190 likes | 606 Views
Arbeitsschutz- Pflichten der Beschäftigten. INHALT: Rechtliche Grundlagen Was kann ich selber tun? Sicherheitsbeauftragte.
E N D
INHALT: • Rechtliche Grundlagen • Was kann ich selber tun? • Sicherheitsbeauftragte Aufgrund vieler gesetzlicher Regelungen sind Mitarbeiter/innen bei der Arbeit vor Gefahren zu schützen.Dies ist nur Möglich, wenn der/die einzelne Mitarbeiter/in ihren Teil dazu beiträgt.Wie Sie dies können, zeigen die folgenden Folien.
Pflichten der Beschäftigten §§ 15, 16 ArbSchG §§ 14-17 BGV A1 Die Versicherten (Beschäftigten) haben alle der Arbeitssicherheit dienenden Maßnahmen zu unterstützen §21 (3) SGB VII
Unfallpyramide • Statistisch gesehen kommt es Aufgrund von ca. 30.000 unsicheren Handlungen • zu 3000 Beinaheunfällen • zu 300 registrierten Verletzungen • zu 30 ernsten Verletzungen • zu einem Todesfall! Im Jahr 2007 kam es zu 277 tödlichen Arbeitsunfällen! Todesfall Nicht erst hier handeln!
Was kann ich selber tun? • Alle betrieblichen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz unterstützen • Mängel unverzüglich beheben, wenn dies in den eigenen Verantwortungsbereich fällt • Mängel dem Vorgesetzten melden, wenn diese nicht selbst beseitigt werden dürfen • Verkehrswege, Erste Hilfe-Einrichtungen, Schaltanlagen, Feuerlöscheinrichtungen freihalten
Eigenverantwortung Jeder Beschäftigte ist verpflichtet, • für die eigene Person und • für dritte Personen, die durch seine Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind, nach seinen Möglichkeiten sowie gemäß Weisung und Unterweisung des Arbeitgebers für die Sicherheit und die Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Ist PSA vorgeschrieben, ist sie vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Ist PSA vorgeschrieben, ist sie vom MitarbeiterInnen zu benutzen!
Mutterschutz-Gesetz Schwangere Mitarbeiterinnen müssen so früh wie möglich dem Arbeitgeber die Schwangerschaft melden, damit der Arbeitgeber die Mutterschutzvorschriften beachten kann.
Sicherheitsbeauftragte sind ehrenamtliche Tätigkeiten • Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten: • Hilfe vor Ort • Verwendung von PSA • Aufklärung über Unfall- und Gesundheitsgefahren • Vorbildwirkung • Stellen auch Sie sich zur Verfügung, um Ihren Arbeitsplatz sicherer zu machen!