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Stolpersteine in der Betriebsübergabe. Steuerliche Gestaltungsüberlegungen für den Übergeber & Übernehmer – rechtzeitiges Planen bringt bare Steuergelder 6.November 2009 Erich Wolf Wirtschaftsprüfer/Steuerberater/Universitätslektor. Grundsätze.
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Stolpersteine in der Betriebsübergabe • Steuerliche Gestaltungsüberlegungen • für den Übergeber & Übernehmer – • rechtzeitiges Planen bringt bare Steuergelder • 6.November 2009 • Erich Wolf • Wirtschaftsprüfer/Steuerberater/Universitätslektor
Grundsätze • Asset-Deal oder Share-Deal (Kauf eines Betriebes oder Kauf eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft) • Einkommensteuer (Asset-Deal: § 24 iVm § 37 EStG oder Share Deal: § 31 EStG) oder • Körperschaftsteuer (Mutter-Tochter-Verhältnis) • Besteuerung nach ESt-Tarif oder 25‘% KöSt-Tarif
Grundsätze • Besteuerung der stillen Reserven und Firmenwerte (Goodwill) • Steuerliche Bemessungsgrundlagen: Buchwerte (Bilanz des Betriebes) oder (steuerliche) Anschaffungskosten (bei Unternehmensanteilen)
Beispiel:Asset-Deal aus der Sicht des Veräußerers Käufer Verkäufer Unternehmen (Objekt) Bilanz Aktiva 10.000 Fremdkapital 3.000 Eigenkapital 7.000 Vereinbarter Verkaufspreis: 15.000 (steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn): 8.000
Asset-Deal beim Veräußerer als natürliche Person • Asset-Deal beim Veräußerer als natürlicher Person: • Steuerlicher Halbsatz bei Veräußerungen im EStG (§ 37 iVm § 24 EStG) • wenn Steuerpflichtiger gestorben, • oder erwerbsunfähig, • oder Vollendung 60. Lebensjahr und Einstellung der aktiven Erwerbstätigkeit zur Gänze (Ausnahme: aktive Bagatelleinkünfte) und • letzter entgeltlicher Erwerb vor 7 Jahre und Antrag ansonsten 3-Jahres-Verteilung oder Freibetrag € 7.300
Gruppen-FirmenwertabschreibungBerechnung • Steuerliche Anschaffungskosten (Kaufpreis der Anteile) • abzüglich unternehmensrechtliches Eigenkapital (z.B. bei 50% Beteiligungserwerb 50%-iges Eigenkapital) • abzüglich stille Reserven im nicht abnutzbaren Anlagevermögen (Grund und Boden, Beteiligungen) • maximal: 50% des Kaufpreises
Gestaltungsmodell Spaltung statt Verkauf • Schritt: (Nenn)Kapitalerhöhung eines Investors an einer GmbH • Schritt: Spaltung des Betriebes in eine neue GmbH („Betriebs-GmbH“), gleichzeitig: Anteilstausch (beides steuerneutral) • Schritt. Firmenwertabschreibung des Erwerbers in der Gruppe • Schritt: Investitionen bei der „Cash-box-GmbH“
Gestaltungsmodell für KMU Praxistipps: • gemischte entgeltliche und unentgeltliche Übertragungen ohne Erbschaft/Schenkungssteuer seit 1.8.2008 (z.B. Versorgungsrente des Seniors) • daher Familiensplitting der Einkünfte und Steuersparen bei der Gewinnsteuer möglich (Fruchtgenuss statt Steuerverdruss) • Steuerbegünstigung für Abfertigung alt bei unentgeltlicher Übertragung an den Dienstnehmer nicht zulässig (Ausnahme: rechtzeitige Planung)
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit Wo können Sie alles und noch mehr nachlesen? Wolf/Feuchtinger, „Betriebsübertragungen kompakt“ LINDE Verlag, 2. Auflage, Wien 2007