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Die Grenzgängerberatung im Rahmen der Aufgaben und Tätigkeiten bei der Arbeitskammer des Saarlandes. Beratung von Mitgliedern, Poltik und Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte. Wir beraten sowohl unsere Mitglieder, die saarländischen Arbeitnehmerinnen
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Die Grenzgängerberatung im Rahmen derAufgaben und Tätigkeiten bei der Arbeitskammer des Saarlandes
Beratung von Mitgliedern, Poltik undGewerkschaften, Betriebs- und Personalräte • Wir beraten sowohl unsere Mitglieder, die saarländischen Arbeitnehmerinnen • und Arbeitnehmer, als auch Politik, Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte und andere Arbeitnehmervertreter. • Wir beraten jährlich ca. 40.000 Ratsuchenden im Haus der Beratung. • Die Themenpalette reicht vom Arbeits- und Sozialrecht bis zum Steuerrecht. Die Beratungen finden persönlich, telefonisch oder online statt. • Die Beratung in Verbraucherfragen und zur privaten Altersvorsorge für AK-Mitglieder übernimmt für uns die Verbraucherzentrale.
Bildung und Weiterbildung in unserem Bildungszentrum Kirkel • In unserem Bildungszentrum in Kirkel bieten wir Tages- und Wochenseminare zu vielen Themen aus der Arbeitswelt sowie Seminare nach dem Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG) an. www.bildungszentrum-kirkel.de • Außerdem ist die AK an weiteren Weiterbildungseinrichtungen beteiligt, zum Beispiel an der Akademie für Arbeit und Sozialwesen (AfAS) oder am Berufsförderungswerk Saarland (BFW).
Förderung von arbeitnehmernaher Wissenschaft und Forschung • Unsere Fachabteilungen forschen selbst und wir fördern arbeitnehmernahe Wissenschaft und Forschung. • Die politischen AK-Fachabteilungen forschen und erstellen Prognosen in den Bereichen Wirtschaft, Innovation und Umwelt, Gesellschaft sowie Bildung und Wissenschaft. • Dazu vergibt die AK unter anderem auch Forschungsaufträge, zum Beispiel an das Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft (ISO), das INFO-Institut an der Hochschule für Technik und Wirtschaft oder an die Kooperationsstelle “Wissenschaft und Arbeitswelt” (KoWA) oder an die Hochschulen des Saarlandes.
Mitglieder • Mitglieder der Arbeitskammer sind alle im Saarland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das ist gesetzlich so geregelt. • Dazu zählen auch die aus den Nachbarländern Frankreich und Luxemburg einpendelnden Grenzgänger. • Unsere Mitglieder zahlen als Beitrag 0,15 Prozent ihres monatlichen Bruttoarbeitsentgelts, bis zum Höchstbetrag von 75 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. • (max.6,53 €/2013) • 2012 lag der durchschnittliche Mitgliedsbeitrag bei 3,30 Euro pro Monat.
Informationen Ein Dutzend Broschüren und rund 50 Faltblätter informieren unsere Mit-glieder. Weitere Infos über unser Internetportal: www.arbeitskammer.de Einmal jährlich erscheint der „Bericht an die Regierung des Saarlandes”: Zur wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Lage der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, jeweils mit einem aktuellen Schwerpunktthema. Periodisch erscheinende Zeitschriften sind der „arbeitnehmer“ und die Jugendzeitung „in4mation“.
Informationen • UnsereFachabteilungenführensowohl in den Räumlichkeiten der Arbeitskammeralsauch an anderenOrtenim Saarland InfoveranstaltungenzuverschiedenenaktuellenThemendurch. • Die Palette reichtvomThema Mobbing bishinzuAus-wirkungen der Schuldenbremse und private Altersvorsorge. • AusserdemgibtessaarlandweitSchulungenzumsicherenUmgangmitdem Internet: “arbeitnehmeransNetz”+ ”Internet mitSicherheit” sowieSchulungenzurelektronischenSteuererklärungmitdem ELSTER-Programm.
Angebote für Grenzgänger • Auch Grenzgänger erhalten bei der Arbeitskammer Beratung in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht, sei es persönlich, telefonisch oder per online. Die Zahl der Grenzgängerberatungen belief sich in dem Jahr 2012 auf 838 Personen (Stand bis September 2013: 592). • Die AK hat in ihrem Broschürensortiment 2 Broschüren die speziell auf die Gruppe der Grenzgänger abgestellt sind. • Der „Ratgeber für Grenzgänger aus Deutschland und Frankreich“ • (11. Auflage 4/2010), in deutscher und französischer Sprache. • Eine Neuauflage ist derzeit in Berarbeitung.
