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„Gründen in Potsdam“. 17.11.2009. Gründen aus der Erwerbslosigkeit. Jörg Bindheim Sandra Stahl. I. Der Auftrag. Gliederung. Angebote der Agentur für Arbeit Angebote der PAGA. Angebote der Agentur für Arbeit Potsdam. Gründungszuschuss
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„Gründen in Potsdam“ 17.11.2009 Gründen aus der Erwerbslosigkeit Jörg Bindheim Sandra Stahl
I. Der Auftrag Gliederung • Angebote der Agentur für Arbeit • Angebote der PAGA
Angebote der Agentur für Arbeit Potsdam • Gründungszuschuss • Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung
Zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der ersten Zeit nach der Existenzgründung Voraussetzungen: Bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Bezug von Arbeitslosengeld I oder Teilnahme an einer ABM nach dem SGB III Zum Zeitpunkt der Aufnahme der Selbständigkeit muss ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mind. 90 Tagen vorliegen Darlegung Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit Bestätigung der dauerhaften Tragfähigkeit der Existenzgründung durch eine fachkundige Stelle Antragstellung vor Aufnahme der Selbständigkeit bei Ihrer Agentur für Arbeit Gründungszuschuss
Dauer und Höhe: Zwei-Phasen-Modell 1. Phase: neun Monate in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes + 300 € monatlich zur sozialen Absicherung 2. Phase: sechs Monate 300 € monatlich zur sozialen Absicherung Gründungszuschuss
Seit wann: 01.02.2006 Wer: Selbständige mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mind. 15 Std. Welche Voraussetzungen: 12 Monate Vorversicherungszeit nach dem SGB III oder Entgeltersatzleistung nach dem SGB III in den letzten 24 Monaten unmittelbar vor der Selbständigkeit versicherungspflichtig beschäftigt oder Entgeltersatzleitung nach dem SGB III es darf keine andere Versicherungspflicht nach dem SGB III bestehen Wie hoch: 2009: 14,95 €, ab 01.01.2010: 15,19 € Wo: bei Ihrer Agentur für Arbeit spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Aufnahme der Selbständigkeit Freiwillige Arbeitslosenversicherung
Angebote der PAGA • Einstiegsgeld nach §16b SGB II - Bezug bis zu 24 Monaten - Grundsätzlich 50% der Regelleistung der Bedarfsgemeinschaft - Berechnung auf Prognosebasis - wöchentlichen Arbeitszeit mind. 15 Std. • Förderung nach §16c SGB II (max. Zuschuss bis 5000,- €) • Ansprechpartner im Fallmanagement