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Auslandsaufenthalt und Studium in Innsbruck. Inskription erfolgt über die Bezahlung des ÖH-Beitrages, bzw. der Studiengebühren; bei Mobilitätsprogramm befreit. Meldung in der Studienabteilung. Beachtung der Zulassungsfristen Wintersemester bis 30. November Sommersemester bis 30. April.
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Inskription erfolgt über die Bezahlung des ÖH-Beitrages, bzw. der Studiengebühren; bei Mobilitätsprogramm befreit Meldung in der Studienabteilung
Beachtung der Zulassungsfristen Wintersemester bis 30. November Sommersemester bis 30. April
Bei Zusage: • Erasmus, Joint Study, KWA • Nominierung – Koordinatoren: UNO, Notre Dame • IWW-freemover: Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen • Sprachassistenz, Auslandslektorat: Österreich-Kooperation • Erasmus-Praktikum: Vertrag oder Bestätigung
In der Studienabteilung Auszufüllen: Meldungsblatt und gegebenenfalls:Antrag auf Erlass der Studiengebühren Geplant: vis:online - Antrag
ÖH-Beitrag in jedem Fall zu bezahlen !! • Für 1 Semester = € 18,00 • im 2. Semester = online-Überweisung, • eventuell: Erlagschein an Heimatadresse im Zweifelsfall: Einzahlung des vorgeschriebenen Betrages und nachträgliches Ansuchen um Erlass und Refundierung des Studienbeitrages
Nach der Rückkehr aus dem Ausland ABGABE derBestätigung der ausländischen Einrichtung in der Studienabteilung ! - bis Ende Zulassungsfrist des folgenden Semesters = 30. April bzw. 30. November
Warum ? • Vermerk am Studienblatt (Bestätigung für ausländische Universität) • Bestätigung Finanzamt – Toleranzsemester • Anrechnungen der Prüfungsleistungen (Abgabe des Studienblattes) • Online-Statistik bei Beendigung des Studiums: Angabe der Auslandsaufenthalte im Rahmen des absolvierten Studiums • Für spätere Bewerbungen
WICHTIG!! • LFU:online – Kontrolle Studienblatt • E-Mails – LESEN !! (… ALLES !!) und reagieren !! • STUDENT-ACCOUNT