Angebote für Grenzgänger • Der „Ratgeber für Grenzgänger Deutschland-Luxemburg“ • (2. Auflage 9/2009) nur in deutscher Sprache wird allerdings zukünftig nicht mehr von der AK aufgelegt werden. • Des weiteren hat die AK 10 ihrer Info-Faltblätter in die französische Sprache übersetzen lassen, die auf der Internetseite der AK (www. arbeitskammer.de) vor allem für die französisch sprachigen Grenzgänger zu finden sind.
Angebote für Grenzgänger • Die AK beteiligt sich an sogenannten „runden Tischen“ wie der Eures T-Konferenz, dann bei der Task-Force Grenzgänger im Wirtschaftsministerium als auch innerhalb des Grenznetzes. • Die AK führt seit Jahren regelmäßig Sprechstunden bei der Grenzgängervereinigung in Saargemünd durch und organisiert einmal jährlich einen Beratungstag für Grenzgänger im Haus der Beratung in Saarbrücken, unter Beteiligung des GG-Comités, der Krankenkasse AOK, der DRV Saarland und dem EURES-Netzwerk. • Seit Jahren besteht eine Kooperation mit dem CRD-EURES-Lorraine in Metz, was die Aktualisierung und Übersetzung der Ratgeber für Grenzgänger und der Faltblätter in französischer Sprache betrifft.
Hier finden Sie uns Arbeitskammer des Saarlandes Haus der Beratung Fritz Dobisch-Str. 6-8 Trierer Straße 22 66111 Saarbrücken 66111 Saarbrücken Öffnungszeiten: Montag bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr oder nach Vereinbarung. Internet: www.arbeitskammer.de E-Mail: info@arbeitskammer.de Zentrale: (0681) 4005-0 Beratung und Information: (0681) 4005-100/-150/-200 Online-Beratung: www.arbeitskammer.de/online-beratung
Aktuelle Problemfälle in der Grenzgängerberatung • Die Berechnung der Lohnersatzleistungen Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld unter Abzug der tatsächlichen frz. Steuer anstatt der fiktiven deutschen Steuer wird noch nicht einheitlich umgesetzt, trotz entsprechendem SG-Urteil. Offen bleibt weiterhin immer noch die Vorgehensweise bei der Berechnung der Leistungen Elterngeld (hier Stkl. 4 aufgrund § 2e BEEG), Insolvenzgeld, Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld nach Aussteuerung, wie die Aufstockungsleistungen des Arbeitgebers bei Altersteilzeit und beim Mutterschaftsgeld.
Aktuelle Problemfälle GG-Beratung • Bei der gerichtlichen Festlegung von Pfändungsfreigrenzen in Deutschland wird nicht berücksichtigt, dass der Grenzgänger von seinem deutschen Netto in Frankreich noch Steuern zahlen muss, was dazu führt, dass er eine geringere Freigrenze hat.
Aktuelle Problemfälle GG-Beratung • Ein in Deutschland beschäftigter Grenzgänger mit Bezug einer vorzeitigen Altersrente in Frankreich (häufig Bergmannsrente) erhält im Falle der Erkrankung kein Krankengeld von der deutschen Krankenkasse. Dazu anderslaufende Rechtsprechung, SG SB (AZ: S1 KR 804/12 vom 19.07.2013). • Analoges Problem bzgl. Arbeitslosengeld bei einem in Deutschland wohnhaften und beschäftigten Arbeitnehmer mit vorzeitigem Altersrentenbezug aus Frankreich. Bei Verlust des Arbeitsplatzes keine Zahlung von Arbeitslosengeld durch die Agentur. Nach § 156 Abs. 2 Nr. 3b müsste ALG unter Anrechnung der Rentenleistung gezahlt werden.
Aktuelle Problemfälle GG-Beratung • Es kommt immer noch vor, dass Grenzgänger mit Wohnsitz in Frankreich und Arbeitsplatzverlust in Deutschland die Arbeitssuchendmeldung von der dt. Agentur für Arbeit verweigert wird. • Ein Dauerbrenner in der Beratung ist leider immer noch das Problem der Besteuerung der deutschen Renten von ehemaligen Grenzgängern mit Wohnsitz in Frankreich rückwirkend seit 2005. Die Lösung soll zukünftig in einer Änderung des DBA-D-F gesucht werden, aber derzeit ist noch keine Einigung der beiden Länder in Sicht.