Gesamtrichtung zur Verwirklichung der satzungsmäßigen Zwecke bestimmt • sind. • Der Zweckbetrieb darf nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen dienen. • Der Verein muss mit dem Zweckbetrieb seine steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke selbst verwirklichen. Umsatzsteuerbefreiung bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung
5.6 Vorsteuer • Zuordnung der Eingangsumsätze erforderlich: • Aufteilung der Vorsteuer, wenn der Eingangsumsatz sowohl im unternehmerischen als auch im außerunternehmerischen Bereich Verwendung findet. • Voraussetzungen der Vorsteuerpauschalierung (§ 23a UStG) • gemeinnütziger Verein • nicht buchführungspflichtig • steuerpflichtiger Vorjahresumsatz nicht größer als 35.000 € • Bindungswirkung für fünf Jahre
5.6 Vorsteuer (Fortsetzung) • Steuervergütung als Ausgleich für die Nichtabzugsfähigkeit der • Vorsteuern im ideellen (nichtunternehmerischen) Bereich • Steuerpflichtige Lieferung • Ausweis in Rechnung und gezahlt • Gegenstand in Drittlandsgebiet gelangt und dort zu humanitären, karitativen, erzieherischen Zwecken eingesetzt • Kein Erwerb im Rahmen von wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb • Vergütung auf Antrag
Inhaltsübersicht • 6.1 Vergünstigungen ehrenamtlich tätiger Personen • 6.1 Steuerfreier Aufwendungsersatz • 6.2 Übungsleiterpauschale
6.1 Steuerfreier Aufwendungsersatz • Steuerbefreiung bis zur Höhe von 500 € im Jahr bei nebenberuflicher • Tätigkeit im Dienste eines steuerbegünstigten Vereins (§ 3 Nr. 26a EStG) • Zusammenrechnung von mehreren Nebentätigkeiten • Abzug von Werbungskosten nur, soweit sie die 500 € übersteigen • Keine zeitanteilige Kürzung bei unterjährigem Beginn • Voraussetzungen: • Regelung in der Satzung • Begünstigung für Tätigkeiten im ideellen Bereich oder Zweckbetrieb • Selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit
6.2 Übungsleiterpauschale • Übungsleiterpauschale = 2.100 € im Kalenderjahr • Voraussetzungen: • Nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer • Für einen steuerbegünstigten Verein • Auch für Tätigkeiten im EU-Ausland zulässig
Inhaltsübersicht • Aufgaben und Risiken des Vereinsvorstands • 7.1 Aufgaben des Vereinsvorstands • 7.2 Risiken des Vereinsvorstands
7.1 Aufgaben des Vereinsvorstands • Geschäftsführung • tatsächliche Geschäftsführung muss der Satzung entsprechen • keine satzungsfremde Tätigkeit, Treuepflicht gegenüber den Mitgliedern • ordnungsgemäße Ausstellung steuerlicher Zuwendungsbestätigungen • Aufzeichnung über die Vereinnahmung von Spenden, deren Verwendung, die Grundlagen der Bewertung von Sachzuwendungen, Aufbewahrung der Kopie der Bescheinigung • Nachweispflicht für die satzungsmäßige Geschäftsführung durch • Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben • Vorlage eines Tätigkeitsberichts • Nachweis über die Bildung und Auflösung von Rücklagen
7.2 Risiken des Vereinsvorstands • Gefährdung der Steuerbegünstigung des Vereins bei Pflichtenverstoß • Spendenhaftung bei Verstoß gegen Aufzeichnungspflichten • Haftung für die Steuerschulden des Vereins • Haftung bei Treuepflichtverletzung gegenüber den Mitgliedern • Aber: Haftungserleichterung für ehrenamtliche, unentgeltliche • Vorstandsmitglieder • Haftung nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit • keine Haftung für Abführung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags • Ausnahme von der Steuerhaftung kann vereinbart werden
7.2 Risiken des Vereinsvorstands (Fortsetzung) • Zur Risikominimierung bieten sich folgende weitere Mittel an: • Abschluss einer Vereinshaftpflichtversicherung • Abschluss einer Vermögensschaden-versicherung, ggf. mit einer D&O Versicherung • Unfallversicherung für ehrenamtlich Tätige