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Magistrat der Stadt Wien MA 24, Gesundheits – und Sozialplanung Buchfeldgasse 6 1080 Wien Tel: 4000 84200. Gesundheitsreform 2012 Ge. GGS – Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales. Stadträtin Wehsely. BLF Finanzmanagement. MA 24. MA 15. MA 70. MA 40. SDW. KAV. KWP. FSW. WGF. PSD.
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Magistrat der Stadt Wien MA 24, Gesundheits – und Sozialplanung Buchfeldgasse 6 1080 Wien Tel: 4000 84200 Gesundheitsreform 2012Ge
GGS – Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales Stadträtin Wehsely BLF Finanzmanagement MA 24 MA 15 MA 70 MA 40 SDW KAV KWP FSW WGF PSD WIG WPPA weisungsfrei
Definition-Beschreibung Konzept der Gesundheitssystems: Jede Aktivität, deren primäres Ziel es ist, Gesundheit zu verbessern, zu erhalten oder wiederherzustellen. Zum Gesundheitssystem gehören alle Ressourcen, Akteure und Institutionen, die Gesundheitsaktivitäten finanzieren, regulieren oder anbieten. Quelle: WHO, World Health Report 2000
Öffentliche Ebene Ministerien - BMG, BMASK, BMWFJ, BMUKK, BMLVS, BMJ Länder Gemeinden Sozialversicherungen Berufsvertretungen (Ärztekammer, Apothekerkammer) Gesetzliche Vertretungen (PsychotherapeutInnen, Gesundheits – und Krankenpflege, PhysiotherapeutInnen) Öffentliche Krankenhäuser Private Ebene Private Krankenversicherung Private Krankenanstalten Wohlfahrts- organisationen Selbsthilfegruppen Öffentliche und private Akteure
Betten Entwicklung der Zahl der Betten in österreichischen Fondskrankenanstalten 1996 - 2009 Quelle: BMGF
Stationäre Aufenthalte - Österreich Entlassungen, Verweildauer und Belagstage1996 - 2009 (Index: 1996 = 100) Quellen: BMGF, WGKK
Endkosten der LGF-finanzierten KA (gem. VO zur KA-Kostenrechnung)
22 Sozialversicherungsträger Hauptverband der österreichischen SV-Träger Unfallversicherung Krankenversicherung Pensionsversicherung A U V A Allgemeine Unfallversicherungs-anstalt PVA Pensionsversicherungs-anstalt 9 Gebietskrankenkassen 6 Betriebskrankenkassen VA d.österr. Notariats SVA der gewerbl. Wirtschaft Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) Sozialversicherungsanstalt der Bauern VA öffentlich Bediensteter
10% des BIP ~ 30 Mrd.€ davon ca. 26 Mrd € öffentlich – 77,7% sowie 6,8 Mrd € privat – 22,3 % Wien Intramural (FKH): 3,09 Mrd. € UKH der AUVA: 93 Mio € Extramural: 1,73 Mrd. € SV Zahlungen an PRIKRAF: 34 Mio € Finanzierung
Bundesverfassungsgesetz: regelt Kompetenzverteilung zwischen Bund und Bundesländern Aufgaben überschneiden Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 15a BV-G, die regelmäßig erneuert werden Artikel 15a BV-G (1) Bund und Länder können untereinander Vereinbarungen über Angelegenheiten ihres jeweiligen Wirkungsbereiches schließen. Gesetzliche Verankerung
VERSORGUNGS- UND STRUKTURPROBLEME STRUKTUR UND VERFÜGBARKEIT • Verfügbarkeit von Medikamenten nicht am PatientInnenbedarf orientiert, sondern an den jeweiligen Finanzierungsregelungen • Unklares und unzeitgemäßes Rollenverständnis im ambulanten Bereich • Koordinationsprobleme innerhalb des Anbieterkreises • Risiko einer zukünftigen geringeren Verfügbarkeit von Personal zur Aufrechterhaltung der Versorgungsprozesse
VERSORGUNGS- UND STRUKTURPROBLEME PROZESSE • Am PatientInnenbedarf orientierte behandlungsprozessbezogene Versorgungsketten fehlen • Ungenügende Health Literacy und asymmetrische Information zwischen Anbietern und PatientInnen • Keine an den PatientInnenbedürfnissen orientierten, interdisziplinären und multiprofessionellen Zusammenarbeitsformen • Die Prävention und Gesundheitsförderung wird zu wenig genützt und ist mit dem kurativen Bereich zu wenig vernetzt
Ausgangssituation: stark fragmentiertes Gesundheitswesen Organisatorische Weiterentwicklung 2005: Bundesgesundheitsagentur (mit Bundesgesundheitskommission) Landesgesundheitsfonds (mit Gesundheitsplattform) Organisation
Gesundheitsreform 2007 • ua Integrierte Planung im Gesundheitsbereich Bsp.: Regionaler Strukturplan Wien 2009 mit den Ebenen • stationäre Versorgung • ambulante Versorgung • Großgeräte • Planung an den Nahtstellen
Gesundheitsziele Gesundheitsförderliche Lebens- und Arbeitsbedingungen: Ziel 1 - Gesundheitsförderliche Lebens- und Arbeitsbedingungen für alle Bevölkerungsgruppen durch Kooperation aller Politik- und Gesellschaftsbereiche schaffen Gesundheitliche Chancengerechtigkeit: Ziel 2 - Für gesundheitliche Chancengerechtigkeit zwischen den Geschlechtern und sozioökonomischen Gruppen, unabhängig von Herkunft und Alter sorgen Gesundheitskompetenz: Ziel 3 - Gesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken Umwelt und Gesundheit: Ziel 4 - Natürliche Lebensgrundlagen wie Luft, Wasser und Boden sowie alle unsere Lebensräume auch für künftige Generationen nachhaltig gestalten und sichern Sozialer Zusammenhalt: Ziel 5 - Durch sozialen Zusammenhalt die Gesundheit stärken
