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Willkommen im Nordsee-Gymnasium-Büsum. OAPVO, § 1 (4). Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule. Versetzung von der 10. Klasse in die Einführungsphase der Oberstufe (11. Klasse). wenn Leistungen in allen Fächern mindestens ausreichend
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OAPVO, § 1 (4) Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule Versetzung von der 10. Klasse in die Einführungsphase der Oberstufe (11. Klasse)
wenn Leistungen in allen Fächern mindestens ausreichend wenn eine erfolgreicheMitarbeit zu erwarten ist(Prognose der Klassenkonferenz) keine Versetzung zur Probe keine Nachprüfung Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule OAPVO, § 1 (4)
wenn der qualifizierte mittlere Abschluss erreicht wird Nordsee-Gymnasium-Büsum Europaschule oder
Prüfung zumMittleren Schulabschluss2010 Vorläufige Erkenntnisse zur Handhabung an Gymnasien NGB, Dezember 2009
1. Wozu? • kein Abschluss ohne Prüfung, keine Prüfung ohne zentrale Elemente • weniger Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss • (MSA in dieser Form soll nach Koalitionsvertrag für Gymnasien wieder abgeschafft werden)
2. Wer wird geprüft? • Diejenigen, bei denen zu befürchten ist, dass sie ohne Abschluss die Schule verlassen müssen, • also am Gymnasium ohne Abitur, • diese Prognose erstellt die Klassenkonferenz nach 10.1: „wenn die Leistungen nicht in allen Fächern mindestens ausreichend (5 Punkte/4,0) sind“ - SAVOGym § 5 (3) • Prüfungen sollen nur Ausnahmefälle sein!
3. Wie? • Schriftliche Prüfungen (135 Min) in Mathematik und Deutsch • Englisch: schriftlich und mündlich (1:1) • Projektpräsentationsprüfung (s.u.) • Mündliche Prüfung(en) in einem Wahlfach (außer DEM), nötigenfalls noch zusätzlich in M und/oder D (1:1) • (vielleicht aber auch gar nicht mdl.)
4. Wie wird benotet? • Benotung auf RS-Anforderungen hin • Vornote als Teil der Prüfungsgesamtnote: gymnasialer Leistungsstand, angehoben um eine Notenstufe • Wertung Vornote : Prüfung – 2 : 1 • z.B. Gym 4 - VN 3 : 4 3 als Endnote • bestanden, wenn keine 6, eine 5 kann ausgeglichen werden, 2x 5 nicht
5. Zeitplan • Prüfungsthemenschwerpunkte in DEM sind bekannt • Verpflichtung der Prüflinge Ende 10.1 • Anfang Februar Probearbeiten (?) • Mitte Februar Übungshefte • Projektpräsentationsprüfungen frei • im Mai (D: 4., M: 6., E: 11.) schriftlich • E mdl 18.- 20.05. oder 07.- 09.06.2010) • ab 07. Juni 2010 mündliche Prüfungen
6. Folgen • Nicht zur Prüfung verpflichtet und nicht versetzt: Wiederholung 10 • Prüfung nicht bestanden, aber versetzt: erneute Prüfung nach 11.1, wenn das Bestehen des Abiturs gefährdet scheint • Prüfung nicht bestanden und nicht versetzt: Wiederholung d. 10., wenn möglich (wohl besser an der Regionalschule) • (2x nicht bestanden, nicht versetzt: Zuerkennung des Hauptschul-abschlusses bei entsprechenden Leistungen möglich) • (Prüfung bestanden, aber nicht versetzt und aufgrund der Leistungen ist nicht zu erwarten, dass das Abitur erreicht wird: Entlassung nach SAVOGym § 6 - kein Gebrauch in G 9) • Prüfung bestanden, aber nicht versetzt: Wiederholung der 10. Kl. • (Prüfung gut bestanden („qualifizierter mittlerer Abschluss“: Notendurchschnitt D. E. M. mind. 2,4, sonst mind. 3,0, keine Sechs), aber nicht versetzt: dennoch Zugang in die Oberstufe)
7. Fazit • Motivation statt Einschüchterung: Was RegionalschülerInnen zugemutet wird, sollten Gymnasiasten auch leisten können • Gemeinsamkeit und Zusammenarbeit: Schule + Jugendliche + Eltern • Individuell fördern und fordern – Eigenverantwortung beim Lernen
