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Wahl einer neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 10 (z. B. Ersatz von Latein durch Spanisch (spät) ). Auswirkungen auf das individuelle Kursprogramm in der Oberstufe. Max Musterfrau Oberstufenkoordinator am …-Gymnasium Tel.: E-Mail:. Referent.
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Wahl einer neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 10(z. B. Ersatz von Latein durch Spanisch (spät)) Auswirkungen auf das individuelle Kursprogramm in der Oberstufe
Max Musterfrau Oberstufenkoordinator am …-Gymnasium Tel.: E-Mail: Referent
Wahl einer neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache – Auswirkungen auf die Kurswahl in der Oberstufe Hinweise zum Auslandsaufenthalt ab Jgst. 10 ggf. Hinweis für Legastheniker/innen Inhalte
in Jahrgangsstufe 10: 4 Wochenstunden in Jahrgangsstufe 11: 3 Wochenstunden in Jahrgangsstufe 12: 3 Wochenstunden Belegungsverpflichtung für die neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache Aus der Entscheidung, in Jgst. 10 z. B. Latein durch z. B. Spanisch (spät) zu ersetzen, folgt eine Belegungsverpflichtung für 3 Jahre und damit bereits eine weit reichende Profilbildung in den Jahrgangsstufen 11 und 12. Wer eine spät beginnende Fs belegt, entscheidet sich für ein sprachliches Profil in der Oberstufe.
Jeder Schüler / jede Schülerin muss wählen zwischen einer zweiten Naturwissenschaft, oder fortgeführte Informatik (i. d. R. nur am NTG), oder einer zweiten Fremdsprache. Diese Wahlpflicht wird durch die Wahl von z. B. Spanisch (spät) erfüllt, d. h. diese Schülerin / dieser Schüler muss nur eine Naturwissenschaft besuchen. Aber: Von dieser Naturwissenschaft sind dann alle vier Halbjahre in die Abiturnote einzubringen! Belegungspflicht für alle Schülerinnen und Schüler in Jgst. 11
z. B. Spanisch (spät): 3 Wochenstunden Folge: Zur weiteren individuellen Profilbildung bleiben - neben den Seminaren - nur noch 2 Wochenstunden (insgesamt in beiden Jahrgangsstufen), d. h.: Mit Wahl von z. B. Spanisch (spät) in Jgst. 10 legt man bereits 6 Stunden des Kursprogramms der Jgst. 11 und 12 fest. Wenn die Stundenzahl den Rahmen von 66 Wo.std. nicht überschreiten soll, ist nur noch die Wahl eines weiteren 2-stündigen Profilfachs möglich (z. B. 1 Jahr Psychologie). Belegungspflicht in Jgst. 12 für die Spanisch- Schülerinnen und Schüler
Stundentafel mit Spanisch(für die Jgst. 11 und 12) 36 3 Spanisch (spät) 3 8 2
Einbringung (in die Abiturnote) • Wenn Spanisch (spät) als Abiturprüfungsfach gewählt wird, müssen alle 4 Halbjahre eingebracht werden (d. h. sie zählen für die Abiturnote) • Ansonsten müssen 3 von 4 Halbjahresleistungen eingebracht werden (auch in Spanisch (spät)). • Ausnahme („Optionsregel“):Bei Inanspruchnahme der sog. „Optionsregel“ kann die Zahl der einzubringenden Halbjahresleistungen in Spanisch (spät) von 3 auf 2 reduziert werden. • Die Wahl von Spanisch (spät) lässt den Schüler/innen alle Möglichkeiten bei der Wahl der Abiturprüfungs-fächer (z. B. die Wahl von Informatik oder Sport als 5. Abiturprüfungsfach)
Leistungen in den Jgst. 11 und 12: max. 600 Punkte = 40 x (max. 15 Punkte) Grundregel: Abiturfächer und Nw: 4 Hjl, sonst: je ein „Streichresultat“
Leistungen in den Jgst. 11 und 12: max. 600 Punkte = 40 x (max. 15 Punkte)
oder mit der Optionsregel:
Leistungen in den Jgst. 11 und 12: max. 600 Punkte = 40 x (max. 15 Punkte) Optionsregel: Hier wurde eine Hjl. aus Spanisch gestrichen. Damit für Sport bzw. Informatik die geforderten 4 Hjl. eingebracht werden können, muss die Optionsregel noch bei einem weiteren Fach eingesetzt werden.
Spanisch (spät) kann als 5. Abiturprüfungsfach (neben D, M, fortgeführter Fremdsprache und einer Gesellschaftswissenschaft)gewählt werden. In Spanisch(spät) ist (nur) eine mündliche Abiturprüfung (Kolloquium) möglich. Abiturprüfung
Infos auch unter http://www.aja-org.de/ 1. Halbjahr, Rückkehr bis Februar: Kurswahl mit allen anderen Schülern, ggf. Vorwahlen durch die Eltern 2. Halbjahr, Rückkehr im Sommer: - Kurswahl durch die Eltern - Vorrücken auf Probe in Jgst. 11 - Probezeit: erstes Halbjahr der Jgst. 11 (vgl. §§ 66, 64 III, IV und 30 V GSO) - Bei Bestehen wird auch der mittlere Schulabschluss erworben (vgl. Art. 25 II BayEUG). Schulbesuch im Ausland in Jgst. 10 (I)
Für die Zulassung zu den Addita in Kunst oder Musik (für die schriftlich-praktische Abiturprüfung) oder Sport (für die Abiturprüfung)zählt die Note der Jahrgangsstufe 9 (mindestens Note 3) falls durch den Auslandsaufenthaltdas 1. Lernjahr der neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache versäumt wird: Feststellungsprüfung notwendig Schulbesuch im Ausland in Jgst. 10 (II)
kein Eintritt während der Jgst. 11 oder in die Jgst. 12 möglich nach einjährigem Auslandsaufenthalt nach der Jgst. 10: Eintritt in die Jgst. 11 (Kurswahl ggf. durch die Eltern) Schulbesuch im Ausland nach Jgst. 10
Die Inanspruchnahme eines Nachteilsausgleichs in der Oberstufe (Jgst. 10 – 12) wird im Abiturzeugnis vermerkt (z. B. bei anerkannten Legastheniker/innen). Wer dies vermeiden will, kann bis zum Ende der Jgst. 9 den Antrag stellen, dass er die Regelungen zum Nachteilsausgleich für Legastheniker ab der Jgst. 10 nicht mehr in Anspruch nehmen will. Hinweis zum Nachteilsausgleich