Gesundheitsziele Gesundes Aufwachsen: Ziel 6 - Gesundes Aufwachsen für Kinder und Jugendliche bestmöglich gestalten und unterstützen Ernährung: Ziel 7 - Gesunde Ernährung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln für alle zugänglich machen Bewegung: Ziel 8 - Gesunde und sichere Bewegung im Alltag durch entsprechende Gestaltung der Lebenswelten fördern Psychosoziale Gesundheit: Ziel 9 - Psychosoziale Gesundheit in allen Bevölkerungsgruppen fördern Gesundheitsversorgung: Ziel 10 - Qualitativ hochstehende und effiziente Gesundheitsversorgung für alle nachhaltig sicherstellen
Einigung zwischen dem Bund, den Ländern und den Sozialversicherungsträgern auf eine gemeinsame Zielsteuerung Bundeszielsteuerungskommission (als neues Organ der Bundesgesundheitsagentur) Landeszielsteuerungskommission (als neues Organ des Landesgesundheitsfonds)) Gesundheitsreform 2012
Auftrag der Gesundheitsreform (I) • Die Gesundheitsversorgung zielorientiert zu gestalten. • Die Konkretisierung der Zielsteuerung Gesundheit erfolgt auf Grundlage vergleichbarer • wirkungsorientierter qualitativ und quantitativ festzulegender • 1. Versorgungsziele • 2. Planungswerte • 3. Versorgungsprozesse und -strukturen • 4. Ergebnis- und Qualitätsparameter. • Darauf aufbauend ist als integraler Bestandteil eine • 5. Finanzzielsteuerung • zu etablieren. • Der Bundeszielvertrag ist für die Periode 2013 bis 2016 bis Ende Juni 2013 auszuarbeiten. • Der Landeszielvertrag ist für die Periode 2013 bis 2016 bis Ende September 2013. • Die Verträge sind einvernehmlich auszuarbeiten, d.h es ist eine enge Kooperation zwischen den Stakeholdern ist erforderlich. Zielsteuerung Gesundheit Wien 35
Auftrag der Gesundheitsreform (II) • Verpflichtung, Finanzziele zu erreichen: Ausgabenzuwachs im Jahr 2016 von max. 3,6 % • Ziele sind patientInnenorientiert aufzustellen, Integrierte Versorgung statt Institutionen- Orientierun • Behandlung soll am Best Point of Service erfolgen , dh. die kurative Versorgung ist jeweils zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort mit optimaler medizinischer und pflegerischer Qualität gesamtwirtschaftlich möglichst kostengünstig zu erbringen. • Zentrale Rahmenziele, Umsetzung dezentral unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten • Abstimmung der Leistungsangebote in allen Sektoren (insb. Spitäler und Kassenordinationen) • Die Weiterentwicklung von Zielen, Struktur und Organisation der Gesundheitsversorgung im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit im Einklang mit den Rahmen-Gesundheitszielen. Zielsteuerung Gesundheit Wien 36
Auftrag der Gesundheitsreform (III) • Der Bereich der Primärversorgung („Primary Health Care“) ist nach internationalem Vorbild auch im niedergelassenen Bereich zu stärken. • Für ausgewählte Krankheitsbilder sind am Patientenbedarf orientierte Versorgungsstandards zu definieren. • Zur Verbesserung der Versorgungsprozesse, insbesondere bei chronischen Erkrankungen, sind Disease Management Programme zu entwickeln und umzusetzen, interdisziplinäre und multiprofessionelle Zusammenarbeitsformen auszubauen sowie Behandlungsprozesse zu definieren. • Ein umfassendes, vergleichbares, systematisches und standardisiertes Qualitätsmanagement (mit umfassender Messung der Ergebnisqualität) ist sowohl im intramuralen als auch im extramuralen Bereich aufzubauen. • Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung ist so zu stärken, dass die aktive Beteiligung der Betroffenen in Entscheidungsprozessen möglich ist.
Beispiel: Wie könnte das konkret aussehen? Zielsteuerung Gesundheit Wien 39
Strategisches Ziel Versorgungsaufträge und Rollenverteilung für alle Versorgungsstufen (Primärversorgung, ambulante spezialisierte Versorgung und stationäre Versorgung) mit Blick auf „Best Point of Service“ definieren Anm: es handelt sich um ein unakkordiertes Beispiel
Operative Zielvorgabe Primärversorgung nach internationalem Muster umgelegt auf österreichische Verhältnisse definieren und umsetzen.
Operative Maßnahmen • Konzept entwickeln und abstimmen - mit Stakeholdern, besonders Gesundheitsdiensteanbietern • Vertragsmodelle und Abrechenmodelle gemeinsam entwickeln • Umsetzen in verschiedenen (Landes ) Settings (= Land und SV auf Landesebene gemeinsam) mit Unterstützung durch • den Bund Die konkrete Umsetzung der Maßnahmen erfolgt auf Basis der jeweiligen Jahresarbeitsprogramme.