7. Quellen Landesverordnung über die Aufnahme und das Aufsteigen im Unterricht nach Jahrgangsstufen an den Gymnasien (Sekundarstufe I)(Schulartverordnung Gymnasien - SAVOGym) Vom 22. Juni 2007 Landesverordnung über Realschulen (RSVO) Vom 22. Juni 2007 Tagungen der Regionalen Arbeitskreise West und Süd-West der Mittelstufen- leiterinnen und Mittelstufenleiter an Gymnasien und Gesamtschulen in Schleswig-Holstein 2008 „Hartung-Papier“ (Fragen im Umkreis des mittleren Abschlusses – Antworten von Schneider und Rehder, zusammengestellt für den Ak-West – 12.6.2008) http://www.schleswig-holstein.de/ArchivSH/PI/MBF/PDF/2009/III__Schuljahrespressekonferenz09.html Mittelstufenleitertagung AK West vom 21.September 2009 Informationen zum Ablauf der zentralen Abschlussprüfungen in der Sek I vom 18.11.2009 im Lernnetz
Projektpräsentationsprüfung(v.a. § 9 der RSVO) Präsentiert werden muss ein Projekt: - eine themenorientierte, fächerübergreifende Gruppenarbeit - von mindestens 15 Zeitstunden - mit schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen - zum Nachweis der Fähigkeit, selbst-ständig in der Gruppe arbeiten zu können - der individuelle Anteil soll erkennbar sein
Projektpräsentationsprüfung(v.a. § 9 der RSVO) - Präsentation vor einem Prüfungsausschuss, mit Gespräch - die Note (Realschulanforderungsniveau) erscheint im Abschlusszeugnis, geht in die Durchschnittsnote ein - das Thema wird selbst gewählt - und von der betreuenden Lehrkraft genehmigt
Projektpräsentationsprüfung(v.a. § 9 der RSVO) Themen 2009: Windkraft, Embryonentransfer, Schweden, Sonnensystem, Seifenkistenbau, Gewalt und Medien, Wasser ist Leben, Wasser lebt, Mobbing, Männer und Frauen, Milch, Englisches Theater mit Musik, Fotographie, Sonnenkollektoren, Schlaf
Konzept zu einem fächerübergreifenden gymnasialen Projektpräsentationskurs in der 10. Klasse als Abschluss der Methodikausbildung, angelehnt an den MSA, aber im Blick auf die Oberstufe und die mögliche Präsentationsprüfung im Abitur
Konzept zu einem fächerübergreifenden gymnasialen Projektpräsentationskurs 1. Alle nehmen teil, eine gymnasiale Benotung erfolgt, Bescheinigung durch Zeugnisbeilage, dies kann ein wichtiges Kriterium für die Klassenkonferenz zur Beurteilung sein, ob die Schülerin oder der Schüler in der Oberstufe erfolgreich mitarbeiten kann.
Konzept zu einem fächerübergreifenden gymnasialen Projektpräsentationskurs • Die Leitung übernehmen Frau Dr. Poremba und Herr Viebrock. Der Kurs findet klassenübergreifend blockweise statt, Beginn zum Halbjahresende
Konzept zu einem fächerübergreifenden gymnasialen Projektpräsentationskurs 3. Inhalte des Kurses sind: • Musterbeispiele • Einführung (Verfahren, Anforderungen, Plagiatsproblem, Formales …) • Themenfindung, Gruppenbildung, Projektbeschreibung, Genehmigung einer betreuenden Lehrkraft einholen • Methodische (Nach-)Schulung: Erarbeiten, Vortragen, Veranschaulichen, Dokumentieren … – in der Gruppe arbeiten
Konzept zu einem fächerübergreifenden gymnasialen Projektpräsentationskurs • Gruppenstärken von 3 - 4 Personen bei 40 Sch. im Jahrg. lassen ca. 14 Gruppen erwarten • Die Gruppen können klassenübergreifend sein und aus zur Prüfung verpflichteten und nicht angemeldeten SchülerInnen bestehen • ca. 30 Minuten Zeit zur Präsentation vor Prüfern und MitschülerInnen • ausgewählte Gruppen auch schulöffentlich, besonders vor Eltern und jüngeren Sch.
Links • Lernnetz Schleswig-Holstein: Zentrale Abschlüsse http://za.lernnetz2.de/content/index.php?group=1&ugroup=0 • Schulinternetseite – Informationen - Schule: http://gymnasium-buesum.de/ • Schulwiki: KategorieProjektpräsentationskurs10