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Schluss mit absurden Sortimentsbeschränkungen Ja zur Teilrevision des Arbeitsgesetzes am 22.9.13. Unbefriedigende Situation für Tankstellen-Shops Tankstelle : Darf gemäss Arbeitsgesetz 7 Tage / 24h geöffnet haben und Personal beschäftigen („Betriebe des Autogewerbes“, Art. 46 ArGV 2).
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Schluss mit absurden Sortimentsbeschränkungen Ja zur Teilrevision des Arbeitsgesetzes am 22.9.13
Unbefriedigende Situation für Tankstellen-Shops • Tankstelle: Darf gemäss Arbeitsgesetz 7 Tage / 24hgeöffnet haben und Personal beschäftigen („Betriebe des Autogewerbes“, Art. 46 ArGV 2). • Kiosk: Darf gemäss Arbeitsgesetz 7 Tage / 24h geöffnet haben und Personal beschäftigen (Art. 26 ArGV 2). • Shop: Darf nur 20h geöffnet haben (Schliessung von 01h00-05h00), da gemäss Verwaltung kein „dringendes Bedürfnis“ und keine „Technische oder wirtschaftliche Unentbehrlichkeit“ vorliegt (Art. 27f. ArGV 1). • Fazit: gewisse Produkte müssen von 01h00-05h00 abgedeckt werden, obwohl der Laden geöffnet und Personal am Arbeiten ist!
Detaillierte Vorschriften der Verwaltung • Was darf in einem Tankstellenshop verkauft werden? • Der Verkauf von Betriebsstoffen und Autozubehör sowie das Führen eines Kiosks an Tankstellen ist unproblematisch. • In einem Shop dürfen nur Warenangeboten werden, welche auf die spezifischen Bedürfnisse der Reisendenausgerichtet sind. • Was sind „Reisende“ gemäss Bundesverwaltung? • Bahnreisende, Flugreisende, Schiffsreisende, Bus- und Tramreisende, Grenzgänger einschliesslich Durchreisende, Reisende in Privatfahrzeugen und Autobussen sowie Fernfahrer.
Detaillierte Vorschriften der Verwaltung • Was dürfen Reisende kaufen? • Die Waren müssen „in handlichen Volumenoder Quanten“ verkauft werden. Es müssen Artikel sein, „die von einer Person getragen werden können (d.h. keine Familienpackungen oder Harasse mit Getränken, die den Bedarf für Wochen abdecken)“. • „Der Kaufvorgang muss einfach und sofort abgewickelt werden können.“ Es ist höchstens eine „Schnellbedienung ohne grössere Kundenberatung“ erlaubt. • Nicht erlaubt ist z.B. das Anbieten von 6 Sorten Tomatensaucen sowie 3 Sorten Pesto im Glas, von 6 Kaffeesorten und 7 gekühlten Crèmedesserts, von mehreren Sorten Dusch- und Haarshampoos sowie Papiernastüchern. Dafür erhielt ein Zürcher Tankstellenshop 800 Franken Busse.
Detaillierte Vorschriften der Verwaltung • Was unterscheidet das Kiosk- vom Shop-Sortiment? • Ein Kiosk ist ein kleinererVerkaufsstand oder eine Verkaufsstelle, die der Kundschaft neben Presseerzeugnissen, Süssigkeiten, Tabak und Souvenirs auch kleinere Verpflegungsartikel zum Verzehr an Ort und Stelleoder für unterwegs“ anbietet (Art. 26 Abs. 3 ArGV 2). • Alle Produkte, die nicht sofort verzehrt werden können, gehören zum Shop-Sortiment.
Detaillierte Vorschriften der Verwaltung Von 01h00 bis 05h00: Verkauf verboten!
Arbeitsgesetz löst Problem • Teilrevision Arbeitsgesetz löst dieses Problem • Wenn ein Shop geöffnethat, sollen alle vorhandenen Produkte verkauft werden dürfen. • analoge Regelung zu Bahnhöfen („Zentren des öffentlichen Verkehrs“) • Beschränkung auf Tankstellenshops an „Autobahnraststätten und an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr“ • 24 Tankstellenshops betroffen (19 Shops bei Autobahnraststätten, 4 Shops an städtischen Hauptstrassen, 1 Shop am Flughafen ZH) • Künftig dürfen alle Produkte während 24h verkauft werden, sofern der Shop geöffnet hat und sowieso Personal am Arbeiten ist.
ÜBERSICHT AUTOBAHN-TANKSTELLEN-NETZ 5 Tankstellenshops in Städten sind ganzjährig 24h offen ZH-Airport (BP) ZH-Hallenstadion (Eni) ZH-Wiedikon (BP) ZH-Wollishofen (BP) Winterthur (BP-Hutter) 64 Gesamtnetz Pratteln BP Nord & Süd 17 davon 24h-Betrieb ganzjährig oder saisonal Würenlos Shell Limmat & Wald Kemptthal Süd BP 47 davon „normale Öffnungs-zeiten“, da länger nicht profitabel Gunzgen BP Deiitingen BP Neuenkirch BP / Avia Grauholz SOCAR Schattdorf SOCAR West Schattdorf Eni Ost Lully BP Bursins Tamoil Bursins SOCAR Bellinzona Shell Nord & Süd Coldrerio West (2013 geschlossen > Umbau) Coldrerio Ost (2013 geschlossen > Umbau) VTSS / 4. Revision 22.04.2013
Durcheinander der Gewerkschaften • Gewerkschaften argumentieren im luftleeren Raum • Es geht nicht um Ladenöffnungszeiten und nicht um längere Arbeitszeiten. • Es geht nicht darum, dass mehr Läden während 24 Stunden offen sind.
5 Argumente für ein Ja 1. Unsinnige Bürokratie stoppen! Das Verkaufsverbot für gewisse Produkte zwischen 1.00 und 5.00 Uhr ist absurd und realitätsfremd. Es soll aufgehoben werden. 2. Nicht unnötig Arbeitsstellen aufs Spiel setzen. Die Sortimentseinschränkungen gefährden Arbeitsstellen gefährdet, weil der Umsatz mit eingeschränktem Sortiment zu klein ist. Ein Ja sichert Arbeitsplätze. 3. An den Öffnungszeiten ändert sich nichts. Am 22. September geht es um die Frage des Sortiments, nicht um die Öffnungszeiten. Diese regeln sich nach den kantonalen Bestimmungen über die Ladenöffnungszeiten. Daran ändert sich nichts.
5 Argumente für ein Ja • 4. Lokale Bedürfnisse ernst nehmen. • In der Schweiz haben 24 Tankstellenshops rund um die Uhr geöffnet. Diese Shops befinden sich an Hauptverkehrsachsen, an Autobahnen oder in grossen Städten. Nur dort, wo ein Bedürfnis besteht, existieren Tankstellenshops. • 5. Bei einem Nein drohen drastische Einschränkungen. • Gewisse politische Kräfte wollen das Sortiment von Tankstellenshops noch weiter einschränken. Der Verkauf gewisser Produkte soll verboten werden. Auch die derzeitigen Öffnungszeiten (Sonntag, abends) sind in Gefahr. • Darum ist es wichtig, mit einem klaren Ja am 22. September sichere und stabile Rahmenbedingungen zu schaffen.